Warum Pirmasens den Tritt auf die Corona-Notbremse verweigert

»Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat­te … am Samstag erklärt: „In Kommunen, in denen die Inzidenz drei Tage ober­halb der 50 liegt, müs­sen zusätz­li­che Schutzmechanismen ein­ge­baut wer­den: In den mei­sten Geschäften wird dann nur noch ein Termin-Shopping mög­lich sein.“…

Doch aus­ge­rech­net die Stadt mit der am Sonntag höch­sten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz – Pirmasens mit 154,1 – wider­setzt sich offen der beschlos­se­nen Notbremse-Pflicht. Zwar erließ Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) eine Allgemeinverfügung (die bereits ab Montag gilt) mit ein­zel­nen Verschärfungen. Aber: Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in der „Siebenhügelstadt“ (wie sich Pirmasens am Sonntag in der Pressemitteilung selbst bezeich­ne­te) weit über der Notbremse-Schwelle von 100 liegt, bleibt das „Shopping für alle“ erlaubt – statt wie von Bund und Ländern vor­ge­ge­ben ganz zu schlie­ßen. Auch Kosmetikstudios dür­fen in Pirmasens wei­ter öffnen…

Eine gänz­li­che Schließung sei „auf­grund der beson­de­ren Situation vor Ort unver­hält­nis­mä­ßig und rechts­wid­rig“, argu­men­tier­te Zwick. Der Oberbürgermeister ver­wies dabei auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis, dass es am ver­gan­ge­nen Dienstag für rechts­wid­rig erklärt hat­te, im Saarland Geschäften Terminvergaben vor­zu­schrei­ben, wäh­rend Buchhandlungen und Blumenläden auf­grund der Bund-Länder-Beschlüsse nor­mal öff­nen dürfen.

Pirmasens ver­wei­gert auch eine nächt­li­che Ausgangssperre und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen 15-Kilometer-Radius rund um die Stadt…«

Das ist am 15.3. zu lesen im "Pfälzischen Merkur".

15 Antworten auf „Warum Pirmasens den Tritt auf die Corona-Notbremse verweigert“

  1. In Frankenthal Pfalz, ein klei­ner Stadtkreis in der Vorderpfalz, eben­falls seit letz­ter Woche mit "Inzidenz" über 100 durch einen "Ausbruch" in einer Kita blei­ben dafür die Schulen geschlos­sen, die Geschäfte schlie­ßen nach drei Tagen Öffnung wie­der und es gibt sogar wie­der eine Ausgangssperre (weil sich die Kindergartenkinder und deren Eltern ja vor allem nachts drau­ßen her­um­trei­ben). Übrigens: auf der Intensivstation in FT sind genau 0 Covid Patienten, die mei­sten der Schüler auf den wei­ter­füh­ren­den Schulen kom­men aus dem Umkreis und die Leute kön­nen nach Ludwigshafen und Worms zum Einkaufen fahren.
    Wieder ein pas­sen­des Beispiel für den Spruch: an Corona sind mitt­ler­wei­le mehr ver­blö­det als gestorben.

  2. Das Warum ist nicht schlüs­sig. Mit Sicherheit nicht um den Staatsbürgern einen Gefallen zu tun. Die Protagonisten Dreyre, Zwcik und wie die alle hei­ßen mögen, soll­ten sich end­lich mal in ihrer selbst behaup­te­ten Transparenz üben und ihre Auftraggber und Hintermänner sicht­bar machen!

  3. Globalisierungsopfer Pirmasens weiß, was es heißt, nicht mehr auf ganz so gro­ßem Fuss leben zu kön­nen. Die Immobilienpreise sol­len die gün­stig­sten im Gebiet der alten Bundesländer sein.

  4. Rhetorische Frage:
    Ob die­se Gesetze/Verordnungen auch nach der Pandemie wie­der zurück­ge­baut werden?

    "Wenn sich die Arbeitsstätte in einer Wohnung befin­det, dür­fen die mit der Überwachung beauf­trag­ten Personen die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ohne Einverständnis der Bewohner oder Nutzungsberechtigten nur tref­fen, soweit sie zur Verhütung drin­gen­der Gefahren für die öffent­li­che Sicherheit und Ordnung erfor­der­lich sind. Die aus­kunfts­pflich­ti­ge Person hat die Maßnahmen nach den Sätzen 1, 2, 5 und 6 zu dul­den. Die Sätze 1 und 5 gel­ten ent­spre­chend, wenn nicht fest­steht, ob in der Arbeitsstätte Personen beschäf­tigt wer­den, jedoch Tatsachen gege­ben sind, die die­se Annahme recht­fer­ti­gen. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird inso­weit eingeschränkt.”

    Das Gesetz, das dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer dient, wird hier zum Vorwand genom­men, um Grundrechte, die im Grundgesetz fest­ge­schrie­ben sind, außer Kraft zu set­zen. Behörden haben das grund­sätz­li­che Recht, Sie vor Gesundheistsschäden dadurch zu schüt­zen, dass sie Ihre Grundrechte mit Füßen tre­ten, sich Zugang zu Ihrer Wohnung ver­schaf­fen, um dort her­aus­zu­fin­den, ob ihr Home Office Arbeitsplatz eine Gefahr für Ihre Gesundheit dar­stellt. Allein die Aufnahme die­ser Passage in ein Gesetz, das angeb­lich dem Schutz von Arbeitnehmern dient, ist ver­rä­te­risch. Welche drin­gen­de Gefahr für die öffent­li­che Sicherheit soll von einem Home Office aus­ge­hen, etwa, wenn der Monitor nicht im vor­ge­schrie­be­nen Abstand zur Nase des­sen auf­ge­stellt ist, der dar­auf stiert oder wenn die Brandschutzbestimmungen im Wohnzimmer, das zum Home Office umfunk­tio­niert wur­de, nicht ein­ge­hal­ten wer­den oder das Erste Hilfe Set nicht im vor­ge­schrie­be­nen Abstand griff­be­reit liegt, oder der Tisch, auf dem der Computer steht, nicht den bau­tech­ni­schen Bestimmungen für tra­gen­de Tischeinheiten zur Nutzung als sta­bi­le Unterfläche unter einem daten­ver­ar­bei­ten­den Gerät ent­spricht usw.?"

