Von den Fehlern der Infantifa lernen!

Ihrem geschei­ter­ten "Masken auf – Nazis raus" soll­te man nicht ein "Masken run­ter – Schlafschafe raus" nachmachen.

Videoquelle: Danser enco­re" par des arti­stes et des citoy­ens – La Rochelle, 21 mars 2021 (you​tube​.com)

Update: Anscheinend habe ich nicht gut ver­ständ­lich machen kön­nen, daß das Montieren der dum­men Sprüche in das hei­te­re Video die Absurdität der infan­ti­len Parolen zei­gen soll.

19 Antworten auf „Von den Fehlern der Infantifa lernen!“

  1. Zu "Infantifa"

    Intuitiv nei­ge ich ja zu "Bloedifa", weil es das auch nicht schlecht trä­fe. Aber die Logik gebie­tet lei­der einen ande­ren Gedankengang. FalseFlagDiFa

    1. Legitimation von Autorität? Damals a) Religion, heu­te b) Wissenschaft. Beides ist unge­eig­net und führt zu a) Hexenverbrennung b) Eugenik.
      Bei c) auto­nom wir noch nicht angekommen

      1. @b.m.buerger: Ich hal­te bei­des für sehr ver­kürzt. Es erscheint mir sinn­voll zu beob­ach­ten, wie bei­de für poli­ti­sche und wirt­schaft­li­che Zwecke aus­ge­nutzt wer­den. Das ergibt aber nicht zwangs­läu­fig die genann­ten Folgen.

        1. an man­chen tagen kommt mein denk­ap­pa­rat nur lang­sam auf tou­ren. heu­te ist so ein tag. war­um ein 10 minü­ti­ges video aus frank­reich, das eine gewis­se auf­bruchs­stim­mung ver­mit­telt, auf 3 minu­ten zusam­men­schnei­den und idio­ti­sche deut­sche anti­fa-phra­sen, wie man sie aus deren anti­deut­scher ecke schon seit 20 jah­ren kennt, hin­ein­ko­pie­ren? soll da was kri­ti­siert wer­den? ver­frem­det wer­den? ent­larvt wer­den? was genau? war­um wur­de die bot­schaft des ursprungs­vi­de­os zerstört?
          bit­te ernst­haft um erläuterung.

          1. @my nano: Vielleicht ist es schief­ge­gan­gen. Die Absicht war, die stu­pi­den Sprüche zu kon­ter­ka­rie­ren durch die lebens­fro­hen Bilder, die so gar nicht auf Nazis hindeuten.

  2. ich möch­te auf die öffent­li­che Anhörung
    „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“
    Mittwoch, 27. April 2022, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Paul-Löbe-Haus (PLH), Sitzungssaal E 300
    https://​www​.bun​des​tag​.de/​a​u​s​s​c​h​u​e​s​s​e​/​a​1​4​_​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​e​_​a​n​h​o​e​r​u​n​g​e​n​#​u​r​l​=​L​2​F​1​c​3​N​j​a​H​V​l​c​3​N​l​L​2​E​x​N​F​9​n​Z​X​N​1​b​m​R​o​Z​W​l​0​L​2​9​l​Z​m​Z​l​b​n​R​s​a​W​N​o​Z​V​9​h​b​m​h​v​Z​X​J​1​b​m​d​l​b​i​8​4​O​D​U​x​N​z​I​t​O​D​g​1​M​T​c​y​&​m​o​d​=​m​o​d​8​7​3​624

    im gesetz steht geschrie­ben, daß die­se Impfpflicht alle drei mona­te zu eva­lu­ie­ren ist, ob die­se anhö­rung eine Bewertung der Impfpflicht dar­stellt oder ob sie eine Evaluierung im Parlament vor­be­rei­tet, weiß ich nicht.

    zwei Anträge sol­len wohl bespro­chen werden:
    mich interessiert:
    "Antrag der Fraktion der CDU/CSU
    Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt soli­de vorbeiten"
    die­ser Antrag ist vom 15. Februar 2022.
    dar­in heißt es:
    "II. Der Deutsche Bundestag for­dert die Bundesregierung auf,
    1. gemein­sam mit den Ländern für einen bun­des­weit mög­lichst ein­heit­li­chen Vollzug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht zu sor­gen und insbesondere
    a. zu klä­ren, wel­che arbeits­recht­li­chen Folgen (ins­be­son­de­re Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung, Kündigung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit) sich ab dem 16. März 2022 für Beschäftigte in einer betrof­fe­nen Einrichtung oder einem betrof­fe­nen Unternehmen und für Personen, die dort eine Tätigkeit auf­neh­men wol­len, erge­ben, wenn der erfor­der­li­che Impfnachweis nicht vor­ge­legt wird, oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhalt­li­chen Richtigkeit des vor­ge­leg­ten Nachweises bestehen; wel­che arbeits­recht­li­chen Folgen sich für Personen erge­ben, die in einer betrof­fe­nen Einrichtung oder einem betrof­fe­nen Unternehmen tätig sind und nach Ab-
    lauf der Gültigkeit des bis­he­ri­gen Nachweises inner­halb eines Monats kei­nen neu­en Nachweis vor­le­gen; wel­che arbeits­recht­li­chen Folgen sich jeweils für den Zeitraum vor und für den Zeitraum nach der Entscheidung des Gesundheitsamts hin­sicht­lich eines Betretens- und Tätigkeitsverbots ergeben;"

