Virologe Schmidt-Chanasit gegen "Impfaktionen" für Kinder an Schulen

»Der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit hat sich gegen Impfaktionen für Kinder an Schulen aus­ge­spro­chen. "Der Raum für eine mög­li­che Impfung ist ganz klar das ver­trau­te Kinderarztzimmer – der geschütz­te Raum, in dem bera­ten wer­den kann, wo man Fragen stel­len kann – und sicher­lich nicht die Schule", sag­te der Hochschulprofessor der Deutschen Presse-Agentur. Er warn­te davor, dass "indi­rekt Druck auf­ge­baut wird, sozu­sa­gen eine Impfpflicht durch die Hintertür".«
nrz​.de (8.8.)

7 Antworten auf „Virologe Schmidt-Chanasit gegen "Impfaktionen" für Kinder an Schulen“

  1. Das soge­nann­te Impfen ist ein Verbrechen – einer­lei wo es statt­fin­det, ob im Schulzimmer oder im Kinderarztzimmer. 

    Schmidt-Chanasit wirft Nebel, indem er Sicherheit, Nestwärme, Idyll und Nostalgie beschwört ("das ver­trau­te Kinderarztzimmer – der geschütz­te Raum") und lie­fert die Kinder dem unnö­ti­gen und gefähr­li­chen soge­nann­ten Impfstoff aus, der expe­ri­men­tel­len, gen­tech­nisch wir­ken­den Substanz.

    1. Zum einem ja, zum ande­ren aber auch viel­leicht ein sehr zar­ter Versuch unse­re lie­ben Goeren dem Gruppendruck zu entziehen.

      Und dies eben ohne Seine Meinung bei den Fanatikern zu dis­kre­di­tie­ren – in dem er gleich sei­ne 'Impfmeinung' zum besten gibt?

      Ich ken­ne die­sen Menschen nicht, aber sol­che Stimmen muss es auch geben. Alle Stimmen, wel­che zu weni­ger Wahnsinn fuehrt sind uns sehr willkommen.

      Es ist Wahnsinn, das KINDERN (bis zum 18 LJ) ohne Einwilligung von den Eltern das Gift gespritzt wur­de, bzw. soll. Habe so was hier und da mal gehört.

      Naja, die Spaltung der Familie mit Begrifflichkeiten ist ja seit der Einführung des 'Jugendlichen' in Arbeit. Tatsächlich.
      Hierzu auch Änderungen der Begrifflichkeiten im "Kinder- Jugendschutz" .. die klei­nen Menschen 🙂

      PS: Ansonsten haben wir die­sen "geschuetz­ten Raum" Kinderarzt oder ein­fach auch nur Arzt lei­der auch noch nicht gefun­den. Wie auf dem Bazar, wo einem alles ange­dreht wer­den soll. Naja, wenn gar das Gesundheitsamt denen die Bude vollmacht…

      1. Daher wohl die Initiative "Kinderrechte" ins Grundgesetz. Unter Gruppendruck von Kindern gewon­ne­ne Impfeinwilligungen gel­ten dann als Kinderrecht, wäh­rend Eltern nicht mehr zustim­men müssen.

  2. "Alex Berenson@AlexBerenson

    1/ Stunning news from Iceland – among the world’s most vac­ci­na­ted count­ries – today.

    Facing a huge new #Covid out­break that trans­la­tes into ~100,000 new US cases a day, the country’s chief epi­de­mio­lo­gist now says natu­ral infec­tion is the only way to reach herd immunity…"

    https://​twit​ter​.com/​A​l​e​x​B​e​r​e​n​s​o​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​2​4​4​0​9​9​1​9​7​1​3​9​4​3​552

    Verflixt aber auch, dann hät­te man sich die gan­ze Impferei ja spa­ren können.

  3. Bis zur Freiwilligkeit und noch viel weiter.
    Das Bedrohungszsenario wird den Kindern anerzogen.

    "Schulstart unter Pandemiebedingungen: Was in den 16 Bundesländern nach den Sommerferien gilt"
    https://​www​.rnd​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​s​c​h​u​l​s​t​a​r​t​-​2​0​2​1​-​s​c​h​u​l​e​-​n​a​c​h​-​d​e​n​-​s​o​m​m​e​r​f​e​r​i​e​n​-​d​i​e​-​p​l​a​e​n​e​-​d​e​r​-​b​u​n​d​e​s​l​a​e​n​d​e​r​-​i​n​-​d​e​r​-​u​e​b​e​r​s​i​c​h​t​-​D​T​2​G​4​L​R​A​H​V​E​J​5​M​U​A​Y​V​5​6​T​L​J​5​G​Y​.​h​tml

    "Schulstart in Baden-Württemberg im September
    In Baden-Württemberg dau­ern die Sommerferien noch bis zum 11. September an. Dann beginnt der Unterricht für min­de­stens zwei Wochen mit einer Maskenpflicht. Weiterhin soll es regel­mä­ßi­ge Tests geben. Eine Präsenzpflicht ist zunächst jedoch nicht vor­ge­se­hen – Schülerinnen und Schüler kön­nen auf Wunsch von zu Hause den Unterricht verfolgen.

