"Volksverpetzer" mit Quatsch-Comedy

Nein, das ist zu hoch gegrif­fen. Was die "Fakten-Checker" da zur Füllmich-Klage gegen Drosten prä­sen­tie­ren, wür­de selbst auf KIKA abge­lehnt wer­den, weil sich der­art alber­nes Verhalten in kei­ner Kita vor­fin­den lie­ße. Da wird gei­stig Kleines in Großbuchstaben gefaßt: »ANWALT: QUATSCH-KLAGE VON FUELLMICH GEGEN DROSTEN IST VÖLLIG AUSSICHTSLOS & NUR “PR-AKTION”« Man liest:

»Pandemie-Leugner Fuellmich insze­niert sich der­zeit pro­mi­nent in der rea­li­täts­fer­nen Szene der Pandemie-Leugner:innen als Star-Anwalt gegen Regierung, Wissenschaft und alle, die die Fantasiewelt der “Querdenker” und Co widerlegen…

Jetzt möch­te er im Namen einer Karaoke-Bar den welt­weit ange­se­he­nen Corona-Experten Dr. Drosten auf Schadensersatz ver­kla­gen. Die Argumentation ist nicht neu: Bereits im Sommer sam­mel­te Fuellmich Geld für eine “Corona-Sammelklage”, die er in den USA ein­rei­chen woll­te, um unter ande­rem gegen von Drosten [so im Original, AA] Schadensersatz ein­zu­kla­gen. Wer sich fragt, war­um ein Gericht in den USA über­haupt anhö­ren soll­te, ob der Deutsche Drosten durch sei­ne Beratung der Bundesregierung ande­ren Deutschen Schaden zuge­fügt hät­te, stellt bereits die rich­ti­gen Fragen: Es scheint sich um eine wei­te­re Quatsch-Klage nur zu PR-Zwecken zu han­deln. Bis heu­te ist nicht bekannt, ob dar­aus über­haupt irgend­et­was gewor­den ist.

ANWALT JUN ANALYSIERT NÄCHSTE QUATSCH-KLAGEDROHUNG VON FUELLMICH
Anwalt Jun, der der­zeit regel­mä­ßig das “Quatsch-Jura” der Pandemie-Leugner ana­ly­siert, hat sich auch die Schadensersatzforderung der Karaoke-Bar gegen Drosten ange­schaut. Er stellt gleich zu Beginn rich­tig fest, dass die rea­li­täts­fer­nen Pandemie-Leugner:innen sich auf­grund ihres geschlos­se­nen Weltbildes von der Analyse nicht über­zeu­gen las­sen wer­den und alle ver­nünf­ti­gen Menschen sowie­so sehen, dass es eine juri­stisch nicht halt­ba­re Quatsch-Klage ist. Dennoch erklärt er die Argumentation von Fuellmich – und war­um sie völ­lig aussichtsl0s
[so im Original, AA] ist…

Anwalt Jun stellt dazu fest: “Die Argumente sehen aus wie Jura, klin­gen wie Jura, aber sie sind Quatsch.” Denn damit die Klage auch nur einen Ansatz an Erfolg haben könn­te, müss­te ein staat­li­ches Gericht fest­stel­len, dass die gesam­te Pandemie nur Fake und insze­niert sei. Das mögen viel­leicht wir­re Querdenker:innen glau­ben, aber hier in der Realität machen wir nicht Lockdown nur zum Spaß. Auch die tau­sen­den Toten in den letz­ten Tagen ster­ben nicht ein­fach nur aus Fake.

“SELBST DER KLÄGER WIRD ABER NICHT SO VERRÜCKT SEIN, DIE KLAGE EINZUREICHEN”
Zuerst stellt Jun fest, dass die juri­sti­sche Argumentation von Fuellmich völ­lig an den Haaren her­bei­ge­zo­gen ist. Die Klagenden müss­ten näm­lich nach­wei­sen, dass Drosten & Co. wis­sent­lich und vor­sätz­lich Corona und die gan­ze Pandemie erfun­den hät­ten bezie­hungs­wei­se genau gewusst haben müs­sen, dass PCR-Tests Corona nicht nach­wei­sen wür­den oder der­ar­ti­ger Unsinn. Sobald das nicht nach­ge­wie­sen wer­den könn­te, ist die Klage tot. Und hier in der rea­len Welt ist allen glas­klar, dass Drosten sich Corona nicht aus­ge­dacht hat, son­dern alle seriö­sen Expert:innen der gan­zen Welt und unzäh­li­ge Studien auf sei­ner Seite hat.

Denn selbst wenn wir in einem Jahr fest­stel­len soll­ten, dass alles nicht so schlimm gewe­sen sei, haben alle jetzt nach bestem Wissen und Gewissen gehan­delt und dar­aus kann man ihnen kei­nen juri­sti­schen Strick dre­hen…«

Siehe dazu RA Fuellmich for­dert Drosten zu Schadensersatz auf. Den "Volksverpetzern" geht ein Körperteil ohne­hin auf Grundeis. Fuellmich hat auch sie im Namen von Dr. Wodarg ver­klagt (s. PCR-Test in Klage gegen "Volksverpetzer".

