Vorschlag an die 1. Mai-Demonstrierenden

Unter dem Titel "Ruhe im Karton" schrieb die taz bereits Anfang April:

"Es sind Szenen, die man nur aus auto­ri­tä­ren Polizeistaaten kennt: Eine ein­zel­ne Frau mit einem umge­häng­ten Protestschild wird am Sonntag vor dem Brandenburger Tor von Polizisten umringt. Sie muss ihre Daten abge­ben und erhält eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaverordnung und das Versammlungsgesetz. Sie bleibt nicht die Einzige. Dasselbe pas­siert Menschen, die unter Einhaltung der Abstandsregelungen am Hamburger Fischmarkt mit Kreide ihre Botschaften für eine huma­ne Flüchtlingspolitik auf den Boden schrei­ben wollen.

In Frankfurt/Main wird eine Ansammlung von DemonstrantInnen im Rahmen des #LeaveNoOneBehind-Aktionstages zur Evakuierung der grie­chi­schen Flüchtlingslager auf­ge­löst, obwohl sie peni­bel einen Zwei-Meter-Abstand zuein­an­der ein­hal­ten. In Berlin unter­bin­den Polizisten sogar eine Auto-Demonstration.

Landesweit ent­fernt die Polizei im öffent­li­chen Raum ange­brach­te Protestplakate oder abge­stell­te Schuhe. Was sich die Protestierenden auch haben ein­fal­len las­sen, um dem Infektionsschutz gerecht zu wer­den und den­noch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahr­zu­neh­men, sie schei­ter­ten an einer auto­ri­tär agie­ren­den Ordnungsmacht.

Weder die OrganisatorInnen der Proteste noch ande­re ver­nunft­be­gab­te Menschen haben infra­ge gestellt, dass Menschenansammlungen auf­grund der sich wei­ter aus­brei­ten­den Coronapandemie der­zeit ver­bo­ten sind. Nur sind Demonstrationen oder Kundgebungen kei­ne Ansammlungen wie jede ande­re, kei­ne Grillparty im Park und auch kein Fußballspiel. Sie oblie­gen dem beson­de­ren Schutz des Grundgesetzes, Artikel 8."

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Zwar wackeln die Demonstrationsverbote gera­de, immer mehr Gerichte stel­len sie in Frage. Dennoch blei­ben absur­de Auflagen wie Vermummungsgebote.

Sicher ist: Es wird um den 1. Mai her­um öffent­li­che poli­ti­sche Aktionen geben. Warum soll­ten dann nicht die Spielräume aus­ge­nutzt wer­den, die uns allen offen ste­hen? Autohäuser dür­fen auf­ge­sucht wer­den – wer ver­bie­tet, daß die KundInnen ganz indi­vi­du­ell poli­ti­sche Transparente mit sich füh­ren? Ebenso wenig wird das Einreihen in Warteschlangen zu Bus oder U‑Bahn dann straf­be­wehrt sein, wenn die Menschen dort Sprechchöre rufen. Wie will die Polizei das sym­bo­li­sche Befreien von Kinderspielplätzen verhindern?
Es gibt noch zwei Wochen, in denen Kreativität zu man­chen Unwägbarkeiten füh­ren wird. Seien wir gespannt!

Wie schreibt der tip so schön?

"Wie ver­trägt sich eigent­lich eine Schutzmaskenempfehlung der Gesundheitssenatorin mit dem Vermummungsverbot? Und wie das 1,50-Meter-Abstandsgebot mit dem poli­zei­li­chen Wegtragen von Demonstrant*innen? Begünstigt Tränengas viel­leicht Tröpfcheninfektionen? Und ist der belieb­te Slogan „A‑Anti-Anticapitalista“ noch eine Parole der Linksradikalen oder schon die Not-Verstaatlichungsdoktrin des Bundeswirtschaftsministeriums?"

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