Vorladungen zur "Impfung" in Österreich

"Damit Sie auch in Zukunft pro­blem­los einen nor­ma­len Alltag füh­ren kön­nen." Da ist jede Menge Spielraum für sub­ver­si­ve Elemente…

Hier gibt es das voll­stän­di­ge Dokument.

Die pas­sen­de Begleitmusik aus einem Kommentar:

27 Antworten auf „Vorladungen zur "Impfung" in Österreich“

      1. @Walter: Der kommt in mei­ne "Jahresschublade". Diese wird am Ende eines Jahre aus­sor­tiert. Gesammelt wer­den dort nur wich­ti­ge Sachen z.B. Tickets, Rechnungen, Flyer, Werbung Notizen oder halt ande­re Zettel die für mich in die­sem Jahr von beson­de­rer Bedeutung waren. Nur die Wichtigsten kom­men dann in ein klei­nes bis mitt­le­res Sackerl, dar­auf schrei­be ich die Jahrzahl. Das mache ich bereits seit 1996.

        Liebe Grüße,
        Walter aka Der immer Optimismus ver­sprü­hen­de Ösi

    1. Großartig! Mein Herz schlägt zwar links, aber in die­ser Hinsicht stim­me ich Herbert Kickl und der FPÖ 100%ig zu!

      Viele Grüße,
      Der Ösi

  1. Falls es ein Angebot gäbe, das man nicht ableh­nen könnte.
    Frage, rein theoretisch:

    Falls es eine all­ge­mei­ne Impfpflicht geben wür­de, dann wäre doch das Aufklärungsgespräch durch den Arzt total unnö­tig und könn­te kom­plett entfallen?

    Denn, falls nach dem Aufklärungsgespräch der Entschluss rei­fen soll­te, dass z.B. das Risiko zu hoch ist und der inva­si­ve Eingriff lie­ber nicht vor­ge­nom­men wer­den sol­le, wür­de es ja nichts helfen!
    Gemäß Impfpflicht wür­de trotz­dem geimpft wer­den. Es gäbe kei­ne Alternative. Keine Wahl.
    Das gan­ze lästi­ge "Drumherum" könn­te man sich sparen.

    1. Trotz Impfpflicht wird es immer Menschen geben, die nicht geimpft wer­den kön­nen, weil es zu gefähr­lich für sie wäre. So etwas soll ja ein ver­ant­wor­tungs­vol­les Aufklärungsgespräch her­aus­fin­den. Das wür­de sicher­lich dann auch so im Gesetz stehen.
      Heute erzäh­len uns Ärzte, dass es so gut wie kei­ne Gründe gäbe, die gegen eine Impfung spre­chen. Wahrscheinlich sind sie sich sehr sicher, dass sie nie zur Verantwortung gezo­gen wer­den und dass die Folgen für sie unan­ge­neh­mer sind, wenn sie sich gegen die "Impfung" stellen.

      Warum the­ma­ti­siert eigent­lich nie­mand, dass es bedingt zuge­las­se­ne "Impfstoffe" sind und man durch die "Zwangsimpfung" dann zur Teilnahme an einer medi­zi­ni­schen Studie gezwun­gen wäre? Kennt sich jemand damit aus?

  2. Übrigens @aa: Du hättest auch den Text lassen können:

    "Mit fortschreitender Dauer der Pandemie werden in Österreich - zum Schutz aller - immer mehr Bereiche auf die 2G-Regel (zutritt nur für vollständig geimpfte Personen und Genesene) umgestellt werden.

    Zum Schutz Ihrer Gesundheit..."

