„Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“
So begründete der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ehemaliges NSDAP-Mitglied und Nazi-Marinerichter, Hans Filbinger, im Jahr 1978, warum er rechtmäßig gehandelt habe, als er fahnenflüchtige Soldaten zum Tode verurteilt hatte. (spiegel.de). Diese Geisteshaltung, vorgegebenes Recht und Verordnungen der Regierenden niemals in Frage zu stellen, wird nicht nur vom RKI-Chef Wieler propagiert. Ein aktuelles Beispiel für solches Handeln … „Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“ weiterlesen
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