Warum eine Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt

Das begrün­det Frauke Rostalski, Professorin für Strafrecht in Köln und Mitglied im Deutschen Ethikrat, in einem Kommentar am 3.12. auf welt​.de (Bezahlschranke). Sie spricht sich für eine Art "Impfpflicht light" aus.

»… Wie jede ande­re Coronaschutzmaßnahme muss sich aber auch eine all­ge­mei­ne Impfpflicht am ver­fas­sungs­recht­li­chen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bemes­sen las­sen. Dessen Voraussetzungen sind nicht gewahrt. Allenfalls recht­fer­ti­gen las­sen sich der­art ein­schnei­den­de Freiheitseingriffe gegen­über Angehörigen von Risikogruppen, die in beson­de­rer Weise gefähr­det sind, inten­siv­pflich­tig zu wer­den. Zumindest der­zeit lie­gen die Voraussetzungen für eine sol­che risi­ko­grup­pen­spe­zi­fi­sche Impfpflicht aller­dings nicht vor…

Zielerreichung reicht nicht

Dabei steht eines fest: Die vier­te Welle wird sich durch eine all­ge­mei­ne Impfpflicht nicht bre­chen las­sen. Dafür käme die Maßnahme schlicht zu spät. Allerdings ist mitt­ler­wei­le vie­len klar gewor­den, dass sich Corona auch nach die­sem Herbst nicht wie­der ver­ab­schie­den wird. Das Virus wird viel­mehr blei­ben, und so müs­sen wir über Strategien nach­den­ken, wie künf­ti­ge Wellen früh­zei­tig gebro­chen wer­den kön­nen – wie wir „vor die näch­ste Welle“ kommen.

Insoweit erlangt auch die Diskussion um eine all­ge­mei­ne Impfpflicht ihre Berechtigung. Dabei mahnt uns aller­dings die Verfassung, nicht vor­schnell alles, was mög­lich erscheint, auch umzu­set­zen. In einer frei­heit­li­chen Gesellschaft müs­sen sämt­li­che Interessen Berücksichtigung fin­den, gegen­ein­an­der abge­wo­gen und mit­ein­an­der in Einklang gebracht wer­den. Der ver­fas­sungs­recht­li­che Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schreibt daher vor, dass staat­li­che Maßnahmen zur Erreichung eines bestimm­ten Zwecks nicht bloß zur Zielerreichung geeig­net, son­dern dar­über hin­aus erfor­der­lich und ange­mes­sen sein müs­sen… Sowohl die Erforderlichkeit als auch die Angemessenheit einer all­ge­mei­nen Impfpflicht als staat­li­che Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sind aller­dings anzuzweifeln.

Erforderlichkeit

Hat der Staat genug getan, um die Menschen zur frei­wil­li­gen Impfung zu bewe­gen? Diese Frage kann mit Berechtigung gestellt und ver­neint wer­den, fällt der Blick auf ande­re euro­päi­sche Länder, die ganz ohne all­ge­mei­ne Impfpflicht mit­un­ter deut­lich höhe­re Impfquoten erzielt haben als Deutschland…

Doch was gilt, wenn auch die­se Versuche erfolg­los blei­ben und die natio­na­le Impfquote nach wie vor nicht hoch genug ist, um eine Überlastung der Intensivstationen aus­zu­schlie­ßen? Auch unter die­ser Voraussetzung ist eine gene­rel­le Impfpflicht nicht gerecht­fer­tigt, wenn ein weni­ger ein­griffs­in­ten­si­ves, aber eben­so effek­ti­ves Mittel bereit­steht. Ein sol­ches eben­so effek­ti­ves Mittel ist aber mit einer nach dem indi­vi­du­el­len Risiko aus­dif­fe­ren­zier­ten Impfpflicht ersicht­lich vor­han­den: Es spricht vie­les dafür, dass eine (künf­ti­ge) Überlastung des Gesundheitssystems mit einer Impfpflicht für die­je­ni­gen Gruppen ver­mie­den wer­den kann, die in beson­de­rer Weise gefähr­det sind, inten­siv­pflich­tig zu werden…

In Deutschland sind der­zeit mehr als drei Millionen Menschen über 60 Jahre nicht geimpft. Es liegt auf der Hand, welch erheb­li­ches Belastungspotential hier­mit für das Gesundheitssystem ein­her­geht. Zugleich wird deut­lich, wie bedeut­sam der Schutz die­ser Menschen vor einer Erkrankung für uns alle ist – nur wenn uns die­ser Schutz älte­rer Gesellschaftsmitglieder gelingt, ist die sta­bi­le gesund­heit­li­che Versorgung aller in Deutschland gesichert…

Ob unter die­sen Maßnahmen auch eine Impfpflicht für alle über 60-Jährigen sein muss, wie es sie seit Kurzem in Griechenland gibt? Dies ist von der Effektivität ande­rer Maßnahmen abhän­gig, die gegen­über die­sem Personenkreis ergrif­fen wer­den könn­ten. Zu den­ken ist ins­be­son­de­re an umfang­rei­che Kontaktbeschränkungen für die­se Menschen…

Angemessenheit

Eine all­ge­mei­ne Impfpflicht, ins­be­son­de­re wenn sie alle gesell­schaft­li­chen Gruppen erfasst, ist also bereits nicht erfor­der­lich. Fragen wirft außer­dem die Angemessenheit einer sol­chen Maßnahme auf. Zumindest Relativierungen der Bedeutung des Grundrechts der Körperintegrität lie­gen neben der Sache. In den Worten des frü­he­ren Verfassungsrichters Udo Di Fabio ist das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit ein „deut­li­ches Zeichen gegen die Gräueltaten des Nationalsozialismus, gegen die tota­li­tä­re Geringschätzung der Unversehrtheit von ‚Menschenmaterial‘“.

