21 Antworten auf „Warum zieht sich die "Füllmich-Klage" zum Drosten-Test so lange hin?“

  1. Den Füllmich der­art unter Druck zu set­zen ist nicht die rich­ti­ge Umgangsweise.

    Erstens lei­stet der enor­me zeit­auf­wän­di­ge Ermittlungsarbeit und Koordination und zwei­tens – und es scheint zu ver­wun­dern, dass gera­de Langemann, des­sen Kanal ich übri­gens anson­sten nicht als Informationsquelle nut­ze, dies nicht zu wis­sen scheint – ist dies ein außer­ge­wöhn­li­cher Sonderfall, wel­chem die beson­de­re Schwierigkeit zugrun­de liegt, dass es sich um kon­zern­po­li­tisch rau­ber­pres­se­ri­schen und staat­li­chen Terrorismus han­delt und das in von deut­schen Despoten aus­ge­hen­den inter­na­tio­na­len Umfang.

    Als Füllmich vor ein paar Wochen bereits erklär­te, dass die Gebührenzahlung als Abschlusszahlung ver­bucht und das Verfahren damit zu den Akten gelegt wur­de war mir fol­gen­des sogleich klar:

    Manche mögen das bloß als absur­den Witz betrach­ten, jedoch ist die­se Absurdität nicht etwa als Witz gemeint, son­dern rührt daher, dass – wie Füllmich das auch erklärt – deut­sche Staatsanwälte nicht unab­hän­gig, son­dern poli­tisch wei­sungs­ge­bun­den sind, sie­he GVG § 146, 147, was somit unver­züg­lich kor­ri­giert wer­den muss, sowie deut­sche Bundestagsabgeordnete die unver­züg­lich zu kor­ri­gie­ren­de eli­ta­ri­sti­sche Absurdität "grund­sätz­li­cher Straffreiheit genie­ßen", sie­he Artikel 46 GG, Indemnität; die­se Absurdität, die Gebührenzahlung für das Verfahren als Abschlusszahlung zu ver­bu­chen, das wur­de poli­tisch so ange­wie­sen und bedeu­tet im Klartext: "Mach nicht wei­ter Füllmich, wir betrach­ten das hier­mit als beendet."

    Noch deut­li­cher: Das war eine kon­zern­po­li­tisch signa­li­sie­ren­de Drohung, weil in dem Fall kann das nicht als Warnung gel­ten, weil es sich um kon­zern­po­li­ti­sche Kriminalität han­delt; die ver­su­chen das was Anwälte wie Füllmich tun mit genau sol­chen absur­den "Botschaften" zu verhindern.

    Man soll­te Anwälten wie Füllmich daher den ent­spre­chen­den Respekt zol­len für das was sie tun.

    Begriffserklärung 'Indemnität':

    https://​www​.jura​fo​rum​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​i​n​d​e​m​n​i​t​aet

    1. Dann soll­test du den Kanal , aber als Informationsquelle nut­zen. Langemann hat das Recht kri­tisch nach­zu­fra­gen. Er hat eines der ersten Interviews über­haupt mit Fuellmich gemacht. Von Anfang an über das Panikpapier berich­tet. Er stellt sämt­li­che Dokumente , die er in die FINGER BEKOMMT der Öffentlichkeit zu Verfügung und ver­sucht auch hier kri­tisch zu sein. Nicht jeder guckt stän­dig den Corona Ausschuss und ist auch kein Juraprofessor. Man kann schon ein­mal nach­fra­gen, war­um man­che Prozesse so lan­ge dau­ern. Vor 2 Wochen war übri­gens noch ein Informatiker aus München im Auschuss und hat über die Lage in Peru berich­tet. Rate mal wo er das zuerst ver­öf­fent­licht hat! Nimm mal die Scheuklappen von den Augen!!!
      Den Anwälten soll­te man Respekt schen­ken, ja , aber einen heiligenKult aus dem Team machen hilft kei­nen wei­ter. Wir haben schon einen Kult., mir reicht das !!!
      Respektlose Grüsse

      PS : Wegen der Ettikette habe ich auf erhr­ver­let­zen­de Äusserungen ver­zich­tet. Welche das gewe­sen sein könn­ten? Alle die ihnen in den Sinn kommen !!!