    die­se Maßnahmen/Konsequenzen möch­te ich als ver­fas­sungs­wid­rig anpran­gern, als Verletzung der Würde des Menschen, als Diskriminierung.
    dazu habe ich "mei­ner" Bundestagsabgeordneten, die im Verteidigungsausschuß sitzt, die im Dezember 2021 für die Einrichtungsbezogene Impfpflicht abge­stimmt hat, aber letz­tens gegen die Einführung einer "Allgemeinen Impfpflicht", gegen den Lauterbach-Dahmen-usw.-Entwurf, einen Brief geschrie­ben, den ich hier ver­öf­fent­li­chen möchte.
    viel­leicht ver­bes­sert jemand mei­ne Argumentation, viel­leicht schreibt jemand "sei­nem" Bundestagsabgeordneten.
    Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Unrecht: Menschen wer­den bei Strafe ihrer Existenz erpresst.

    1. Berlin, den 23.4.2022
      Sehr geehr­te Frau Bayram.

      Sie hat­ten bei der Abstimmung im Bundestag über die Einführung einer „ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht“ mit Ja gestimmt, „bei der es gera­de nicht um Eigen‑, son­dern um Fremdschutz geht und die ich daher befürworte“.
      https://​bay​ram​-grue​ne​.de/​w​e​n​i​g​-​g​l​a​n​z​v​o​l​l​e​-​d​e​b​a​t​t​e​-​z​u​r​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​a​b​-​6​0​-​i​m​-​d​e​u​t​s​c​h​e​n​-​b​u​n​d​e​s​t​ag/

      Sie befür­wor­ten etwas, was Sie selbst widerlegen:
      „Zwar sinkt durch eine Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung sowie im Falle eines Impfdurchbruchs auch durch eine i.d.R. gerin­ge­re Viruslast des Geimpften die Wahrscheinlichkeit, ande­re anzu­stecken. Jedoch führt die Impfung gera­de nicht zu einer sog. ste­ri­len Immunität. Angesichts gerin­gen Transmissionsschutz von ca. 50% der aktu­ell ver­füg­ba­ren Impfstoffe hin­sicht­lich der Omikron-Variante ist der Schutz vul­nerabler Gruppen der­zeit selbst bei einer Impfrate von annä­hernd 100 Prozent nicht suf­fi­zi­ent erreich­bar. Der wirk­sam­ste Schutz vul­nerabler Gruppen wird durch Hygienemaßnahmen wie die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen her­bei­ge­führt.“ (ebd.)

      Im Dezember 2021 mag Eile gebo­ten gewe­sen sein, „Gefahr im Verzug“, zumin­dest hat man sich beeilt, Menschen unter Druck zu set­zen, ihnen ein Ultimatum zu stellen.

      Man ver­langt nun von Menschen in medi­zi­ni­schen Berufen, die Vorlage eines Nachweises über „Nichtansteckungsfähigkeit“:
      Der Gesetzentwurf „eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 [= die soge­nann­te „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“] und zur Änderung wei­te­rer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie“ (Bundestag, Drucksache 20/188 vom 6.12.21), schreibt in Artikel 1, § 20a einen „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“ vor = einen Nachweis über „Nichtansteckungsfähigkeit“.

      Der „Immunitätsnachweis“ ist ein „Impfausweis“: die­ser doku­men­tiert Datum und Anzahl erhal­te­ner Impfungen: das Dokument macht kei­ne Aussagen dar­über, ob ein Mensch aktu­ell infek­ti­ös ist.

      Man setzt vor­aus: „Personen ohne Impfschutz“ sei­en wahr­schein­lich jeder­zeit infek­ti­ös, weil sie nicht geimpft sind, „Personen mit Impfschutz“ sind wahr­schein­lich kaum, zu kei­nem Zeitpunkt, sel­ten infek­ti­ös, weil sie geimpft sind.

      Jedoch: Omikron ver­wischt die Grenzen. Positive Testergebnisse sind bei Menschen mit meh­re­ren Injektionen nicht sel­ten. Siehe: pro­mi­nen­te Politiker, z. B. Söder, geben ihr posi­ti­ves Testergebnis bekannt.