Besagter "Anwalt Jun" war übri­gens jah­re­lang für die Unternehmensberatung McKinsey tätig. Ob da sei­ne Abneigung gegen Fuellmich her­rührt? Er hat übri­gens einen voll­stän­di­gen Namen: Chan-jo Jun und betreibt in Würzburg eine Kanzlei mit elf AnwältInnen.

53 Antworten auf „"Volksverpetzer" mit Quatsch-Comedy“

  1. Haha, das ist das Geständnis:
    "Denn selbst wenn wir in einem Jahr fest­stel­len soll­ten, dass alles nicht so schlimm gewe­sen sei, haben alle jetzt nach bestem Wissen und Gewissen gehan­delt und dar­aus kann man ihnen kei­nen juri­sti­schen Strick drehen…"
    Und ja, man kann ihnen Vorsatz vor­wer­fen. Denn die seriö­sen Studien und Wissenschaftler stüt­zen die Aussagen von Wodarf und Füllmich. Ausserdem gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer kei­ne Ahnung hat, hält die Klappe und dif­fa­miert nicht frem­de Menschen.

    1. Die Regierung hat sich schon schul­dig gemacht, in dem Moment, wo sie inter­ne Kritik abblockt. In dem Moment, als das Papier von Stephan Kohn beim Minister war, hät­te ange­mes­sen reagiert wer­den müs­sen. Bekanntlich hat ja Seehofers Sekretär das gan­ze abge­blockt, dass es nicht zum Minister kommt. Und der woll­te auch das offen­bar auch nicht lesen.

      Wer beim Militär war, kennt den Satz: "Melden macht frei." Meldet man unan­ge­neh­mes, ist es im Anschluss ein Problem des Vorgesetzten. Gilt für eigent­lich für alle hier­ar­chi­schen Strukturen. Und dafür kann Seehofer belangt werden.

      Den ande­ren Ganoven muss man vor­hal­ten, war­um sie nur auf eine klei­ne Gruppe von Virologen und Epidemiologen gehört habe. Also wenn ein Prof. Bhakdi und ein Dr. Wodarg sich schon mel­den und ihre Expertise anbie­ten, die­se aber aus­ge­schla­gen wird, statt­des­sen man eine Inzucht von Expertenmeinungen (also nur Hardliner) betreibt, dann kann man nicht sagen, dass die nach besten Wissen und Gewissen gehan­delt haben.

      Da Covid-19 eine Lungenkrankheit ist, aber kei­ne Pneumologen kon­sul­tiert wur­den, kann dies rele­vant in einem Strafprozess sein. Es kann nicht sein, dass man als Bauherr zig Gutachten von ver­schie­den­sten Experten ein­ho­len muss, aber die Bundesregierung trifft Entscheidungen von bil­lio­nen­schwe­rer Tragweite und hört nur auf Drosten, Ciesek und die­sen Hermann-Meyer oder Meyer-Hermann. Lustiger Name. Ich den­ke da sofort an den dicken Goldfasan.

    2. …zumal Drosten bei der Schweinegrippe 2009 das sel­be trau­ri­ge Zerrbild abge­ge­ben hat. Damals schwa­dro­nier­te er auch (wohl damals schon in dubio­ser Mission) von Millionen Toten, schluss­end­lich war dies eine der mil­de­sten Gruppewellen. Wer ein­mal lügt, dem glaubt man nicht. Zumindest nicht ohne sei­ne Thesen auf den Prüfstand zu zel­len. Und wenn man dann das sel­be Muster wie 2009 erkennt, bleibt nur ein Schluß… Drosten ist höchst unse­ri­ös und stützt sei­ne Thesen wei­ter­hin auf längst wider­leg­te Rechenmodelle. Wodarg hat ihn damals sau­ber ent­zau­bert, hat sei­ne Fegler zer­legt und er hat es dies­mal wie­der getan. Und weil das sich wohl lang­sam rum­ge­spro­chen hat, kommt jetzt – wen wun­dert es eigent­lich noch- der näch­ste ganz schlim­me Virus aus Großbritannien daher. Viel anstecken­de, viel töd­li­cher, noch gruseliger. 

      Ich fin­de, dass ein Gericht genau der rich­ti­ge Ort ist um die Umtriebe die­ses beson­de­ren Wissenschaftlers ein­mal genau unter die Lupe zu neh­men. Insofern bin ich Herrn Dr. Fuellmich sehr dank­bar dass er die­sen Weg geht.