  2. Internationale Klagen, dau­ern, habe selbst damit etwas zu tun! Ich hör­te mit RA. Füllich an, er hat viel erreicht. Das ist Alles viel kom­pli­zier­ter, als man denkt und Deutsche Justiz, die kann man ver­ges­sen. Aber am Besten kom­men die Italiner vor­an. mit einer Tribunal Klage, gegen die zurück getre­te­ne "Conti" Regierung, die haben auch alle Akten, Server, emails beschlag­nahmt, über den Parlaments Untersuchungs Ausschuss, wo nur Anti Mafia, Geheimdienste sit­zen. Draghi wird wohl des­halb auch abge­hört, was die so trei­ben. Der ein­zi­ge Bericht in den Main Stream Medien, das die Ermittlung der Conti Regierung mit­ge­teilt wur­de, Anfang August 2020, vom PM sogar per­sön­lich geschrieben

    Covid, avvi­si di gar­an­zia a Conte e sei mini­stri. Il pm: da archi­vi­a­re. Il pre­mier: "Mi assu­mo responsa­bi­li­tà politica"
    Giuseppe Conte

    https://​www​.repubbli​ca​.it/​p​o​l​i​t​i​c​a​/​2​0​2​0​/​0​8​/​1​3​/​n​e​w​s​/​i​n​c​h​i​e​s​t​a​_​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​_​a​v​v​i​s​i​_​g​a​r​a​n​z​i​a​_​c​o​n​t​e​_​e​_​m​i​n​i​s​t​r​i​-​2​6​4​5​5​0​3​17/

  3. Schade, dass Langemann in sei­nem Blog in den Kommentaren ziem­lich umfang­reich zen­siert. Da gibt man sich Mühe mit einem wirk­lich nicht unsach­li­chen Kommentar – und weg isser. Wie auch > 30 wei­te­re Kommentare.

    Ja, Füllmich hat­te Erwartungen geweckt, die unrea­li­stisch waren. Und auch in die­sem Interview weicht er den wesent­li­chen Fragen wie­der aus; die viel­ge­rühm­te "Class Action" scheint also im Sande zu ver­lau­fen – bzw. gar kei­ne so gro­ße Nummer zu sein, wie sie dar­ge­stellt wurde?

    Sachliche Kritik am juri­sti­schen Teil des Widerstands ist m. E. gene­rell nötig. Ralf Ludwig erfährt erst im Februar vom weg­wei­sen­den Urteil des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2006, die Uneinschränkbarkeit von Versammlungen im geschlos­se­nen Raum nach Artikel 8 GG ist den Anwälten schein­bar auch schon seit jeher unbe­kannt und auch in Sachen Verwaltungsrecht, wie z. B. bei Normkollisionen und Nichtigkeiten von Allgemeinverfügungen (Siehe Vermummungspflicht auf Demos oder neu­er­dings in Autos) scheint mir – ich bin mal so dreist – das Wissen auch teils aus­bau­fä­hig zu sein.

    Ja, ich bin den Juristen äußerst dank­bar für deren Arbeit. Aber auch hier sind m. E. hin und wie­der auch mal Impulse durch sach­li­che Kritik mehr als nötig.

