Viel Glück und viel Segen. In Hamburg nur für 2G-Marktleute. Einschränkungen für Krankenhaus und Puff

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»Auf allen öffent­li­chen Wegen, Straßen und Plätzen, in öffent­li­chen Grün- und Erholungsanlagen gilt eine Maskenpflicht, wenn die anwe­sen­den Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu ande­ren nicht ein­hal­ten können.

Auch Geimpfte und Genesene müs­sen in Hamburg eine Maske tra­gen. Für Verkäuferinnen und Verkäufer an Marktständen unter frei­em Himmel ent­fällt sie, sofern sie voll­stän­dig geimpft oder gene­sen sind…

Bitte beach­ten Sie, dass beim Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei Prostitutionsangeboten der Schnelltest nur eine Gültigkeit von 24 Stunden hat…

Chorproben dür­fen im Freien und in geschlos­se­nen Räumen statt­fin­den. Für die­se sowie für Blasinstrumente-Ensembles gilt ein Sonderabstand von 2,5 Meter zwi­schen den Musizierenden. Sofern Proben in Innenräumen statt­fin­den, gilt eine Testpflicht als Auflage…

Sämtliche Freizeitaktivitäten (innen und außen) sind unter Auflagen wie­der gestat­tet. Dazu gehö­ren unter ande­rem die (digi­ta­le) Kontaktdatenerhebung, eine medi­zi­ni­sche Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Indoor-Angebote eine Pflicht zum Nachweis über einen nega­ti­ven Coronatest…

Bei Hafen- und Stadtrundfahrten muss eine medi­zi­ni­sche Maske getra­gen wer­den, eine Testpflicht gibt es nicht. Essen und Trinken an Bord ist nur unter Beachtung der Regeln für gastro­no­mi­sche Betriebe möglich…

Tanzveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen unter Auflagen mög­lich. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re ein Hygiene- und Schutzkonzept, die Einhaltung des Abstandsgebots, Testpflicht, Voranmeldung sowie die digi­ta­le Kontaktnachverfolgung der Besucherinnen und Besucher.«
https://​www​.ham​burg​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​1​4​5​4​5​6​2​4​/​d​a​s​-​i​s​t​-​e​r​l​a​u​bt/

Es geht mun­ter so wei­ter. Bei dem Link muß gefragt wer­den: Was erlau­ben die sich eigentlich?

Das sind nicht die Senatsmitglieder, son­dern die des Gesangvereins Germania Finkenwärder 1884 e.V.

6 Antworten auf „Viel Glück und viel Segen. In Hamburg nur für 2G-Marktleute. Einschränkungen für Krankenhaus und Puff“

  1. Nette Geschichte @aa! Aber wirk­lich gro­tesk wird es, wenn man sich die https://​www​.ham​burg​.de/​f​a​q​-​2​g​-​u​n​d​-​3​g​-​i​n​-​h​a​m​b​u​rg/ durch­liest. Die preu­ßi­sche Gründlichkeit lässt grü­ßen. Ich poste hier mal nur die Fragen, die Antworten dazu kann man sich eh vorstellen…

    "Bitte beach­ten Sie: 

    Die zeit­li­che Gültigkeit der Tests beträgt 48 Stunden (PCR-Test) bezie­hungs­wei­se 24 Stunden (Antigen-Schnelltest).
    In Hamburg wur­de das 3G-Modell um eine 2G-Option erwei­tert. Die 2G-Option ermög­licht es Gastronomen, Veranstaltern und Gästen, unter weni­ger stren­gen Bedingungen zusam­men­zu­kom­men. Weitere Infos fin­den Sie in unse­rem Artikel "3G-Modell mit 2G-Option in Hamburg – ein Überblick".

    Container FAQ 2G vs 3G

    Kann in einem Betrieb 2G und 3G gleich­zei­tig stattfinden?
    Kann ich täg­lich zwi­schen 2G und 3G wechseln?
    Kann ich am sel­ben Tag zwi­schen 2G-Modell und 3G-Modell wechseln?
    Darf ich im Außenbereich 3G anbie­ten und gleich­zei­tig im Innenraum 2G?
    Müssen Kinder und Jugendliche Testnachweise vor­zei­gen, wenn Sie an 3G- oder 2G-Angeboten teilnehmen?
    Haben bei 2G- Angeboten auch Personen unter 18 Zugang?
    Was bedeu­tet das 2G-Modell für den Sport?
    Sind beim Sport Mischformen zwi­schen dem 2G-Modell sowie dem 3G-Modell zulässig?
    Kann das 2G-Modell auch bei Sportveranstaltungen mit Publikum und nicht-sta­tio­nä­ren sport­li­chen Wettkämpfen ange­wen­det werden?"

    Kopfschüttelnde Grüße,
    Der Ösi

  2. "Dieser Artikel gibt einen ein­fa­chen Überblick über das, was jetzt in Hamburg recht­lich gilt."

    Wenn man sich die­sen „ein­fa­chen Überblick“ durch­le­sen will muss man viel Zeit mit­brin­gen…. bei den hakts doch

  3. Eins ist klar für mich;: die­sen deut­schen Irrsinn mache ich nicht mit. Keinen ein­zi­gen Urlaub, kein Restaurant, Kulturveranstaltung etc. mehr in Deutschland. Wer mein Geld nicht will ohne irgend­wel­che Gesundheitsbeweise, braucht es nicht. Ich drän­ge mich kei­nem auf und mein Geld natür­lich auch nicht

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