    😎
    Der Ösi

  3. Die Stadt Hamburg hat mir eine sol­che Einladung auch zuge­schickt und ich habe sie mit mei­nem Genesenenzertifikat sau­ber weg sor­tiert. Ich habe dabei nicht lan­ge gezö­gert, obwohl ich direkt neben einem Impfzentrum einer gro­ssen Allgemeinen Klinik woh­ne, was in 5 Minuten erreich­bar wäre 😉

    1. @Banani:
      was isDenn ein "Genesenen"Zertifikat ?
      dafür haben Sie sich doch sicher dafür zur Verfügung gestellt, dass IRGENDEIN Kind Ihnen die hin­te­re Rachenwand durch die Nase abkratzt unDann Dr.Osten etc. an Ihnen mit einem SINNLOSEN PCR- Test Geld ver­dient hat ?
      DAMIT UNTERLAUFEN SIE UNSERE HEILIGE FRONT DER SYSTEMVERWEIGERNDEN NICHT-GEIMPFTEN ok.
      SCHÄM DICH, BANANI !!!!
      BIS ANS LEBENSENDE ok ?!?!!!!!
      Danke

  4. @Anton: Man muss wohl zwi­schen Impfpflicht und Zwangsimpfung (Zwangsbehandlung gegen den eige­nen Willen) unter­schei­den. Bei der Impfpflicht kann man die sog. Impfung immer noch ableh­nen, wird aber bestraft, wenn man unge­impft irgend­wo erwischt wird. Ist Nötigung und damit eine Straftat. Zwangsimpfung dage­gen wäre direk­te Körperverletzung.

  5. Apropos "Return to sen­der"… Ein Bekannter von mir hat mir das eben­falls vor­ge­schla­gen. Nicht den (ver­mut­lich hämisch gemein­ten) Hinweis hinzuzufügen: 

    [zitat]Wenn Post direkt in Papiermüll wandert

    Das Wiener „Postamt 1008 mit Postfach 555“ führt direkt in den Altpapiercontainer. Das ist das Ergebnis einer Exklusiv-Recherche der ORF-Sendung „Konkret“. Der Hintergrund: Es han­delt sich um einen Papiershredder, in dem Retourbriefe landen.

    „Postamt 1008 mit Postfach 555“: Dieser Absender fin­det sich auf Tausenden per­sön­lich adres­sier­ten Werbebriefen unter­schied­li­chen Absender. Doch das Postamt besteht nur auf dem Papier. Alle Retourbriefe mit die­sem Absender lan­den im Altpapier und wer­den ver­nich­tet, die Kombination Postfach 555, 1008 Wien ist ein inter­ner Postcode, wie die Post nach einer anfäng­li­chen Zurückhaltung doch gegen­über „Konkret“ verriet.
    Tarif für Unternehmen geringer

    Gekommen ist es zu die­sem Post-Code, weil das Unternehmen den Tarif „Info-Mail“ für Massensendungen ein­ge­rich­tet hat. Wer das omi­nö­se Postamt als Absender angibt, ver­zich­tet auf die Retourzusendung und zahlt weni­ger Porto. Werbegeschenke wie etwa Kugelschreiber dür­fen die­se Briefe aller­dings nicht ent­hal­ten. Wer sol­che Briefe auf­gibt, bezahlt mehr Porto und muss die Werbegeschenke wie­der hän­disch aus­packen, hieß es von der Post.
    Eintrag in Robinsonliste als Option

    Für die Konsumentinnen und Konsumenten bedeu­tet das „vir­tu­el­le Postamt“: Wenn Sie aus einer Adressdatei gestri­chen wer­den wol­len und kei­ne per­sön­lich adres­sier­te Post mehr bekom­men wol­len, genügt es nicht, den Brief eben zurück­zu­sen­den, da dann kei­ne Änderung in der Kundendatei vor­ge­nom­men wird. Sinnvoll ist dies­be­züg­lich nur ein Eintrag in die Robinsonliste der Wirtschaftskammer. Dieser bewirkt, dass man als Konsument oder Unternehmen kein per­sön­lich adres­sier­tes Werbematerial mehr bekommt.[/zitat]

    Viele Grüße,
    Der Ösi

  6. Hmm, das mit dem Schutz und dem Anbieten von "Behandlungen", und den bei Weigerung fol­gen­den Schutzabsonderungen gefährdeter/gefährlicher Personen, oder bes­ser genannt Schadwirkungsverdächtiger, und/oder Schädlingsbefallener, erin­nert viel­leicht an irgen­gend­was, irgend­wo, irgend­wie, für das dann von einer Firma, wie hieß sie doch gleich ?? ent­spre­chen­de Mittel her­ge­stellt wurden?