    1. @DS-pektiven: Sie schrei­ben mir aus der Seele. Zu Beginn war ich sehr begei­stert von den Aktivitäten bzw. Gesprächen des Corona-Ausschusses, jedoch bröckel­te mein Vertrauen erst­mals , als ich das Video über die Parteigründung am Prenzlauer Berg sah. Dort wur­de doch sehr deut­lich, wie hilf­los Dr. Füllmich und Frau Fischer gegen­über der Polizei waren und offen­bar nicht wuss­ten, wie sie ihrem Recht Nachdruck ver­lei­hen können.
      Ebenso die Veranstaltung "Recht und Gesetz" mit Gunnar Kaiser, Dr. Füllmich, einer ehe­ma­li­gen Mitarbeiterin des Kanzleramtes und eines wei­te­ren Juristen, die mehr­fach von "Ordnungskräften" wegen Maskenkontrolle der Zuschauer gestört wur­de, und kei­ner der hoch­qua­li­fi­zier­ten Personen erhob dage­gen wesent­li­chen Einspruch. "Die Faust in der Tasche" (so Dr. Füllmich) ist in sol­chen Situationen nicht angebracht.
      Immer heißt es, die Bevölkerung muss sich weh­ren gegen die­se Maßnahmen und dann las­sen sich in aller Öffentlichkeit sol­che Aktivisten unter­but­tern und fügen sich.
      Das Ausweichen bezüg­lich der Class-Action wur­de auch in einer der letz­ten Ausschuss-Sitzungen deut­lich, dadurch ver­spielt er Vertrauen, weil man die­se Strategie von den eta­blier­ten Politikern hin­rei­chend kennt. Besser wäre es, ein­fach die Fakten zu benennen.
      Was mich auch am Auftreten des Dr. Füllmich stört, ist die teils unre­flek­tier­te, doch sehr spon­ta­ne Art zu reagie­ren, die einer­seits – hof­fent­lich – auf Ehrlichkeit und Offenheit hin­weist, ande­rer­seits sach­li­chen Naturen nicht ganz gefällt.
      Das klingt jetzt alles so, als wäre ich gegen den Corona-Ausschuss ein­ge­stellt, das bin ich nicht, ich hal­te es für eine sehr gute Sache, ich bewun­de­re das Engagement und den Mut dieser
      Leute, befürch­te aber, dass die­se sich in ihrer inzwi­schen selbst geschaf­fe­nen Blase verirren.
      So wur­de auf der letz­ten Sitzung lang und breit über not­wen­di­ge Reformen unse­res Staatswesens dis­ku­tiert, obwohl es immer noch nicht gelun­gen ist, die Maskenpflicht zu beseitigen.
      An die­sem zen­tra­len Punkt zeigt sich die Hilflosigkeit ALLER in den Gegenbewegungen tätigen.
      Ich könn­te am Leben ver­zwei­feln, denn kei­ner ist mäch­tig und oder qua­li­fi­ziert und erfah­ren genug, um sich die­sem bis in das letz­te Glied durch­or­ga­ni­sier­ten und kon­trol­lier­ten Machtapparat zu behaupten.

      1. @Truede: Vielleicht haben sich die Menschen vom Corona-Ausschuss zu viel vor­ge­nom­men und gera­ten des­halb in Gefahr, sich zu ver­stei­gen. Inhaltliche Aufklärung zu ver­schie­de­nen Aspekten des Themas, juri­sti­sche Aufarbeitung, Parteigründungen aller­lei Art las­sen sich nicht von einer Handvoll noch so moti­vier­ter Leute stem­men. Die Versuchung voll­mun­di­ger Ankündigungen erwischt lei­der auch ande­re Sektoren der Corona-Bewegung. Wir soll­ten gelas­se­ner und ehr­li­cher sein. Damit fah­ren wir offen­bar ganz gut.

    2. @DS-pektiven

      Juristen sind nicht all­wis­send, aber ihre Kritiker sind es meist auch weni­ger als sie es von sich annehmen.

      Ludwig ist ein Stratege, der nach Aspekten und Analogien sucht, die "der Sache" hel­fen oder auch: sie bedro­hen könn­ten. Das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz – behaup­te ich – wird ihm wenig nüt­zen, da der Anwendungsbereich ein völ­lig ande­rer ist. Ich wer­de mich dazu aber nicht wei­ter aus­las­sen – mir ist nicht dar­an gele­gen auf die­sem Weg dem MS Tipps zu geben.
      https://​www​.bun​des​ver​fas​sungs​ge​richt​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​E​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​e​n​/​D​E​/​2​0​0​6​/​0​2​/​r​s​2​0​0​6​0​2​1​5​_​1​b​v​r​0​3​5​7​0​5​.​h​tml
      Lesen Sie Rn. 85 (min­de­stens).