Die hohe Anerkennung die­ses Grundrechts kommt nicht zuletzt in der Abschaffung von Folter und Leibesstrafen zum Ausdruck…

Angesichts die­ser Erheblichkeit des (ggf. alle sechs Monate wie­der­hol­ten) Eingriffs in die Körperintegrität des Einzelnen ist eine Impfpflicht zumin­dest nicht ange­mes­sen gegen­über Menschen, die zu kei­ner der aner­kann­ten Risikogruppen zäh­len. Das Risiko, dass die­se Personen inten­siv­pflich­tig wer­den, ist gering. Zugleich wiegt ihr Wunsch, sich kei­nes Eingriffs in die eige­ne Leiblichkeit aus­set­zen zu müs­sen, schwer. Diesem geäu­ßer­ten Willen Zwang ent­ge­gen­zu­set­zen, der zu einem weit über­wie­gen­den Teil fremd­nüt­zig ist, lässt sich aus mei­ner Sicht nicht rechtfertigen.

In die Abwägung ein­zu­be­zie­hen sind dabei auch die zu erwar­ten­den gesell­schaft­li­chen Folgen einer sol­chen poli­ti­schen Entscheidung: Würden all jene, für die die Infektionssterblichkeit infol­ge einer Corona-Erkrankung auf dem Niveau einer Influenza-Infektion liegt (nach Angaben des Virologen Christian Drosten gilt dies für alle Menschen zwi­schen 35 und 44 – für noch jün­ge­re Menschen ist das Risiko wei­ter mini­miert), in einer gesetz­li­chen Impfpflicht erfasst, sind ganz erheb­li­che Abwehrreaktionen in der Gesellschaft zu erwar­ten. Die heu­te bereits zu beob­ach­ten­de gesell­schaft­li­che Spaltung wür­de eine neue Qualität anneh­men. Das Vertrauen in die poli­ti­schen Entscheidungsträger, die lan­ge Zeit nahe­zu aus­nahms­los eine all­ge­mei­ne Impfpflicht aus­ge­schlos­sen haben, wäre emp­find­lich gestört. Für eine erfolg­rei­che Pandemie-Bekämpfung ist all dies Gift.

Doch auch für Ältere soll­te nicht vor­schnell die Angemessenheit einer Impfpflicht ange­nom­men wer­den. Sie muss letz­tes Mittel blei­ben, um der hohen Bedeutung des Rechts auf kör­per­li­che Integrität Rechnung zu tra­gen.«

47 Antworten auf „Warum eine Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt“

    1. Vor jeder Entscheidung muss man auch wis­sen, was im Impfstoff ent­hal­ten ist, mit einem Patent drauf wird das nichts, vor allem wenn die Hersteller sich weigern.

    2. tat­sa­che ist, dass das eine töt­li­che injek­ti­on ist, die irgend­wann zu irgend­ei­ner krank­heit führt

      sie­he patho​lo​gie​-kon​fe​renz​.de

      da gibt es kei­ne "ver­hält­nis­mä­ssig­keit"

      das ist mord …

      1. @a: Das hört sich an wie "Wenn wir alle fest genug dar­an glau­ben, wer­den alle 'Geimpften' ster­ben". Ich mer­ke gera­de, das stimmt sogar, die "Ungeimpften" aber auch.

    3. "Weniger Covid-19-Opfer als letz­ten Herbst, aber höhe­re Übersterblichkeit"

      Pardauz, wie die­ses? An der Impfung wird es wohl nicht lie­gen. Oder an Lockdownfolgen (Selbstmorde, unbe­han­del­te oder zu spät behan­del­te Herzinfarkte, Krebserkrankungen etc.). Zumal die Übersterblichkeit ja beson­ders auch in jün­ge­ren Alterskohorten zu beob­ach­ten ist. Nur fol­ge­rich­tig, dass die Experten sol­che Erklärungen gar nicht erst in Betracht zieht. Bleibt also nur, zu rätseln…