      „Stellungnahme [vor dem Gesundheitsausschuß: 21.3.22] Prof. Dr. Andreas Radbruch, Eiinzelsachverständiger:

      (1) Der Schutz vor Infektion ist kurz­fri­stig. Er hängt von (neu­tra­li­sie­ren­den) Antikörpern auf den Schleimhäuten ab und beträgt nur weni­ge Wochen bis Monate, und das trifft für alle
      Impfungen und Boosterungen zu. Ausnahme: Infizierte, die zusätz­lich geimpft wur­den (Hall et al., NEJM 2022). Die schüt­zen­den Antikörper ver­schwin­den sehr schnell aus den
      Schleimhäuten (Chan et al., Front Immunol 2021). Die Viruslast infi­zier­ter Geimpfter und Genesener ist hoch (Beleg: Regev-Yochay et al. MedRxiv 2022). […]“

      die zum Beleg ange­ge­be­ne Studie wird am 17. März 2022 im aerz­te­blatt besprochen:
      https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132675/SARS-CoV‑2–4‑Dosis-verbessert-Schutz-vor-Omikron-nur-geringfuegig

      der letz­te Satz der Zusammenfassung lautet:

      „Hinzu kommt, dass in den Abstrichen der Infizierten trotz in der Regel mil­der Symptome eine hohe Viruslast gefun­den wur­de. Sie könn­ten des­halb das Virus an ihre Patienten wei­ter­ge­ben, wenn sie zur Arbeit erschei­nen soll­ten. © rme/aerzteblatt.de“

      Im Laborjournal vom 8.4.2022 sagt Andreas Radbruch:
      https://​www​.labor​jour​nal​.de/​e​d​i​t​o​r​i​a​l​s​/​m​_​2​4​7​5​.​php

      „Kurz gesagt: Die jetzt zur Verfügung ste­hen­den Impfstoffe – und nicht ein­mal alle – bie­ten nur einen recht kur­zen und schwa­chen Schutz vor einer Infektion und vor Infektiosität.“
      = Ansteckungsfähigkeit

      Kurz gesagt: Man weiß nicht, ob ein Geimpfter mit Nachweis über „Nichtansteckungsfähigkeit“ infek­ti­ös ist.
      Das Pandemiemanagment hat alle Menschen in „Ansteckungsverdächtige“ verwandelt.

      Der Gesetzentwurf behauptet:

      „Der Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung (Artikel 12 Absatz 1 GG) bei der Erteilung des Tätigkeitsverbots [durch das Gesundheitsamt bei Nichtnachweis der „Nichtansteckungsfähigkeit“] ist grund­sätz­lich durch die mit Satz 1 ver­folg­ten Zwecke des öffent­li­chen Gesundheitsschutzes [Bevölkerungsschutz, Impfpfquote, Schutz der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens] und des Schutzes vul­nerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung gerecht­fer­tigt.“ (S. 42)

      Der Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung dis­kri­mi­niert nicht geimpf­te Menschen als „Ansteckungsverdächtige“, wäh­rend der Nachweis der „Nichtansteckungsfähigkeit“ pau­schal von die­ser Verdächtigung, zur Ansteckung fähig zu sein, befreit.
      Nicht geimpf­te Menschen sind dadurch „Ansteckungsverdächtige“, weil sie kei­nen Nachweis über „Nichtansteckungsfähigkeit“ vor­le­gen, wäh­rend die­se nur Tagesaktuell gemes­sen wer­den kann.

      Die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ dis­kri­mi­niert = äch­tet, brand­markt Menschen „zur kurz­fri­sti­gen Steigerung der Impfquote“.

      Das Tätigkeitsverbot für Menschen ohne Nachweis der „Nichtansteckungsfähigkeit“ ist eine Ächtung, ein Racheakt = „Verhängung der Acht über jeman­den“ = eine Verfemung = ein Bann: „(im Mittelalter) Ausschluss oder Ausweisung aus einer [kirch­li­chen] Gemeinschaft“ = ein Fluch: “(im Mittelalter) mit einer Verfluchung ver­bun­de­ner Kirchenbann“ (Duden).

      Menschen wer­den, wegen der Nichtvorlage des Nachweises der „Nichtansteckungsfähigkeit“, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.
      Sie wer­den geäch­tet, weil sie sich nicht imp­fen lassen.
      Weil sie sich nicht imp­fen las­sen, sind sie Verdächtige. Geimpfte sind unverdächtig.

      Der Bannfluch ent­wür­digt. Die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ver­letzt die Würde des Menschen, weil sie unter eine Bedingung gestellt wird: wür­dig macht die Impfung.
      Das Verlangen des Nachweises der „Nichtansteckungsfähigkeit“ durch den „Impfpass“ ver­däch­tigt Menschen der Unmenschlichkeit. Man kann sich des Verdachts erweh­ren, indem man sich imp­fen läßt, indem man kün­digt. Aber, die­se Kündigung bedeu­te­te die Verbeugung vor einer Diskriminierung. Der Diskriminierte geht in die Verbannung.
      Der Nachweis der „Nichtansteckungsfähigkeit“ unter­schei­det gute Menschen und Verdächtige.

      Spätestens mit dem tat­säch­li­chen Verlauf des Krankheitsgeschehens im Winter 2021/22, hat sich der dis­kri­mi­nie­ren­de Charakter der „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ herausgestellt.

