
»Auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gilt eine Maskenpflicht, wenn die anwesenden Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht einhalten können.
Auch Geimpfte und Genesene müssen in Hamburg eine Maske tragen. Für Verkäuferinnen und Verkäufer an Marktständen unter freiem Himmel entfällt sie, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind…
Bitte beachten Sie, dass beim Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei Prostitutionsangeboten der Schnelltest nur eine Gültigkeit von 24 Stunden hat…
Chorproben dürfen im Freien und in geschlossenen Räumen stattfinden. Für diese sowie für Blasinstrumente-Ensembles gilt ein Sonderabstand von 2,5 Meter zwischen den Musizierenden. Sofern Proben in Innenräumen stattfinden, gilt eine Testpflicht als Auflage…
Sämtliche Freizeitaktivitäten (innen und außen) sind unter Auflagen wieder gestattet. Dazu gehören unter anderem die (digitale) Kontaktdatenerhebung, eine medizinische Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Indoor-Angebote eine Pflicht zum Nachweis über einen negativen Coronatest…
Bei Hafen- und Stadtrundfahrten muss eine medizinische Maske getragen werden, eine Testpflicht gibt es nicht. Essen und Trinken an Bord ist nur unter Beachtung der Regeln für gastronomische Betriebe möglich…
Tanzveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen unter Auflagen möglich. Dazu zählen insbesondere ein Hygiene- und Schutzkonzept, die Einhaltung des Abstandsgebots, Testpflicht, Voranmeldung sowie die digitale Kontaktnachverfolgung der Besucherinnen und Besucher.«
https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
Es geht munter so weiter. Bei dem Link muß gefragt werden: Was erlauben die sich eigentlich?
Das sind nicht die Senatsmitglieder, sondern die des Gesangvereins Germania Finkenwärder 1884 e.V.
Mich deucht, dass diese Vorgaben nicht verhältnismäßig sein könnten.
Viele Grüße,
Der Ösi
Nette Geschichte @aa! Aber wirklich grotesk wird es, wenn man sich die https://www.hamburg.de/faq-2g-und-3g-in-hamburg/ durchliest. Die preußische Gründlichkeit lässt grüßen. Ich poste hier mal nur die Fragen, die Antworten dazu kann man sich eh vorstellen…
"Bitte beachten Sie:
Die zeitliche Gültigkeit der Tests beträgt 48 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 24 Stunden (Antigen-Schnelltest).
In Hamburg wurde das 3G-Modell um eine 2G-Option erweitert. Die 2G-Option ermöglicht es Gastronomen, Veranstaltern und Gästen, unter weniger strengen Bedingungen zusammenzukommen. Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel "3G-Modell mit 2G-Option in Hamburg – ein Überblick".
Container FAQ 2G vs 3G
Kann in einem Betrieb 2G und 3G gleichzeitig stattfinden?
Kann ich täglich zwischen 2G und 3G wechseln?
Kann ich am selben Tag zwischen 2G-Modell und 3G-Modell wechseln?
Darf ich im Außenbereich 3G anbieten und gleichzeitig im Innenraum 2G?
Müssen Kinder und Jugendliche Testnachweise vorzeigen, wenn Sie an 3G- oder 2G-Angeboten teilnehmen?
Haben bei 2G- Angeboten auch Personen unter 18 Zugang?
Was bedeutet das 2G-Modell für den Sport?
Sind beim Sport Mischformen zwischen dem 2G-Modell sowie dem 3G-Modell zulässig?
Kann das 2G-Modell auch bei Sportveranstaltungen mit Publikum und nicht-stationären sportlichen Wettkämpfen angewendet werden?"
Kopfschüttelnde Grüße,
Der Ösi
"Dieser Artikel gibt einen einfachen Überblick über das, was jetzt in Hamburg rechtlich gilt."
Wenn man sich diesen „einfachen Überblick“ durchlesen will muss man viel Zeit mitbringen…. bei den hakts doch
Eins ist klar für mich;: diesen deutschen Irrsinn mache ich nicht mit. Keinen einzigen Urlaub, kein Restaurant, Kulturveranstaltung etc. mehr in Deutschland. Wer mein Geld nicht will ohne irgendwelche Gesundheitsbeweise, braucht es nicht. Ich dränge mich keinem auf und mein Geld natürlich auch nicht
@ Kooka: So solls sein. Bin dabei.
Scheiss auf G.
(sry für die vulgäre Ausdruckweise, aber unter diesen! Bedingungen.…)
Genauso, wie es im Lied heißt.
"Dat ( Boben?) Deck wor von Isen, full Schiet un full Schmeer".
D´accord, verehrte Verfasser dieser Lachnummer?