Was macht eigentlich Lothar Wieler so?

Während Jens Spahn unter die Dichter gegan­gen ist, ver­sucht der RKI-Chef eine musi­ka­li­sche Karriere:

Die Stimme ist in Wirklichkeit von Georg Gädker – Johann Strauss II – Ja das Schreiben und das Lesen (Zigeunerbaron) – you​tube​.com. Daß man heu­te eine Operette anders nen­nen wür­de, ist mir schon klar.

12 Antworten auf „Was macht eigentlich Lothar Wieler so?“

  1. Drosten: "Die Welle hat begon­nen" (aus 2009 zur Schweinegrippe)

    "Drosten rief drin­gend dazu auf, sich gegen die Schweinegrippe imp­fen zu las­sen. "Bei der Erkrankung han­delt es sich um eine schwer­wie­gen­de all­ge­mei­ne Virusinfektion, die erheb­lich stär­ke­re Nebenwirkungen zei­tigt als sich irgend­je­mand vom schlimm­sten Impfstoff vor­stel­len kann.""

    https://www.sueddeutsche.de/wissen/schweinegrippe-die-welle-hat-begonnen‑1.140006

    1. Dr. Osten weiß wohl sehr genau woher sei­ne (Forschungs-)Gelder kom­men… Die näch­ste Welle hat er ja auch schon 'pro­phe­zeit'. Mal abwar­ten und viel­leicht lan­det er ja doch noch vor dem unha­la­len Kadi…

  2. Ich hof­fe, er wird sei­ne musi­ka­li­schen Fähigkeiten irgend­wann im Gefängnis nut­zen kön­nen. You are my woman now! – Jaha, ich weiß, dass ich ein Träumer bin…

  3. Geplante Anzeige: "Tausche Corminaty drei­fach mit jeweils zeit­nah 1x 6 Wochen Gürtelrose, 1x Cov19Infektion mit 5 Tagen KH und 1x blei­ben­de Nervenschädigung an bei­den Vorderfüßen gegen ein­mal Schweinegrippe." – Jede Zuschrift wird garan­tiert beant­wor­tet. – Danke.

  4. "Die Generalstaatsanwaltschaft sieht dem­nach wegen eines vor­an­ge­gan­ge­nen Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem ähn­li­chen Fall kei­ne recht­li­che Handhabe gegen Hauptmann, obwohl sich der Verdacht gegen ihn erhär­tet habe."

    "Generalstaatsanwaltschaft aus „recht­li­chen Gründen“ an Anklage gehindert

    Zwar konn­te der ursprüng­li­che Verdacht gegen Hauptmann, umfang­reich bei der Vermittlung von Masken gegen­über Behörden und Gesundheitseinrichtungen unter Ausnutzung sei­nes Bundestagsmandats tätig gewor­den zu sein, erhär­tet wer­den, wie die Generalstaatsanwaltschaft erklär­te. Jedoch sah sich die Ermittlungsbehörde „aus recht­li­chen Gründen an der Anklageerhebung gehindert“.

    Hintergrund ist dem­nach ein BGH-Beschluss vom Juli in einem ver­gleich­ba­ren Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft München um die Maskengeschäfte des ehe­ma­li­gen CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und des baye­ri­schen CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter. Der BGH sieht im Verhalten der bei­den in der CSU-Maskenaffäre kei­ne straf­ba­re Bestechlichkeit."

    https://​www​.tages​spie​gel​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​m​a​s​k​e​n​a​f​f​a​r​e​-​e​r​m​i​t​t​l​u​n​g​e​n​-​g​e​g​e​n​-​c​d​u​-​a​b​g​e​o​r​d​n​e​t​e​n​-​h​a​u​p​t​m​a​n​n​-​e​i​n​g​e​s​t​e​l​l​t​-​8​6​7​2​4​2​5​.​h​tml

  5. @ AA: Wie kommt man in unse­ren bedrücken­den Zeiten auf sol­che genia­len Ideen?
    Fragt mit Dank für's heu­ti­ge Portiönchen Lachen (das is ja schon lan­ge ratio­niert) herzlich
    Corinna aus dem Witwesk

    PS: Gibt's bald eine Kostprobe von dem [sic!] (oder doch bes­ser den?) Dichtungsringen des Dr.Osten?

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