Wackelt der Ethikrat? Wenigstens ein wenig?

»Lessons lear­ned: Ethikrat bie­tet Orientierung für den zukünf­ti­gen Umgang mit Pandemien« ist eine Pressemitteilung des Ethikrats vom 4.4. über­schrie­ben. Darin wird ein 162-sei­ti­ges Papier in einer Vorabfassung vor­ge­stellt, das hier aus­zugs­wei­se zitiert wer­den soll. 

Neben Rechtfertigung des eige­nen und des damit legi­ti­mier­ten staat­li­chen Handelns und aus­schwei­fen­den theo­re­ti­schen Erörterungen fin­den sich durch­aus nach­denk­li­che Passagen, die mit der Basta-Politik von Lauterbach und Scholz nicht kon­form gehen. Ein Einerseits-Andererseits liest man bei­spiels­wei­se zum Thema "Impfung":

»Die von vie­len Ungeimpften als maß­geb­lich gekenn­zeich­ne­ten Sicherheitsbedenken gegen­über COVID-19-Impfstoffen dürf­ten unter ande­rem auf Irritationen durch die rasche Zulassung der Impfstoffe, die Diskussionen über Nebenwirkungen und die als Unsicherheit aus­ge­leg­ten wie­der­hol­ten Revisionen der Altersempfehlungen für bestimm­te Vakzine zurück­zu­füh­ren sein. Auch Zweifel an der Unabhängigkeit der STIKO, die gera­de bei der Impfempfehlung für Kinder Druck von poli­ti­scher Seite aus­ge­setzt war, spiel­ten eine Rolle. Zur Verunsicherung tru­gen in Teilen der Bevölkerung wei­ter­hin die sich häu­fen­den Berichte über sym­pto­ma­ti­sche Infektionsfälle trotz Impfung (soge­nann­te Impfdurchbrüche) bei…«

Seine eige­ne Rolle beschreibt der Ethikrat, mit teil­wei­se ver­stö­ren­den Beobachtungen, so:

»Bereits im Sommer 2021 begann ange­sichts der zu gerin­gen frei­wil­li­gen Impfbereitschaft nach dem Überwinden der anfäng­li­chen Impfstoffknappheit eine öffent­li­che Debatte dar­über, mit wel­chen Mitteln und in wel­chem Umfang Druck bezie­hungs­wei­se Zwang auf Ungeimpfte aus­ge­übt wer­den dür­fe. Ein Thema war dabei die Einführung von 2G-Regelungen im November 2021, mit denen nicht geimpf­te Personen von vie­len gesell­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len und sport­li­chen Angeboten aus­ge­schlos­sen wur­den, weil das Vorlegen eines nega­ti­ven Tests auf SARS-CoV-2 nicht län­ger als Zugangsvoraussetzung aus­reich­te. Auch das (vor­über­ge­hen­de) Aussetzen der Kostenfreiheit der Bürgertests im Oktober 2021 wur­de weit­hin als Versuch ver­stan­den, noch unge­impf­te Personen mit finan­zi­el­lem Druck zur Impfung zu bewe­gen. Überwiegend stand dabei die Perspektive der Ungeimpften im Vordergrund, wenn etwa über die Legitimität von Beschränkungen ihrer Rechte dis­ku­tiert wur­de. Inwieweit die Rechte der zu die­sem Zeitpunkt bereits ungleich grö­ße­ren Gruppe der geimpf­ten Menschen durch ein Fortdauern der Pandemie in Deutschland ein­ge­schränkt wür­den, war sel­te­ner Gegenstand der öffent­li­chen Aufmerksamkeit…

Vonseiten der Politik – pro­mi­nent in Gestalt der ehe­ma­li­gen Bundeskanzlerin Angela Merkel, des ehe­ma­li­gen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn und der Ministerpräsidenten der Länder – war die Einführung einer gesetz­li­chen Impfpflicht früh­zei­tig aus­ge­schlos­sen wor­den. Auch der Deutsche Ethikrat hat­te sich in dem gemein­sam mit der STIKO und der Leopoldina ver­fass­ten Positionspapier zur Impfpriorisierung vom November 2020 aus ethi­schen Gründen noch gegen eine all­ge­mei­ne Impfpflicht aus­ge­spro­chen. Im Laufe des dar­auf­fol­gen­den ersten Jahres der Impfkampagne hat­ten sich jedoch nicht so vie­le Menschen frei­wil­lig gegen COVID-19 imp­fen las­sen wie erhofft und zur nach­hal­ti­gen Pandemieeindämmung erfor­der­lich. Im Herbst 2021 berich­te­ten Medien über COVID- 19-Ausbrüche in Pflegeheimen, in denen ein nen­nens­wer­ter Anteil der dort Beschäftigten noch unge­impft gewe­sen war. In der Folge ver­ab­schie­de­te der Ethikrat am 11. November 2021 eine Ad- hoc-Empfehlung „Zur Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in beson­de­rer beruf­li­cher Verantwortung“, in der die rasche und ernst­haf­te Prüfung einer berufs­be­zo­ge­nen Impfpflicht in Bereichen, in denen beson­ders vul­nerable Personen ver­sorgt wer­den, gefor­dert wird…

