Das ist am 9.8. auf kbv.de zu erfahren:
»09.08.2021 – Nach den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz zu COVID-19-Schutzimpfungen für 12- bis 17-Jährige sowie zu Auffrischungsimpfungen werden jetzt die Details festgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium passt dazu die Coronavirus-Impfverordnung an, der Entwurf liegt bereits vor. Geklärt ist die Frage der Haftung.
Laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) übernimmt der Bund potentielle Versorgungsansprüche der Patienten bei den ab September möglichen Auffrischungsimpfungen, vorausgesetzt die ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs werden beachtet. Auch hier greife Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes, betont das BMG…
Paragraf 60 gilt auch für Impfungen von Kindern
Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes zu den Versorgungsansprüchen im Fall eines Impfschadens gilt auch, wenn Ärzte Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren impfen, für die die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Diese Impfungen sind ebenfalls nach der Coronavirus-Impfverordnung zulässig.
Im Einvernehmen mit dem BMG haben die Gesundheitsminister auch beschlossen, allen 12- bis 17-Jährigen ein Impfangebot unterbreiten zu wollen. Dabei, so heißt es in dem Beschluss, sei eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich, sowie eine gegebenenfalls notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten einzuholen.«
Kaum ernstgemeint klingt dieser Einschub:
»Der Vorstand der KBV sieht den GMK-Beschluss zur Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen nach wie vor kritisch. Leider wälze die Politik ihr Versäumnis, andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, jetzt auf Kinder und Jugendliche und deren Eltern ab, indem ein erheblicher Impfdruck aufgebaut werde, erklärte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.«
Denn prominent wird auf der Seite das Merkblatt „Was Sie zur Corona-Schutzimpfung für Ihr Kind wissen sollten“ (PDF-Dokument, Stand: 28. Juli 2021) beworben. Wichtiger ist wohl diese Info:
»KBV fordert Zuschlag für höheren Beratungsaufwand
Die KBV sieht durch die Auffrischungsimpfungen und die Impfungen bei Kindern und Jugendlichen einen erhöhten Beratungsaufwand auf die Ärztinnen und Ärzte zukommen. Sie fordert deshalb einen Zuschlag in Höhe von acht Euro. Für den Fall, dass eine neue Position für die Auffrischungsimpfung in der Impfverordnung aufgenommen werden sollte, wäre die Vergütung einschließlich Beratung mit 28 Euro festzulegen.
Eine Pseudo-Gebührenordnungsziffer für Auffrischungsimpfungen wird ab September in der Praxissoftware bereitstehen.«
Schön, dass die Kosten für Schäden ultimativ über Steuern und Abgaben getragen werden. So schön dieser letztlich perverse Effekt erscheint, perverser ist, dass es nur heißt: Macht euch keine Sorgen um finanzielle Folgen der Schäden. Wer spricht von den dauerhaft möglichen gesundheitlichen Schäden? Wenn jemals jemand eine Person mit einem schweren Impfschaden kennengelernt hat, der sein Leben vollständig gelähmt vom Kopf abwärts Jahrzehnte führen musste, der wird vielleicht etwas nachdenklicher sein.
Die Jecken. Da werden also Tests noch nicht einmal mehr dann ausreichen, wenn sie kostenpflichtig sind.
Ob man trotzdem, geimpft, alle 4 Stunden sturzbesoffen das Testcenter aufsuchen werden muss?
https://rp-online.de/nrw/karneval/duesseldorf-die-karnevalisten-wollen-nur-geimpfte-und-genesene-zulassen_aid-61984763
Geld?