      Versammlungen in geschlos­se­nen Räumen kön­nen durch­aus mit Auflagen ver­se­hen wer­den. Es ist hier – das ist nicht böse gemeint – der typi­sche Laienfehler, ins GG zu schau­en und zu sagen "da stehts doch". Tut es nicht, denn es gibt Kollisionen bei den Grundrechten, auf die sich die Auflagen juri­stisch argu­men­tier­bar stüt­zen kön­nen. Hier ist es die Kollision mit Art 2 GG , die den Art. 8 ein­schrän­ken kann und auch her­an­ge­zo­gen wird. Dann ist eine Güterabwägung ange­sagt und die Beurteilung von Eignung – Erforderlichkeit und Angemessenheit – nach die­sem Trio wer­den Grundrechtskollisionen stets geprüft. Auch die BReg, habe ich gefun­den, woll­te hier auf der siche­ren Seite sein und hat den WD damit beauftragt:
      https://www.bundestag.de/resource/blob/701874/33b372fd1961333e7c39d6f5ca87bddd/WD‑3–092-20-pdf-data.pdf
      Bei Interesse ist es loh­nend, das zu stu­die­ren, da es einen sorg­fäl­ti­gen Eindruck macht. Es ist auch der Grund, wes­halb ich das im Gegensatz zum Luftsicherheitsgesetz aus­ge­führt habe – es gibt die­se Ausarbeitung und ist dem MS bereits bekannt.

      Beim Verwaltungsrecht wird nicht recht deut­lich, was genau Sie kri­ti­sie­ren. So absurd die Mundschutz-Sonnenbrille-Kollision ins­be­son­de­re ange­sichts einer blen­den­den Sonne mit Unfallverursachung auch tat­säch­lich IST: juri­stisch ist das damit begründ­bar, dass Mundschutz allein eine bio­me­tri­sche Identifikation i.S. der StVO zulässt, das zusätz­li­che Tragen einer Brille die­se jedoch verhindert. 

      Ich bin – sie­he unten – sehr für Transparenz und sach­li­che Kritik. Man soll­te sie aber nicht unfun­diert pau­schal dazu benut­zen, sei­ner Unzufriedenheit Ausdruck zu ver­lei­hen, fin­de ich.

      1. Nunja, letz­ten Endes ist das im juri­sti­schen Bereich immer Auslegungssache. Wenn man doch (angeb­lich, ich sehe das lei­der nicht wirk­lich) stra­te­gisch vor­geht, war­um argu­men­tiert man immer auf eine m. E. rela­tiv "ein­fa­che" Art und Weise?

        Eine Grundrechtskollision bei Versammlungen, an denen ja kei­ner teil­neh­men (also sich "gefähr­den") muss, der das nicht will, sehe ich erst über­haupt kei­ne; nicht ein­mal nach den voll­kom­men ins Absurde ver­scho­be­nen "Maßstäben" seit Beginn der Corona-Diktatur. Das grund­ge­setz­lich garan­tier­te und unbe­schränk­te Versammlungsrecht im pri­va­ten Raum kann auch nicht durch will­kür­li­che Auflagen aus­ge­he­belt werden.

        Und zum Urteil zum Luftsicherheitsgesetz habe ich eben eine ande­re Meinung, jenes ist sehr wohl, vor allem hin­sicht­lich des Punktes "Menschenwürde" und "Verobjektivierungsverbot" mit das schwer­ste Kaliber, was man auf­fah­ren kann. Aber es wur­de fast ein Jahr lang nicht getan. Dabei erin­ner­te ich mich bereits im ver­gan­ge­nen Frühjahr daran.

        Zur Vermummungspflicht: Auch hier blei­be ich bei mei­ner kon­trä­ren Ansicht; es ist (bun­des­recht­lich) per Gesetz bzw. Verordnung ver­bo­ten (wie bspw. auch vor Gericht). Es ist nich­tig und unwirk­sam bzw. erfüllt m. E. sogar den Straftatbestand der Anstiftung bzw. Aufruf zu Straftaten. Komisch, dass du die­se belie­bi­ge Willkür für recht­mä­ßig erach­test? In kei­ner Rechtsnorm steht drin, dass "bio­me­tri­sche" Erkennbarkeit aus­rei­chend wäre. Zum Thema Verhüllung im Auto hat­te ich im Zuge unse­rer letz­ten Diskussion sogar auf ein aktu­el­les Urteil verwiesen.

        Und doch, man darf sei­ner Unzufriedenheit sehr wohl Ausdruck ver­lei­hen. Auch des­halb, weil der juri­sti­sche Widerstand seit Monaten aus­nahms­los in der Defensive agiert. Klar, das liegt zum Teil auch dar­an, dass Rechtsbeugung und ‑bruch inzwi­schen Alltag an den deut­schen Gerichten sind. Man könn­te es – und das ist mei­ne Kritik – die­sen durch­aus etwas schwe­rer machen. Und man könn­te auch etwas trans­pa­ren­ter agieren.