      In Ihrer Selbstdarstellung, Frau Bayram, steht:

      „In Zeiten, in denen die uni­ver­sel­len Menschenrechte offen­bar nicht mehr für jeden Menschen gel­ten sol­len, will ich eine star­ke Stimme sein, die sich die­ser Entwicklung ent­ge­gen stellt. Deutschland steht ganz beson­ders in der Verantwortung, sich dem welt­weit wie­der um sich grei­fen­den Nationalchauvinismus ent­ge­gen zu stel­len, der zwi­schen den Rechten von bestimm­ten, bevor­zug­ten, höher­wer­ti­gen Gruppen von Menschen und denen von ande­ren, min­der­wer­ti­ge­ren Menschen unter­schei­den will.
      Rechte Populist*innen wol­len die Menschen spal­ten, in sol­che mit Bürgerrechten und sol­che ohne die­se Rechte. Dies kön­nen wir nicht ohne Gegenwehr akzep­tie­ren, denn unver­äu­ßer­li­che, uni­ver­sel­le Menschenrechte, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz und gegen­über dem Staat sind im Kern die Grundlage unse­res fried­li­chen Zusammenlebens.“
      Die Ansteckungsverdächtigung aus­schließ­lich nicht geimpf­ten Personen gegen­über, weil ein Dokument fehlt, weil ein medi­zi­ni­scher Eingriff fehlt, hat eine Ungleichbehandlung der Menschen zur Folge.

      Wo ist Ihre star­ke Stimme, Frau Bayram, die sich für die Rechte von Menschen ein­setzt, die auf Grund eines Verdachtes ein Grundrecht gesperrt bekom­men, eines Verdachtes, der alle betrifft, weil die Impfung nicht ste­ril macht?
      Die Menschen wer­den geäch­tet, dis­kri­mi­niert, weil sie sich nicht imp­fen las­sen, nicht weil sie gefähr­li­cher wären als Personen mit Impfschutz.
      Sie wer­den als gefähr­li­cher abge­wer­tet, dif­fa­miert, ent­wer­tet, um sie zu bestrafen.
      Sie wer­den ungleich behan­delt, weil sie sich einer Erpressung nicht beugen:
      Geld oder Leben – ent­we­der: Verlust des Grundrechts auf freie Berufsausübung, oder: Verzicht auf das Grundrecht der kör­per­li­chen Unversehrtheit, Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz.
      Diskriminierung behan­delt eini­ge Menschen anders als ande­re Menschen.
      Sie behan­delt Menschen als ver­schie­den von den ande­ren Menschen.
      Ändert der Nachweis der „Nichtansteckungsfähigkeit“ den Status des Menschseins?
      Ist der Mensch nur geimpft ein Mensch?
      Die Impfung ist Bedingung dafür, Grundrechte zu haben, in Sicherheit zu sein.
      Die Grundrechte gel­ten aber nicht bedin­gungs­los = gel­ten nicht „unver­äu­ßer­lich“, wenn der Staat, der Gesetzgeber etwas erzwin­gen will.

      Wo ver­tei­di­gen Sie, Frau Bayram, die Unveräußerlichkeit der Grundrechte von Menschen ohne Nachweis der „Nichtsansteckungsfähigkeit“, nach­dem sich die Bedingungen der Entscheidung vom Dezember geän­dert haben?

      Die „inter­tem­po­ra­le Impfpflicht“ dis­kri­mi­niert. Fertig.

      Bis dann

      1. @Holger Blank

        Ich stim­me Ihnen zwar grund­sätz­lich zu, aber ich möch­te doch noch ein paar Dinge ergänzen.

        „Zwar sinkt durch eine Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung sowie im Falle eines Impfdurchbruchs auch durch eine i.d.R. gerin­ge­re Viruslast des Geimpften die Wahrscheinlichkeit, ande­re anzu­stecken. Jedoch führt die Impfung gera­de nicht zu einer sog. ste­ri­len Immunität. Angesichts gerin­gen Transmissionsschutz von ca. 50% der aktu­ell ver­füg­ba­ren Impfstoffe hin­sicht­lich der Omikron-Variante ist der Schutz vul­nerabler Gruppen der­zeit selbst bei einer Impfrate von annä­hernd 100 Prozent nicht suf­fi­zi­ent erreich­bar. Der wirk­sam­ste Schutz vul­nerabler Gruppen wird durch Hygienemaßnahmen wie die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen her­bei­ge­führt.“ (ebd.)

        Das ein­zi­ge wah­re Argument was in die­sem Zitat ist:

        ".… selbst bei einer "Impfrate" von annä­hernd 100 Prozent nicht suf­fi­zi­ent erreichbar. "

        Der rest­li­che Inhalt ist off­ent­sicht­lich frei erfun­den und durch kei­ner­lei wis­sen­schaft­li­che Evidenz getragen!

