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»Das Drostenamt war ein Synonym des Hofamts des Truchsess. Im Hochstift Münster wurde das Amt des Erbdrosten u. a. seit 1170 jahrhundertelang von der Familie Droste zu Vischering und das Erbamt des Drosten des Domkapitels Münster seit 1266 von der Familie der Droste zu Hülshoff bekleidet. Auch das Amt des Erblanddrosten im Bistum Osnabrück war ein ständisches Erbamt… Auch in der Grafschaft Mark waren die Drosten in der Mitte des 14. Jahrhunderts ritterbürtig. Auch das Amt des Landdrosten im kurkölnischen Herzogtum Westfalen, wo die gesamte, in Arnsberg residierende Regierung die gleiche Bezeichnung führte, bekleideten ausschließlich Adelige.
Drostei hieß sowohl der Verwaltungsbezirk selbst wie auch der Wohn- und Amtssitz des Drosten. Historische Amtssitze der Drosten, auch Drostenhöfe oder ‑häuser genannt, waren z. B. die Drostei in Pinneberg…
Seit Beginn der Neuzeit ist die Bezeichnung Drost auch ein Titel des mit polizeilichen und militärischen Befugnissen ausgestatteten Adligen. In Hannover hießen die Regierungspräsidenten noch bis 1885 Landdroste.
Vom Amt des Drosten leitet sich der in Norddeutschland und den Niederlanden häufige Familienname Droste ab…«
»Drost(e) (von mittelniederdeutsch drossete), auch Drossart bezeichnete seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland… einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann, Regierungspräsidenten oder Landrat vergleichbar.
Bezüge reichen bis ins 10. Jahrhundert zurück: Mittelhochdeutsch truh(t)säze, bzw. Althochdeutsch truh(t)sazo, truh(t)sezzo (vgl. Truchsess) und Mittelniederdeutsch droste, drotsete. Das Wort ist zusammengesetzt aus druhti "Schar (hauptsächlich das Gefolge eines Fürsten)" bzw. truht/druht "Gefolgschaft leisten" und säze "sitzen" (vgl. "Sasse" wie etwa in Freisasse). Bedeutung: "jemand, der in der Gefolgschaft sitzt" – möglicherweise schon ursprünglich "derjenige, der der Gefolgschaft vorsteht"
Auch in Schweden gab es (Reichs)droste (drots, riksdrots). Die ersten schriftlichen Belege datieren aus dem Jahr 1276 und beziehen sich auf einen königlichen Amtsträger. Im 14. Jahrhundert war der Drost Stellvertreter des Königs bei dessen Abwesenheit oder wenn der König noch unmündig war. Einer der mächtigsten Droste dieser Zeit war Bo Jonsson. Im 15. Jahrhundert war das Amt nur zwischen 1435 und 1442 besetzt und wurde durch den Reichsvorsteher (riksföreståndare) abgelöst. Als Ehrentitel tauchte der Drost Ende des 16. Jahrhunderts wieder kurz auf.«
Danke an B. für den schönen Hinweis!
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)