  7. Wer die­sen wich­ti­gen Brief nicht bekommt, kann dann „in Zukunft nicht pro­blem­los den Alltag bewältigen?“
    Die Formulierungen wer­den immer skur­ri­ler, die Lügen immer drei­ster. Letzteres ist ein gutes Zeichen!

    Sehr nett hier auch das Gendering der wer­ten Frau Doktor in der Signatur – so einen Schwachsinn habe ich noch nicht mal in Blödland gese­hen. Da kann die Anal-Ena noch was lernen.

  8. Das sind nur Einladungen, kei­ne Vorladungen.
    Wobei ja auch nur die Polizei vor­la­den kann.
    Einladungen kann jeder ver­fas­sen, kom­men braucht aller­dings niemand.

  9. Sehr lesens­wer­ter Text, auch wenn ich das Fazit nicht tei­len kann.

    "Diskussion um gesetz­li­che Impflicht – Die Politik steckt in der Sackgasse "

    "Dass 2G fak­tisch eine Durchseuchung der Gesellschaft bedeu­tet, liegt für infor­mier­te Menschen auf der Hand. Transparent dar­über auf­ge­klärt haben die Verantwortlichen die Bevölkerung indes nicht. Vielmehr wur­de sie mit dem Verzicht auf Abstand und Maske bei 2G-Veranstaltungen in einer gefähr­li­chen Scheinsicherheit gewo­gen. Die Politik tat so, als gin­ge geimpf­te Menschen die Pandemie nichts mehr an. Dass das kei­nes­wegs so ist, stell­te auch Christian Drosten jüngst klar."

    https://​www​.cice​ro​.de/​i​n​n​e​n​p​o​l​i​t​i​k​/​d​i​s​k​u​s​s​i​o​n​-​u​m​-​g​e​s​e​t​z​l​i​c​h​e​-​i​m​p​f​l​i​c​h​t​-​d​i​e​-​p​o​l​i​t​i​k​-​s​t​e​c​k​t​-​i​n​-​d​e​r​-​s​a​c​k​g​a​sse

  10. Ist die Echtheit die­ser Briefe bestätigt?
    Soll das hei­ßen, der öster­rei­chi­sche Staat weiß ganz genau wel­cher sei­ner Bürger geimpft und wer unge­impft ist? Gruselig.

      1. @aa oder Robin: Bei Euch in D müss­te der Staat doch eben­falls dar­über Bescheid wis­sen. Habt kei­nen Krankenschein resp. eine eCard? Alle Leistungen (somit auch eine Impfung) müs­sen doch mit der Krankenkasse abge­rech­net werden.

        Viele Grüße,
        Der Ösi

  11. Impftermin per Post ist ille­ga­le Arzneimittelwerbung, so RA Dr. Michael Brunner:

    "Von der Stadt Wien oder ande­ren Stellen ver­sen­de­te Schreiben, mit denen dem Adressaten mit­ge­teilt wird, dass für ihn ein bestimm­ter Covid-19 Impftermin reser­viert wor­den wäre, sind als unzu­läs­si­ge Arzneimittelwerbung (§ 6 Arzneimittelgesetz) zu qualifizieren.

    Solche Schreiben stel­len nicht nur eine „Belästigung“ des Empfängers dar, son­dern wer­den den Absender im Fall eines Impfschadens haft­bar machen können.

    Selbstverständlich ist eine sol­che Einladung völ­lig rechts­un­ver­bind­lich und für den Empfänger recht­lich ohne Belang.

    Da die­sen Schreiben vor­aus­sicht­lich eine unbe­fug­te Datenweitergabe zugrun­de liegt, also ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kann Beschwerde an die Datenschutzbehörde erstat­tet werden.

    Die Datenschutzbehörde stellt auf ihrer Homepage https://​www​.dsb​.gv​.at/ diver­se Formulare, so auch Beschwerden, als Download zur Verfügung.

    Das Schreiben kann auch schlicht­weg ent­sorgt wer­den. Schweigen gilt in kei­nem Fall als Zustimmung.

    RA Dr. Michael Brunner 21.11.2021"

    https://​mfg​-oe​.at/​i​m​p​f​t​e​r​m​i​n​-​p​e​r​-​p​o​st/

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