Was wird jetzt mit dem ganzen Pharmaschinken?

Das Verwirrspiel geht weiter:

»Vorschlag zur Güte
Kompromiss zur Impfpflicht stößt auf Ablehnung

Mit einem Kompromissvorschlag ver­su­chen Befürworter einer all­ge­mei­nen Corona-Impfpflicht weni­ge Tage vor der Bundestagsabstimmung ein Scheitern des Vorhabens noch abzu­wen­den. Die Abgeordnetengruppe, die sich bis­her für eine Impfpflicht ab 18 aus­ge­spro­chen hat­te, dar­un­ter Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach, leg­ten einen ent­schärf­ten Vorschlag vor. 

Sie plä­diert nur noch für eine Impfpflicht ab 50, die je nach Pandemie-Lage durch spä­te­ren Bundestagsbeschluss auch auf jün­ge­re Bürger aus­ge­dehnt wer­den könn­te. Lauterbach warb für den Kompromiss: "Jeder, der die Impfpflicht will, kann sich hier wie­der­fin­den. Wer aber dage­gen stimmt, ris­kiert erneut Lockdowns und Leid im Herbst."

Die Union wies das Angebot umge­hend zurück: Man wer­de dem nicht zustim­men, sag­te der gesund­heits­po­li­ti­sche Sprecher der Fraktion, Tino Sorge, meh­re­ren Zeitungen. Der Vorschlag sei eine durch­schau­ba­re Mogelpackung. "Er hat einen dop­pel­ten Boden. Hinter der anfäng­li­chen Impfpflicht ab 50 ver­birgt sich eine Impfpflicht ab 18, an der Teile der Ampel offen­sicht­lich ver­zwei­felt fest­hal­ten." Unionsfraktionsvize Sepp Müller sag­te dem "Spiegel": "Ich bin über­rascht und irri­tiert von dem Vorschlag." Er wer­de den Gremien sei­ner Fraktion vor­schla­gen, "dass wir bei unse­rem eige­nen Vorschlag bleiben"…

Auch Ullmann und sei­ne Mitstreiter wie­sen… den Kompromissvorschlag zurück. Man kön­ne die­sem in der jet­zi­gen Form nicht zustim­men. "Eine sofor­ti­ge Impfpflicht ab 50 ohne Würdigung der vie­len unbe­kann­ten Variablen im Herbst, von dann denk­ba­ren Virusvarianten bis zur Immunitätsquote in der Bevölkerung, kann auf der Basis der aktu­el­len Datenlage nicht aus­rei­chend gut begrün­det wer­den."«
n‑tv.de/politik (4.4. – ohne Foto)

19 Antworten auf „Was wird jetzt mit dem ganzen Pharmaschinken?“

  1. "Die Union wies das Angebot umge­hend zurück: Man wer­de dem nicht zustim­men, sag­te der gesund­heits­po­li­ti­sche Sprecher der Fraktion, Tino Sorge, meh­re­ren Zeitungen."

    Man ach­te auf die Wortwahl: "Nicht zustim­men" ist etwas ande­res als dage­gen stim­men. Kann auch nur Enthaltung bedeu­ten. Dann wäre der Ü50 "Kompromiss" wohl durch.

    Jetzt müs­sen wir also auf Rettung durch die Union hof­fen. Was für ver­rück­te Zeiten das doch sind.

    Und selbst wenn es kei­ne Mehrheit gibt, kann man ja spä­te­stens im Herbst den näch­sten Anlauf star­ten. Das Damoklesschwert einer dro­hen­den Impfpflicht wür­de wei­ter über uns schwe­ben. Mich zer­mürbt das sehr.