    Unterricht in Bayern: PCR-Pooltests in eini­gen Schulen
    Die Sommerferien in Bayern enden am 13. September, doch schon jetzt sind eini­ge Corona-Maßnahmen beschlos­sen wor­den. Die Maskenpflicht soll min­de­stens die ersten bei­den Wochen gel­ten, um coro­na­po­si­ti­ve Urlaubsrückkehrerinnen und ‑rück­keh­rer aus­fin­dig zu machen. Außerdem gibt es eine Teststrategie für die ver­schie­de­nen Schulformen: Antigenschnelltests sol­len wei­ter­hin ab Klasse 5 statt­fin­den, in Grundschulen und Förderschulen soll es PCR-Pooltests geben.

    Berlin mit drei Corona-Tests in Schulen
    Mit dem Unterrichtsbeginn am 6. August fin­det in den Berliner Schulen wie­der Präsenzunterricht mit Maskenpflicht in geschlos­se­nen Räumen statt. Die Maskenpflicht soll zunächst für 14 Tage gelten.
    Beschlossen wur­den drei Tests pro Woche in den ersten drei Wochen. Danach sind zwei Schnelltests pro Woche geplant. So will man Reiserückkehrer und ‑rück­keh­re­rin­nen ent­decken, die eine Corona-Infektion aus dem Urlaub mit­brin­gen. Unter dem Titel “Stark trotz Corona” soll es an den Schulen Angebote geben, um Lernrückstände aufzuholen.
    Mit einem Corona-Stufenplan will der Senat auf stei­gen­de Infektionszahlen vor­be­rei­tet sein, die Gesundheitsämter sol­len dazu im Wochenturnus das Infektionsgeschehen bewer­ten. In Zukunft soll es drei Stufen geben. Stufe Grün sieht Regelbetrieb vor. In Stufe Gelb kommt es zum Wechselunterricht. Bei Stufe Rot, wür­den die Schulen wie­der schließen.
    Rund 8000 soge­nann­ter Luftfilter sind ange­schafft, wei­te­re 3000 sol­len bis zu den Herbstferien fol­gen. Dann stün­de rein rech­ne­risch für jeden zwei­ten Klassenraum ein sol­ches Systeme zur Verfügung.

    Brandenburg: Schulbeginn am 9. August
    Für knapp 300.000 Schülerinnen und Schüler beginnt in Brandenburg am 9. August die Schule wie­der. Darunter sind rund 23.000 Erstklässler. Zu den Einschulungsfeiern gal­ten stren­ge Corona-Regeln. So durf­te das Schulgelände nur nach einem nega­ti­ven Schnelltest bezie­hungs­wei­se mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis betre­ten werden.
    Auch in Brandenburg soll wie­der Präsenzunterricht ver­pflich­tend sein. Die Kinder müs­sen in den ersten bei­den Wochen eine Maske tra­gen. Das Bildungsministerium hat aber ange­kün­digt, dass die Maskenpflicht ab dem 23. August für die Klassen 1 bis 6 in den Schulgebäuden weg­fal­len sol­le. In den höhe­ren Klassen gel­te wei­ter eine Maskenpflicht.
    Außerdem sind zunächst zwei Tests pro Woche ver­pflich­tend für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder gene­sen sind. Verweigern Eltern oder Kinder den Test, dür­fen sie die Schule nicht betre­ten. „Die Schülerinnen und Schüler ver­brin­gen die Lernzeit zu Hause und wer­den von der Schule mit Lernaufgaben ver­sorgt”, heißt es vom Ministerium. Die ver­säum­ten Tage gel­ten als unent­schul­dig­tes Fehlen.
    Gleichzeitig star­tet das Programm „Aufholen nach Corona“, das die Kinder und Jugendlichen mit ergän­zen­den Lernangeboten und mehr Schulsozialarbeit zusätz­lich unter­stüt­zen soll, kün­dig­te Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) in Potsdam an. Dafür wer­den für zwei Schuljahre zusätz­lich 200 Lehrer, 400 Studierende als Assistenzkräfte und zahl­rei­che Sozialarbeiter eingesetzt.