  2. Man soll­te Herrn RA Jun die Ehre antun, auf sei­nen ori­gi­na­len Podcast zu ver­lin­ken, von dem hier die Rede ist:
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​O​9​U​3​W​b​N​n​oko

    Herr Jun ist ein Anwalt mit Schwerpunkt IT-Recht und zu einer gewis­sen Bekanntheit gelangt, weil der vor 3 Jahren Facebook ver­klagt hat – wegen Fake-News. Die FAZ hat ein etwas aus­führ­li­che­res Profil von ihm berichtet:
    https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​f​e​u​i​l​l​e​t​o​n​/​m​e​d​i​e​n​/​a​n​w​a​l​t​-​c​h​a​n​-​j​o​-​j​u​n​-​k​a​e​m​p​f​t​-​g​e​g​e​n​-​f​a​c​e​b​o​o​k​-​m​a​r​k​-​z​u​c​k​e​r​b​e​r​g​-​1​4​8​0​7​9​9​7​.​h​t​m​l​?​p​r​i​n​t​P​a​g​e​d​A​r​t​i​c​l​e​=​t​r​u​e​#​p​a​g​e​I​n​d​e​x_2

    Kurz zur Sache:

    Im og. YT-Video hebt er vor allem dar­auf ab, dass "man" kei­ne Kausalität zwi­schen den Verlusten der Karaoke-Bar und den Aussagen von Herrn Drosten her­stel­len kön­ne, weil es ja Amtsträger und deren Verordnungen gewe­sen sei­en, die dazu geführt haben. Dabei fällt aus sei­nem Munde nach­hör­bar der inter­es­san­te Satz:
    "Glauben Sie wirk­lich, dass die Justiz in die­sem Staat die­je­ni­gen sein wer­den, die sagen, das war alles nur aus­ge­dacht, eine Verschwörung?"
    Ich las­se das so ste­hen, denn es spricht für sich.

    Zudem hebt er dar­auf ab, dass man Drosten selbst ja ohne­hin kei­nen Vorsatz nach­wei­sen könne.

    Für Kausalität wen­det man im Juristischen die sog. Aquivalenztheorie an,:

    "Danach liegt ein Kausalzusammenhang immer dann vor, wenn ein direk­ter, ursäch­li­cher und ange­mes­se­ner Zusammenhang zwi­schen der Handlung eines Schädigers und dem dadurch ent­stan­de­nen Schaden gege­ben ist. Der Schädiger muss also nicht für sol­che Ereignisse ein­ste­hen, die nach der nor­ma­len Lebensanschauung eines objek­ti­ven, infor­mier­ten Dritten völ­lig außer­halb der Erfahrung und Erwartung liegen. "
    https://www.juraforum.de/lexikon/adaequanztheorie#:~:text=voneinander%20abzugrenzen%20sind%3A‑,Nach%20der%20Äquivalenztheorie%20sind%20Handlung%20und%20Schaden%20dann%20kausal%20zueinander,zusätzlich%20die%20Adäquanztheorie%20Anwendung%20findet.

    Das bedeu­tet kon­kret, dass der­je­ni­ge, der einem Mörder ein Messer ver­kauft, nicht damit rech­nen muss, dass er belangt wird, sofern man ihm nicht nach­wei­sen kann, dass er von der Tatabsicht wusste.

    Wie aber ist es bei Drosten:?

    Erlebt seit Monaten die Auswirkungen, die sei­ne (!) PCR-Tests auf die Entscheidungen der Politik haben – sie sind die Basis für die RKI-Zahlen – und wie­der­holt den­noch fal­sche Aussagen über deren Relevanz.

    Damit besteht nicht nur eine evi­den­te Kausalität zwi­schen dem Schaden des Barbesitzers, son­dern man ersieht hier auch einen Vorsatz, denn selbst wenn er aus Fahrlässigkeit zu Anfang nicht geahnt haben soll­te, wie "erfolg­reich" die Sache ist, hat­te er inzwi­schen vie­le Monate Zeit zu begrei­fen, was dar­aus wur­de und die Möglichkeit es zu ver­hin­dern. Dieses Dulden ist also vor­sätz­lich, und man mag ihm zusätz­lich eine Bereicherungsabsicht nach­wei­sen kön­nen, da er an der Testproduktion ja auch finan­zi­ell betei­ligt zu sein scheint.

    Im Ergebnis irrt RA Jun hier also.

  3. Wenn ich das von die­sem Volks… lese, da stellt sich mir immer und immer wie­der die­se Frage:
    Welche Fakten wider­le­gen Sie den eigentlich? 

    Wenn Herr Füllmich so ein Quatschkopf wäre, war­um schenkt man im sol­che Beachtung? 

    Irgendwann wer­den die gan­zen Lügen auf dem Tisch kommen. 

    Dieser Volks… Agumentiert ja noch nicht mal auf irgend­ei­ner rich­ti­gen Grundlage. Das ist ein­fach nur Geschwafel.