    1. Inzwischen berei­tet die EU alles vor – hier kön­nen Sie Ihre Meinung kund tun: nach­fol­gen­des Muster kann natür­lich abge­än­dert werden. 

      https://​ec​.euro​pa​.eu/​i​n​f​o​/​l​a​w​/​b​e​t​t​e​r​-​r​e​g​u​l​a​t​i​o​n​/​h​a​v​e​-​y​o​u​r​-​s​a​y​/​i​n​i​t​i​a​t​i​v​e​s​/​1​3​3​7​5​-​V​e​r​l​a​n​g​e​r​u​n​g​-​d​e​r​-​V​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​u​b​e​r​-​d​a​s​-​d​i​g​i​t​a​l​e​-​C​O​V​I​D​-​Z​e​r​t​i​f​i​k​a​t​-​d​e​r​-​E​U​/​f​e​e​d​b​a​c​k​_​d​e​?​p​_​i​d​=​2​7​9​2​6​3​4​1​&​p​_​i​d​=​2​7​9​2​6​341
      Ich bin gegen ein digi­ta­le oder son­sti­ge Erfassung und Speicherung von pri­va­ten Daten betref­fend Gesundheit oder ande­re Bereiche inkl. Eigentumsverhältnisse und auch gegen die Einführung einer digi­ta­len Währung und gegen die Abschaffung von Bargeld.
      Außerdem bin ich dafür, dass alle Grundrecht unein­ge­schränkt wie­der her­ge­stellt und von den Gerichten beach­tet wer­den. IFsG gehört voll­kom­men abge­schafft, da es sich nicht um eine Pandemie han­delt. In Zukunft muss jedes Land sei­ne eig­nen Regeln finden.
      Es muss der sofor­ti­ge Austritt der WHO erfolgen.
      Darüber hin­aus bin ich dage­gen, dass die 2malige Zeitumstellung pro Jahr end­lich und end­gül­tig auf­ge­ho­ben wird!!!!!!!!

      Ich bin auch gegen den wei­te­ren Beitritt bei der WHO und vor allem dage­gen, dass wei­te­re Souveränität abge­ge­ben wird. Ich bin dage­gen, dass wei­te­re Pandemie‑, Ökologie‑, Energie, Klima‑, etc.-Vorgehensweisen inter­na­tio­nal ver­ein­bart werden.

    2. Nicht mür­be wer­den, seit ich bei G3 am Arbeitsplatz mit 0 Test durch­ge­kom­men bin, weiß mein Arbeitgeber wer den stär­ke­ren Rücken hat. Gesetze die nicht mei­ner Moralvorstellung ent­spre­chen, exi­stie­ren für mich ein­fach nicht mehr. Punkt. Sollen die doch mit blan­ker Gewalt ver­su­chen, was auch immer sie für rich­tig hal­ten. Aber auch davon habe ich kei­ne Angst mehr, die­ser Corona-Kacke war ein Geschenk des Himmels. Die Macht liegt auf der Straße, man musss Sie nur auf­he­ben ohne sich zu bücken.

    3. "Mich zer­mürbt das sehr."

      Mit ande­ren Worten: Es macht krank. Und das ist auch gut so, denn nur kran­ke Menschen gene­rie­ren Umsätze und Gewinne im Gesundheitswesen und bei den Pharmafirmen. Gesunde Menschen sind schlecht für den Wirtschaftsstandort und das Bruttosozialprodukt. Egoistische Querdenker, die uns alle in Geiselhaft neh­men wol­len. Gesundheit soll­te ver­bo­ten wer­den. Unterstützen sie die Maßnahmen der Bundesregierung, und wer­den sie krank.

  2. Es soll­te – absurd genug gegen jede Abgeordnetenethik – als Ausnahme eine rei­ne Gewissensentscheidung eines jeden ein­zel­nen Abgeordneten wer­den. Dann aber haben sich immer­zu Gruppengespräche "erge­ben" bei der eine Gruppe um die Zustimmung einer gan­zen Fraktion warb. Nun also ist eine gan­ze Fraktion gegen einen Vorschlag – wie­der ist nicht die Rede von der – eigent­lich für abge­ord­ne­te nor­ma­len – Einzel-Gewissensentscheidung. Und die ein­fa­che Mehrheit reicht auch. Wenn also die gewis­sen­haf­ten Abgeordneten ein­fach nicht hin­ge­hen haben sie ihrer Gewissensentscheidung gewiss genü­ge getan und sind ja nicht schuld, wenn die Befürworter da waren und mit ja gestimmt haben – mei­ne Mama, ein lei­der schon lan­ge ver­stor­be­nes, von Gerechtigkeitssinn fürs Soziale zwi­schen allen Klassen und Schichten strot­zen­des, öffent­lich­keits­wirk­sa­mes Berliner Original, hät­te gesagt: "Dit fal­sche Kruppzeuch." Sie hät­te ganz unweib­lich irgend­ei­nen tie­fen Ekel in sich hoch­ge­zo­gen und wenns kei­ner sieht, vor Verachtung aus­ge­spuckt… Leider habe ich nicht ihre unbe­stech­li­che Originalität geerbt, so bleibt mir der Ekel zum einen und nur das Ersticken an der lei­der zu guten Erziehung zur Höflichkeit zum anderen…