Einen Monat spä­ter ging der Deutsche Ethikrat mit sei­ner Ad-hoc-Empfehlung „Ethische Orientierung zur Frage einer all­ge­mei­nen gesetz­li­chen Impfpflicht“ noch einen Schritt wei­ter, indem er – mit vier Gegenstimmen – für eine Ausweitung der Impfpflicht über die bereits vom Deutschen Bundestag beschlos­se­ne bereichs­be­zo­ge­ne Impfpflicht hin­aus plä­dier­te…«

Von die­ser Verantwortung wird sich das Gremium nicht befrei­en kön­nen, auch wenn im Weiteren auch kri­ti­sche Worte folgen.

Gesundheitswesen nie gefährdet

»Insgesamt hat sich gezeigt, dass das deut­sche Gesundheitssystem zwar nicht hin­rei­chend auf die COVID-19-Pandemie vor­be­rei­tet war und ins­be­son­de­re die Intensivstationen zeit­wei­se an ihre Belastungsgrenze stie­ßen, die not­wen­di­gen Anpassungen aber so gut gelun­gen sind, dass die medi­zi­ni­sche Versorgung der an COVID-19 Erkrankten zu jedem Zeitpunkt der Pandemie hin­rei­chend gesi­chert wer­den konn­te. Dafür erga­ben sich jedoch für vie­le ande­re Personengruppen Mängel in der gesund­heit­li­chen Versorgung, die über die Pandemie hin­aus­rei­chen und lei­der – wie das Beispiel der Kinder und Jugendlichen zeigt – ins­be­son­de­re Menschen betref­fen kön­nen, die im Verlauf der Pandemie gro­ße Opfer brin­gen mussten.«

Schwächung der Parlamente. Vertrauen hat gelitten

»Auch wenn die deut­sche Corona-Politik dem­nach demo­kra­tisch legi­ti­miert war, muss­ten die Parlamente ihre Entscheidungen ange­sichts der Lage unter Zeitdruck tref­fen, sodass der öffent­li­che Austausch von Argumenten weni­ger als sonst üblich statt­fin­den konn­te. Zudem war auch die par­la­men­ta­ri­sche Arbeit selbst durch Infektionsschutz­maßnahmen behin­dert. So wur­den etwa öffent­li­che Ausschusssitzungen zeit­wei­se abge­sagt, Plenarsitzungen kom­pri­miert und die Redezeit der Abgeordneten ver­kürzt. Die Rede von der Schwächung der Parlamente in der COVID-19- Pandemie hat also eine gewis­se Berechtigung, bezieht sich aber vor allem auf ihre Funktionsabläufe. Trotz die­ser Schwierigkeiten wur­den die wesent­li­chen Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie in den Parlamenten, also durch die Legislative getroffen…

Das Vertrauen der Menschen in den deut­schen Staat als Demokratie, Rechtsstaat und Bundesstaat hat in der Pandemie gelit­ten. Die Zustimmung in der Bevölkerung zu den Infektionsschutzmaßnahmen wie der Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen, Grenzschließungen und Verbot von Großveranstaltungen lag im März 2020 laut der Mannheimer Corona-Studie noch bei über 90 Prozent, ließ dann aber im Laufe der Pandemie deut­lich nach. Am stärk­sten nahm die Zustimmung zu den Kita-, Schul- und Hochschulschließungen ab; die­ser Maßnahme stimm­ten schon im Juni 2020 nur noch weni­ger als 25 Prozent der befrag­ten Menschen zu. Parallel zur Abnahme der Zustimmung zur Corona-Politik nahm auch die Zustimmung zu den erwei­ter­ten Exekutivrechten ab…«