    4. Darueberhinaus kann man den RKI-Tages und Wochen-Berichten ent­neh­men, dass spae­te­stens seit der Delta-Variante pro 100.000 "Faellen" die Zahl an mit Corona-Patienten beleg­ten ITS Betten wie auch die Zahl der "Corona-Toten" gegen­ueber dem Vorjahr auf 1/4 (oder gar noch wen­ger) gegen­ueber dem Vorjahr gesun­ken ist. Und nein, auf­grund der gro­ssen Zahl an "Impfdurchbruechen kann man als Ursache dafuer beim besten Willen nicht die Impfung als Ursache anse­hen. Und die hohe Zahl an schwer­wie­gen­den Impfnebenwirkungen (bereit deut­lich ueber 20.000 benoe­ti­gen ja auch medi­zi­ni­sche Betreuung, Insofern ist wirk­lich anzu­zwei­feln, dass eine "Durchimpfung" wirk­lich das Gesundheitssystem ent­la­sten kann und nicht letzt­lich das Gegenteil bewirkt. Von den Hunderten oder gar Tausenden von Pflegekraeften, die sich gegen eine Impfpflicht weh­ren und bereits ange­kuen­digt haben, ihren Job zu schmei­ssen, wenn sie zur Impfung gezwun­gen wer­den, ganz zu schweigen.
      Ich gehe davon aus, dass wir mit einer Impfpflicht unser bereits auf­grund der bis­he­ri­gen feh­ler­haf­ten Entscheidungen stark ange­schla­ge­nes Gesundheitssystem end­guel­tig rui­nie­ren werden.

  1. Es scheint ver­nünf­tig, was die Strafrechtlerin schreibt, ist es aber nicht. Was über eine Impfpflicht für vul­nerable Gruppen hier steht, ist ein­fach nur blöd und undif­fe­ren­ziert. Mit zuneh­men­dem Alter steigt das Risiko, auf der Intensivstation zu lan­den grundsätzlich.
    Welche Studie belegt denn genaue­stens, wie lan­ge der Impfstoff bei alters­be­dingt geschwäch­tem Immunsystem wirkt? Hätte man unter­su­chen kön­nen, es waren genug Kaninchen da. Hat man nicht. Es ist bis jetzt völ­lig unbe­kannt, wie­vie­le Menschen wegen Corona auf Intensivstationen behan­delt werden.
    Vor die Welle kom­men, ist genau­so dämlich.
    Wie war das noch mit Alpha, Delta?Und was wird wohl aus Omikron?
    Für die­se soge­nann­te Impfung, die per­ver­se Aktion, mei­nen Körper dazu zu zwin­gen, sei­nen Feind sel­ber zu pro­du­zie­ren, irgend­ei­ne Rechtfertigung.

    1. "Es ist bis jetzt völ­lig unbe­kannt, wie­vie­le Menschen wegen Corona auf Intensivstationen behan­delt werden"

      Stimmt auf­fal­lend. Aber ich bin mir noch nicht ein­mal sicher, ob wir ueber­haupt die Zahl der "IT-Patienten mit posi­ti­vem PCR-Test" (voel­lig unab­hae­en­gig von Krankheitssymptomen oder Impfstatus) kenn­nen. Mir ist auf­ge­fal­len, dass wir am 02.12. und 03.12. wie­der ein­mal laut RKI taeg­li­chem Situationsbericht weni­ger hos­pi­ta­li­sier­te Covid-Patienten als ITS-Covid-Patienten haben. Dazu sehe man sich die Zahl der "hos­pi­ta­li­sier­te Gesamt /100.000 Einwohner" an. Dieser Wert betrug m DOnnerstag 5.47 und am Freitag 5,52. Rechnet man bei­de Werte auf die Gesamtbevoelkerung (Stand 30.06. waren das 83.129.285) hoch,
      so erhaelt man 4.547 bzw. 4589 hos­pi­ta­li­sier­te an die­sen bei­den Tagen. Davon waren laut den sel­ben Berichten 4.690 bzw. 4.693 Patienten auf de Intensivstation. Es ist doch immer wie­der erstaun­lich, wie das RKI knall­hart ermit­telt, dass ueber 100% der hos­pi­ta­li­sier­ten Covid-Patienten auf der Intensivstation lie­gen. Das *muss* natuer­lich die Gefaehrlichkeit des Virus beweisen!

    2. sehe ich genauso.
      Niemand wird bele­gen kön­nen, dass ein einst über­wun­de­ner Krebs, eine gut ein­ge­stell­ter Bluthochdruck oder eine Schilddrüsenunter oder über­funk­ti­on, oder oder oder erst durch die neu­ar­ti­ge Technologie aus dem Ruder gera­ten ist.
      Niemand wird bele­gen kön­nen, dass ein ü 60 järi­ger Mensch nach Injektion bes­ser oder schlech­ter eine Infektion durch­steht. Erst recht nicht, wenn die "kon­troll­grup­pe" nicht mehr existiert.
      Das ist mein erster Kritikpunkt. Es exi­stiert null akti­ve Pharmakoviliganz, und die Institutionen die das lei­sten könn­ten bekom­men kei­nen Auftrag in der Sache. Dr. Wodarg hat das von Beginn an bemängelt.
      Wenn ich auch nicht von mir aus­ge­hen kann, so habe ich nur von 1 "ver­stor­ben an mit coro­na ü‑80 mit Vorerkrankungen unge­impft, da 2020" und mitt­ler­wei­le 2 an mit Injektionen ver­stor­be­nen (gesund ohne Erkrankung plötz­lich und uner­war­tet) 1 Verstorbener an mit Corona mit Injektion + min­de­stenss 3 schwe­ren Erkrankungen im zeit­li­chen zusam­men­hang mit der Injektion ver­nom­men. Bisher war kei­ne mir nahe­ste­hen­de Person betrof­fen. Es ist nur eine Momentaufnahme. Ich lei­te dar­aus kei­ne all­ge­mein gül­ti­gen Wahrheiten ab.