        Was mich neben­bei auch immer etwas über­rascht: Fast alle posi­ti­ven Beschlüsse wur­den offen­bar immer von Anwälten erwirkt, die gera­de nicht in den bekann­ten Vereinigungen aktiv sind?

        1. @ DS-pek­ti­ven

          Sie kön­nen ger­ne mit der Rechtsdogmatik ( = Spielregeln) unzu­frie­den sein und ihre eige­ne ent­wer­fen. Diskussion ist dann aber kei­ne mög­lich, zumal Sie nicht nach­voll­zieh­bar argu­men­tie­ren ,son­dern vor dem Hintergrund "WEIL ICH ES SO WILL" ande­re Regeln ein­füh­ren wol­len. Wenn der eine Fußball, der ande­re Handball spie­len will, kön­nen sie nicht mit­ein­an­der spie­len, obgleich in bei­den Spielen ein Ball vorkommt.

          Sie soll­ten aber Ihren Unmut dann gegen die Erfinder die­ser Dogmatik (Regeln) kund­tun und nicht gegen Juristen, die sie anzu­wen­den gelernt haben. 

          Beides zu ver­mi­schen, hal­te ich für unfair.

          Was mich neben­bei auch immer etwas über­rascht: Fast alle posi­ti­ven Beschlüsse wur­den offen­bar immer von Anwälten erwirkt, die gera­de nicht in den bekann­ten Vereinigungen aktiv sind?
          Haben Sie eine Mitgliederliste? … es ist auch gut so, dass nie­mand eine hat.

          Konstruktive Kritik fän­de ich gut. Defätismus nicht.

          1. @some1
            Ich weiß nicht, ob Sie hier noch mitlesen.
            Ansonsten wür­de ich die Diskussion noch­mal an ande­rer Stelle fortsetzen.

            Sie wer­fen DS-pek­ti­ven vor, er hät­te kei­ne Argumente und will ande­re Regeln einführen.
            Im Gegenteil, er möch­te die Regeln so bei­be­hal­ten, wie das vor der angeb­li­chen Pandemie eben war. Somit wäre nicht er in der Beweispflicht, son­dern eben genau die Leute, die bestimm­te Artikel des Grundgesetzes aus­he­beln wol­len. Da Sie auf der Seite die­ser Leute ste­hen, war­um auch immer, müss­ten Sie erklä­ren, war­um Art. 8 GG auf ein­mal nicht mehr so gel­ten soll, wie er dort steht. Und ein­fach Art. 2 GG ein­zu­wer­fen ohne irgend­wel­che Erklärungen ist schon sehr dürftig.
            Ich möch­te trotz­dem auf das Argument ein­ge­hen, dass Art. 8 GG der­zeit wegen Art. 2 GG ein­ge­schränkt wer­den könne.

            Ich den­ke, Sie spie­len hier auf fol­gen­den Satz an:
            "Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit."

            Könnten Sie erklä­ren, wie­so die­ses Grundrecht ver­wirkt wird, wenn jemand in geschlos­se­nen Räumen eine Versammlung abhält?

            Meine Meinung:
            1. Das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit bedeu­tet nicht, dass hier 100 pro­zen­ti­ge Gesundheit für jeden Bürger garan­tiert wer­den muss. Wie soll das auch gehen? Sollte es so sein, dann müss­te das kom­plet­te öffent­li­che Leben ein­ge­stellt wer­den. 100 % Gesundheit gibt es nicht und bedeu­tet die­ser Satz auch über­haupt nicht.
            2. Selbst wenn damit Gesundheit über alles bedeu­ten wür­de, nie­mand wird gezwun­gen einer Versammlung in geschlos­se­nen Räumen teil­zu­neh­men. Sonst könn­te der Gesetzgeber alle Risikosportarten ver­bie­ten. Beim Fallschirmspringen kann immer etwas schief­ge­hen. Ergo 100 Prozent Gesundheit ist nicht gege­ben. Ergo kann Fallschirmspringen somit ver­bo­ten wer­den. Warum tut man es nicht?
            3. Artikel 8 GG kann nicht durch ande­re Gesetze ein­ge­schränkt wer­den. Siehe dazu Punkt 4 und 5.
            4. Auflagen und Einschränkungen sind für Versammlungen in geschlos­se­nen Räumen nicht vor­ge­se­hen und nicht nötig. Mit wel­cher Begründung soll dies auf ein­mal mög­lich sein?
            5. Versammlungen inner­halb geschlos­se­ner Räume müs­sen nicht ange­mel­det wer­den. Mit wel­cher Begründung soll dies auf ein­mal nötig sein?
            6. Eine Versammlung inner­halb geschlos­se­ner Räume kann auf­ge­löst wer­den wenn "unmit­tel­bar Gefahr für Leib und Leben" aus­geht. Dies bedeu­tet nicht, dass viel­leicht jemand ein gefähr­li­ches Killervirus in sich trägt und dann viel­leicht alle ande­ren infi­ziert, wo dann nach eini­gen Wochen viel­leicht ein Teilnehmer der Versammlung dar­an stirbt.
            Als Beispiel: Unmittelbar wäre, wenn ein Versammlungsteilnehmer einen Anderen auf der Versammlung ver­prü­geln will und dies nur ver­hin­dert wer­den könn­te, wenn die Versammlung auf­ge­löst wird, da sonst mit wei­te­ren Gewalttaten zu rech­nen ist.