        "(1) Der Schutz vor Infektion ist kurz­fri­stig. Er hängt von (neu­tra­li­sie­ren­den) Antikörpern auf den Schleimhäuten ab und beträgt nur weni­ge Wochen bis Monate, und das trifft für alle
        Impfungen und Boosterungen zu. Ausnahme: Infizierte, die zusätz­lich geimpft wur­den (Hall et al., NEJM 2022). Die schüt­zen­den Antikörper ver­schwin­den sehr schnell aus den
        Schleimhäuten (Chan et al., Front Immunol 2021). Die Viruslast infi­zier­ter Geimpfter und Genesener ist hoch (Beleg: Regev-Yochay et al. MedRxiv 2022). […]“"

        Ausgehend davon, dass weder diver­se Echtzeitparameter noch die bis­he­ri­gen Bestimmungen der Viruslast auf den Schleimhäuten oder des Übertragungspotenzials von "Geimpften" und Ungeimpften", die ver­meint­lich fest­ge­stell­te Bildung oder gar eine exi­sten­te Schutzwirkung (durch die "Impfungen) von muko­sa­lem IgA stüt­zen (1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14) so sind Chan. et. al. auch selbst über­rascht von ihren Ergebnissen und kön­nen sich dies nur mit dem Vorhandensein bzw. einem direk­ten Vordringen von mRNA-Bestandteilen in die Atemwege erklä­ren, was sie aber zu Recht als sehr bedenk­lich ein­stu­fen wür­den, Es könn­te dahin­ge­hend z.B. abhän­gig davon, ob aspriert wur­de oder nicht auch zu signi­fi­kan­ten Unterschieden bei der zeit­li­chen und quan­ti­ta­ti­ven Verteilung bzw. Anreicherung im Organismus und ein­zel­nen Organen kom­men, was folg­lich auch ganz unter­schied­li­che Gesamteffekte ver­mu­ten lässt.

        Sowohl die Studie von Hall et., al ala auch von Chan. et., haben neben den klei­nen Kohortengrößen jeweils eine ent­schei­den­te Schwäche in ihrer Methodik. Obwohl kurz vor Studienbeginn gezielt nach dem SARS-CoV-2-Nukleoprotein-Gen gesucht wur­de, um damit eine akti­ve "Infektion" aus­zu­schie­ßen, so kann jedoch spä­ter nach­ge­wie­se­nes muko­sa­les IgA genau­so auch durch einen schon Monate zuvor erfolg­ten und voll­stän­dig asy­m­ot­ma­ti­schen Kontakt mit dem Erreger gebil­det wur­den (oder noch vor­han­den) sein. (15,16,17) Einen Nachweis für die durch die "Impfungen" erzeug­tes muko­sa­les IgA stellt dies also nicht dar! 

        Für Ihre näch­sten poten­ti­el­len Konversation die­ser Art möch­te ich Ihnen noch die fol­gen­den Studien zur Thematik an Herz legen:

        Zu den immu­no­lo­gi­schen Grundlagen:

        (1) COVID-19 Vaccines May Not Prevent Nasal SARS-CoV‑2 Infection and Asymptomatic Transmission >>> https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/0194599820982633?url_ver=Z39.88–2003&rfr_id=ori%3Arid%3Acrossref.org&rfr_dat=cr_pub++0pubmed&

        (2) Mucosal Immunity in COVID-19: A Neglected but Critical Aspect of SARS-CoV‑2 Infection >>> https://​www​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​p​m​c​/​a​r​t​i​c​l​e​s​/​P​M​C​7​7​3​3​9​22/

        Weder sind Geimpfte vor einer Ansteckung geschützt noch vor einer Weitergabe des Virus, wenn sie sich infi­ziert haben:

        (3) Community trans­mis­si­on and viral load kine­tics of the SARS-CoV‑2 del­ta (B.1.617.2) vari­ant in vac­ci­na­ted and unvac­ci­na­ted indi­vi­du­als in the UK: a pro­s­pec­ti­ve, lon­gi­tu­di­nal, cohort stu­dy >>> https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00648–4/fulltext

        Weitere Studien, die zei­gen, dass sich Ungeimpfte und Geimpfte dann, wenn es dar­um geht, als Infizierter SARS-CoV‑2 zu über­tra­gen, NICHT unter­schei­den, dass eine Impfung als KEINERLEI Effekt auf die Verbreitung von SARS-CoV‑2 hat:

        (4) The epi­de­mio­lo­gi­cal rele­van­ce of the COVID-19-vac­ci­na­ted popu­la­ti­on is incre­a­sing >>> https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00648–4/fulltext

        (5) Nosocomial out­break cau­sed by the SARS-CoV‑2 Delta vari­ant in a high­ly vac­ci­na­ted popu­la­ti­on, Israel, July 2021 >>> https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560–7917.ES.2021.26.39.2100822?crawler=true

        (6) Increases in COVID-19 are unre­la­ted to levels of vac­ci­na­ti­on across 68 count­ries and 2947 coun­ties in the United States >>> https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-021–00808‑7#change-history

        Studien, die die Virenlast unter­sucht haben, die Geimpfte und Ungeimpfte mit sich her­um­tra­gen und die die Zeit zum Gegenstand hat­ten, für die Infizierte das Virus ver­brei­ten kön­nen, haben kei­nen Unterschied zwi­schen Geimpften und Ungeimpften gefunden:

        (7) Transmissibility of SARS-CoV‑2 among ful­ly vac­ci­na­ted indi­vi­du­als >>> https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099%2821%2900768–4/fulltext

        (8) Covid-19: Fully vac­ci­na­ted peo­p­le can car­ry as much del­ta virus as unvac­ci­na­ted peo­p­le, data indi­ca­te >>> https://​www​.bmj​.com/​c​o​n​t​e​n​t​/​3​7​4​/​b​m​j​.​n​2​074