  4. Noch ein letz­tes zu Anwalt Jun – mei­ne Einschätzung:
    er sucht die Öffentlichkeit, aber er über­nimmt sich fach­lich nicht nur bei Facebook, son­dern auch hier.

    Mit der "geball­ten" Erfahrung eines juri­sti­schen Netzwerks, die Füllmich um sich ver­sam­melt, kann er nicht mit­hal­ten. Er ist auch weit davon ent­fernt, Füllmichs gesam­te Strategie auch nur im Ansatz zu über­blicken. Bin gespannt, ob die sich in Füllmichs Wodarg-Klage von ihm ver­tre­ten lassen.

  5. Wenn man bedenkt, mit wel­cher Energie, mit wel­chem Hass ,mit wel­chem Polizeiaufwand, mit wel­cher Brutalität , mit wel­chen Lügen und Verleumdungen , mit wel­chen Falschdarstellungen in den "Lightmedien" die Regierung mit ihren Hofschranzen bemüht ist, die "Querdenken Bewegung" zu unter­wan­dern und still­zu­le­gen, könn­te man bei eini­gem Nachdenken even­tu­ell fast auf die Vermutung sto­ßen, dass kla­res Denken und Handeln, Fairness und Menschlichkeit, Wahrheitsliebe und ein ent­spre­chen­der "Realitätsbezug" , wie von "Querdenkern" reprä­sen­tiert, nicht so sehr gefragt ist und mit Kraft unter­drückt wer­den soll, es wird nicht gelin­gen. Zur klä­ren­den Sichtweise sei ein Video von Herrn Thomas Wüppesahl, Pressesprecher und Mitbegründer der "Kritischen Polizisten", emp­foh­len. Herr Wüppesahl war bei den Demos vor Ort und ich den­ke, auch Politiker kön­nen von Polizisten die­ser Art noch vie­les lernen.

  6. Ist all­seits bekannt: die "Volksverpetzer" fabu­lie­ren regel­mä­ßig nach "bestem Wissen und Gewissen" – echt langweilig!
    Deren Auswurf kehrt stets in sata­ni­scher Weise das Unterste zuoberst und das Oberste zuunterst.

  7. Hier wer­den wie­der ver­schie­de­ne Dinge mit­ein­an­der ver­knüpft, die nichts mit­ein­an­der zu tun haben. Es geht um Öffentlichkeit Aussagen Drostens, die nach­weis­bar falsch sind und die sowohl die Entscheidungen der Regierung als auch die oef­fent­li­che Meinung nah­hal­tig beein­flusst haben.
    Natürlich wird die Klage kei­nen Erfolg haben in dem Sinne, dass Drosten Schadensersatz bezah­len müss­te. Aber es wird eine Berichterstattung über den Prozess geben und damit eine Diskussion über den Unsinn nicht stan­dar­di­sier­ter PCR-Tests und der unsin­ni­gen Teststrategie kommen.

  8. Relativ erkennt­nis­reich, wenn man sich die Videos auf dem Kanal bei Youtube von die­sem Anwalt Jun mal ansieht… Er lobt da unter ande­rem das ver­schärf­te NetzDG vom Frühjahr. Also das mit der Passwortherausgabepflicht und Bestandsdatenbank usw, das letz­tens nicht mal von BuPrä Steinmeier unter­schrie­ben wur­de, weil es klar ver­fas­sungs­wid­rig war. 

    Das soll nicht hei­ßen, dass die­ser Anwalt gene­rell einen schlech­ten Job macht, aber das alles passt ja zum Dunstkreis von "Volksverpetzer" und Komparsen, die ganz ver­liebt in den auto­ri­tä­ren Obrigkeitsstaat zu sein scheinen.

  9. Auch Corodok ist übri­gens ein Medium, wel­ches nichts über die all das ver­ur­sa­chen­de Absurdität der mit Völkerrecht und mit davon abge­lei­te­ter Verfassung kol­li­die­ren­den super­im­pe­ri­ale­li­ta­ri­sti­schen 'Indemnität' – "grund­sätz­li­cher Genuss von Strafffreiheit" für Bundestagsabgeordnete – berich­tet, son­derm das ganz ein­fach unbe­wusst lässt.

    Begriffserklärung 'Indemnität'

    https://​www​.jura​fo​rum​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​i​n​d​e​m​n​i​t​aet

  10. Der Anwalt trifft den: Drosten erhebt kei­ne Klage, weder wegen der Behauptung er hät­te kei­nen ech­ten Doktor, noch wegen der Behauptung von Füllmich, er hät­te absicht­lich die Testpandemie her­bei­ge­führt. Warum wohl? Weil dann ein Gericht die Vorwürfe klä­ren müss­te. Genau das ist das Ziel der Strategie von Füllmich.