Freiheitsbeeinträchtigung: Problematische Gewöhnungseffekte

»Negative wie posi­ti­ve Freiheit sind in der Pandemie aus Infektionsschutzgründen teil­wei­se mas­siv begrenzt wor­den. Für die Frage der Intensität der Freiheitsbeeinträchtigung und ihre mittel- und lang­fri­sti­gen Konsequenzen ist zum einen ihre Dauer von erheb­li­cher Bedeutung. Nicht zuletzt füh­ren län­ger andau­ern­de Freiheitsverluste – im Sinne der oben ange­spro­che­nen „inne­ren Seite“ des Freiheitsverständnisses – poten­zi­ell zu pro­ble­ma­ti­schen Gewöhnungseffekten. Das heißt, Freiheit muss in der post­pan­de­mi­schen Zeit zumin­dest par­ti­ell neu gelernt und gelebt wer­den. Zum ande­ren ist dar­auf zu ach­ten, inwie­weit unter­schied­li­che frei­heits­be­ein­träch­ti­gen­de Effekte kumu­la­tiv zusam­men­wir­ken und damit über die blo­ße Addition hin­aus­ge­hen­de nach­teil­haf­te Auswirkungen mit sich brin­gen. Legitimationskonzepte dür­fen des­halb nicht zu punk­tu­ell anset­zen, son­dern müs­sen kontext- und fol­gen­sen­si­bel sein. Es geht fehl, die Freiheit des einen pau­schal als Grenze der Freiheit des ande­ren zu bezeich­nen, wie es in der öffent­li­chen Debatte bis­wei­len geschieht, oder eine qua­si­uti­li­ta­ri­sti­sche „Gesamtfreiheitsbilanz“ ein­zu­for­dern. Stattdessen sind Konflikte zwi­schen Freiheitsinteressen in einem struk­tu­rier­ten kom­mu­ni­ka­ti­ven Prozess, letzt­lich im demo­kra­ti­schen Miteinander zu ent­schei­den. Letztlich betrifft die freiheits- und demo­kra­tie­theo­re­ti­sche Schlüsselfrage der Pandemiebewältigung die Grenzen, die der Staat beim Eingreifen in indi­vi­du­el­le Freiheitsspielräume auch dann wah­ren muss, wenn er sei­ner Pflicht zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung unter den Ausnahmebedingungen einer pan­de­mi­schen Krise nach­kommt…«

Eine zu affirmative oder einseitig plädierende Berichterstattung der (Massen‐)Medien

»Während der Pandemie konn­ten vie­le der übli­chen Gelegenheiten und Orte deli­be­ra­ti­ver Verständigung wegen der gel­ten­den Kontakt- und Mobilitätsbeschränkungen nicht genutzt wer­den. Die poli­ti­sche Kommunikation in Vereinen, Initiativen und Verbänden wur­de – wenn sie über­haupt statt­fand – in den vir­tu­el­len Raum ver­legt, der die Lebendigkeit prä­sen­ti­scher Versammlungen nur schwer erset­zen oder gar erzeu­gen kann. Selbst Parteiveranstaltungen wur­den weit­ge­hend digi­tal durch­ge­führt. Umso bedeut­sa­mer wird ange­sichts die­ser Einschränkungen die Funktion nicht nur sozia­ler, son­dern gera­de auch der Massenmedien für die poli­ti­sche Deliberation. Massenmediale Kommunikation ermög­licht struk­tu­rier­te Meinungsbildungen in einer durch­aus hete­ro­ge­nen Öffentlichkeit. Sie lebt von argu­men­ta­ti­ven Auseinandersetzungen, in denen Gründe für unter­schied­li­che Auffassungen zur Geltung gebracht und im Gespräch gegen­ein­an­der abge­wo­gen wer­den. Massenmedien und ins­be­son­de­re die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten haben gera­de in Krisenzeiten die für eine repu­bli­ka­nisch ver­fass­te Demokratie unver­zicht­ba­re Aufgabe, das strit­ti­ge Für und Wider von Maßnahmen in einer räso­nie­ren­den Öffentlichkeit hör- und sicht­bar zu machen. Der kri­ti­sche Teil die­ser Aufgabe wur­de zu Beginn der Corona-Krise nicht immer im wün­schens­wer­ten Maß erfüllt. Zwar mag die Zurückhaltung, ange­sichts der Größe, der Neuartigkeit sowie der „Plötzlichkeit“ der pan­de­mi­schen Problemlagen jedes Detail mit schar­fer Kritik zu fokus­sie­ren, durch­aus ver­ständ­lich und berech­tigt gewe­sen sein. Im wei­te­ren Verlauf der Pandemie jedoch wur­den selbst offen­kun­di­ge Fehlentwicklungen von einem sich selbst als „kon­struk­tiv“ oder „gemein­wohl­sen­si­bel“ ver­ste­hen­den Journalismus kaum in der not­wen­di­gen Deutlichkeit auf­ge­grif­fen. Eine zu affir­ma­ti­ve oder ein­sei­tig plä­die­ren­de Berichterstattung der (Massen-)Medien ver­säumt es, die Meinungs- und Willensbildung einer demo­kra­ti­schen Öffentlichkeit mit uner­läss­li­chen Gegenakzenten zu stimulieren…

In pan­de­mi­schen Krisen müs­sen ethisch moti­vier­te Menschenrechtsdiskurse als kri­ti­sches Korrektiv sowohl in juri­sti­schen Diskursen als auch in poli­ti­schen Debatten, die auf die Ausgestaltung und Begrenzung von Grundrechten abzie­len, wirk­sam blei­ben. Solche Diskurse tra­gen nicht zuletzt dazu bei, dass alle wech­sel­wir­ken­den Dimensionen des Menschenrechtsschutzes (respect, pro­tect, ful­fill) bei der poli­ti­schen Pandemieregulierung dau­er­haft beach­tet sowie am Leitfaden der Unterscheidung von spe­zi­fi­schen, struk­tu­rel­len und situa­ti­ven Vulnerabilitäten dif­fe­ren­ziert zuge­ord­net werden…«