    Bremen mit ein­ge­schränk­ter Maskenpflicht
    Die Sommerferien in Bremen dau­ern noch bis zum 1. September an, dann soll der Präsenzunterricht in den Schulen begin­nen. Außerhalb der Klassenräume gilt Maskenpflicht, etwa auf Gängen und Fluren, nicht aber in den Klassen. Auch in Grundschulen besteht kei­ne Maskenpflicht.
    Jede Woche sind zwei Schnelltests zum Schulbeginn mit dem PCR-Lollitest geplant. Außerdem sol­len bis zum Schulstart 60 Prozent der Klassenräume mit Luftfiltern aus­ge­stat­tet wer­den. Weitere Maßnahmen wol­len die Behörden kurz vor Schulbeginn bekanntgeben.

    Hamburg mit Impfaktion
    Die Hamburger Sommerferien sind am 4. August aus­ge­lau­fen, nun beginnt wie­der der Präsenzunterricht in den Schulen. Es gibt eine Maskenpflicht und zwei­mal in der Woche Tests für alle, die nicht geimpft oder gene­sen sind. Geplant sind zudem Impfaktionen für Berufsschüler und Luftfilter in allen Klassenräumen bis zu den Herbstferien.

    Hessen plant ver­schärf­te Maskenpflicht
    Zum Unterrichtsbeginn am 27. August soll es eine (min­de­stens) zwei­wö­chi­ge Maskenpflicht geben, die auch am Platz gilt. Das Land kün­dig­te drei Corona-Tests pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler an, außer­dem bleibt es beim Präsenzunterricht.

    Mecklenburg-Vorpommern mit Corona-Warnampel
    Mit Präsenzunterricht ist die Schule in Mecklenburg-Vorpommern wie­der gestar­tet. Es gilt eine Maskenpflicht in den ersten bei­den Wochen. Sie soll bei­be­hal­ten wer­den, wenn die lan­des­ei­ge­ne Corona-Warnampel, die sich aus meh­re­ren Werten zum Infektionsgeschehen speist, Orange zeigt. Mobile Impfteams sol­len in der zwei­ten Schulwoche Impfangebote an 16- und 17-jäh­ri­ge Schülerinnen und Schüler machen. Zudem gibt es zwei­mal in der Woche Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler und unge­impf­te Lehrkräfte.
    Am ersten Tag muss­ten die Schülerinnen und Schüler von den Eltern unter­schrie­be­ne Gesundheitserklärungen mit­brin­gen. Das klapp­te nicht in allen Fällen. Eltern muss­ten ange­ru­fen wer­den, um ver­ges­se­ne Zettel nach­zu­brin­gen, wie der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft VBE, Michael Blanck, berichtete.
    Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) hat­te ange­kün­digt, die Schulen auch bei hohen Inzidenzzahlen nicht prä­ven­tiv flä­chen­deckend schlie­ßen zu wol­len. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreis­frei­en Städte sol­len Entscheidungen unter Beachtung der regio­na­len Infektionszahlen sowie der Krankenhauseinweisungen und Intensivpatienten und ‑pati­en­tin­nen tref­fen. Mecklenburg-Vorpommern hat bis­lang eine der nied­rig­sten Corona-Inzidenzen bun­des­weit, sie steigt allerdings.

    Niedersachsen mit täg­li­chem Test
    Wenn am 1. September die Sommerferien in Niedersachsen enden, will das Land die Schulen mit täg­li­chen Corona-Tests sicher machen. „Wir wer­den min­de­stens am Anfang des Schuljahres eine täg­li­che Testung vor­se­hen”, sag­te Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Man wis­se, dass sich gera­de in der jün­ge­ren Generation das Virus ver­brei­te. Gleichzeitig sei die Impfquote in die­ser Altersgruppe noch ver­gleichs­wei­se gering. Bislang gab es die Regel, sich zwei­mal wöchent­lich selbst zu testen.
    Maskenpflicht am Platz soll es erst ab einer Inzidenz von 35 geben, aus­ge­nom­men davon sind Grundschulen. Zudem sol­len kei­ne Klassenarbeiten bis zum 24. September geschrie­ben werden.