  3. bei tele­gram ‑die basis – gibt die abge­ord­ne­ten email adres­sen mit 2 doku­men­ten als pdf

    soll­te dau­er­haft zum down­load ver­füg­bar sein …

  4. Corona​-blog​.net, 04.04.2022
    Die Impfpflicht ab 18 ist vom Tisch?
    Nein – neu­er Gesetzesentwurf beab­sich­tigt Einführung im Oktober

    Aktuell freut man sich in den Quantitätsmedien dar­über, dass die Impfpflicht ab 18 Jahren schein­bar „vom Tisch ist“.
    Während die unge­impf­ten „ab 50 Jährigen“ also noch ban­gen und der Rest der Deutschen auf die Ukraine schaut und angeb­li­che „Lockerungen“ fei­ert, erstel­len unse­re Politiker neue Gesetzesentwürfe, in denen es unter ande­rem um ein Impfregister und eine Beratungspflicht geht.
    Die pen­sio­nier­te Anwältin Margot Lescaux hat sich die Entwürfe im Detail ange­se­hen und festgestellt:
    auch die Impfpflicht ab 18 ist nicht vom Tisch.
    Aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben.

    Zuzutrauen ist das unse­ren Volksvertretern

  5. Lauterbach warb für den Kompromiss: "Jeder, der die Impfpflicht will, kann sich hier wie­der­fin­den. Wer aber dage­gen stimmt, ris­kiert erneut Lockdowns und Leid im Herbst."

    <– Was für ein ver­damm­ter Widerling. Durchschaut das nicht mal irgend­wann jemand?
    Hallo Karl. Du ris­kierst, dass im Herbst die Mistgabeln flie­gen. So lang­sam ist näm­lich das Fass voll.
    Oder um es auf see­len­lo­se Lauterbach-Art zu sagen: "Herbst könn­te Mistgabeln flie­gen. Fass ist voll. Jetzt ganz schnell nach­den­ken. Sonst alles aus. Jetzt unbe­dingt nachdenken"

    1. @Getriebesand:
      "Die Wahrheit bedeu­tet in vie­len Fällen den poli­ti­schen Tod" – Karl Lauterbach im Interview. Er muss also, um den eige­nen Hals zu ret­ten (- denn in sei­nem Fall könn­te es här­ter kom­men als nur ein poli­ti­scher Exodus-), immer wei­ter im Panikmodus vor­wärts pre­schen, weil ihm sonst die bal­di­ge Abrechnung droht; denn die Wahrheit wird sie­gen‼️

  6. Also qua­si eine Impf-Pflicht auf Vorrat, oder? Nicht dass ich dar­an zwei­feln wür­de, dass die­ses unser VerfG mit sei­nem Wirtschaftsanwalt ‑Präsi auch die­sen Nonsens durch­win­ken wür­de, aber auf wel­chem Planeten soll so etwas juri­stisch oder wis­sen­schaft­lich plau­si­bel begründ­bar sein?

  7. Fassadenkratzer, 29.03.2022
    Wissenschaftlergruppe: Sofortiger Stopp der Impfung mit mRNA-basier­ten Wirkstoffen! Keinerlei Impfpflicht!

