Das „Bevölkerungsschutzgesetz“ aka „Bundes-Notbremse“ wurde am 21. April 2021 vom Bundestag mit der Regierungsmehrheit (damals Große Koalition) beschlossen, am 22. April hat sich der Bundesrat damit befasst und am 23. April ist es in Kraft getreten. 342 Abgeordnete fanden es vernünftig, dass z.B. „ein gemeinsamer Besuch von Eltern und ihren Kindern bis 14 Jahre bei den Großeltern oder ein Besuch von zusammenlebenden Paaren in einem anderen Haushalt nicht möglich“ war, wenn 0,1% der Menschen in der Region eine mehr oder weniger neue PCR hatten, die richtig oder falsch positiv sein konnte. Das war aber noch lange nicht alles, hier eine offizielle Übersicht zur Erinnerung an die bürokratischen Grausamkeiten dieses Gesetzes:
„Was ändert sich?
Ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen in einem Landkreis (entscheidend sind die dem RKI gemeldeten Zahlen) greift eine einheitliche ‚Notbremse‘. Das bedeutet: Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen. Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schließen zusätzlich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7‑Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 bzw. 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?
Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
Tagsüber darf Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Davon ausgenommen sind Profisportler. Profisport findet ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.
Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.
Die Bundesregierung kann darüber hinaus per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates weitere Maßnahmen, Präzisierungen und Ausnahmen erlassen.
Was darf öffnen, was muss schließen bei einer Inzidenz über 100?
Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müssen schließen.
Öffnen dürfen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Abstände eingehalten werden und die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
Möglich ist ebenfalls die Nutzung von ‚Click&Collect‘ und bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 und mit Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Testergebnisses auch von ‚Click&Meet‘-Angeboten.
Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. Besucher müssen einen negativen Test vorweisen (außer Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
Gastronomische Betriebe dürfen nur außer Haus verkaufen.
Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dürfen öffnen.
Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.“
Von Kopf bis Fuß wurde die Bevölkerung geschützt und „Click&Collect“ hat bestimmt viele Leben gerettet. Damit dies auch realisiert werden konnte, wurde vorher noch ordentlich Propaganda gemacht, nicht zuletzt von Merkel selbst:
„Die Bundeskanzlerin hat im Bundestag für die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes geworben. ‚Die Lage ist ernst, und zwar sehr ernst‘, sagte Angela Merkel zum Auftakt der Debatte zur ersten Lesung. ‚Und wir alle müssen sie auch ernst nehmen.‘ Die dritte Welle der Pandemie habe das Land fest im Griff. Das belegten der R‑Wert, die hohe Anzahl der belegten Intensivbetten und die Infektionszahlen des RKI. ‚Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen. Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?‘, fragte Merkel ins Plenum.“
Erst kam der „Betrug mit den Intensivbetten“ der „Intensiv-Mafia“, dann die „Bundesnotbremse“: Ein effektives Schmierentheater, das auch auf Corodok mehrmals Thema war.
30.3. Nachts ist das Virus gefährlicher als draußen
10.4. Notstandsrecht heißt jetzt Notbremse. Es reicht!
11.4. FAZ: Nennen wir den Putsch doch Notbremse!
14.4. Staatsrecht à la Drosten
21.4. Grünen-Inzidenz exponentiell. Notbremse gefordert
23.4. Freiheit ist nie albern
25.4. Was denn nun – Lage auf Intensivstationen doch nicht dramatisch?
27.4. "Bild" macht auf Majestätsbeleidigung
Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen (Heine). "Euch ziemt es, stets das Maul zu halten".
Hätte man vor 2020 so etwas gedacht, man hätte es für verrückt gehalten … jetzt, nach drei Jahren des Wahns, wenn man zurückschaut, kommt einem das fast schon wie unwirklich vor -
außer man schaut sich an, was aktuell und ständig, in immer höherer Schlagfolge für neue Idiotien ausgeheckt und verbreitet werden …
Der "Wertewesten" entblößt sein stinkiges, verfaultes Gesicht. Wenn auch PR-geschönt und von hochbezahlten Stylisten und Profiphotographen mühsam aufgehübscht.
(- und von "Ist-doch-gar-nicht-so-schlimm"-Influenzern verharmlost.)
Ich habe nie verstehen können warum die Menschen daran mit Freude teilgenommen haben. Wir haben diese Regeln nie beachtet und leben Noch! Wie ist das möglich. Dieser ganze Blödsinn hat nur bestehen können weil sich viele unterworfen haben. Und nun? Sie bezahlen es mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben.
Dieser ganze Blödsinn hat nur bestehen können weil sich viele unterworfen haben.
Nein, ganz sicher nicht. Wobei "unterwerfen" ja auch schon der falsche Begriff ist. Kein Mensch der Welt unterwirft sich freiwillig jedwelchen Unterdrückungsmaßnahmen! Oder glauben Sie etwa daß es Ausbeutung und Unterdrückung gibt nur weil sich Menschen das gefallen lassen? Mit diesem Glauben können Sie sich bei ARD und ZDF bewerben denn die verbreiten 7/24 solchen Unsinn.
MFG
die modernden Wurzeln des Kapitalismus