  2. Popularklage Bayern gegen COVID-19 Impfzwang

    Die Popularklage wur­de am 04.12.2021 eingereicht.

    "..Wir beob­ach­ten daher mit gro­ßer Sorge, wie aktu­ell Bürger, die auf­grund einer eigen­stän­di­gen Risikoabwägung zu dem Ergebnis gekom­men sind, dass sie jeden­falls zum jet­zi­gen Zeitpunkt eine Impfung gegen eine COVID-19-Erkrankung noch nicht vor­neh­men wol­len, stig­ma­ti­siert und dis­kri­mi­niert wer­den und ins­be­son­de­re durch die Regelungen der §§ 3, 3a, 16 und 17 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) in der Wahrnehmung ihrer sozia­len Teilhaberechte, aber auch in ihrer Ausbildung und Berufsausübung erheb­lich beein­träch­tigt wer­den oder sogar gänz­lich aus­ge­schlos­sen wer­den sollen. .."

    https://​impf​ent​schei​dung​.online/​p​o​p​u​l​a​r​k​l​a​g​e​-​b​a​y​e​r​n​-​g​e​g​e​n​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​i​m​p​f​z​w​a​ng/

  3. Aha, der Ethikrat bewegt sich mal Richtung Grundgesetz, aber staat­lich ver­ord­ne­tes sozi­al­ver­träg­li­ches Ableben nach Eintritt ins Rentenalter wäre schon okay?

  4. Die beding­te Zulassung wur­de für ein Jahr verlängert.
    Kann mir jemand die Frage beant­wor­ten, ob man mit einem bedingt zuge­las­se­nen und daher noch immer expe­ri­men­tel­len Impfstoff über­haupt eine Impfpflicht ver­hän­gen darf?

    1. Moeglicherweise bei einer IFR von 50% oder hoe­her und einer hin­rei­chend hohen Wirksamkeit der Impfung, aber auch dann eigent­lich nur fuer die Personen, die ur Risikogruppe der Krankheit zaeh­len. Da *kei­ner* die­ser Punkte gege­ben ist, duerf­te eine Impfpflicht eigent­lich fuer *nie­man­den* in Frage kom­men, noch nicht ein­mal fuer die Risikogruppen.

  5. Diese "Argumentation" ist nicht min­der gefähr­lich als das, was all­ge­mein "dis­ku­tiert" wird. Der Staat hat Menschen, egal zu wel­chen Gruppen man sie will­kür­lich zusam­men­fas­sen kann, nicht zu gefähr­li­chen Objekten zu degra­die­ren, in die er expe­ri­men­tel­le Sachen rein­sprit­zen kann, wie er gera­de lustig ist.

    Ich ver­mis­se, wie schon in den Hochverratsbeschlüssen aus Karlsruhe, auch in die­sem Pamphlet den Begriff "Menschenwürde". Und solan­ge die­se nicht in der juri­sti­schen "Debatte" end­lich wie­der in den Mittelpunkt gerückt wird, ist jeg­li­ches Geschwurbel über ver­meint­lich gerecht­fer­tig­te "Maßnahmen" voll­kom­men obsolet.

    Wenn der Scheiß hier Jahre dau­ern soll, dann hat der Staat die Kapazitäten zu schaf­fen, um die Folgen zu besei­ti­gen oder zu lin­dern. Aber er kann nicht wei­ter­hin die Menschen für sein (vor­sätz­li­ches) Versagen in Geiselhaft nehmen.

    Nähme man die Argumentation in Sachen Corona auch nur halb­wegs ernst, müss­te man von heu­te auf mor­gen den gesam­ten Straßenverkehr verbieten.

    1. @DS-pektiven: Im voll­stän­di­gen Text kommt Menschenwürde vor. Da es recht­lich hei­kel ist, sol­che Artikel voll­stän­dig zu zitie­ren, habe ich eine Auswahl getrof­fen. Wer hat wen ver­ra­ten bei den "Hochverratsbeschlüssen aus Karlsruhe"? Die RichterInnen haben den Job gemacht, für den sie ein­ge­setzt wurden.

      1. "Die RichterInnen haben den Job gemacht, für den sie ein­ge­setzt wur­den." Ich neh­me die­sen letz­ten Satz als Satire, denn es gab Richter, zu einer Zeit, einer gewis­sen, die auch nur ihren Job gemacht hat­ten. Und, ach ja, sie wur­den nicht bestraft. Richtig, erin­ne­re mich.

  6. Es wird eine iRNA immu­ni­sier­te Gemeinschaft modelliert,
    so wie die Virus-Varianten model­liert werden,
    die pas­sen Teststäbchen model­liert werden,
    die epi­de­mi­sche Lage model­liert wird,
    wird jetzt die Transmissionsreduzierung modelliert:
    Ergebnis ist, alle unge­impf­ten Altmenschen sind Giftschleuderer und müs­sen sepa­riert in den Lockdown, ret­ten kann uns nur die Genspritze (oder umgekehrt?)