    Eine inter­dis­zi­pli­nä­re, par­tei­un­ab­hän­gi­ge Wissenschaftlergruppe mit den Professoren Dr. Werner Bergholz, Dr. Stefan Hockertz, Dr. Dr. Christian Schubert und Dr. Wolf‑D. Stelzner hat die wich­tig­sten medi­zi­nisch-wis­sen­schaft­li­chen Argumente gegen die ange­droh­te Impfpflicht über­sicht­lich zusammengestellt.
    Sie for­dern einen sofor­ti­gen Impfstopp und selbst­ver­ständ­lich den Verzicht auf jeg­li­che Impfpflicht. –
    Eine Pflichtlektüre, ins­be­son­de­re für alle Parlamentarier des Deutschen Bundestages. Urteilsfähig und in der Lage, sich ein Votum über eine COVID-Impfpflicht zuzu­trau­en, kön­nen sie erst sein, wenn sie die Argumente des fol­gen­den Textes ken­nen (hl)

    Fassadenkratzer 01.04,2022
    Pathologen setz­ten in Brandbriefen dem Paul-Ehrlich-Institut kur­ze Frist, das Impfen unver­züg­lich zu stoppen

    Das für die Impfsicherheit zustän­di­ge staat­li­che Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ver­harm­lost in sei­nen Sicherheitsberichten per­ma­nent die immer mehr im zeit­li­chen Zusammenhang mit den mRNA-Impfstoffen zuta­ge tre­ten­den schwe­ren Impfnebenwirkungen und Todesfälle und leug­net, bis auf weni­ge Ausnahmen, einen kau­sa­lem Zusammenhang.
    Darauf ist hier schon ein­ge­hend hin­ge­wie­sen worden.
    Eingaben von Wissenschaftlern, Journalisten und einer Krankenversicherung haben bis­her nichts bewirkt.
    Nun hat auch der renom­mier­te Pathologe Prof. Arne Burkhardt auf Grund sei­ner alar­mie­ren­den Forschungsergebnisse in zwei Brandbriefen an das PEI einen sofor­ti­gen Impf-Stopp gefor­dert. Doch in obrig­keits­staat­li­cher Manier hüllt es sich in Schweigen. 

    mul­ti­po­lar, 03.04.2022
    „Unseriöse Veröffentlichung“

    55 Wissenschaftler, dar­un­ter 43 Professoren, for­dern das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung dazu auf, sei­ne Kritik am Kuhbandner-Papier, das einen zeit­li­chen Zusammenhang zwi­schen den COVID-Impfungen und einem Anstieg der Todesfälle belegt, zurückzuziehen.
    Die Kritik an dem Papier ent­hal­te „meh­re­re Fehlinterpretationen und Falschbehauptungen“ und füh­re die Bevölkerung hin­sicht­lich mög­li­cher töd­li­cher Nebenwirkungen in die Irre.
    Multipolar doku­men­tiert die Forderung der Wissenschaftler.

    Dumme Frage:
    Was wür­de unse­re Volksvertreter denn abhal­ten, eine Impfpflicht zu beschliessen?

  8. Salat Salat,
    Sorry, Here goes:

    Jesuiten, wie Franziskus wis­sen die Totsünde der Lüge zu ver­mei­den, dass die C-“Impfung“vor Ansteckung der Nächsten schüt­zen würde.Stattdessen ver­kün­de­te er als Pontifex Maximus im Vaticanstaat ex Cathedra die C‑Zwangsimpfung mit Gen-Cocktails,auf Basis abge­trie­be­ner mensch­li­cher Embryonen, wel­ches nach Franziskus und offi­zi­el­ler Kirchenlehre gleich­falls eine Totsünde darstellt.

    Der sich unfehl­bar wäh­nen­de Gesundheitspope mit dem Karl der Große Komplex, will es dem Pontifex Maximus am Donnerstag im Bundestag auf Teufel komm raus mit sei­ner„ frei­wil­li­gen Impfpflicht “gleich­tun. Ohne Zweifel wer­den ihn vie­le gehirn­ge­wa­sche­ne Untertanen, aka Bürger des Plandemie ver­lass mich nie D. Landes dafür dafür lob­prei­sen, wie ihn ohne Zweifel sei­ne Amtskollegen in den Nachbarländern dafür aus­la­chen wer­den. Die haben die C‑Zwangsmaßnahmen ein­ge­stellt, oder wie die Schweiz und Uk auf­ge­ho­ben und eine „Impfpflicht“ auf Vorrat für ein Halskratzen nach Omicrönchen wäre selbst in Fassadendemokratien völ­lig undenkbar.
    Die haben aller­dings in die­sen Ländern kei­ne Stadt mit einer pro­fi­ta­blen Goldgasse.

