Vor zwei Jahren im Bundestag: Die „Bundes-Notbremse“ wird angenommen

Das „Bevölkerungsschutzgesetz“ aka „Bundes-Notbremse“ wur­de am 21. April 2021 vom Bundestag mit der Regierungsmehrheit (damals Große Koalition) beschlos­sen, am 22. April hat sich der Bundesrat damit befasst und am 23. April ist es in Kraft getre­ten. 342 Abgeordnete fan­den es ver­nünf­tig, dass z.B. „ein gemein­sa­mer Besuch von Eltern und ihren Kindern bis 14 Jahre bei den Großeltern oder ein Besuch von zusam­men­le­ben­den Paaren in einem ande­ren Haushalt nicht mög­lich“ war, wenn 0,1% der Menschen in der Region eine mehr oder weni­ger neue PCR hat­ten, die rich­tig oder falsch posi­tiv sein konn­te. Das war aber noch lan­ge nicht alles, hier eine offi­zi­el­le Übersicht zur Erinnerung an die büro­kra­ti­schen Grausamkeiten die­ses Gesetzes:

Was ändert sich?
Ab einer sta­bi­len Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letz­ten 7 Tagen in einem Landkreis (ent­schei­dend sind die dem RKI gemel­de­ten Zahlen) greift eine ein­heit­li­che ‚Notbremse‘. Das bedeu­tet: Liegt die Inzidenz an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen über 100, gel­ten ab dem über­näch­sten Tag die im Gesetz genann­ten zusätz­li­chen Maßnahmen. Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schlie­ßen zusätz­lich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Sinkt in dem ent­spre­chen­den Landkreis oder der kreis­frei­en Stadt die 7‑Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 bzw. 165 an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werktagen, tre­ten dort ab dem über­näch­sten Tag die Maßnahmen wie­der außer Kraft.

Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?
Private Treffen sind nur mit einer haus­halts­frem­den Person gestat­tet. Zu den bei­den Haushalten gehö­ren­de Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienst­li­chen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus ver­las­sen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außer­dem erlaubt, sich allei­ne drau­ßen zu bewegen.
Tagsüber darf Sport nur allei­ne, zu zweit oder mit dem eige­nen Hausstand betrie­ben wer­den. Davon aus­ge­nom­men sind Profisportler. Profisport fin­det ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie drau­ßen kon­takt­los in Gruppen von maxi­mal 5 Kindern trai­nie­ren. Trainer müs­sen ggf. vor­her einen Test machen.
Im öffent­li­chen Personennah- und Fernverkehr ein­schließ­lich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder ver­gleich­bar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höch­stens mit der Hälfte der regu­lär zuläs­si­gen Fahrgastzahlen besetzt werden.
Die Bundesregierung kann dar­über hin­aus per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates wei­te­re Maßnahmen, Präzisierungen und Ausnahmen erlassen.

Was darf öff­nen, was muss schlie­ßen bei einer Inzidenz über 100?
Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müs­sen schließen.
Öffnen dür­fen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel ver­kauft wer­den, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dür­fen nur ihr übli­ches Sortiment ver­kau­fen. Dabei müs­sen Abstände ein­ge­hal­ten wer­den und die Kunden müs­sen in geschlos­se­nen Räumen eine medi­zi­ni­sche Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder ver­gleich­bar) tragen.
Möglich ist eben­falls die Nutzung von ‚Click&Collect‘ und bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 und mit Vorlage eines höch­stens 24 Stunden alten nega­ti­ven Testergebnisses auch von ‚Click&Meet‘-Angeboten.
Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dür­fen mit Hygienekonzepten öff­nen. Besucher müs­sen einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen (außer Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht voll­endet haben).
Gastronomische Betriebe dür­fen nur außer Haus verkaufen.
Übernachtungen zu tou­ri­sti­schen Zwecken sind nicht erlaubt.
Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dür­fen öffnen.
Körpernahe Dienstleistungen sind unter­sagt – mit Ausnahme von medi­zi­ni­schen, the­ra­peu­ti­schen, pfle­ge­ri­schen oder seel­sor­ge­ri­schen Dienstleistungen. Außerdem dür­fen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöff­net blei­ben. Diese dür­fen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder ver­gleich­bar) arbei­ten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit nega­ti­vem Test möglich.“