    Herr Michael Müller:
    Und: «Impfen wirkt», so Müller. «Aber es gibt bei uns ein­fach noch zu vie­le Ungeimpfte, die unser Zusammenleben gefähr­den: Der Großteil der Corona-Patienten in den Kliniken sind Menschen, die bis­her nicht geimpft wur­den. Das ver­hin­dert einen dau­er­haf­ten Exit aus die­ser Pandemie und den Weg zurück in eine siche­re Normalität.»
    https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/7146826–958092-mueller-wir-brauchen-jeden-einzelnen-fue.html

    Ab 8.12.2021 gilt Tanzverbot und Maskenpflicht beim 2G-Glühwein – bit­te Strohhalm nicht vergessen
    es dür­fen nur noch 2 Ungeimpfte pri­vat getrof­fen werden
    https://​www​.ber​lin​.de/​r​b​m​s​k​z​l​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​2​0​2​1​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​.​1​1​5​3​8​3​2​.​php

    die Humboldt Uni Theoretische Biologie und Life-Science lie­fert das pas­sen­de Model für die Leopoldina Lockdown und Impfpflicht Empfehlung mit der maß­geb­li­chen Variable Ungeimpfte sind 9mal anstecken­der als Geimpfte: Garbage in gar­ba­ge out
    https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Nationale_Empfehlungen/2021_Coronaviurs-Pandemie_Klare_und_konsequente_Ma%C3%9Fnahmen.pdf
    https://​www​.medrxiv​.org/​c​o​n​t​e​n​t​/​1​0​.​1​1​0​1​/​2​0​2​1​.​1​1​.​2​4​.​2​1​2​6​6​8​3​1v1

    die STIKO model­liert die feh­len­de Transmissionsreduzierung in die Zukunft – so geht Pseudowissenschaft
    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​E​p​i​d​B​u​l​l​/​A​r​c​h​i​v​/​2​0​2​1​/​4​8​/​T​a​b​e​l​l​e​.​h​t​m​l​;​j​s​e​s​s​i​o​n​i​d​=​D​9​F​9​3​D​5​C​D​B​A​5​1​9​E​9​6​3​9​A​7​E​E​3​1​7​3​C​0​6​B​D​.​i​n​t​e​r​n​e​t​1​0​2​?​n​n​=​2​3​7​1​176

    Übrigens sind nach die­sem Bericht auch vie­le geimpf­te auf Station (nur knapp <50%), wobei geimpf­te sym­ptom­lo­se nicht erfasst wer­den, sehr wohl aber sym­ptom­lo­se Ungeimpfte für den Bonus abge­rech­net wer­den, zudem wird nicht erfasst mit wel­chen ande­ren SARI-Diagnosen Geimpfte die Stationen verstopfen.

    Genau wie bei den BVerfG-Urteilen zum Modell Klimaschutz und Modell Bundesnotbremse wird wohl auch das Modell Gemeinschutz durch Impfung durch­ge­wun­ken wer­den und die Menschenrechte zum QR-Code sowie die Grundrechte per smar­ter App freigeschaltet.

    Der Demokratischen Widerstand in Berlin ist ver­bo­ten wor­den, dafür gibt es 200+ Antifa-Hass-Demos.

    Wird die Antifa dann die Lager der gemein­wohl­schäd­li­chen Wissenschaftsleugner bewachen?

  7. Was sagt denn das ewig lächeln­de Ethik-Covergil B. zu die­ser abwei­chen­den Meinung? Jede Dosis muss in einen Arm? Eskalation?

    Selbst eine Impfpflicht light ist nicht gerecht­fer­tigt ange­sichts der Harmlosigkeit des besag­ten Virus und der noch immer nicht bewie­se­nen Wirksamkeit der Impfung bei gleich­zei­tig gra­vie­ren­den, ja sogar töd­li­chen Impffolgen. 

    Und wenn nun mit dem Argument der Kontrolle die­ses besag­ten Virus und sei­nen Varianten und Mutanten argu­men­tiert wird: Diese darf es nie­mals geben, da dies einen Polizeistaat erfordert. 

    Corona ist eine tota­li­tä­re Ideologie. Keiner der "Experten" traut sich offen­bar, dies als Kritik voranzustellen.

  8. Wenn sie wirk­lich an das Märchen von der Überlastung der Intensivstationen durch Verseuchte glaubt – was alle Höflinge eif­rig trom­pe­ten – wie­so schlägt sie dann nicht vor, die Kapazitäten auszubauen?

    Stattdessen Impfpflicht für über 60-jäh­ri­ge, die sich dann nach zahl­rei­chen Bußgeldbescheiden beim Flaschensammeln auf der Straße ein­fin­den dürften.

    Widerlich.

  9. Videohinweise am Samstag
    04. Dezember 2021 um 9:00
    Ein Artikel von: Redaktion 

    5.
    2G – direk­te und indi­rek­te Impfpflicht – Kilian Forster spricht mit Prof. Dr. Katrin Gierhake #alle­s­auf­den­tisch
    Kilian Forster ist Musiker und Veranstalter. Prof. Dr. Katrin Gierhake ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, intern. Strafrecht und Rechtsphilosophie.
    Abstract Prof. Dr. Katrin Gierhake: Staatliche 2 G oder 3 G Regeln sind erheb­li­che Freiheitsbeeinträchtigungen, die der Staat recht­fer­ti­gen muss. Dabei sind sowohl empi­ri­sche wie nor­ma­ti­ve Gesichtspunkte zu berücksichtigen. 