  11. "(…) bezie­hungs­wei­se genau gewusst haben müs­sen, dass PCR-Tests Corona nicht nach­wei­sen würden(…)"

    Na, da legen die "Fakten-Checker" und Anwalt Jun die Messlatte ja nicht sehr hoch.
    Obigen Sachverhalt hat Drosten ja sogar selbst schon ein­ge­stan­den, vor­aus­ge­setzt, die Faktenchecker und Anwalt Jun bestehen auf einem "zwei­fels­frei­en" Nachweis.

  12. die Argumentation die­ses Anwalts Jun ist so, wie sie dar­ge­stellt wird, sehr selt­sam. So argu­men­tiert kein Jurist. Was den Vorsatz betrifft: Ein Starvirologe, der wis­sent­lich und wil­lent­lich den CT-Wert auf 45 setzt und zulässt, das damit Millionen von Gesunden gete­stet wer­den, weiß genau, dass er damit zig­tau­send falsch"Infizierte" fabriziert.
    Abgesehen davon sind die Volksverhetzer ein Kindergarten, ein­fach nur lächerlich.

  13. Oh, der letz­te Satz ist tat­säch­lich sehr inter­es­sant. Danke für die Arbeit. Ich konn­te dies­mal aus nerv­li­chen Gründen den gan­zen Scheiss nicht mehr lesen 😉

  14. Das ist jetzt haupt­säch­lich zu dem Video von RA Jun:

    Auf den ersten Blick hört es sich wirk­lich abwe­gig an, auf Basis des Deliktsrechts, und dar­auf läuft es ja hin­aus, gegen Prof. Drosten kla­gen zu wol­len. Es käme § 823 Abs. II BGB in Frage, aber mir fällt kein Schutzgesetz ein, gegen das ver­sto­ßen wur­de. Bleibt also tat­säch­lich nur § 826 BGB (vor­sätz­lich sit­ten­wid­ri­ge Schädigung). Nun lie­fen aber die Dieselprozesse gegen VW auch über § 826 BGB.

    Der BGH begrün­de­te wie folgt:
    „Nach Auffassung des BGH hat das Berufungsgericht zu Recht ange­nom­men, dass die Beklagte dem Kläger aus vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haf­tet. Das Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger ist objek­tiv als sit­ten­wid­rig zu qua­li­fi­zie­ren. Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getrof­fe­nen grund­le­gen­den stra­te­gi­schen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eige­nen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewuss­te und gewoll­te Täuschung des KBA syste­ma­tisch, lang­jäh­rig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in sie­ben­stel­li­gen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so pro­gram­miert war, dass die gesetz­li­chen Abgasgrenzwerte mit­tels einer unzu­läs­si­gen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand ein­ge­hal­ten wur­den.“ (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.05.2020
    – VI ZR 2528/19 -)

    Was man mit § 826 BGB alles machen kann, ist immer wie­der erstaun­lich. Man muss beden­ken, es war nicht ver­bo­ten, eine sol­che Motorsteuerungssoftware ein­zu­bau­en. Es doch schon eine Menge gegen Prof. Drosten auf dem Tisch, ins­be­son­de­re bezüg­lich des PCR-Tests, der die Grundlage für alle Maßnahmen sind. 

    Was den Vorsatz angeht : Es reicht beding­ter Vorsatz aus (in Abgrenzung zur gro­ben Fahrlässigkeit). Wer mag, kann sich da ja mal rein­goo­geln. Aber als RA Jun von "blan­kem Vorsatz" rede­te, muss­te ich doch ein biss­chen schmun­zeln:-) Min 7:57

    Es ist auch nicht so, dass ein Gericht fest­stel­len müss­te, dass die Pandemie ein fake war. Es wür­de um den PCR-Test und die Äußerungen von Prof. Drosten gehen, die natür­lich dann auch auf dem PCR-Test beru­hen. Und über den PCR-Test oder das Testprotokoll wird dann Beweis erho­ben. Und zur Verteidung wird Prof. Drosten nicht auf sein eige­nes Testprotokoll ver­wei­sen kön­nen mit der Behauptung, das sei richtig.

    Was die teil­wei­se Geltendmachung angeht, ist das außer­ge­richt­lich üblich. So unter dem Motto: "Wir kön­nen es noch gün­stig aus der Welt schaf­fen, wenn du die Chance nutzt." Naja, und wenn die Frist ver­streicht, dann wird halt geklagt, und zwar voll. Absolut üblich.

    RA Jun meint, den Rechtsstreit wird es nicht geben. Ich wäre mir da nicht so sicher. Was soll­te RA Füllmich davon abhal­ten, die Klage zu erhe­ben? Das gilt für den Volksverpetzer und für Prof. Drosten.