        (9) Covid-19 Breakthrough Infections in Vaccinated Health Care Workers >>> https://​www​.nejm​.org/​d​o​i​/​f​u​l​l​/​1​0​.​1​0​5​6​/​N​E​J​M​o​a​2​1​0​9​072

        (10) No Significant Difference in Viral Load Between Vaccinated and Unvaccinated, Asymptomatic and Symptomatic Groups When Infected with SARS-CoV‑2 Delta Variant >>> https://​www​.medrxiv​.org/​c​o​n​t​e​n​t​/​1​0​.​1​1​0​1​/​2​0​2​1​.​0​9​.​2​8​.​2​1​2​6​4​2​6​2v2

        (11) Transmission of SARS-CoV‑2 Delta Variant Among Vaccinated Healthcare Workers, Vietnam >>> https://​papers​.ssrn​.com/​s​o​l​3​/​p​a​p​e​r​s​.​c​f​m​?​a​b​s​t​r​a​c​t​_​i​d​=​3​8​9​7​733

        (12) Outbreak of SARS-CoV‑2 B.1.617.2 (Delta) Variant Infections Among Incarcerated Persons in a Federal Prison—Texas, July–August 2021 >>> https://​www​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​p​m​c​/​a​r​t​i​c​l​e​s​/​P​M​C​8​4​5​9​8​94/

        (13) What is the vac­ci­ne effect on redu­cing trans­mis­si­on in the con­text of the SARS-CoV‑2 del­ta vari­ant? >>> https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00690–3/fulltext

        (14) Nosocomial out­break cau­sed by the SARS-CoV‑2 Delta vari­ant in a high­ly vac­ci­na­ted popu­la­ti­on, Israel, July 2021 >>> https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560–7917.ES.2021.26.39.2100822?crawler=true

        (15)SARS-CoV‑2 eli­ci­ts robust adap­ti­ve immu­ne respon­ses regard­less of dise­a­se seve­ri­ty >>> https://​www​.sci​en​ce​di​rect​.com/​s​c​i​e​n​c​e​/​a​r​t​i​c​l​e​/​p​i​i​/​S​2​3​5​2​3​9​6​4​2​1​0​0​2​036

        (16) Intrafamilial Exposure to SARS-CoV‑2 Associated with Cellular Immune Response wit­hout Seroconversion, France >>> https://​www​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​p​m​c​/​a​r​t​i​c​l​e​s​/​P​M​C​7​7​7​4​5​79/

        (17) Exposure to SARS-CoV‑2 gene­ra­tes T‑cell memo­ry in the absence of a detec­ta­ble viral infec­tion >>> https://www.nature.com/articles/s41467-021–22036‑z

        1. vie­len dank für die ergänzung!
          Frau Bayram befür­wor­tet die „ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht“ weil es „bei der … um Fremdschutz geht“.
          dann begrün­det sie ihre Ablehnung einer "Allgemeinen Impfpflicht" mit dem Satz, den Sie als zum größ­ten Teil frei erfun­den kennzeichnen.
          „Zwar sinkt durch eine Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung sowie im Falle eines Impfdurchbruchs auch durch eine i.d.R. gerin­ge­re Viruslast des Geimpften die Wahrscheinlichkeit, ande­re anzu­stecken. Jedoch führt die Impfung gera­de nicht zu einer sog. ste­ri­len Immunität. Angesichts gerin­gen Transmissionsschutz von ca. 50% der aktu­ell ver­füg­ba­ren Impfstoffe hin­sicht­lich der Omikron-Variante ist der Schutz vul­nerabler Gruppen der­zeit selbst bei einer Impfrate von annä­hernd 100 Prozent nicht suf­fi­zi­ent erreich­bar. Der wirk­sam­ste Schutz vul­nerabler Gruppen wird durch Hygienemaßnahmen wie die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen herbeigeführt.“

          ich habe ver­sucht, frau bay­ram dar­auf auf­merk­sam zu machen, daß ihre ableh­nung der "All. Im." auch zu einer Ablehnung ihrer eige­nen Befürwortung der "ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht" füh­ren müßte.

          Man muß die­ser Frau klar­ma­chen, daß sie sich selbst wider­spricht und, daß das Festhalten an der Befürwortung ihrer selbst­dar­stel­lung wider­spricht, nach­dem sie eine Streiterein gegen dis­kri­mi­nie­rung sein will.
          man muß bewei­sen, daß die­ses gesetz eine dis­kri­mi­nie­rung darstellt.
          die­ses gesetz ist ver­fas­sungs­wid­rig, weil alles, was die wür­de des men­schen ver­letzt, das grund­ge­setz angreift.

      2. Vielleicht noch stär­ker und zen­tra­ler beto­nen, dass der Impfausweis genau genom­men kein Immunitätsnachweis ist (wie von Ihnen dar­ge­legt) und damit den Anforderungen des Gesetzes gar nicht ent­spricht, des­we­gen auch nicht ver­langt wer­den darf?