    KL der Big Pharma-Lobbyist sieht sich ohne Zweifel schon in Erwartung des gro­ßen Bundesverdienstkreuzes am Bande.
    Niemals mehr Hinterbänkler will er sein. Ein Hofnarr mit
    Propellerfliege, der nur all­jähr­lich zur Grillsaison als Spassbremse auf sich auf­merk­sam macht um den Menschen die gute Laune zu ver­der­ben mit sei­ner bekannt nöli­gen Singsang Dauerschleifen Warnung vor den bösen Folgen vor gegrill­tem Fisch. Erhitzt den Fisch in der Pfanne, das ist viel gesünder.
    Das macht aber kei­nen Spass. Karli kann weg!

    1. @ Regina C.: Genau, er soll – mit oder ohne Propeller – auf jeden Fall die Fliege machen. Das dürf­te ja bei sei­nem phy­si­schen wie poli­ti­schen Fliegengewicht kein Problem sein!

  9. Focus online, 05.04.2022
    Ausmaß bleibt unklarViele Impfnebenwirkungen nicht gemel­det? Ministerium ver­schlepp­te wich­ti­ge Datenerfassung

    Experten gehen davon aus, dass vie­le mög­li­che Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen nicht gemel­det werden.
    Dass die Behörden über kein kla­res Bild ver­fü­gen, liegt nicht nur am kom­ple­xen Meldeverfahren.
    Es wur­den offen­bar wich­ti­ge Daten nicht zusammengeführt.

    Die mei­sten Erwachsenen und Jugendlichen in Deutschland sind mitt­ler­wei­le gegen Covid-19 geimpft, vie­le auch geboostert.
    Dass die Impfung in sel­te­nen Fällen neben den übli­chen, harm­lo­sen Impfreaktionen auch gra­vie­ren­de Nebenwirkungen haben kann, war lan­ge bekannt – vor allem die Myokarditis (Herzmuskelentzündung) bei jün­ge­ren Männern und Jugendlichen. Laut Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) liegt die Melderate von ver­mu­te­ten Impfnebenwirkungen bei 1,64 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für schwer­wie­gen­de Reaktionen 0,20 Meldungen pro 1000 Impfdosen.

    Corona-Impfung Nebenwirkung:
    Experten sehen zu gerin­ge Melderate

    Das Problem: Die Melderate bezieht logi­scher­wei­se nur sol­che Fälle mit ein, die auch erkannt und gemel­det wurden.
    Vor dem Hintergrund der unmit­tel­bar bevor­ste­hen­den Impfpflicht-Abstimmung im Bundestag stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung einen aus­rei­chend gesi­cher­ten Überblick über das Ausmaß der Nebenwirkungen hat.
    Es meh­ren sich die Anzeichen dafür, dass dies nicht der Fall ist.

    So berich­te­ten zuletzt der MDR und das ARD-Magazin Plusminus dar­über, dass Impfschäden nach den gegen­wär­ti­gen Erkenntnissen zwar sel­ten sei­en, die Betroffenen aber Probleme hät­ten, von Ärzten über­haupt ernst genom­men zu werden .
    Auf der Webseite des Plusminus-Beitrages fin­den sich aktu­ell 69 Seiten an User-Kommentaren, die von ähn­li­chen Erlebnissen berichten.

    Ärzte wün­schen sich „nie­der­schwel­li­ges Meldesystem“

    Auch FOCUS Online hat­te im März von Ärzten berich­tet, die eine ver­gleichs­wei­se hohe Zahl von Nebenwirkungen regi­strier­ten , dar­un­ter neu­ro­lo­gi­sche Probleme, und die­se auch ans PEI meldeten.
    Sie berich­te­ten auch davon, dass die Meldung sehr zeit­auf­wän­dig sei und des­halb ver­mut­lich bei vie­len Ärzten unter den Tisch fal­len könnte.

    Besser sei ein „nie­der­schwel­li­ges Meldesystem“.