  15. Keine der Klagen wird irgend­was brin­gen, weder gegen Drosten noch gegen den Volksverpetzer. Die Richter bil­den eine geschlos­se­ne Gesellschaft. Die Begründung wur­de zuletzt in einem Urteil gelie­fert. Es ist voll­kom­men uner­heb­lich, was die­ser Test nach­weist oder nicht, solan­ge das RKI eine Gefahrenlage sieht. Und so wird auch geur­teilt. Das Gericht wird sich nicht 1 Sekunde mit dem Gammeltest von Drosten befas­sen, weil die Diagnose der Arzt fällt! Selbst wenn die Ärzte aus dem Kaffeesatz der Patienten Corona dia­gno­sti­zie­ren spielt es für die Richter kei­ne Rolle, weil es Konsens ist u. weil es alle tun. Das ist die bit­te­re Realität. Diese Aktion wird nur noch ein wei­te­rer Sargnagel für die Maßnahmenkritiker sein.

    1. @KN
      Was die deut­sche Justiz (und Verwaltung) angeht, stim­me ich Ihnen zu.

      Allerdings ist Füllmichs Strategie eine inter­na­tio­na­le, und man wird abwar­ten müs­sen, inwie­weit aus­län­di­sche Gerichte wie z.B. ita­lie­ni­sche (die erfah­ren sind mit mafiö­sen Strukturen und ggf. moti­viert durch die Tatsache, dass die Drostomanie gera­de in ihrem Land schlim­me Wirkungen zeigt) und ame­ri­ka­ni­sche, die nicht ganz so gläu­big bezo­ge­ne auf WHO sind, nicht auch deut­sche Gerichte "moti­vie­ren", denn gera­de aus dem genann­ten Opportunismus deut­scher Gerichte wer­den die­se auch nicht den Mumm haben, sich mit dem Kaffeesatz inter­na­tio­nal gegen "die Welt" zu positionieren.

      Daher bin ich nicht so pes­si­mi­stisch wie Sie: es wird zwar kaum einen 100 % igen Sieg geben, aber ich mei­ne schon, dass es ihm gelin­gen könn­te, die Legende nach­hal­tig zu beschä­di­gen – die Sache wird welt­weit längst nicht so artig hin­ge­nom­men, wie man es in D glau­ben machen möch­te. Allerdings wer­den die Hoffnungen eines "zurück zur Normalität" durch Füllmich den­noch ent­täuscht wer­den. Was seit März zer­stört wur­de, ist nicht mehr auf­hol­bar, und auch die ver­mehr­te Konzernmacht lässt sich nicht mehr zurück­dre­hen. Es hilft beim Verstehen, wenn man mal die Ideologie der Globalkonzerne – den Objektivismus von Ayn Rand – ver­stan­den hat.

    2. Recht ist immer noch Einzelfall-Recht. Zivilrecht/-rich­ter sind anders als Strafrichter sind anders als Verwaltungsrichter sind anders als Sozialrichter.

      Zivilrichter müs­sen Behauptungen klä­ren. Es wird laaaaaan­ge dau­ern, wird aber Akteure vor­sich­ti­ger machen, denn sie kön­nen nicht wis­sen, wie sich der poli­ti­sche Wind dreht.

      Aber klar, ohne dass sich der poli­ti­sche Wind dreht, wird nichts pas­sie­ren. Das müs­sen Menschen sel­ber machen, die Justiz wird sie nicht retten.

  16. Falls die­se Anemarie noch mit­liest (ist ja sicher Volksverpetzer-Fan) dann soll sie sich doch mal mit Fakten aus­ein­an­der­set­zen kön­nen, bit­te sehr:

    "Derzeit pur­zelt alles durch­ein­an­der, Weihnachten ist bedroht, das Chaos steht vor der Tür, scheint es. Denn es ster­ben jeden Tag so vie­le Leute an Corona, heißt es, wie bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kommen.
    […]
    Ist also die Anzahl der Menschen, die der­zeit ster­ben, grö­ßer als man es aus frü­he­ren Jahren kennt? Denn das ist ja wohl die ent­schei­den­de Frage. Die habe ich mir gestellt. Die kur­ze Antwort ist: nein."

    https://​harald​-wala​ch​.de/​2​0​2​0​/​1​2​/​1​4​/​m​o​r​t​a​l​i​t​a​e​t​-​i​n​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​2​0​2​0​-​u​n​d​-​d​i​e​-​l​e​t​z​t​e​n​-​v​i​e​r​-​j​a​h​re/

    Aber so etwas will eine "lin­ke" Anemarie ja nicht wis­sen. Denn: die Nazis sind auf den Straßen und die Leichenberge tür­men sich in den Kühlcontaineren – wie doch jeder weiß, der sich unab­hän­gig in den Haupt- und Lei(d)t‑Medien "infor­miert".

  17. "zur Füllmich-Klage gegen Drosten präsentieren"
    Würde aa mir zustim­men, dass es noch (Stand 21.12.2020) kei­ne sol­che Klage in Deutschland gibt?