    Nordrhein-Westfalen mit ein­ge­schränk­ter Maskenpflicht
    Ab dem 18. September beginnt der Präsenzunterricht in NRW wie­der. Gesundheitsminister Laumann hat zwei Tests pro Woche ange­kün­digt sowie eine Maskenpflicht im Innenbereich der Schule. Im Freien müs­sen kei­ne Masken getra­gen wer­den, zum Beispiel auf dem Schulhof.

    Rheinland-Pfalz testet bei vie­len Infektionen
    Zum Schulbeginn in Rheinland-Pfalz am 30. August gibt es zunächst bis Mitte September zwei Tests pro Woche. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene. Später sol­len nur noch Tests durch­ge­führt wer­den, wenn es vie­le Infektionen in einer Regionen gibt. An der Maskenpflicht in Schulen hält Rheinland-Pfalz fest.

    Saarland ver­teilt vor­ab Schnelltests
    Auch im Saarland beginnt der Unterricht wie­der am 30. August. Vorab erhal­ten alle Schülerinnen und Schüler zwei Antigenschnelltests, um sich zum Ende der Ferien selbst zu testen. In den ersten bei­den Wochen gib es wei­te­re Tests, kün­dig­te das Ministerium an. Masken sei­en wei­ter­hin wich­tig, genaue­res zur Maskenpflicht soll aber erst zwei Wochen vor Schulstart bekannt gege­ben werden.

    Sachsen erhöht Anzahl der Tests ab 10er-Inzidenz
    Eine Woche spä­ter, ab dem 6. September, star­tet auch in Sachsen wie­der die Schule. Doch gibt es in den ersten bei­den Schulwochen zwei Tests pro Woche. Bei einer Inzidenz über 10 in Landkreisen und Großstädten sind drei Tests pro Woche geplant. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
    Die Maskenpflicht soll auch in der Klasse bei einer Inzidenz über 10 gel­ten, zumin­dest in den ersten bei­den Wochen. In Grundschulen müs­sen die Kinder kei­ne Masken tra­gen. Präsenzunterricht ist bis zu einer Inzidenz von 100 geplant. Eine end­gül­ti­ge Entscheidung ist für Mitte August angekündigt.

    Sachsen-Anhalt setzt nun auf Luftfilter
    Kurswechsel in Sachsen Anhalt: In schlecht belüft­ba­ren Klassenzimmern sol­len nun doch Luftfilter ein­ge­baut wer­den. Außerdem gibt es eine Präsenzpflicht mit zwei Tests pro Woche.

    Drei Wochen Maskenpflicht in Schleswig-Holstein
    Der Unterricht in Schleswig-Holstein hat mit einer drei­wö­chi­gen Maskenpflicht begon­nen, die auch für Innenräume gilt. Auf den Schulhöfen müs­sen die Mädchen und Jungen kei­ne Masken mehr anle­gen. Sie dür­fen sich im neu­en Schuljahr auch drau­ßen wie­der in belie­bi­gen Gruppen auf­hal­ten – die „Kohortenregelung” fällt weg.
    Außerdem gibt es zwei Corona-Tests pro Woche für min­de­stens die ersten drei Schulwochen. Wer geimpft oder gene­sen ist, muss sich nicht testen. Aus Sicht von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sind die Startchancen für das neue Schuljahr deut­lich bes­ser als 2020. Hintergrund sind beson­ders die Fortschritte beim Impfen. Auch bei der Digitalisierung an den Schulen sei man deut­lich vor­an­ge­kom­men. Impfaktionen an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren und für Beschäftigte sol­len am 19. August beginnen.

    Thüringen will weni­ger testen
    Zum Schulbeginn in Thüringen soll es Corona-Tests nur in den ersten bei­den Wochen geben. Danach soll ein Test nach Vorstellung der Landesregierung nur bei Symptomen durch­ge­führt wer­den. „Das soll­te nach mei­ner Auffassung dann aber nicht mehr die Schule machen, son­dern das muss vom Gesundheitsamt dann ange­wie­sen wer­den”, so der Minister. Kinder und Jugendliche sei­en nicht die­je­ni­gen, die beson­ders gefähr­det sind, sie gehör­ten nicht zu den vul­ner­ablen Gruppen. „Deswegen soll­ten wir uns nach mei­ner Auffassung auf die kon­zen­trie­ren, die Symptome zeigen.”"

    Ein kras­ser Gebrauch von Willkür, Zwang und Folter an Kindern und neben­bei wird noch auf die Eltern, direkt und indi­rekt, mas­siv Druck ausgeübt.
    Klingt wie die Rückkehr ins feu­da­le Mittelalter.

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