Grenzen einer staatlichen Schutzpflicht

»Im Kontext einer Pandemie stellt sich die Frage, unter wel­chen Voraussetzungen die Schwelle von der Eigenverantwortung zu einer staat­li­chen Schutzpflicht über­schrit­ten ist. Diese Schwelle ist für die Legitimität von staat­li­chen Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie ent­schei­dend. Die Grenzen der Eigenverantwortung im Hinblick auf Risiken durch eine Infektionskrankheit rich­ten sich zum einen nach deren Gefährlichkeit für die Gesundheit sowie deren Übertragungsart und -geschwin­dig­keit. Zum ande­ren spielt es eine Rolle, für wen das Virus unter wel­chen Voraussetzungen beson­ders gefähr­lich ist: Betrifft dies etwa nur einen bestimm­ten Teil der Bevölkerung, hat dies Konsequenzen für die ethi­sche Rechtfertigbarkeit von Maßnahmen, die von staat­li­cher Seite gegen die mit dem Virus ein­her­ge­hen­den Gefahren ergrif­fen wer­den. Eine beson­de­re Bedeutung kommt dem Vorliegen effek­ti­ver und zumut­ba­rer Selbstschutzmöglichkeiten (zum Beispiel durch ein flä­chen­decken­des Angebot wirk­sa­mer Impfstoffe) zu. Die inhalt­li­che Zielrichtung von Pandemiebekämpfungsmaßnahmen erwächst aus der grund­sätz­li­chen Pflicht des Staates zum Schutz von Leib und Leben sei­ner Bürgerinnen und Bürger. Allerdings hat die staat­li­che Schutzpflicht Grenzen. Es ist nicht mög­lich, die Bevölkerung vor allen denk­ba­ren Risiken zu bewah­ren, ohne dabei Freiheitsrechte unver­hält­nis­mä­ßig ein­zu­schrän­ken...«

Freiheitseinschränkende Pandemiebekämpfungsmaßnahmen wären dann nicht mehr legitim

»Sofern die­se gesund­heit­li­chen Risiken durch Impfungen, Medikation, Immunisierung durch vor­aus­ge­gan­ge­ne Infektionen oder auch infol­ge der Verbreitung neu­er Virusvarianten mit höhe­rer Infektiosität, aber gerin­ge­rer Pathogenität unter­halb des­sen lie­gen, was die Gesellschaft im Hinblick auf ande­re Viruserkrankungen (z. B. die bis­he­ri­gen vier Coronavirus-Erkrankungen, Influenza) – bis­lang und in der Zukunft – hin­zu­neh­men bereit ist, las­sen sich schwer­wie­gen­de Freiheitseingriffe nicht mehr recht­fer­ti­gen. Freiheitseinschränkende Pandemiebekämpfungsmaßnahmen wie zum Beispiel Lockdowns (gege­be­nen­falls auch nur für Ungeimpfte), Schulschließungen, Besuchseinschränkungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Reisebeschränkungen sowie Zutrittsbeschränkungen wären dann nicht mehr legitim…

Weil die zugrun­de­lie­gen­de Frage nach der Akzeptabilität von (Rest-)Risiken nicht allein von der Verwaltung zu beant­wor­ten ist, son­dern gesell­schaft­lich aus­ge­han­delt wer­den muss, ist für die ent­spre­chen­de (Be-)Wertung ein Risikodiskurs erfor­der­lich, der eine Vielzahl von pri­va­ten wie staat­li­chen Akteuren ein­be­zieht und hier­für ange­mes­sen aus­ge­stal­tet ist…«

Denkverboten und Ausgrenzungen unbequemer Positionen den Boden entziehen

»Der öffent­li­che Diskurs in einem demo­kra­ti­schen Gemeinwesen soll­te sich an einer wei­ten inklu­si­ven Vorstellung des öffent­li­chen Vernunftgebrauchs ori­en­tie­ren, um ideo­lo­gisch moti­vier­ten Denkverboten und Ausgrenzungen unbe­que­mer Positionen den Boden zu ent­zie­hen. Dabei kommt es auf die Fähigkeit an, von der eige­nen Auffassung abwei­chen­de Ansichten aus­zu­hal­ten und in einer sach­li­chen, von Respekt und wech­sel­sei­ti­ger Anerkennung getra­ge­nen Kommunikation den Korridor ratio­na­ler Abwägungen gemein­schaft­lich aus­zu­lo­ten. Der respekt­vol­le und inklu­si­ve öffent­li­che Diskurs ist weder mit Hassbotschaften und Gewaltaufrufen noch mit dem pau­scha­len Infragestellen der Grundlagen der demo­kra­ti­schen Verfassungsordnung ver­ein­bar. Insbesondere das absicht­li­che Verbreiten von offen­kun­di­gen Unwahrheiten und Verschwörungserzählungen schä­digt die demo­kra­ti­sche Meinungsbildung…

Nicht Freiheit muss gerecht­fer­tigt wer­den. Vielmehr muss der Staat, der Freiheit beschränkt, klar fest­le­gen und kom­mu­ni­zie­ren, wel­che Ziele er anstrebt sowie wel­che Mittel er war­um und wie lan­ge wählt – aber auch, auf wel­che Handlungsoptionen er aus wel­chen Gründen ver­zich­tet. Je mehr und je län­ger die Freiheit beschränkt wird, desto trans­pa­ren­ter, nach­voll­zieh­ba­rer und plau­si­bler müs­sen die Gründe sein, die die Freiheitsbeschränkungen tra­gen sol­len. Im Verlauf der COVID-19-Pandemie haben sich sowohl im Umgang mit der Begründungslast als auch in der öffent­li­chen Kommunikation erheb­li­che Defizite gezeigt – etwa mit Blick auf das zu vage kon­tu­rier­te Schutzgut „öffent­li­che Gesundheit“. Legitime Fragen nach der fort­dau­ern­den Aufrechterhaltung spe­zi­fi­scher Maßnahmen blei­ben so unbe­ant­wor­tet. Der Grad der Verunsicherung in der oft schwer kal­ku­lier­ba­ren Krisendynamik wird so eher gestei­gert als ermäßigt.« 

Freiheitsbeschränkungen lassen sich nicht auf diffuse Risiken stützen

»Hier schließt sich der Bogen zur Risikowahrnehmung: Freiheitsbeschränkungen, die einen gro­ßen Teil der Bevölkerung weit­ge­hend vom öffent­li­chen Leben aus­schlie­ßen, las­sen sich nicht auf dif­fu­se Risiken stüt­zen, die durch mil­de­re zumut­ba­re (Selbstschutz-)Maßnahmen weit­ge­hend ver­meid­bar wären. Wenn eine Gefahrenannahme nicht mehr trägt, ist es nicht nur eine poli­ti­sche Option, son­dern zwin­gend gebo­ten, ent­spre­chen­de Freiheitsbeschränkungen zurück­zu­neh­men. Besonders für die begin­nen­de Debatte zum – nicht nur wis­sen­schaft­lich bestimm­ba­ren, son­dern auch gesell­schaft­lich ver­ant­wort­lich gestal­tungs­be­dürf­ti­gen – Ausgang aus der Pandemie in eine ende­mi­sche Situation ist dies entscheidend…

Demokratische Organisationen und Institutionen müs­sen sich auch ange­sichts gro­ßer Ungewissheit wei­ter­hin den Anstrengungen demo­kra­ti­scher Willensbildung unter­zie­hen, um Vertrauen und Autorität auch unter schwie­ri­gen Bedingungen zu erhal­ten. Dazu gehört es auch, der Sehnsucht nach der einen, vor­geb­lich ein­zig „ratio­na­len“ und damit alter­na­tiv­lo­sen Lösung zu wider­ste­hen. Deshalb ist es wich­tig, auf der unhin­ter­geh­ba­ren Streitigkeit der Positionen zu behar­ren, demo­kra­ti­schen Wertepluralismus und auch blei­ben­de Differenz also nicht als Makel, son­dern als Tugend zu ver­ste­hen, statt den poli­ti­schen Streit durch den Verweis auf eine ver­meint­lich exklu­siv rich­ti­ge Sichtweise zu ver­mei­den…«

(Hervorhebungen nicht im Original.
Fußnoten wur­den hier weggelassen.)

12 Antworten auf „Wackelt der Ethikrat? Wenigstens ein wenig?“

  1. der ethik­rat hat sich zwi­schen dem 4. febru­ar 2021 und jetzt ein­mal im kreis gedreht, gezwun­ge­ner­ma­ßen, durch ein natur­ge­setz, durch die evo­lu­ti­on eines virus, durch die evo­lu­ti­on der omikron-variante.
    im ver­gan­ge­nen jahr wur­de der ethik­rat kor­rum­piert = die­ne­rin zwei­fel­haf­ter inter­es­sen oder inter­es­sen dritter.

    „Zur Prävention ste­hen gut ver­träg­li­che, hoch­wirk­sa­me Impfstoffe zur Verfügung.“

    https://​www​.ethik​rat​.org/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​P​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​/​A​d​-​h​o​c​-​E​m​p​f​e​h​l​u​n​g​e​n​/​d​e​u​t​s​c​h​/​a​d​-​h​o​c​-​e​m​p​f​e​h​l​u​n​g​-​b​e​s​o​n​d​e​r​e​-​r​e​g​e​l​n​-​f​u​e​r​-​g​e​i​m​p​f​t​e​.​pdf
    Deutscher Ethikrat, Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“, Berlin, 4. Februar 2021, S. 2 / S. 3:
    Eine „mög­li­che anlass­be­zo­ge­ne und bereichs­spe­zi­fi­sche Impfpflicht“ „ist der­zeit“ (Winter 20/21) „abzu­leh­nen“: „Hiergegen spricht schon die der­zei­tig [Februar 2021] noch nicht hin­läng­lich geklär­te Frage, ob eine Impfung auch das Risiko einer Übertragung des Virus hin­rei­chend wirk­sam ver­rin­gert. Deshalb ist der­zeit auch eine Impfpflicht abzulehnen. /
    Infektionsschutzmaßnahmen umfas­sen Freiheitsbeschränkungen, die ethisch wie recht­lich legi­ti­ma­ti­ons­be­dürf­tig sind. Es ist somit im jewei­li­gen Einzelfall zu über­prü­fen, ob die Belastungen mit Blick auf die ver­folg­ten Ziele aus Schutzaspekten her­aus gebo­ten, effek­tiv, effi­zi­ent und zumut­bar sind und wel­che – auch lang­fri­sti­gen – Beeinträchtigungen des sozia­len, wirt­schaft­li­chen und kul­tu­rel­len Lebens mit ihnen ver­bun­den sind. Außerdem müs­sen neben der Aufgabe des staat­li­chen Schutzes der Gesundheit Fragen der gerech­ten Verteilung von Vorteilen, Solidaritätsverpflichtungen, Belastungen, Einschränkungen sowie von poten­zi­el­ler Ausgrenzung und pro­ble­ma­ti­scher Diskriminierung in den Blick genom­men und in ihrer Bedeutung ange­mes­sen berück­sich­tigt werden.“

    Deutscher Ethikrat: Statement von Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann
    Bundespressekonferenz anläss­lich der Veröffentlichung der Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“, Berlin, 4. Februar 2021.
    https://​www​.ethik​rat​.org/​p​r​e​s​s​e​k​o​n​f​e​r​e​n​z​e​n​/​v​e​r​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​u​n​g​-​d​e​r​-​a​d​-​h​o​c​-​e​m​p​f​e​h​l​u​n​g​-​b​e​s​o​n​d​e​r​e​-​r​e​g​e​l​n​-​f​u​e​r​-​g​e​i​m​p​f​t​e​/​?​c​o​o​k​i​e​L​e​v​e​l​=​n​o​t​-​set
    „[…] Die Impfung schützt [unter bestimm­ten Voraussetzungen, bedingt] davor, schwer an Covid-19 zu erkran­ken. Sie schützt aber nach der­zei­ti­gem Kenntnisstand nicht zuver­läs­sig davor, sich zu infi­zie­ren, und vor allem nicht davor, ande­re infi­zie­ren zu kön­nen. […] Von der Möglichkeit einer voll­stän­di­gen Unterdrückung der Ansteckungsgefahr – auch wenn dies wün­schens­wert wäre – geht der­zeit auch mit Blick auf ande­re Impfstoffe nie­mand aus. Für eine indi­vi­du­el­le Aufhebung von Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte fehlt daher – bis auf Weiteres – schon allei­ne die medi­zi­ni­sche Basis.“

    „Infektionszahlen allei­ne kön­nen die Beschränkungen nicht recht­fer­ti­gen. […] Die Infektionsraten wer­den durch die Impfungen – hof­fent­lich – deut­lich zurück­ge­hen. Infektionen wird es aber – trotz Impfung – wei­ter­hin geben. Das soll­te klar kom­mu­ni­ziert wer­den. Die Forderung nach Ausnahmen von Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte sind hier wenig hilf­reich. Sie sug­ge­rie­ren die fal­sche Sicherheit, von Geimpften wür­de kei­ne Infektionsgefahr aus­ge­hen.“ (Graumann)

  2. zum "Wertepluralismus": Gibt es nicht doch auch ein paar "unstrei­ti­ge Positionen" (Tötungsverbot? Folterverbot?…) War das Erschreckende nicht, dass bestimm­te Imperative des Rechts (Der Staat darf nicht vor­schrei­ben, wie vie­le Personen sich pri­vat tref­fen dür­fen, ob der unbe­schol­te­ne Bürger sein Haus ver­las­sen darf, wer sich vom Sterbenden im Krankenhaus ver­ab­schie­den oder wer sei­nen Freund im Gefängnis besu­chen darf) zur Disposition gestellt wur­den. Wenn über­haupt jemals der­art über­grif­fi­ge Anordnungen für kur­ze Zeit erlaubt sein könn­ten, müss­ten sie wahn­sin­nig gut begrün­det wer­den, hat­te ich vor­her gedacht. Auch dass man über den Gleichheitsgrundsatz so oder so den­ken kann, erschüt­tert mich.

  3. Hier hat seit zwei Jahren nie was gewackelt, son­dern immer genau vor der näch­sten Eskalationsstufe der anma­ßen­den Entrechtung wur­de so ein Lerckerli durch­ge­sto­chen, auf das die hoff­nungs­chöp­fen­de Masse die Füße ruhig hal­ten möge und man wie­der ein­mal frank und frei Gesetzebasteln machen kann, ohne das es jemand aus kri­ti­scher Distanz mitbekommt-

  4. Wenn eine Gefahrenannahme nicht mehr trägt, ist es nicht nur eine poli­ti­sche Option, son­dern zwin­gend gebo­ten, ent­spre­chen­de Freiheitsbeschränkungen zurück­zu­neh­men. Besonders für die begin­nen­de Debatte zum – nicht nur wis­sen­schaft­lich bestimm­ba­ren, son­dern auch gesell­schaft­lich ver­ant­wort­lich gestal­tungs­be­dürf­ti­gen – Ausgang aus der Pandemie in eine ende­mi­sche Situation ist dies entscheidend…

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    https://​www​.coro​dok​.de/​n​r​w​-​g​r​u​e​n​e​-​p​h​a​e​n​o​m​e​n​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​2​9​238

    *********************************************************************

    Das ist genau der Punkt. Ausgang aus der "Pandemie", das Wort, das sie nur lei­der in ihrem Statement nicht in " .." set­zen, sie geben aber zu, die PLAN-Demie ist zu Ende und ihnen fällt nichts mehr ein, womit sie das DEMOS, das Volk, noch quä­len und wei­ter schi­ka­nie­ren kön­nen. Zumindest im Moment nicht. Die Verfasser die­ser Erklärung des Ethikrats lesen hier mit und kopie­ren Inhalte aus den Corodok.de-Kommentaren in ihre Veröffentlichung.

  5. Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    ·
    8h
    #Impfpflicht ab 18 ist vom Tisch.
    Martin Ruenthe
    @ruenthe
    Replying to
    @Tim_Roehn
    Warum nur ab 18?
    Zu den recht­li­chen Aspekten der @Corona
    -@Impfung
    || Interview mit Prof. Gaidzik https://​you​tu​.be/​W​F​w​2​w​n​S​I​5BA via @YouTube
    you​tube​.com
    Zu den recht­li­chen Aspekten der Corona-Impfung || Interview mit Prof.…
    Prof. Dr. Peter W. Gaidzik ist Arzt und Rechtsanwalt, außer­dem ist er Leiter des Instituts für Medizinrecht und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Ethi…
    10:28 AM · Apr 4, 2022

    https://​twit​ter​.com/​r​u​e​n​t​h​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​1​0​9​2​7​2​0​7​5​2​6​5​1​0​604

    Idgie
    @Idgie63260712
    ·
    28m
    Replying to
    @RBrinks

    @GieslerIris
    and
    @UniWH
    Das ist übri­gens genau die Uni an der Janosch Dahmen stu­diert hat und
    wo er noch im Aufsichtsrat sitzt!
    https://​twit​ter​.com/​R​B​r​i​n​k​s​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​1​0​9​5​8​6​9​1​6​2​0​7​2​4​7​3​7​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​9​x​Z​a​7​g​P​g​p​A​AAA

  6. See new Tweets
    Conversation
    Cornelia Stolze
    @CorneliaStolze
    ·
    6h
    Eine #Impfpflicht macht aus wis­sen­schaft­li­cher / medi­zi­ni­scher Sicht kei­nen Sinn. 

    Alle,

    die sich dazu wirk­lich infor­mie­ren (wol­len),

    kön­nen das längst erkennen. 

    Wer trotz­dem für die #Impfpflicht ist, muss ande­re Motive haben als Gesundheitsschutz
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    Name
    @Name58900472
    · 6h
    Replying to @MDRAktuell and @stohr_klaus
    Eine Impfpflicht wür­de bedeu­ten, dass auf sehr lan­ge Zeit sehr viel Geld + Energie gebun­den wird.

    Menschen wer­den nicht auf­hö­ren, sich dage­gen zu weh­ren + mit allen Mittel gericht­lich dage­gen vorzugehen. 

    Energie + Geld soll­ten sinn­vol­ler inve­stiert werden.
    Cornelia Stolze Retweeted
    deVeritatis
    @de_veritatis
    Replying to
    @CorneliaStolze
    #pfi­zer­do­cu­ments vom 1.4.22
    zei­gen uns 9 Seiten,
    also fast 1300 #neben­wir­kun­gen &
    % Effektivität der natürl. Immunität 

    Wer hier für #Impfpflicht stimmt,
    hat ein­deu­tig ande­re Motive als Gesundheit..
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​P​f​8​l​Y​m​W​Y​A​k​a​b​F​2​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​m​e​d​ium
    12:16 PM · Apr 4, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​d​e​_​v​e​r​i​t​a​t​i​s​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​1​0​9​5​4​5​6​0​3​4​8​7​2​9​3​4​9​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​s​C​9​l​d​r​K​_​v​c​p​A​AAA

    sie­he dazu
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    Conversation
    Cornelia Stolze
    @CorneliaStolze
    Richtig. Sehe ich auch so. Greenpass ist mei­ner Meinung nach nur eines von meh­re­ren Motiven
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    Name
    @Name58900472
    · 6h
    Replying to @CorneliaStolze
    "Wer trotz­dem für die #Impfpflicht ist, muss ande­re Motive haben als Gesundheitsschutz"

    Absolute Zustimmung. Aufgabe von Medien + Journalisten ist es, her­aus­zu­fin­den, wel­che das sind.

