Vom Bußgeld-Basar

»Allerletzte Konsequenz
Bayern will nur 300 Euro Bußgeld für Impfpflichtverstöße erheben

Verstöße gegen die Corona-Impfpflicht in der Pflege sol­len in Bayern nur mit einem Bruchteil des mög­li­chen Bußgeldes von 2.500 Euro geahn­det wer­den. Der rein theo­re­ti­sche Bußgeldrahmen wer­de in Bayern nicht voll­stän­dig aus­ge­schöpft, "im Regelfall wird ein Bußgeld maxi­mal 300 Euro betra­gen", sag­te eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums dem "Coburger Tageblatt".

Vorgaben für Bußgelder gebe es kei­ne: "Es obliegt den zustän­di­gen Kreisverwaltungsbehörden, im kon­kre­ten Einzelfall eine ange­mes­se­ne Höhe festzulegen."…

Bußgelder sol­len nur ver­hängt wer­den, wenn auch nach Aufklärungsgesprächen und einer for­ma­len Aufforderung mit Fristsetzung von vier Wochen kein Nachweis vor­ge­legt wird. Erst in aller­letz­ter Konsequenz sei die Prüfung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots angedacht.

Nach Ministeriumsangaben wur­den bis zum Stichtag 8. Mai 30.742 Personen in der Pflege gemel­det, die weder als geimpft noch als gene­sen gel­ten. Landesweit sei­en in den Bereichen Pflege und Gesundheitswesen rund 780.000 Personen beschäf­tigt (Stand 2019).«
t‑online.de (12.5.)

Ob es irgend­wann auf den Preis einer Bratwurst hinausläuft?

11 Antworten auf „Vom Bußgeld-Basar“

  1. Es ist unver­schämt Bußgelder für eine Erpressung ein­zu­fü­hen! Absolut unmög­lich und gehört abge­schafft! Ebenso wie die Masken- und Testpflichten. Alles kom­plett perfid!

  2. Wurde eigent­lich der Pflegebonus schon aus­be­zahlt? Vielleicht kann man das ja gegen­sei­tig verrechnen?

    Ach nein, statt Bonus gabs ja nur Applaus, dann gibts wohl als Bußgeld … den Stinkefinger?

    1. Den Pflegebonus erhal­ten nur die Beschäftigten, die sich am 30. Juni 2022 noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.

      Verglichen mit Niedersachsen ist das bay­er. Bußgeld gera­de­zu human. Niedersachsen hat­te Anfang März ange­kün­digt, dass das Bußgeld 2.500 EUR betra­gen soll. Nachdem das Verwaltungsgericht Hannover das von den "Sozial"Demokraten in Phase 1 beab­sich­tig­te Zwangsgeld von 1.500 EUR gestri­chen hat, wer­den die es jetzt viel­leicht mit dem völ­lig unver­hält­nis­mä­ßi­gen Bußgeld probieren.

      Bußgeld statt Bonus, man möch­te nur noch kotzen!

  3. Trotz die­ser rhe­to­ri­schen Übertreibung bleibt damit im Grunde Alles wie es war.

    "Erst in a l l e r l e t z t e r Konsequenz sei die Prüfung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots angedacht."

    So rich­tig viel hält man von den Wählern nicht…

  4. Das ist nur ein stra­te­gi­scher Schachzug.
    Ein Bußgeld ist sozi­al­ver­träg­lich zu gestalten.
    Dieses hier ist gezielt nied­rig ange­setzt, um die Gerichte nicht in Bedrängnis zu bringen
    Hoffentlich las­sen sich nicht all­zu vie­le Betroffene dazu hin­rei­ßen, die Zahlung vorzunehmen.
    Der Druck auf die Gerichte muss nach dem Urteil in Gießen auf­recht gehal­ten wer­den bzw. zunehmen.

  5. Standort Vorteil nennt man das in BY des­halb gibt es dort ja auch die wenig­stens Betriebsprüfungen bei der Steuer. Ausserdem bes­ser ein paar mal 300 € bekom­men als in zuvie­len Wiederspruchsverfahren zu ersticken.

  6. "Es obliegt den zustän­di­gen Kreisverwaltungsbehörden, im kon­kre­ten Einzelfall eine ange­mes­se­ne Höhe festzulegen."
    Yeah! Bestraft die­se elen­di­gen Pflegeverbrecher ange­mes­se­nen, die nichts wei­ter im Sinn haben, als wehr­lo­se Menschen zu pflegen!

  7. Es geht wohl dar­um, die Anzahl der Kläger zu redu­zie­ren. Bei 300 Euro zahlt man eher und nimmt sich kei­nen Anwalt. Wehret den Anfängen. Die näch­ste Abmahnung wird dann höher…

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