„Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“

So begrün­de­te der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ehe­ma­li­ges NSDAP-Mitglied und Nazi-Marinerichter, Hans Filbinger, im Jahr 1978, war­um er recht­mä­ßig gehan­delt habe, als er fah­nen­flüch­ti­ge Soldaten zum Tode ver­ur­teilt hat­te. (spie​gel​.de). Diese Geisteshaltung, vor­ge­ge­be­nes Recht und Verordnungen der Regierenden nie­mals in Frage zu stel­len, wird nicht nur vom RKI-Chef Wieler pro­pa­giert. Ein aktu­el­les Beispiel für sol­ches Handeln … „Was damals Rechtens war, kann heu­te nicht Unrecht sein!“ weiterlesen