    Eine wahr­schein­li­che Untererfassung von Nebenwirkungen bestä­tigt auch Harald Matthes, ärzt­li­cher Leiter des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe und Stiftungsprofessor am Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité Berlin.
    Er geht auf Basis einer Studie von einer Untererfassung der Fälle von min­de­stens 70 Prozent aus .
    Schwere und anhal­ten­de Nebenwirkungen sei­en den­noch selten.

    70 Prozent oder mehr aller Fälle nicht erfasst?

    Selbst wenn nicht alle Fälle schwer­wie­gend sind und zu dau­er­haf­ten Schäden füh­ren, so bedeu­ten sie doch in eini­gen Fällen zumin­dest, dass Betroffene für eine gewis­se Zeit krank­ge­schrie­ben sind.
    Damit ist dann bei jeder neu­en Impf- und Booster-Kampagne zu rechnen.

    Problematisch wird es, wenn Warnsignale auf die wahr­schein­li­che Untererfassung nicht ein­mal unter­sucht wer­den. So wur­de der Chef der BKK Provita, Andreas Schöfbeck, ent­las­sen, nach­dem er den Datenbestand aller BKK-Krankenkassen ana­ly­siert hat­te und in einem Brief ans Paul-Ehrlich-Institut (PEI) davor warn­te, dass es eine über den Erwartungen lie­gen­de Anzahl gemel­de­ter und teils auch behand­lungs­be­dürf­ti­ger Nebenwirkungen gebe.
    Das Argument des BKK-Dachverbands: Schöfbeck habe die Daten falsch inter­pre­tiert und auch nicht im Auftrag der BKK gehandelt.

    BKK-Vorstand warn­te – und wur­de entlassen

    FOCUS Online hat­te bereits kurz nach dem Brief mit Schöfbeck Kontakt aufgenommen.
    Er sei sich bewusst, dass der zeit­li­che Druck und die kur­ze Antwortfrist, die er mit sei­nem Brief auf­ge­baut habe, im Nachhinein gese­hen ein Fehler gewe­sen sei, so der nun geschass­te Kassen-Chef.
    Inhaltlich blieb er jedoch bei sei­nen Aussagen.
    Die jüng­sten Medienberichte zu Nebenwirkungen zei­gen, dass Schöfbecks Warnung zumin­dest unvor­ein­ge­nom­men hät­te geprüft wer­den müssen.

    „Nicht vor­sich­tig genug formuliert“

    Auch Harald Matthes von der Charité kri­ti­siert den Umgang mit Schöfbeck.
    Im Interview mit FOCUS Online sag­te er:
    „Wenn man Andreas Schöfbeck etwas vor­wer­fen kann, dann viel­leicht, dass er nicht vor­sich­tig genug for­mu­liert hat.
    Er hät­te sagen sol­len, es gibt hier einen Hinweis, die Kausalität ist aber noch zu prüfen.
    Es war nicht ganz klar, ob er sich poli­tisch geäu­ßert hat, oder ob er ein­fach sei­ner Sorgfaltspflicht nach­kom­men und sagen woll­te: Hier ist ein Signal, das bit­te genau­er unter­sucht wer­den muss. Diese klei­ne Differenzierung hat ihn den Job gekostet.“

    Stattdessen wur­de der BKK-Chef in unge­wöhn­lich aggres­si­ver Form ver­bal ange­gan­gen, unter ande­rem von Dirk Heinrich, dem Bundesvorsitzenden des Verbandes der nie­der­ge­las­se­nen Ärztinnen und Ärzte (Virchowbund).
    Heinrich warf Schöfbeck „pein­li­ches Unwissen oder Täuschungsabsicht“ vor und bezeich­ne­te ihn indi­rekt als der Querdenker-Szene zugehörig.
    Nicht jeder Verdachtsfall bestä­tigt sich – muss aber trotz­dem gemel­det werden

    Zwar ist Heinrichs Aussage rich­tig, dass nicht alle Verdachtsfälle auch nach­ge­wie­se­ne Impfnebenwirkungen sind und dass bei den Meldungen nicht nur schwer­wie­gen­de Komplikationen, son­dern auch eher harm­lo­se Impfreaktionen mit erfasst wurden.
    Doch müss­te bei neu­ar­ti­gen Impfstoffen wie den mRNA-Präparaten die Hemmschwelle, auch unspe­zi­fi­sche Nebenwirkungen zu mel­den, um ein Underreporting aus­zu­schlie­ßen, schon aus Verpflichtung der Ärzte ihren Patienten gegen­über ja eher nied­rig sein.