            Ich wüss­te nicht, mit wel­chen Argumenten man eine Versammlung inner­halb geschlos­se­ner Räume ver­bie­ten, ein­schrän­ken oder mit Auflagen ver­se­hen könnte.
            Aber viel­leicht haben Sie ein über­zeu­gen­des Argument oder kön­nen mei­ne Argumente widerlegen.
            Ich stim­me somit kom­plett mit DS-pek­ti­ven überein.

            Auch bei der Vermummung bin ich sei­ner Ansicht. Aber hier soll es erst mal um das wich­ti­ge Thema Versammlungen gehen.

  4. Langemanns Befragung kommt recht inqui­si­to­risch daher. Aber kri­ti­sche Rückfrage GERADE auch bei den "eige­nen" Leuten ist zuläs­sig und not­wen­dig, zumal er dem durch die Dauer und die Frotzeleien der "Anwalt Juns" auf­ge­bau­ten Misstrauen Ausdruck ver­leiht, das bei dem einen oder ande­ren ent­stan­den ist und das durch Vertuschen sicher nicht verschwindet.

    Daher .. soll­te man in der "eige­nen Stube" jene Transparenz, deren völ­li­ges Fehlen man ja gera­de dem Mainstream anla­stet, auch pfle­gen und so … mit gutem Beispiel vor­an­ge­hen? Vielleicht, aber der Punkt ist ein ande­rer: es trübt den Blick auch für frem­des Vertuschen, wenn man ihn "in den eige­nen Reihen" verhindert.

    Füllmich als Initiator und "Gesicht" der welt­wei­ten juri­sti­schen Anstrengungen ist dabei in einer dop­pel­ten Bredouille:
    zum einen wäre es dumm, per Interview den Gegner all­zu genau über die eige­nen Absichten in Kenntnis zu set­zen, denn gera­de die hören sol­che Verlautbarungen eben AUCH.

    Da mag es fall­wei­se sogar ein Gebot der Klugheit sein, sich schwä­cher zu stel­len, als man tat­säch­lich ist, auch wenn das die Eitelkeit betrü­ben kann.

    Zum ande­ren gibt es – wie stets in Wissenschaft und Juristerei – Winkelzüge, die man nicht vor­aus­ge­ahnt hat. Dass NY z.B. jene Verordnung "frei­wil­lig" zurück­nimmt, gegen die sich die Klage nicht nur, aber vor allem rich­tet, ist ein exzel­len­ter Schachzug des Gegners – der sie wie­der in Kraft set­zen wür­de, sobald die Kläger auf­ge­ben. Sie haben die Klage um den schnel­len und siche­ren Erfolg gebracht, indem sie den Gegenstand frei­wil­lig zurück­nah­men – einst­wei­len. Ich erin­ne­re an Weber / Kühbacher: Weber hat die "Fake"-Behauptung auf sei­ner Website auch zurück­ge­nom­men, um einer juri­sti­schen Auseinandersetzung zu ent­ge­hen. In bei­den Fällen erschwert und ver­zö­gert das die Sache, macht sie aber nicht unmög­lich. Wer frei­lich damit gerech­net hat, dass die Juristen schnell und strah­lend ohne Gegenwehr durch­mar­schie­ren kön­nen hat sich getäuscht wie Millionen ande­rer, die bei "eigent­lich kla­ren Sachverhalten" auf die Justiz ver­traut haben.

