Vom Drostenamt

Bei Wikipedia ist zu erfahren:

»Das Drostenamt war ein Synonym des Hofamts des Truchsess. Im Hochstift Münster wur­de das Amt des Erbdrosten u. a. seit 1170 jahr­hun­der­te­lang von der Familie Droste zu Vischering und das Erbamt des Drosten des Domkapitels Münster seit 1266 von der Familie der Droste zu Hülshoff beklei­det. Auch das Amt des Erblanddrosten im Bistum Osnabrück war ein stän­di­sches Erbamt… Auch in der Grafschaft Mark waren die Drosten in der Mitte des 14. Jahrhunderts rit­ter­bür­tig. Auch das Amt des Landdrosten im kur­köl­ni­schen Herzogtum Westfalen, wo die gesam­te, in Arnsberg resi­die­ren­de Regierung die glei­che Bezeichnung führ­te, beklei­de­ten aus­schließ­lich Adelige.

Drostei hieß sowohl der Verwaltungsbezirk selbst wie auch der Wohn- und Amtssitz des Drosten. Historische Amtssitze der Drosten, auch Drostenhöfe oder ‑häu­ser genannt, waren z. B. die Drostei in Pinneberg…

Seit Beginn der Neuzeit ist die Bezeichnung Drost auch ein Titel des mit poli­zei­li­chen und mili­tä­ri­schen Befugnissen aus­ge­stat­te­ten Adligen. In Hannover hie­ßen die Regierungspräsidenten noch bis 1885 Landdroste.

Vom Amt des Drosten lei­tet sich der in Norddeutschland und den Niederlanden häu­fi­ge Familienname Droste ab…«

»Drost(e) (von mit­tel­nie­der­deutsch dros­se­te), auch Drossart bezeich­ne­te seit dem spä­ten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland… einen Beamten, der für einen defi­nier­ten Verwaltungsbezirk in mili­tä­ri­scher, juris­dik­tio­nel­ler und poli­zei­li­cher Beziehung die Stelle des Landesherrn ver­trat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann, Regierungspräsidenten oder Landrat vergleichbar.

Bezüge rei­chen bis ins 10. Jahrhundert zurück: Mittelhochdeutsch truh(t)säze, bzw. Althochdeutsch truh(t)sazo, truh(t)sezzo (vgl. Truchsess) und Mittelniederdeutsch dro­ste, drot­sete. Das Wort ist zusam­men­ge­setzt aus druh­ti "Schar (haupt­säch­lich das Gefolge eines Fürsten)" bzw. truht/druht "Gefolgschaft lei­sten" und säze "sit­zen" (vgl. "Sasse" wie etwa in Freisasse). Bedeutung: "jemand, der in der Gefolgschaft sitzt" – mög­li­cher­wei­se schon ursprüng­lich "der­je­ni­ge, der der Gefolgschaft vorsteht"

Auch in Schweden gab es (Reichs)droste (drots, riksdrots). Die ersten schrift­li­chen Belege datie­ren aus dem Jahr 1276 und bezie­hen sich auf einen könig­li­chen Amtsträger. Im 14. Jahrhundert war der Drost Stellvertreter des Königs bei des­sen Abwesenheit oder wenn der König noch unmün­dig war. Einer der mäch­tig­sten Droste die­ser Zeit war Bo Jonsson. Im 15. Jahrhundert war das Amt nur zwi­schen 1435 und 1442 besetzt und wur­de durch den Reichsvorsteher (riks­fö­re­stån­da­re) abge­löst. Als Ehrentitel tauch­te der Drost Ende des 16. Jahrhunderts wie­der kurz auf.«

Danke an B. für den schö­nen Hinweis!

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

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