        1. der nach­weis darf ver­langt wer­den, weil ein gesetz den nach­weis verlangt.
          das ver­lan­gen betrifft alle, denn alle pfle­ge­kräf­te müs­sen den nach­weis vorlegen.
          bestraft wird, wer den nach­weis nicht vorlegt.
          das tätig­keits­ver­bot soll sein, gefah­ren­ab­wehr, es ist aber fak­tisch eine stra­fe, weil der nach­weis über nicht­an­steckungs­fä­hig­keit kei­ne nicht­an­steckungs­fä­hig­keit zu jedem zeit­punkt nach­wei­sen kann.
          inso­fern wird die nicht­vor­la­ge zu einer gefahr, der mensch ohne nach­weis wird zu einer gefahr, weil der nach­weis fehlt.
          aber es ist ja ein virus, das gefähr­lich sein soll und nicht das feh­len eines nach­wei­ses, das gefähr­lich ist.
          das feh­len des nach­wei­ses wird bestraft, nicht die even­tu­ell fahr­läs­si­ge gefähr­dung vul­nerabler men­schen, weil alle men­schen infek­ti­ös sein kön­nen, ob mit oder ohne nachweis.
          der nach­weis kann ver­langt wer­den, aber darf die nicht­vor­la­ge geahn­det werden?
          es wird ein unter­schied gemacht:
          geimpft / unge­impft, statt: infek­ti­ös / des­in­fi­ziert, keim­frei, ste­ril, dekontaminiert.
          ist die erste unter­schei­dung eine dis­kri­mi­nie­rung, wenn der geimpf­te infek­ti­ös sein kann?
          ich sage: ja.

          1. Ich woll­te eigent­lich dar­auf hin­aus, dass der Impfnachweis de fac­to kein Immunitätsnachweis ist, letz­te­rer aber im Gesetz ver­langt wird, wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe. Aber ver­mut­lich wird wohl auch im Gesetz irgend­wo der Impfnachweis erwähnt. Dann ist aber zumin­dest das Gesetz in sich widersprüchlich.

            1. "wenn der erfor­der­li­che Impfnachweis nicht vor­ge­legt wird, …" = „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“.

              der Impfnachweis ist der Immunitätsnachweis.

              wer die imp­fung nach­weist, weist Immunität "gegen COVID-19" nach. und die kann man mit dem impf­nach­weis ganz sicher nicht nachweisen.
              das gesetz setzt immu­ni­tät mit imp­fung gleich = impf­ef­fek­ti­vi­tät 100 pro­zent = ste­ri­le immunität.

              durch die impf­ef­fek­ti­vi­tät < 100 wird man für das feh­len der imp­fung, nicht für das feh­len von immu­ni­tät als Gefährdung ande­rer, bestraft.

              das gesetz hat zwar fal­sche vor­aus­set­zun­gen, aber ein kon­kre­tes ziel: stei­ge­rung der impf­quo­te, ob die immu­ni­tät schützt oder nicht.

              es ist dis­kri­mi­nie­rung, weil nie­mand immun ist, unge­impf­te aber dafür bestraft werden.

  3. Ja, Paralellen zwi­schen "Infantifa" und "Verschwörungstheoretika" bestehen. 

    Antifa-Szene "lebt" vom eige­nen Exklusivitätsanspruch, auch wenn das nicht gern zuge­ge­ben wird. Trifft das auch auf Aluhut-Szene zu ?

    Xavier Naidoo's "Entschuldigungsvideo"
    ( https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​r​b​o​9​R​r​Q​4​V6w )
    emp­fin­den jeden­falls eini­ge als (teil­wei­sen) Verrat an der gemein­sa­men Sache. ( Videostatements dazu z.B. hier: https://t.me/s/Xavier_Naidoo ).

  4. Ist der Kampf gegen Masken(pflicht) auto­ma­tisch als Kampf gegen die Menschen, die sie tra­gen anzu­se­hen? Ich den­ke nicht. Wohl aber ein Kampf gegen die, die sie anord­nen, schön­re­den, wertschätzen. 

    Ich gebe hier ein Beispiel: Vor einem Jahr ver­schick­te ich das Video vom Gare de L'este, der Empfänger war begei­stert und ver­schick­te das Video. Vor ein paar Monaten echauf­fier­te sich der­sel­be über einen (unsympha­ti­schen und grim­mi­gen) Mitbewohner, der sich über die Maskenpflicht hin­weg­setz­te, und jeg­li­che Anordnung igno­rier­te, mit den Worten: " Alle hal­ten sich dran, nur der nicht. Ich über­le­ge, ob ich dem mal was dazu sage". Ich war sprach­los. Ob es dem Maskenverweigerer genutzt hät­te, wenn er ein lusti­ger sym­pa­thi­scher Mensch wäre? 

    Und hier noch zum Nachdenken:
    "Ein Schlußkapitel des Buches berück­sich­tigt Masken in Kulten Afrikas, Asiens und Ozeaniens.