    https://​sci​ence​files​.org/​2​0​2​1​/​0​3​/​1​5​/​i​n​s​g​e​h​e​i​m​e​-​g​e​s​e​t​z​e​s​a​n​d​e​r​u​n​g​-​h​o​m​e​o​f​f​i​c​e​-​s​e​t​z​t​-​u​n​v​e​r​l​e​t​z​l​i​c​h​k​e​i​t​-​d​e​r​-​w​o​h​n​u​n​g​-​a​u​s​e​r​-​k​r​a​ft/

  5. Guter Mann, der Bürgermeisternde!

    Das zehn‑, hun­dert- und tau­send­fach wie­der­holt und ver­stärkt und die GröKaZ kann mit ihrer Gauleiterrunde einpacken.

  6. Vorschlag zur voll­stän­di­gen Öffnung der Läden, ohne Registrierung, Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienegedöns:
    An unge­ra­den Tagen dür­fen nur posi­tiv gete­ste­te Personen (Terminus RKI ,,Infizierte") zum Shoppen in die Geschäfte und in Hotels und Gaststätten sowie in sämt­li­che Sportstätten und zu öffent­li­chen Veranstaltungen, also voll­stän­di­ge alte Normalität. Zum Nachweis genügt ein posi­ti­ver PCR oder Schnelltest. Vorteil: Jeder ist "infi­ziert", alle Hygienekonzepte – auch Impfen – voll­kom­men über­flüs­sig, denn ein wei­te­res Infizieren ist aus­ge­schlos­sen. Quarantäne wäre dann nur an jedem zwei­ten Tag erfor­der­lich, aber das wäre die Sache wert.
    An gera­den Tagen dür­fen nur Personen ohne Symptome am nor­ma­len Leben teil­neh­men. Nachweise hier­für sind nicht erfor­der­lich, denn soll­te sich jemand ,,infi­zie­ren" kann das nor­ma­le Leben pro­blem­los an unge­ra­den Tagen statt­fin­den. Schulen und Kindergärten könn­ten so umge­hend täg­lich öff­nen. Allerdings weiß ich nicht, ob man auf Dauer genug posi­tiv gete­ste­tes Verkaufspersonal für die unge­ra­den Tage fin­det. Ein auf 45 Zyklen ein­ge­stell­ter PCR Test soll­te die­ses Problem aber zuver­läs­sig lösen.

  7. Ich lebe in Pirmasens und kann die­se Jubelei hier nicht ver­ste­hen; das ist nun­mal die kom­mu­na­le Selbstverwaltung. Das haben mir die Ministerien und Aufsichsbehörden auch wegen ande­rer Sachen immer wie­der geschrieben.

    Vor einer Weile hat­te ich jenen OB gebe­ten, mir mal ex post zu erläu­tern, was sei­ne nächt­li­che Ausgangssperre, die er uns an Heiligabend ver­pass­te, eigent­lich gebracht hat­te? Wollte er mir nicht sagen. Ich hat­te ihm viel­leicht aber auch aus­rei­chend Angst gemacht, dass eine sich hin­ter­her als rechts­wid­rig her­aus­stel­len­de Ausgangssperre u. a. den Straftatbestand der Freiheitsberaubung erfül­len könnte?

    Übrigens waren die Pflegeheime über län­ge­re Zeit hier in PS (sehr alte Stadt) regel­rech­te Hochsicherheitsgefängnisse. Macht den CDU-Mann also bit­te nicht zu einem Freiheitskämpfer.

    Die 15-km-Leine wäre neben­bei sowie­so kom­plett sinn­frei, weil das Stadtgebiet klei­ner ist und eine sol­che Allgemeinverfügung im umlie­gen­den Kreis gar kei­ne recht­li­che Wirkung ent­fal­ten kann.

  8. Erlass der Landesregierung regelt Corona-Notbremse

    STAND – 16.3.2021, 5:28 Uhr
    Die Landesregierung will die Stadt Pirmasens per Erlass dazu zwin­gen, stren­ge­re Corona-Maßnahmen umzusetzen.
    Mit einem Inzidenzwert von 169 hat Pirmasens der­zeit lan­des­weit den höch­sten Wert.
    Wenn die soge­nann­te „Notbremse“ in Kraft tritt, müs­sen die mei­sten Geschäfte in Pirmasens wie­der schließen.
    Nur ein Einkauf nach Termin sei dann noch möglich.
    Die Stadt hat­te zuvor ver­hin­dern wol­len, dass es zu Schließungen im Einzelhandel kommt.
    Oberbürgermeister Markus Zwick hat­te dar­auf ver­wie­sen, dass die mei­sten Corona-Infektionen der ver­gan­ge­nen Tage auf Fälle in Kindertagesstätten zurück­zu­füh­ren seien.
    Daher hielt Zwick die ange­ord­ne­ten Schutzmaßnahmen für unver­hält­nis­mä­ßig und rechtswidrig.

    Autor: SWR

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