    Das ande­re ist das Verbuddeln der Klagezustellung durch die Behörden. Hier kann man den Anwälten nur raten, nach­zu­set­zen und klein­tei­lig nach dem Verbleib von Schriftstücken immer wie­der zu fra­gen,, sich nie­mals dar­auf zu ver­las­sen, dass "es" funk­tio­niert. Bei deut­schen Behörden funk­tio­niert gar nichts! Noch ein wenig Intention dazu und sie kön­nen den, der mit ihr zusam­men­ar­bei­ten will oder muss zur Verzweiflung trei­ben, ohne dass die­ser ihn je zur Rechenschaft zie­hen kann. Das sehe ich auch im Fall Kühbacher kri­tisch, denn auch Hochschulen sind Behörden: man muss ver­dammt tief gra­ben um noch zu fin­den, was die tat­säch­lich ver­senkt haben.

    Alles in allem beginnt die Mühle erst zu mah­len. Da es eine inter­na­tio­na­le Strategie mit vie­len Ansatzpunkten ist, bin ich gespannt auf den ersten "Treffer". Dass es den geben wird, des­sen bin ich mir sicher. Ob er aus­lö­sen kann, was er soll, nicht. 

    Man soll­te es auf jeden Fall wei­ter ver­fol­gen und begleiten.

    PS: den Einwand der Staatsinsolvenz von Ludwig hal­te ich für müßig. Er ist von der­sel­ben Art wie "Merkel wäh­len um AfD zu ver­mei­den". Was ist das Ergebnis? Eine fak­ti­sche Merkel-Diktatur. Schlimmeres könn­te selbst eine NPD sich nicht ein­fal­len las­sen, nur, dass es eine ande­re Zielgruppe trä­fe. So ähn­lich ist es auch mit der Staatsinsolvenz: wer kann denn Merkel vor ihrem Auftrag abschal­ten oder abbrin­gen oder schüt­zen? Soll man sie denn scho­nen, weil es danach noch schlim­mer kom­men könn­te? ich bin nicht der Auffassung, dass das irgend­ei­nen Effekt hat außer dem, dass man dann selbst zurecht zu den Gläubigern (!) des insol­ven­ten Staates gehö­ren könn­te, wenn man dazu geschickt genug ist.

    Assez dit.

    1. Dass NY z.B. jene Verordnung "frei­wil­lig" zurück­nimmt, gegen die sich die Klage nicht nur, aber vor allem rich­tet, ist ein exzel­len­ter Schachzug des Gegners – der sie wie­der in Kraft set­zen wür­de, sobald die Kläger aufgeben.

      Sorry – aber gera­de damit muss man auf die­ser Ebene immer rech­nen – und die Klage daher hilfs­wei­se auch als Feststellungsklage füh­ren. Die Verordnungen hier in D wer­den doch auch gera­de des­halb alle paar Wochen neu geän­dert oder neu erlas­sen, damit effek­ti­ver Rechtsschutz qua­si kom­plett unmög­lich wird. Bereits gekipp­te Regelungen wer­den dann ein­fach neu erlas­sen, in leicht modi­fi­zier­ter Form.

      1. @DS-Pespektiven
        Ist doch alles in Ordnung – die Klage wird wei­ter­ge­führt. Wo ist Ihr Problem? Wissen Sie immer alles im Voraus – in Ihrem Bereich?

  5. Sehr gut, wie­der von Herrn Füllmich zu hören, er beant­wor­tet alle Fragen gewis­sen­haft. Die Class Action Klage rollt also an. 

    Man darf also gespannt sein.

    Natürlich meckern die Besserwisser wie­der rum, aber sowas ist man ja gewöhnt.