    In einem klu­gen Vorwort macht Brauneck deut­lich, daß die im Zuge der Corona-Pandemie Alltag gewor­de­ne Maske kei­ne kul­ti­sche Basis hat – oder ist das ängst­li­che Tragen der medi­zi­ni­schen Gebrauchsmasken nicht auch schon wie­der Ausdruck eines Gesundheitskultes? Die „Corona-Masken“ aber gestal­ten kei­ne Gesichter, sie über­hö­hen nicht, sie rau­ben Gesichter, sie ver­hin­dern den Ausdruck. Sie haben durch ihren Ursprung im Operationssaal nichts Spielerisches, nichts Performatives wie im Theater oder ande­ren kul­ti­schen Bereichen, in die­sen, betont der Autor, hel­fen Masken Wirklichkeiten sui gene­ris zu erschaf­fen: die Erhabenheit etwa der grie­chi­schen Tragödie, das komö­di­an­ti­sche Intrigenspiel der Commedia oder das Mystifizierend-Poetische der japa­ni­schen Kultur. Und doch denk ich mir nach dem erhel­len­dem Lesen die­ses durch Fakten auf­schluß­rei­chen Buches (was ja heut­zu­ta­ge schon beson­ders ist) – schafft nicht auch auf ihre Weise die Corona-Krise ver­mit­tels Masken eige­ne gesell­schaft­li­che Wirklichkeiten?"

    aus: https://​www​.edi​tioncri​tic​.de/​a​l​l​g​e​m​e​i​n​/​n​a​c​h​r​u​f​-​a​u​f​-​w​o​l​f​g​a​n​g​-​b​r​o​s​c​he/

    1. @M.o.W.: "..schafft nicht auch auf ihre Weise die Corona-Krise ver­mit­tels Masken eige­ne gesell­schaft­li­che Wirklichkeiten?"

      ".. Wie kommt es also, dass die Maskierung eine Transformation bewirkt und den Träger und die Teilnehmer an der ritu­el­len Aufführung dazu bringt, Liminalität zu erfah­ren? Man spürt, dass die Antwort imma­nent ist, dass sie im Bereich des instink­ti­ven und ursprüng­li­chen Wissens liegt, dass sie aber irgend­wie nicht in Worte gefasst wer­den kann, als ob man plötz­lich psy­chisch stumm gewor­den wäre. Und doch ist es nicht nur die wich­tig­ste Frage, son­dern auch eine, die den Betrachter von Masken und Maskierungen von einem blo­ßen Beobachter der Kunst zu einem macht, der den krea­ti­ven Akt selbst erlebt. Nach Donald Pollock: 

      Die Frage, wie Masken die ihnen zuge­schrie­be­nen Wirkungen erzie­len, ist sel­ten beant­wor­tet wor­den, und die Antworten, die bis­her gege­ben wur­den, erschei­nen nicht beson­ders ergie­big. Das Problem ist nicht tri­vi­al; die Maskierung kann, wie Tonkin argu­men­tier­te, die Manipulation einer beträcht­li­chen "Macht" beinhal­ten, und folg­lich ist die Art und Weise, wie die­ser Effekt erreicht wird, sicher­lich von Interesse .." ( S.4) (über­setzt)

      MASKS, METAPHOR AND TRANSFORMATION: THE COMMUNICATION OF BELIEF IN RITUAL PERFORMANCE 

      https://​www​.jstor​.org/​s​t​a​b​l​e​/​4​4​3​6​8​668

  5. Das hat sich inzwi­schen erüb­rigt, denn um die Infantifa ist es inzw. still gewor­den. Die haben inzw. auch gecheckt, dass die Akzeptanz dafür in der brei­ten Gesellschaft links wie rechts ver­lo­ren gegan­gen ist.

    Viele Grüße
    Walter aka Der Ösi

  6. Einige der Impflinge in mei­ner Umgebung sagen mir offen, dass sie erpresst wur­den. Andere haben durch die "Impfung" sogar Schaden genom­men, z. B. mona­te­lan­ge Atemnot (Ärzte sind rat­los), und erzäh­len dar­über. Die sind alle schon auf dem rich­ti­gen Weg.

    Eine wei­te­re Gruppe sind die, die erklä­ren, dass sie Angst hat­ten. Denen ver­su­che ich ihre Angst zu neh­men, in klei­nen Schritten, stets posi­tiv formuliert.

    Zwei mei­ner Mitmenschen im Dorf kön­nen nicht mehr über ihre "Impfung" reden, die sind kurz nach dem Spritzmitteleinsatz gestor­ben. Das gan­ze Dorf weiß inzwi­schen dar­über Bescheid.

    Dann ist da die Gruppe, die gleich mit Solidarität, Schutz, Verschwörungstheorie und der­glei­chen kommt. Die sind zu hun­dert Prozent von den Qualitätsmedien getrimmt. Wenn ich von denen zu einer ein­sei­ti­gen "Diskussion" gedrängt wer­de, dann mache ich mich über sie nur lustig. Man muss darf sich nicht alles gefal­len lassen.

    Leider wird die Gesellschaft durch Schaffung von Feindbildern vom Corona-Regime immer mehr gespal­ten. Alle tota­li­tä­ren Regime der Vergangenheit haben dies gemeinsam.

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