    1. @Ana-Marie Leiperz: Da es in der BRD kei­ne der­ar­ti­gen Sammelklagen gibt: Ja. Der PCR-Test wird Gegenstand der Klagen von Wodarg und der geschä­dig­ten Unternehmen auch in der BRD sein. Die Klagen sind eingereicht.

      1. @aa Vielen Dank. Wo kann ich nach­le­sen, dass die " Klagen von Wodarg und der geschä­dig­ten Unternehmen auch in der BRD" bereits ein­ge­reicht sind?

            1. @Ana-Marie Leiperz: ist eigen­lich nicht so schwer zu fin­den. Hier ist die Unterlassungsforderung mit der Ankündigung, ggf. nach dem 22.12. zu kla­gen. So viel Zeit muß sein, auch für Herrn Drosten.
              Und hier ist die ein­ge­reich­te Klage von Wodarg.

  18. Meiner Meinung nach ist es gut rich­tig zu kla­gen aber ich den­ke durch die kla­gen wird die PANDEMIE nicht been­det wer­den das kön­nen nur wir wen wir Millionenfach in jeder groß­stadt auf die stra­ße gehen aber ich glau­be auch das wird nicht (noch) pas­sie­ren da die mehr­heit sich für mich aus uner­klä­ri­schen grün­den von mor­gens bis abend unun­ter­bro­chen die Propagand im TV,RADIO,ZEITUNG,etc. gibt und was dazu führt das die­se Leute qua­si nicht mehr ansprech­bar sind und Leute die eine ande­re mei­nung haben in eine rech­te ecke stellen.

    1. @MARV

      Eigentlich ist es ganz einfach.
      Die Bolivianer machen es ja vor.
      Die boli­via­ni­sche Regierung unter­stützt die Gabe von 0.3 pro­zen­ti­ger Chlordioxidlösung zur Prophylaxe als auch zur Behandlung von Patienten mit selbst schwer­sten Symptomen. Mit Erfolg.
      In vie­len latein­ame­ri­ka­ni­schen Staaten gibt es inzwi­schen Ärzte, die sich in ihrem Lande die­ser Vorgehensweise ange­nom­men haben.
      Ebenfalls mit Erfolg.
      Fragt sich nur, war­um in unse­ren Medien dar­über Stillschweigen herrscht?
      Die "Pandemie" könn­te, wenn gewollt, in weni­gen Wochen Geschichte sein.

  19. Es stimmt, dass sich die Regierung schul­dig gemacht hat und dafür schwer­stens bestraft wer­den muss – eben­so auch alle Kollaborateure wie z.B. Polizisten, die "nur Befehle aus­füh­ren". Denn es gab nie­mals einen Anlass und damit auch nie­mals eine Rechtsgrundlage für die "Corona-Maßnahmen", weil nie­mals Beweise für a) über­haupt eine beson­de­re Gefahr und b) für eine Schutzwirkung von Masken, Lockdowns, Social Distancing etc. vor­la­gen. Dass noch Lügen wie der "PCR-Test" mit den "Fällen" oben­drauf gepappt wur­den, min­dert die Schuld nicht.
    Es war und ist immer ein Verbrechen, unan­tast­ba­re Freiheiten wie z.B. Religionsfreiheit (Gottesdienstbesuch etc.) grund­los ein­zu­schrän­ken resp. aufzuheben.
    Hingegen von vie­len mit Recht ver­neint wird, dass Füllmich mit die­ser Art von Klage (Inhalt und Gegner) der guten Sache einen Dienst erwie­sen hat. Auf einen Nobody wie den Volksverpetzer los­zu­ge­hen, wirkt bereits völ­lig dane­ben, und Aufblähungen wie die AfD-Frage len­ken nur ab.

    1. @Pater Rolf Hermann Lingen: Was ist falsch an der Klage? Entweder sie wider­ru­fen, dann ist das gut. Oder sie las­sen es, dann muß das Gericht prü­fen, wer Recht hat. Und damit, wie es um den PCR-Test steht.

    2. Ob Herr Dr. Füllmich der Sache einen Dienst erweist, wird sich ja noch zei­gen. Wohingegen die Kirche ihren Anhängern bis­lang kei­nen guten Dienst erwie­sen hat und ihre Gläubigen wei­test­ge­hend im "Regen ste­hen läßt". Ich habe bis­lang von Interventionen der Kirche gegen die Beschlüsse unse­res "Rechtsstaates" weder gele­sen noch gehört.Nun denn, ein fro­hes "Christfest"!

    3. wodarg klagt gegen die volks­ver­het­zer und das aus einem guten grund, ver­leum­dung und üble nach­re­de. der volks­ver­het­zer mag ein gei­sti­ger tief­flie­ger sein unter sei­nem chef laschyk aber die­se kri­tik an wodarg war unter­ste schub­la­de und ist in mei­nen augen rufmord..
      im übri­gen ist vokls­ver­pet­zer immer auf der sei­te der regie­rung ,so lan­ge es ,,gei­sti­ge rücken­deckung,, gibt und so etwas ist schon mehr als fragwürdig..