    Die Methode, den Bürger durch immer wei­ter rei­chen­des “Nudging” in eine bestimm­te, vom Staat gewoll­te Richtung zu drän­gen, ist legi­ti­ma­to­risch höchst problematisch. 

    Denn die Grundlage unse­rer Rechtsordnung ist das selbst­be­stimm­te Subjekt.
    Quelle: alle­s­auf­den­tisch, 19.11.2021
    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​7​8​603

  10. Die Verfassung der BRD, die anstel­le eines Friedensvertrages mit ganz Deutschland tritt, ist fak­tisch die Durchführungsbestimmung eines dik­tier­ten Besatzungsstatutes. Schreibt Alexander Abusch 1950 in Der Irrweg einer Nation.

    Insofern passt doch da eine Impfflicht bestens rein.

    Mit den besten Grüßen zum Wochenende 😉

      1. @aa, Man, man , man, Alter, nicht die Alliierten son­dern die Wallstreet! Ist das so schwer zu verstehen!?

        Ansonsten lagen Sie schon fast rich­tig. Nur sind die Alliierten eben nicht die Alliierten denn die UdSSR hat den Krieg ganz allei­ne ent­schie­den und den Faschismus in ganz Europa ganz allei­ne besiegt. Von wegen Alliierte!

        Und daß das Grundgesetz ein Diktat ist, dazu haben sich nicht nur Politiker wie Williy Brandt bekannt. Im Übrigen erfolg­te die­ses Diktat und die Teilung Deutschlands ent­ge­gen der Beschlüsse des Potsdamer Abkommen. Und: Dieses Abkommen haben auch die west­li­chen Alliierten unterschrieben!

        Nur haben sie sich nicht an ihr Versprechen gehal­ten und Deutschland völ­ker­rechts­wid­rig geteilt. So ist das was wir heu­te haben eben auch nur die Folge des­sen daß die Wurzeln des Faschismus in der BRD nie besei­tigt wurden. 

        Schönen Sonntag!

  11. Auch hier­bei ist ohne Berechtigung und ohne Auseinandersetzung mit den Gegenindizien unter­stellt, dass die Behauptungen der "wis­sen­schaft­li­chen" Regierungsberater über Erkrankungsgefahr und Behandlungsmöglichkeiten eine hin­rei­chen­de Beweisgrundlage hätten.

  12. "Für das Übertreten huma­ni­sti­scher Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der kör­per­li­chen Unversehrtheit gibt es zu kei­ner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein sol­ches Verhalten tole­riert oder gar fordert."
    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​S​e​r​v​i​c​e​/​P​r​e​s​s​e​/​P​r​e​s​s​e​t​e​r​m​i​n​e​/​p​r​e​s​s​e​_​r​k​i​_​n​s​_​S​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​.​h​tml

    Das gilt auch für "Risiko-Gruppen".
    Liebe Frau Professor Rostalski, ich wäre nicht so alt gewor­den wie ich bin, wenn ich nicht gelernt hät­te, auf mich zu ach­ten (und Schicksal ist auch immer mit dabei). Das geden­ke ich auch wei­ter­hin zu tun. Ich habe dar­in lang­jäh­ri­ge Übung.

    Damit ist alles gesagt.

  13. Erst mal kommt die Prüfung der Tauglichkeit; allei­ne dar­an gibt es erheb­li­che Zweifel, wenn man sich die Mühe macht, das angeb­lich ver­folg­te Ziel mit ande­ren, eben­so legi­ti­men Zielen, zu ver­glei­chen. Lungenkrebspatienten, von denen 90% Raucher sind, lan­den auch meist frü­her oder spä­ter auf ITS, also muss man wohl Rauchen ver­bie­ten und Raucher zum Entzug ver­pflich­ten, mit Buß- und Zwangsgeld, wobei die Analogie hinkt, weil das eine Risikoreduktion und Pflicht zur Unterlassung bedeu­tet. Also ein­mal abge­se­hen davon lau­tet die Frage: Ist das Mittel geeig­net, um das angeb­li­che Ziel zu erreichen?

    Das ist eigent­lich 1. Semester ÖR. Und wenn man sich die Wirksamkeit der Jauche ansieht (1% abso­lu­te Risikoreduktion bei im Vergleich zu ande­ren "Impfungen" häu­fi­gen und mas­si­ven "Neben"wirkungen) kann man ange­sichts der zahl­rei­chen "Impfdurchbrüche" wohl kaum davon spre­chen, dass sie geeig­net ist, das Ziel zu errei­chen. Von den mani­pu­lier­ten Statistiken ("Impfstatus unbekannt"!/ Gernot Marx: Keine Ahnung, wie­vie­le "Geimpfte" auf ITS lie­gen") ganz zu schweigen.

  14. "In Deutschland sind der­zeit mehr als drei Millionen Menschen über 60 Jahre nicht geimpft."
    Wo kom­men die­se prä­zi­sen Zahlen her? Vom RKI, die bei den Impfungen ver­ges­sen hat­ten mit­zu­zäh­len? Oder wur­de doch ein Chip mit ver­impft, der eine Fernauslesung ermöglicht? ,)

    1. Ich bin über 60 und nicht geimpft. Wo die ande­ren Millionen sich ver­stecken, weiß ich nicht. Ich ken­ne kei­nen ein­zi­gen davon per­sön­lich. Und wenn ich stän­dig hören und lesen muss sowie gesagt krie­ge, dass ich Risikogruppe bin, dann könn­te ich vor Wut in die Tischkante beißen.

