Auf vg-duesseldorf.nrw.de ist diese Pressemitteilung vom 10.8. zu lesen:
»Affenpocken: Eilantrag gegen Anordnung einer 21-tägigen Quarantäne für Haushaltskontakt trotz Impfung erfolglos
10. August 2022
Eine Person, die während der infektiösen Phase ihres mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Die zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändert daran nichts. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und den gegen die Quarantäneanordnung gerichteten Antrag im Eilverfahren abgelehnt.
Das Gericht hat sich in der Begründung seiner Entscheidung auf die Erkenntnisse und Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Affenpocken gestützt und ist dessen wissenschaftlicher Beurteilung gefolgt. Danach stuft das RKI Mitbewohner von Personen mit einer Affenpocken-Diagnose, die während der infektiösen Phase des Patienten mindestens eine Nacht in der Wohnung verbracht haben und deshalb u.a. möglicherweise infektiösem Material wie etwa Haushaltsgegenständen ausgesetzt waren, als Kontaktpersonen der Expositionskategorie 3 ein. Für diese Personen nimmt das RKI ein hohes Übertragungsrisiko an und empfiehlt eine häusliche Quarantäne von 21 Tagen. Zwar habe sich der Antragsteller unmittelbar nach der bestätigten Diagnose seines Mitbewohners impfen lassen. Es sei aber nicht zu beanstanden, wenn die Stadt Düsseldorf die Quarantänezeit gleichwohl nicht verkürze. Der Impfstoff Imvanex/Jynneos sei in der EU derzeit noch nicht zur Anwendung gegen Affenpocken zugelassen. Zudem lägen bezüglich der Wirksamkeit dieses Impfstoffs gegen Affenpocken keine öffentlichen Daten vor. Die Schutzwirkung von Imvanex/Jynneos gegen Pocken- und Affenpocken-Infektionen und Erkrankungen sei nicht untersucht.
Jedenfalls führe eine Abwägung der betroffenen Grundrechte und Rechtsgüter zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherung des Gesundheitssystems die dreiwöchige Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit rechtfertige.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
Aktenzeichen: 29 L 1677/22«
im Frühjahr 2020 waren die ersten ertesteten "Corona" Fälle auch viele Wochen in Quarantäne, weil sie weiterhin positiv testeten…die Älteren werden sich vielleicht noch erinnern.
Allerdings gab es damals noch keine sog. Impfungen.
Was ein Affentheater 🙂
Und auch hier wieder das RKI, also die Regierung, als einzige Referenz.
"Zudem lägen bezüglich der Wirksamkeit dieses Impfstoffs gegen Affenpocken keine öffentlichen Daten vor."
Wann werden öffentlichen Daten zur Wirksamkeit der Impfstoffe gegen Omikron vorliegen. Vor dem Spritzeinsatz?
3 Wochen Hausarrest.
Das ist sind schon heftig.
Dabei geht es hier um die Quarantäne einer krankheitsverdächtigen Kontaktperson. Und nicht um die Isolation einer nachweislich infizierten Person.
Bei der Beurteilung der Impfung hat das Gericht natürlich völlig Recht. Aber wo bleibt die realistische Einschätzung der Justiz bei der Rechtsprechung zur „Corona Impfung“?
Es trifft die Richtigen. Man muss vollvirenverblödet (vvv-blödet) sein um den Affenpockennonsens incl. «Impfung» mitzumachen und diese z.B. zu melden. So gesehen sind 21 Tage Quarantäne eine eher milde Strafe.—Ob die Richter Schwurbler und Querdenker sind?
@ Ulf Martin
So hab' ich das noch gar nicht betrachtet. Gutes Argument.
Tja, wer immer brav mitmacht sollte auch immer schön brav zuhause bleiben müssen. Viel Spaß beim Kriechen und Krank impfen lassen!!!!
"Affenpocken-Notstand auch bei uns ausrufen!"
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article240387297/Unterschaetze-Epidemie-Affenpocken-ernst-nehmen.html?wtrid=socialmedia.socialflow.…socialflow_twitter#Comments
Oh nee, geht das schon wieder los mit den symptomlos Infizierten? Jetzt ist's aber mal gut, das ist ja schon eine Sucht.
Impfung nach Infektion hilft laut Mainstream-Wirrologie ohnehin nicht. Außer bei Tollwut, weil mal ein Arzt 2–3 Tage nach der angeblichen Infektion ein Kind gepiekst hat, und das ist nicht gestorben. Damit wird begründet, dass man sich bis maximal 24 Stunden nach einem Biss Impfen lassen muss, danach bringt die Tollwut-Impfung nichtsmehr und man muss sterben. Na super, jetzt habe ich vom Schreiben kognitive Dissonanz bekommen >.<