  20. @Ana Aarie Leipertz 

    Jetzt haben sie bewie­sen, dass sie gog­geln können.
    Haben Psiram gefun­den und mit deren Recherchen einen ad homi­nem Angriff gestartet.
    Glückwunsch. Als Denunziant geeignet.

    1. @FreiMut Ja, ich stö­re ger­ne ihre deut­sche Behaglichkeit 🙂 Sie kön­nen mich ger­ne Denunziantin nen­nen, wenn ich auf den extrem rech­ten Hintergrund von hier schrei­ben­den Menschen auf­merk­sam mache, aber was nützt ihnen das?

      1. @Ana-Marie Leiperz: Kommt da irgend­wann noch etwas? Ein Argument viel­leicht? Bisher beschrän­ken sich die Kommentare auf das Entlarven eines rech­ten Hintergrunds eines Schreibers. Das darf ja sein. Aber eine eige­ne Position wäre schon auch interessant.

        1. Ein Argument für/gegen was? Ich habe in die­sem Blog schon dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ein Urteil für dich und ande­re nur dann akzep­ta­bel ist, wenn es die eige­ne Position bestä­tigt. Du hast dage­gen argu­men­tiert. Ich habe in die­sem Blog eben­falls dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Corona-Leugner/Corona-Skeptiker-Szene eine Mischszene mit hohem Anteil an extre­men Rechten ist. Du hast dage­gen argumentiert. 

          Meine Haltung ist klar: Weder Burgfrieden noch Querfront. Dir unter­stel­le ich, dass du extrem rech­ten Positionen den Anschein des Normalen gibst. Also eine Diskursverschiebung nach rechts. Dennoch habe ich die Hoffnung, auf der Basis von Klassenkampfpositionen ein paar Gemeinsamkeiten mit dir zu ent­wickeln. Um auf der Basis dann an dei­ne von dir ange­führ­ten frü­he­ren Kämpfe gegen rechts anzuknüpfen.

          Zur kon­kre­ten Angelegenheit selbst: Falls Fuellmich wirk­lich klagt, wird er kra­chend schei­tern. Selbst die bür­ger­li­che Klassenjustiz muß einen Schein von Rationalität wah­ren und kann des­halb den Irrationalismen von Fuellmich, Wodarg und Co nicht ein­fach nach­ge­ben. In die­ser Frage erwar­te ich kei­ne Übereinstimmung, des­halb wäre es mir lie­ber, wir könn­ten ent­lang der Frage des Klassenkampfes eini­ge Gemeinsamkeiten entwickeln.

          1. @Ana-Marie Leiperz: Sorry, das ist inhalts­leer und reich­lich unbe­leckt von dem, was hier seit Monaten zu lesen ist. In zahl­lo­sen Beiträgen ver­su­che ich hier jen­seits von "Nazis raus"- und "Wir imp­fen Euch alle"-Geschrei dafür zu argu­men­tie­ren, daß sich die berech­tig­te Bewegung gegen Meinungsmanipulation und Demokratieschleifung nicht vor den Karren der Rechten span­nen läßt. 

            Dummerweise bie­tet die Linke kei­ne Alternativen für einen eman­zi­pa­to­ri­schen Protest. Im Gegenteil beför­dert sie Positionen, die in der AfD (irri­ger­wei­se, wie ich mei­ne) einen Verbündeten sehen. Es ist ja nicht nur das Schweigen der offi­zi­el­len Linken, die es einer durch und durch frem­den­feind­li­chen, het­ze­ri­schen und unde­mo­kra­ti­schen Rechten ermög­licht, sich als ein­zi­ge Opposition zu gerie­ren. Schlimmer noch, die Rufe nach här­te­rem Lockdown, mehr Kitaschließungen und dra­sti­sche­ren Demonstrationsverboten kom­men aus der Linkspartei. Sie ver­rät in die­ser Frage alles, was links ist: Solidarität mit den Schwächsten der Gesellschaft, übri­gens und nicht zuletzt mit denen außer­halb der west­li­chen Wohlstandsinseln, und die Verteidigung demo­kra­ti­scher Rechte. Das geht inzwi­schen über Burgfrieden hin­aus. Es ist de fac­to eine Querfront mit dem Großkapital.

      2. Psiram liegt auf ähn­li­cher Wellenlänge wie Correctiv. Es sind mei­ner Ansicht nach U‑Boote "des Establishments", um uner­wünsch­te Personen und Gedanken zu stigmatisieren.
        Im Zweifel bin ich dann immer auf der Seite des Angegriffenen. Auch wenn es mir Bauchgrimmen bereitet.

        Wenn das für sie deut­sche Behaglichkeit ist – Bitteschön.

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