      1. Ich bin 84 und auch nicht geimpft.
        Ich kann Ihnen nur bei­pflich­ten, denn ich füh­le mich nicht der Risikogruppe zugehörig.
        Ich lebe allein, ach­te sehr auf mei­ne Ernährung, gehe kaum aus dem Hause – das war schon vor Corvid 19 so. Mache aber mei­ne klei­nen Fahrradtouren.

        Warum soll ich also, nur auf Grund mei­nes Alters , zu Risikogruppe gehören ?

        Die Leute sind nicht fähig, Geimpfte und Nichtgeimpfte zu ermit­teln, schmei­ßen Äpfel und Birnen in einen Sack, weil es Ihnen in den Kram passt , die Statistiken zu tür­ken , um die Leute unter der Wuchtel zu halten .

        Ein Haufen von Arschlöchern und jetzt mit Lauterbach als Gesunheitsminister.
        Haleluja. !!!!

  15. Ständig das Argument "Überlastung der Intensivstationen"

    Leseempfehlung:
    25.11.2021 Norbert Haering
    Krankenhausbetreiber wer­den mit­ten in der Pandemie fürst­lich für Bettenabbau belohnt
    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​n​e​w​s​/​b​e​t​t​e​n​a​b​b​a​u​-​s​u​b​v​e​n​t​i​on/

    Die viert­größ­te Volkswirtschaft der Welt bekommt trotz Subventionen und Ausgleichszahlungen in 2‑stelliger Milliardenhöhe an die Gesundheitsindustrie das Problem des Personal- und Bettenmangels nicht geregelt?

    Diskussionsbedarf besteht über den Ct-Wert:
    Positiv gete­stet, aber nicht ansteckend
    Ob jemand trotz eines posi­ti­ven Corona-Tests nicht mehr ansteckend ist, kann der soge­nann­te Ct-Wert zei­gen. Dieser Laborwert gibt an, wie vie­le Zyklen ein PCR-Test durch­lau­fen muss­te, um ein posi­ti­ves Ergebnis zu zei­gen. Je höher der Wert, desto weni­ger Virusmenge ist vor­han­den. Bei Proben mit viel Virusmaterial schlägt der Test oft schon nach 15 Ct-Runden an. Ab etwa 30 Runden fin­det sich in der Regel aber kein Virus mehr, das ver­meh­rungs­fä­hig wäre.
    https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-test-ct-wert-umfrage-gesundheitsaemter‑1.5057646

    Sowie über die Berechnung der Inzidenz
    https://​tkp​.at/​2​0​2​1​/​1​2​/​0​4​/​m​o​g​e​l​p​a​c​k​u​n​g​-​i​n​z​i​d​e​nz/

    u.v.m.

  16. Eine "Impfpflicht" ist recht­lich undenk­bar: man kann vor Gericht nicht schlüs­sig dar­le­gen, war­um man sich gegen eine Atemwegsinfektion "imp­fen" las­sen soll erstens und zwei­tens nicht schlüs­sig dar­le­gen, dass es sich über­haupt um "Impfstoffe" han­delt, die dar­über hin­aus und einer­seits in erheb­li­chem Maß zu "Nebenwirkungen" füh­ren und ande­rer­seits kei­ne ande­re "Wirkung" ent­fal­ten als die, die Goldgrube zu fül­len. Nicht zuletzt sind die "Impfstoffe" nicht zuge­las­sen. Lachhaft.

    Let's say: der Klassenfeind blufft. Einfach nur nein sagen, das ist alles.

    Er blufft nur und die Gemeinde ist wie auf­ge­schreck­te Hühner. Dabei ist es nur zum Lachen, das Affengrippespritztheater feat. by Pfizer Inc.

  17. Es besteht eben­falls Diskussionsbedarf dar­über, ob der Staat Bürger, die nicht geschützt wer­den wol­len, zwangs­wei­se schüt­zen darf.

    Das BVerfG meinte:
    Es gibt eine "Frei­heit zur Krankheit"
    Ein Straftäter im Maßregelvollzug hat das Recht, Zwangsbehandlungen abzu­leh­nen, es gibt eine "Freiheit zur Krankheit", so das BVerfG. Diese ende aber, wenn zum Beispiel das Personal der Anstalt geschützt wer­den muss.
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​2​b​v​r​1​8​6​6​1​7​-​2​b​v​r​1​3​1​4​1​8​-​b​v​e​r​f​g​-​p​a​t​i​e​n​t​e​n​r​e​c​h​t​e​-​m​a​s​s​r​e​g​e​l​v​o​l​l​z​u​g​-​p​a​t​i​e​n​t​e​n​v​e​r​f​u​e​g​u​n​g​-​f​r​e​i​h​e​i​t​-​k​r​a​n​k​h​e​i​t​-​s​c​h​u​t​z​-​d​r​i​t​t​er/

    Wenn selbst mehr­fach geimpf­te Personen Infektionsträger und ‑ver­brei­ter sein kön­nen, schwer erkran­ken kön­nen, bis hin zum Tode, und wenn Impfungen kei­nen Fremdschutz gewähr­lei­sten, son­dern ledig­lich dem Eigenschutz die­nen (mil­de­rer Verlauf).… dann wäre m.E. eine gesetz­li­che Impfpflicht nicht mehr ver­hält­nis­mä­ßig – son­dern hohe Investitionen in Pflegepersonal und Betten angezeigt.
    Dies scha­det aller­dings der Rendite.….