    Das zeigt das berühm­te Pandemrix-Beispiel.
    In dem vom Robert-Koch-Institut und der Bundesgesundheitszentrale für gesund­heit­li­che Aufklärung (BZgA) her­aus­ge­ge­be­nen „Impfbuch für alle“, das zur Corona-Impfung in deut­schen Apotheken ver­teilt wird, fin­det sich zum Thema Schweinegrippe-Impfung fol­gen­der Eintrag:
    „Insgesamt waren gegen die­ses Grippevirus fünf Impfstoffe zuge­las­sen worden.
    Bei einem davon, Pandemrix, tra­ten spä­ter Fälle von Narkolepsie auf – näm­lich bei je einem von 181.000 geimpf­ten Erwachsenen sowie bei je einem von 18.400 geimpf­ten Kindern.
    Die Betroffenen lei­den unter unkon­trol­lier­ba­ren Einschlafanfällen und häu­fi­gen Stürzen.“

    Langzeitwirkungen sel­ten, aber möglich

    Es han­del­te sich laut „Ärzteblatt“ bei der Narkolepsie um eine Autoimmunerkrankung, die gegen bestimm­te Rezeptoren im Gehirn gerich­tet war.
    Verantwortlich dafür sei­en Antikörper im Blut gewe­sen. Entscheidend ist hier der Zeitablauf:
    Die ersten Komplikationen gab es 2010, ins­ge­samt wur­den aber bis 2015 rund 1300 Fälle bekannt, so das „Ärzteblatt“.

    Spätere Erkrankungen erklär­ten Wissenschaftler in einer Hypothese damit, dass die soge­nann­te Blut-Hirn-Schranke, die nor­ma­ler­wei­se Antikörper nicht durch­lässt, bei einer wei­te­ren Erkrankung oder schwe­ren Entzündung kurz­zei­tig durch­läs­sig gewor­den sei.
    "Dieses Ereignis müss­te nicht mit der Impfung zusam­men­fal­len, da die Antikörper ja lebens­lang im Blut vor­han­den sind.
    Dies wür­de erklä­ren, war­um Geimpfte auch Jahre nach der Impfung noch an einer Narkolepsie erkran­ken kön­nen", so das Fachblatt weiter.

    Wie Nebenwirkungen erfasst werden

    Wie also kann man bei den Covid-19-Impfungen, die immer­hin nach einem neu­ar­ti­gen Wirkprinzip arbei­ten, sicher­stel­len, dass auch sel­te­ne Nebenwirkungen und mög­li­che Langzeitwirkungen nicht über­se­hen werden?
    Tatsächlich ist es in Deutschland die Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts, von sich aus alles zur Erfassung aller Nebenwirkungen beizutragen.
    Es muss gemäß Arzneitmittelgesetz (AMG) alle geeig­ne­ten Maßnahmen tref­fen, um Verdachtsfälle über gemel­de­te Nebenwirkungen zu identifizieren.
    Es genügt dabei, wenn Anhaltspunkte, Hinweise oder Schlüsse zu der Annahme füh­ren, dass das Arzneimittel an dem Auftreten der Nebenwirkung betei­ligt ist;
    ein beleg­ter kau­sa­ler Zusammenhang muss im Sinne des Gesetzes also gar nicht vorliegen.