Von Kopf bis Fuß wur­de die Bevölkerung geschützt und „Click&Collect“ hat bestimmt vie­le Leben geret­tet. Damit dies auch rea­li­siert wer­den konn­te, wur­de vor­her noch ordent­lich Propaganda gemacht, nicht zuletzt von Merkel selbst:

„Die Bundeskanzlerin hat im Bundestag für die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gewor­ben. ‚Die Lage ist ernst, und zwar sehr ernst‘, sag­te Angela Merkel zum Auftakt der Debatte zur ersten Lesung. ‚Und wir alle müs­sen sie auch ernst neh­men.‘ Die drit­te Welle der Pandemie habe das Land fest im Griff. Das beleg­ten der R‑Wert, die hohe Anzahl der beleg­ten Intensivbetten und die Infektionszahlen des RKI. ‚Die Intensivmediziner sen­den einen Hilferuf nach dem ande­ren. Wer sind wir denn, wenn wir die­se Notrufe über­hö­ren wür­den?‘, frag­te Merkel ins Plenum.“

Erst kam der „Betrug mit den Intensivbetten“ der „Intensiv-Mafia“, dann die „Bundesnotbremse“: Ein effek­ti­ves Schmierentheater, das auch auf Corodok mehr­mals Thema war.

30.3. Nachts ist das Virus gefähr­li­cher als draußen

10.4. Notstandsrecht heißt jetzt Notbremse. Es reicht!

11.4. FAZ: Nennen wir den Putsch doch Notbremse!

14.4. Staatsrecht à la Drosten

21.4. Grünen-Inzidenz expo­nen­ti­ell. Notbremse gefordert

23.4. Freiheit ist nie albern

25.4. Was denn nun – Lage auf Intensivstationen doch nicht dramatisch?

27.4. "Bild" macht auf Majestätsbeleidigung

30.4. "Corona-Notbremse" in Rostock aufgehoben

14.5. Ein pan­de­mie­po­li­ti­sches Desaster

5 Antworten auf „Vor zwei Jahren im Bundestag: Die „Bundes-Notbremse“ wird angenommen“

  1. Hätte man vor 2020 so etwas gedacht, man hät­te es für ver­rückt gehal­ten … jetzt, nach drei Jahren des Wahns, wenn man zurück­schaut, kommt einem das fast schon wie unwirk­lich vor -

    außer man schaut sich an, was aktu­ell und stän­dig, in immer höhe­rer Schlagfolge für neue Idiotien aus­ge­heckt und ver­brei­tet werden …

    Der "Wertewesten" ent­blößt sein stin­ki­ges, ver­faul­tes Gesicht. Wenn auch PR-geschönt und von hoch­be­zahl­ten Stylisten und Profiphotographen müh­sam aufgehübscht.

    (- und von "Ist-doch-gar-nicht-so-schlimm"-Influenzern verharmlost.)

  2. Ich habe nie ver­ste­hen kön­nen war­um die Menschen dar­an mit Freude teil­ge­nom­men haben. Wir haben die­se Regeln nie beach­tet und leben Noch! Wie ist das mög­lich. Dieser gan­ze Blödsinn hat nur bestehen kön­nen weil sich vie­le unter­wor­fen haben. Und nun? Sie bezah­len es mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben.

    1. Dieser gan­ze Blödsinn hat nur bestehen kön­nen weil sich vie­le unter­wor­fen haben.

      Nein, ganz sicher nicht. Wobei "unter­wer­fen" ja auch schon der fal­sche Begriff ist. Kein Mensch der Welt unter­wirft sich frei­wil­lig jed­wel­chen Unterdrückungsmaßnahmen! Oder glau­ben Sie etwa daß es Ausbeutung und Unterdrückung gibt nur weil sich Menschen das gefal­len las­sen? Mit die­sem Glauben kön­nen Sie sich bei ARD und ZDF bewer­ben denn die ver­brei­ten 7/24 sol­chen Unsinn.

      MFG

Schreibe einen Kommentar zu Henning Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert