Wann Impfverweigerer die Quarantäne-Entschädigung verlieren

So for­mu­liert am 18.8. hin­ter der Bezahlschranke faz​.net eine wei­te­re Variante des Impfkriegs gegen die finan­zi­ell schlech­ter Gestellten. Für abhän­gig Beschäftigte kann Vorsicht bei der "Impfung" uner­schwing­lich werden:

»Für unge­impf­te Arbeitnehmer kann es sehr teu­er wer­den, wenn sie in Quarantäne müs­sen. Warum ihr Anspruch auf Gehaltsentschädigung ent­fällt und Mitarbeiter im Homeoffice fein raus sind, erläu­tert eine Rechtsanwältin.

Wer kein Impfangebot wahr­nimmt, der kann den Anspruch auf Entschädigungen für Verdienstausfälle ver­lie­ren, die er im Fall einer Quarantäne erlei­det. Diese schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Folge ergibt sich nach Einschätzung der Münchner Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber vom Rechts- und Steuerberatungsunternehmen Ecovis aus dem Infektionsschutzgesetz.

Die Juristin erklärt das wie folgt: Normalerweise ver­pflich­tet das Infektionsschutzgesetz Arbeitgeber, Mitarbeiter zu ent­schä­di­gen, wenn die­se vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wer­den und daher beruf­lich aus­fal­len. Die wäh­rend der Quarantäne gezahl­ten Entschädigungen kön­nen Unternehmen sich vom Staat erstat­ten las­sen – und zwar in Höhe des Nettoverdiensts bis zu sechs Wochen, ein­schließ­lich der Sozialversicherungsbeiträge.

Der Anspruch auf eine Entschädigung ent­fällt jedoch laut Rechtsanwältin Weber, wenn der Arbeitnehmer sich nicht hat imp­fen las­sen, obwohl er die Möglichkeit dazu hat­te und kei­ne medi­zi­ni­schen Gründe gegen eine Impfung spra­chen. Das ergibt sich aus einer Vorschrift, die zum 1. März 2020 in das Infektionsschutzgesetz auf­ge­nom­men wur­de. Demnach erhält kei­ne Entschädigung, wer die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hät­te ver­mei­den kön­nen, die öffent­lich emp­foh­len wurde…

Eine gene­rel­le Impfpflicht gibt es zwar nicht, doch steigt mit Regelungen wie die­ser der Druck, sich imp­fen zu las­sen, um finan­zi­el­le Nachteile zu ver­mei­den. Allerdings gel­ten gegen Corona Geimpfte nach wie vor als poten­ti­ell infek­ti­ös. Sie kön­nen das Coronavirus also eben­falls ver­brei­ten und damit eine Gefahr für ande­re dar­stel­len. Hier kommt es auf die unter­schied­li­chen Quarantäne-Regelungen in den ein­zel­nen Bundesländern an.

So ver­weist Rechtsanwältin Weber auf eine Regelung aus Bayern, wonach voll­stän­dig Geimpfte von der Quarantäne-Pflicht befreit wer­den. „Folglich wäre damit die Quarantäne bei Kontaktpersonen in Bayern durch eine Impfung zu ver­mei­den“, so Weber. Da die Regelungen zur Quarantäne Ländersache sind, müs­se eine Prüfung der Regelungen in jedem Bundesland anhand der dort gel­ten­den Quarantäne-Regelungen vor­ge­nom­men werden…«

Besserverdienende müs­sen sich weni­ger Gedanken machen, ob sie die Risiken von Nebenwirkungen auf sich neh­men wol­len. Damit ist der Druck zur "Impfung" nicht nur aso­zi­al im Sinne eines Aufeinanderhetzens von Bevölkerungsgruppen gegen­ein­an­der, son­dern wenig über­ra­schend auch eine Klassenfrage.

15 Antworten auf „Wann Impfverweigerer die Quarantäne-Entschädigung verlieren“

  1. NRW:Eine Verwandte muss­te trotz 2 mali­ger Impfung in Quarantäne.Rachen war angeschwollen(Nebenwirkung?).

    Die Vorschrift"Demnach erhält kei­ne Entschädigung, wer die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hät­te ver­mei­den kön­nen" ist also sinnlos.

  2. Mir fehlt hier die Betrachtung des Juristischen. Da alles nach­weis­lich nur Schmu ist, das heißt die "Infektion" eine leta­le Gefahr von 0,15% dar­stellt und also weni­ger gefähr­lich als eine Grippe ist, sind alle "Maßnahmen" sowohl wie die Erklärung einer "epi­de­mi­schen Notlage" rechts­wid­rig. Damit auch die "Impfung", gar eine indi­rekt erzwungene. 

    Vor die­sem Hintergrund ist es nicht sinn­voll, in typisch lin­ker Manier, die sich nar­ziss­tisch spreizt, irgend­wel­che Leute zum Opfer zu erklä­ren, son­dern die Leute zu ermun­tern, sich zusam­men­zu­tun, um Rechtshilfe zu erzwin­gen. Wenn es sein muss, zu Millionen auf der Straße.

  3. Es steht zu befürch­ten das die Daumenschrauben in den näch­sten Monaten noch wei­ter ange­zo­gen wer­den. Ich hof­fe nicht das dann der Zutritt zu Supermärkten nur noch für Geimpfte mög­lich ist. Das wäre maxi­ma­ler Druck auf die Menschen sich doch noch imp­fen zu las­sen. Mittlerweile ist mei­ne Fluchtausrüstung kom­plett; Zelt, Schlafsack, Notkocher, Bekleidung, Messer, Axt, Angelausrüstung usw. Hoffentlich muss ich davon kei­nen Gebrauch machen, zumin­dest beru­higt es mich etwas im Extremfall die Reißleine zie­hen zu kön­nen. Impfen las­se ich mich kei­nes­falls, die Impfung taugt für mich nichts und unter Druck set­zen las­se ich mich bei einer medi­zi­ni­schen Entscheidung erst recht nicht.

    Ich wün­sche ihnen allen eine gute Zeit. 🙂

  4. Dann lässt man sich halt ein­fach noch krank­schrei­ben. Ist ja auch kein Wunder, dass man eine Depression bekommt, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr gesi­chert ist…

  5. Zwei Anmerkungen:

    Die Regelung wur­de bereits am 1. März 2020 (!) geän­dert. Wusste man zu die­sem Zeitpunkt etwa schon, dass es (un)wirksame Impfstoffe geben wür­de? „So ganz offensichtlich?“

    Wenn jemand in der Quarantäne im Rahmen des Home Office wei­ter­ar­bei­tet, ohne dass er von sei­nem Arbeitgeber dar­über infor­miert wird, wonach er sei­ne Ansprüche auf Entgeltfortzahlung ver­liert, weil er nicht geimpft sei, behält sei­nen Anspruch auf Gehaltszahlung.

    Vollkommen aso­zi­al ist die­se Regelung natür­lich für Beschäftigte im pro­du­zie­ren­den Gewerbe. Genauso wie die Anwältin und die Journalisten, die hier­durch den Betrieben auch noch eine „Steilvorlage“ auf Geheiß der Regierungsdiktatoren geben.

  6. Seit wann kann man durch Impfung Quarantäne ver­mei­den? Selbst wenn es mal sol­che eine Regelung gibt, kommt doch dann sofort das Gegenargument "Delta", und schon ist der angeb­li­che Vorteil durch Impfung dahin.

  7. ein­zi­ge Rettung ist Krankmeldung für AU-Lohnfortzahlung, wer ohne Krankmeldung in Quarantäne muss (Reiserückkehrer aus Risikogebiet, Kontaktperson, Lockdown für Ungeimpfte etc.) wird "Freigestellt" ohne Anspruch auf § 615 BGB oder § 56 IfSG, aber even­tu­ell nach § 614 BGB (falls nicht im AV oder BV abbedungen)

  8. Ist doch ganz ein­fach. Da auch durch eine Impfung eine Infektion nicht ver­mie­den wer­den kann, ist die Panikmache ganz ein­fach zu ent­kräf­ten. Die sol­len erst­mal bele­gen, dass man die Infektion mit Impfung ver­mie­den hät­te. Da sie das nicht kön­nen, ent­fällt die­se Daumenschraube. Lasst euch nicht kir­re machen.

    1. Ist dir nach 1,5 Jahren immer noch nicht auf­ge­fal­len, dass die sich einen Scheißdreck dafür inter­es­sie­ren, was eine "Infektion" ist oder wie die "Impfung" wirkt?

      Die bele­gen über­haupt nichts. Haben sie nicht nötig. Sie schaf­fen Fakten. Seit 1,5 Jahren.

      Aber da auch der deut­sche "Widerstand" sich wei­ter­hin voll­kom­men wider­stands­los aus­blu­ten, nöti­gen und abschlach­ten lässt, soll­te man die­ses Land ein­fach als ver­lo­ren betrachten.

  9. Gemeint ist wohl die­ser Passus aus dem Infektionsschmutzgesetz:

    "Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder ande­ren Maßnahme der spe­zi­fi­schen Prophylaxe, die gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist oder im Bereich des gewöhn­li­chen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffent­lich emp­foh­len wur­de, oder durch Nichtantritt einer ver­meid­ba­ren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise ein­ge­stuf­tes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung sei­ner bis­he­ri­gen Tätigkeit oder eine Absonderung hät­te ver­mei­den können."

    Die Crux dabei ist: die Behörde und genau­so der Arbeitgeber kann nicht wis­sen, ob ich die­se Impfung hät­te in Anspruch neh­men kön­nen. Das kann nur mein Arzt. Ich bin nicht ori­en­tiert, ob einer der bei­den Beteiligten sich mei­ne kom­plet­te Krankenakte samt ärzt­li­chem Gutachten zur Impffähigkeit anse­hen darf, oder wie die Beweislast hier ist.

    Dass sich all dies natür­lich nicht mit der drin­gen­den Empfehlung des Europarates ("Der Hüter der Menschenrechte") an die Regierungen aus dem Januar ver­trägt, dafür zu sor­gen, dass nie­mand, der sich gegen eine Impfung ent­schei­det, sozi­al oder poli­tisch dis­kri­mi­niert wird, ist klar.
    Aber was inter­es­sie­ren einen schmut­zi­gen Geist die sau­be­ren Worte von gestern?

  10. "Die Widerstandsmaulhelden
    Die Maske der „Demokraten“ fällt und bringt die Fratze des Faschismus zum Vorschein.
    von Roberto J. De Lapuente
    Wir haben uns ja immer gefragt, wie es bei Großmuttern so weit kom­men konn­te: Warum akzep­tier­ten sie einen Staat, der mun­ter dis­kri­mi­nier­te und ande­re Meinungen nicht mehr zuließ? Eine Antwort dar­auf zu geben, war nie so leicht wie heu­te. So unge­niert wie lan­ge nicht mehr wird der­zeit die Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe vor­an­ge­trie­ben. Mit vor­ne dabei sind gera­de jene, die bei Gedenkveranstaltungen über die Hitler-Diktatur den Mund weit auf­rei­ßen und sich als ver­hin­der­te Widerstandshelden insze­nie­ren. Die Art und Weise, wie „gute“ und „woke“ Demokraten der­zeit Meinungen unter­drücken, zu Hexenjagden auf Abweichler bla­sen und Ungeimpfte zu Bürgern zwei­ter Klasse erklä­ren wol­len, erin­nert mehr an das Verhalten der dama­li­gen Täter als an jenes der Widerstandskämpfer."
    https://​www​.rubi​kon​.news/​a​r​t​i​k​e​l​/​d​i​e​-​w​i​d​e​r​s​t​a​n​d​s​m​a​u​l​h​e​l​den

  11. "Wann Impfverweigerer die Quarantäne-Entschädigung verlieren"

    Eine x‑beliebige Pflicht kann man verweigern.
    Ein Impfangebot kann, allei­ne auf­grund der Freiwilligkeit, ledig­lich abge­lehnt wer­den. Angedrohte Konsequenzen sind daher unzu­läs­sig bzw wider die Verfassung / wider das GG.
    ———-
    "Das ergibt sich aus einer Vorschrift, die zum 1. März 2020 in das Infektionsschutzgesetz auf­ge­nom­men wur­de. Demnach erhält kei­ne Entschädigung, wer die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hät­te ver­mei­den kön­nen, die öffent­lich emp­foh­len wurde…"

    Das trifft aber nur zu, wenn die soge­nann­te "Schutzimpfung" auch tat­säch­lich 1. vor einer Covid-19 Erkrankung bzw 2. vor der Weitergabe von Sars-Cov‑2 an Dritte nach­weis­lich, sprich: wis­sen­schaft­lich Evidenz basiert, wirk­sam schützt. Auf Fakten basier­te Zahlen ver­nei­nen den wirk­sa­men Schutz.

    Die Beste mag sich zwar rein recht­lich als Anwältin bezeich­nen las­sen und auch als Solche tätig wer­den; Juristin, im Sinne von juri­sti­scher Kompetenz, ist sie offen­bar KEINE. Solche min­der Begabte gehen dann meist den Weg des gering­sten Widerstandes, indem Sie zB oppor­tun zugun­sten des gen­ba­sier­ten Wirkstoff-Experimentes oder ande­ren frag­wür­di­gen Angeboten wer­bend argumentieren.

    Wie auch immer
    MfG

  12. Solange noch nicht­mal die Hersteller behaup­ten, man wür­de mit einer Impfung ande­re schüt­zen, macht das alles kei­nen Sinn.

    Auch nicht, dass Geimpfte über­haupt arbei­ten dürfen.

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