  6. 09.02.2021 Deutscher Bundestag 

    Drucksache 19/26545

    Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 

    Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite betref­fen­den Regelungen

    https://​dip21​.bun​des​tag​.de/​d​i​p​2​1​/​b​t​d​/​1​9​/​2​6​5​/​1​9​2​6​5​4​5​.​pdf

    25.02.2021 reit​schu​ster​.de

    Kritik an Gesetzesentwurf: 

    Pandemische Lage: Verlängerung jetzt, Erkenntnisse in neun Monaten

    (…) Drucksache 19/26545 „Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite betref­fen­den Regelungen“ von Unions- und SPD-Fraktion. Das geplan­te Gesetz soll „sicher­stel­len, dass die zum Schutz der öffent­li­chen Gesundheit not­wen­di­gen Regelungen in einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite über den 31. März 2021 hin­aus gelten.“ (…) 

    die ent­schei­den­de Stelle: „Das Bundesministerium für Gesundheit beauf­tragt eine exter­ne wis­sen­schaft­li­che Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite durch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.. Das Ergebnis der Evaluierung soll bis zum 31. Dezember 2021 vor­ge­legt wer­den. Die Bundesregierung über­sen­det dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu die­sem Ergebnis.“

    Ich war so baff, dass ich dem Abgeordneten sofort eine Sprachnachricht schickte (…) 

    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​p​a​n​d​e​m​i​s​c​h​e​-​l​a​g​e​-​v​e​r​l​a​e​n​g​e​r​u​n​g​-​j​e​t​z​t​-​e​r​k​e​n​n​t​n​i​s​s​e​-​i​n​-​n​e​u​n​-​m​o​n​a​t​en/

      1. @aa Durchaus ja, das dürf­te so sein. 

        .

        Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite betref­fen­den Regelungen (Fortgeltung BevSchG) BT-Drucksache 19/26545

        https://​www​.bun​des​tag​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​8​2​3​1​3​6​/​6​a​3​d​7​2​8​f​8​3​c​8​5​d​d​e​e​a​1​d​0​f​c​3​0​f​1​f​b​3​0​9​/​1​9​_​1​4​_​0​2​8​8​-​1​6​-​_​S​o​z​i​a​l​v​e​r​b​a​n​d​-​v​d​k​-​D​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​_​E​p​i​L​a​g​e​-​F​o​r​t​g​e​l​t​u​n​g​s​g​e​s​e​t​z​-​d​a​t​a​.​pdf

        file:///C:/Users/isold/AppData/Local/Temp/Stellungnahme%20zum%20Gesetz%20zur%20Fortgeltung%20der%20die%20epidemische%20Lage%20betreffenden%20Regelungen.pdf

        BÄK

        Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Fortgeltung der die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite betref­fen­den Regelungen (Drucksache 19/26545)

        Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2021 

        https://​www​.bun​des​aerz​te​kam​mer​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​u​s​e​r​_​u​p​l​o​a​d​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​p​d​f​-​O​r​d​n​e​r​/​S​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​n​/​E​p​i​L​a​g​e​-​F​o​r​t​g​e​l​t​u​n​g​s​G​_​G​E​_​S​N​_​B​A​E​K​_​1​7​0​2​2​0​2​1​_​f​i​n​a​l​.​pdf

  7. Die Formulierung "sich Champagner in die Scheibenwischanlage zu fül­len" war mir bis­her unbe­kannt. Stelle ich mir Füllmich und Langemann neben­ein­an­der vor, traue ich das Langemann eher zu. Sei's drum.

    Was woll­te er eigent­lich auf die­se Art "inve­sti­ga­tiv" her­aus­be­kom­men? Einzelheiten zu lau­fen­den Verfahren in Übersee, die Füllmich noch nicht mal per­sön­lich führt?

    Über Füllmich weiß man inzwi­schen eini­ges – pri­vat und beruf­lich. Er hat immer mal wie­der etwas erzählt in den letz­ten Monaten.

    Mit wem ist denn Langemann ver­ban­delt – pri­vat wie beruflich?
    Für wen hat er denn da den Wadenbeißer gemimt?
    Er mag ober­fläch­lich mehr schwarz-wei­ßen Werberstyle haben als Füllmich.
    Intelligenter ist er nicht, weder intel­lek­tu­ell noch emo­tio­nal noch sozi­al. Und ich mag Füllmichs ehr­li­che Augenringe sowie­so lie­ber als das Loungegedudel.

    Ab davon ab war es ein­fach ein unpro­fes­sio­nel­les Interview vom Interviewer. Null ein­ge­las­sen. Null inter­es­siert. Nur Abwatschmotiviert.

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