  18. eine impf­pflicht für die "unpro­duk­ti­ven", um zu ver­hin­dern, daß die­se "inten­siv­pflich­tig" werden.
    mei­ne mut­ter soll geimpft wer­den, damit sie nicht "inten­siv­pflich­tig" wird und dadurch das gesund­heits­sy­stem, die wirt­schaft­lich­keit der inten­siv­in­du­strie stört, überlastet.
    die auf­fri­schung bedeu­tet den erwerb einer immun­schwä­che, weil der kör­per ver­aus­gabt wird.
    am teu­er­sten ist das alter.

  19. Was für ein Flop. Man erkennt den Ansatz und möch­te ihn mögen aber wenn man fer­tig gele­sen hat… Sie mag ja Ahnung von Recht haben und nach der Notwendingkeit bzw. Angemessenheit zu fra­gen geht schon mal in die rich­ti­ge Richtung aber wie um alles in der Welt ist mög­lich zu die­sem Ergebnis zu kom­men? (Rethorische Frage…)

    Ja, ein Impfzwang ist nicht nötig und ja, er ist auch nicht ange­mes­sen aber genau­so wenig nötig oder ange­mes­sen ist es bestimm­ten wie auch immer defi­nier­ten Gruppen Impfungen auf­zu­zwin­gen. Jeder, aber auch wirk­lich jeder, Eingriff in die Grundrechte irgend­wel­cher Menschen ist unnö­tig und unan­ge­mes­sen solan­ge man alter­na­tiv auch ein­fach das maro­de Gesundheitssystem sanie­ren könn­te. Der Personalmangel in den Pflegeberufen ist mit nich­ten ein unlös­ba­res Problem zumal das Fachpersonal durch­aus vor­han­den ist.

    Man muss ihm nur die Rückkehr in den Beruf schmack­haft machen. Das beu­det natür­lich, dass man Geld in die Löhne inve­stie­ren muss. Hätte man die xdut­zend Milliarden die für nutz­lo­se Maßnahmen und gefähr­li­che Pseudoimpfstoffe aus­ge­ge­ben wur­den in bes­se­re Arbeitsbedingungen für die Pflegeberufe inve­stiert bräuch­te man über irgend­wel­che Horrorszenarien schon lan­ge nicht mehr nachdenken.

    Fazit: Die Dame abei­tet genau­so der Pharmalobby zu wie ihre Kollegen auch. Sie ver­sucht der Sache nur eine Art pro­gres­si­ven Anstrich zu geben. Pfui.

  20. Ich – Ü60, aber noch nie­mals wegen eines Infektes krank­ge­schrie­ben – wer­de mich einem Impfzwang nicht beu­gen. Gerne aber ver­zich­te ich im Gegenzug auf eine Behandlung im Krankenhaus – und erst recht auf der Intensivstation.

  21. Frau Rostalski hat – mit Verlaub – einen sehr "tie­fen Sprung in der Schüssel", wenn Sie überlegt,…

    "Ob unter die­sen Maßnahmen auch eine Impfpflicht für alle über 60-Jährigen sein muss, wie es sie seit Kurzem in Griechenland gibt? Dies ist von der Effektivität ande­rer Maßnahmen abhän­gig, die gegen­über die­sem Personenkreis ergrif­fen wer­den könn­ten. Zu den­ken ist ins­be­son­de­re an umfang­rei­che Kontaktbeschränkungen für die­se Menschen…"

    Schon der Ausdruck "die­se Menschen" dann durch "umfang­rei­che Kontaktbeschränkungen" von der Allgemeinheit zu iso­lie­ren, klingt nach ziem­lich düste­rer Gesinnung.

    Im Ethikrat befin­den sich anschei­nend die hell­sten Leuchten unse­rer Gesellschaft!

  22. @ Anybody

    Ja, es ist der Geist des Faschismus, der sich aller­or­ten zeigt, bei den einen offen, bei den ande­ren verdeckt.

    Es kann über­haupt nie und nir­gend­wo einen Grund für eine Impfpflicht geben. Entweder die Scheiße wirkt, dann sind die, die geschützt wer­den wol­len, geschützt. Oder sie wirkt eben nicht, dann gibt es eh kei­nen Grund dafür. Es gibt kei­ne Pflicht zur Gesundheit. Und 80% der Übergewichtigen, Raucher, Trinker, unter Bewegungsmangel lei­den­den und sich unge­sund ernäh­ren­den Bevölkerung – meist in Personalunion – soll­te sich das lie­ber nicht wünschen.

    Übrigens: Die "vier­te Welle" ist doch längst gebro­chen. Die "Infektionen" sind laut RKI seit Anfang letz­ter Woche rück­läu­fig. Und es stirbt eh kaum noch einer "an und mit" – eh der unwis­sen­schaft­li­chen (weil kei­ne Kausalzusammenhänge indi­zie­rend) Floskel schlechthin.

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