    Meine Vermutung:

    Greenpass/Zertifikate usw.

    12:13 PM · Apr 4, 2022
    https://​twit​ter​.com/​C​o​r​n​e​l​i​a​S​t​o​l​z​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​1​0​9​5​3​5​8​7​0​6​4​6​7​6​3​5​7​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​o​C​9​0​Y​a​S​_​v​c​p​A​AAA

  7. Ich lese die­sen Rotz des Ethikrats gar nicht mehr. Das sind für mich erkauf­te Marionetten. Mit irgend­wel­chen 150-sei­ti­gen ver­lo­ge­nen Papieren kann mich nie­mand mehr beein­drucken. Die Realität sehe ich in mei­nem Alltag und nicht auf 150-sei­ti­gen Papieren. Und ich wer­de immer noch dis­kri­mi­niert, weil ich mich als Symptomloser wei­ge­re, mir mit einer FFP2-Maske die Fratze zu ver­hän­gen und jede Menschlichkeit aus dem Gesicht zu neh­men, damit man auch ja kei­nen Kontakt zu sei­nen Mitmenschen auf­bau­en kann.
    Die gan­ze Bagage ist für mich unten durch. Ich neh­me kei­nen mehr davon ernst, egal was sie sagen. Sie lügen ja doch nur.

  8. Vielleicht muss man das als Versuch wer­ten, sich in einem wacke­li­gen Rettungsboot in Sicherheit zu brin­gen. In letz­ter Minute doch noch zu den Guten übergesetzt.
    Schäbig.

  9. Der soge­nann­te “Ethikrat” mit Eugenikerin Buyx an der Spitze ist der­art kor­rum­piert, dass man sei­ne Aussagen auch wei­ter­hin nur als Sprechblasen der Pharma-Mafia ver­ste­hen kann.

    Das Problem der Gates-Anhänger ist nicht, dass sie über­zo­gen haben. Denn die von Hill & Knowlton gesteu­er­te Gehirnwäsche, mit denen die­se Grosskriminellen Europa und die USA mani­pu­liert haben, hat ja wie erwar­tet funk­tio­niert. Auch dass in vor­mals nie dage­we­se­ner Weise Menschen durch die star­ken Nebenwirkungen zu Schaden gekom­men sind mit einem Medikament, zu des­sen Einnahme sie durch Nötigung und Erpressung gezwun­gen wur­den, stört die Verbrecher nicht. Dieser Schaden war ja als Kollateralschaden von vorn­her­ein so geplant, wie jeder öffent­lich nach­le­sen kann.

    Nein, ihr Problem ist, dass ihre Zaubergentechnik kein Bisschen wie geplant funk­tio­niert. Die mRNA-Technik, auf die sie gesetzt haben, hat sich als abso­lu­ter Rohrkrepierer her­aus­ge­stellt. Sie hat eine rein tem­po­rä­re Wirkung gezeigt, viel klei­ner als erhofft, und lie­fert auf Dauer nur uner­wünsch­te Wirkungen sowie wegen ADE mit­tel­fri­stig das gera­de Gegenteil des­sen, was erreicht wer­den soll­te. Diese Technik ist nur schädlich.

    Was die soge­nann­te “Pandemie” nun been­det hat, ist das Virus selbst: es ist dahin mutiert, wo sol­che Viren immer hin mutie­ren, näm­lich in einen Zustand, in dem es gleich­zei­tig harm­lo­ser aber auch viel anstecken­der wur­de. Corona-Sektenguru Gates sprach des­halb davon, dass das Virus “lei­der” viel bes­ser funk­tio­niert als die Gentherapien, die er als “Impfungen” verkauft.

    Deshalb rudert der “Ethikrat” zurück. Die Klagewelle kommt nun. Da hilft auch das Ausschalten des Rechtsstaates in Deutschland nicht wei­ter, indem man den CumEx-Harbarth den karls­ru­her Laden lahm­le­gen lässt.

    Im Oktober sind Midterms. De Santis sorgt gera­de für einen Erdrutschsieg der Republikaner. Im November sitzt aller Wahrscheinlichkeit Dr. Fauci end­lich im Knast für sei­nen Betrug und sei­ne Lügen unter Eid.

    Dann erwischt es auch die Vertuscher, unter ihnen der mass­geb­lich am Betrug betei­lig­te Dr. Drosten aus Deutschland.

    Die Einschläge kom­men näher. Nun wird gewendet.

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