    Das PEI äußert sich gegen­über FOCUS Online zu den erwähn­ten BKK-Daten folgendermaßen:
    „Aus Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts sind all­ge­mei­ne ICD-Codes zu Impfnebenwirkungen, wie sie bei­spiels­wei­se bei der Abfrage der Krankenkasse BKK ProVita ver­wen­det wur­den (T88.0, T88.1, Y59.9 sowie U12.9) wenig geeig­net, das Nebenwirkungsprofil der ein­zel­nen Impfstoffe zu untersuchen.
    So kön­nen kei­ne robu­sten Aussagen über bestimm­te, impf­stoff­spe­zi­fi­sche Nebenwirkungen gemacht wer­den (z.B. Myokarditis nach mRNA-Impfstoffen, Immunthrombozytopenie nach ade­no­vi­ra­len Vektorimpfstoffen).
    Auch kann nicht sicher zwi­schen schwer­wie­gen­den und kurz­fri­sti­gen, vor­über­ge­hen­den uner­wünsch­ten Reaktionen unter­schie­den werden.
    Aus die­sem Grunde favo­ri­siert das Paul-Ehrlich-Institut eine detail­lier­te Auswertung von Patientendaten, um die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe kon­ti­nu­ier­lich wei­ter zu unter­su­chen. Dies soll in anony­mi­sier­ter Form erfol­gen, um dem Datenschutz gerecht zu werden.“

    „Bisher ste­hen Daten der Krankenkassen nicht zur Verfügung“

    Dann aber spielt das PEI den Ball qua­si an die Krankenkassen zurück:
    „Eine ent­spre­chen­de Sicherheitsstudie für die COVID-19-Impfstoffe auf Basis anony­mi­sier­ter Krankenkassendaten wur­de bereits im Jahr 2020 vom Paul-Ehrlich- Institut geplant und eine Finanzierung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zugesagt.
    Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Daten angefragt.
    Bislang ste­hen die­se Daten von den Krankenkassen dem Paul-Ehrlich-Institut noch nicht zur Verfügung“.

    Das PEI wuss­te also offen­bar sehr früh, dass man mit den vor­han­de­nen Daten das Nebenwirkungs-Spektrum der Impfstoffe nicht umfas­send wür­de beur­tei­len können –
    die wich­ti­ge Zusammenführung der Daten wur­de aber verschleppt:
    Es gibt, im Gegensatz zu Schweden bei­spiels­wei­se, in Deutschland kein Impfregister.
    Verantwortung wird hin und her gereicht

    Die Krankenkassen wei­sen eben­falls auf das Datenproblem hin. So sag­te die AOK im März auf Anfrage von FOCUS Online:
    „ Die wis­sen­schaft­li­chen Institute der gesetz­li­chen Krankenkassen haben sich daher schon zu Beginn der Impfkampagne gemein­sam gegen­über dem Bundesgesundheitsministerium dafür stark gemacht, die Daten zu den Impfungen an die Krankenkassen zu über­mit­teln, damit die­se das Paul-Ehrlich-Institut bei der Bewertung der Sicherheit der Impfung unter­stüt­zen können.“
    (…) Auch wenn den Krankenkassen die Informationen über durch­ge­führ­te Impfungen vor­lie­gen wür­den, könn­te man damit nur die Häufigkeit schwe­rer Nebenwirkungen (Sinusvenenthrombose, Myokarditis, Perikarditis) im Vergleich zu geeig­ne­ten Kontrollgruppen bewerten.
    Denn nur bei die­sen schwe­ren Nebenwirkungen ist zu erwar­ten, dass sie auch dif­fe­ren­ziert in den Abrechnungsdaten doku­men­tiert werden.
    “ Etwas salopp könn­te man sagen: Es han­delt sich um einen klas­si­schen Fall von Verantwortungs-Ping-Pong.

    PEI lie­fert Daten für meh­re­re Studien

    Trotz der feh­len­den Krankenkassen-Daten arbei­tet das PEI nach eige­nen Angaben aber an meh­re­ren, der­zeit noch lau­fen­den Studien zur Impfstoff-Sicherheit mit oder führt die­se durch, zum Beispiel:

    Die „SafeVac App 2.0“-Studie, die sich mit der Langzeitsicherheit der Impfstoffe befasst. 

    „Die aktu­el­le Teilnehmerzahl beträgt mehr als 730.000 geimpf­te Personen, der Beobachtungszeitraum umfasst 12 Monate“, so das PEI.
    Eine Zusammenarbeit mit dem Register für Kinder und Jugendliche mit Verdacht auf Myokarditis (Mykke) – hier­zu gibt es laut der Behörde eine Untersuchung ein­schließ­lich Langzeitverlauf von Verdachtsfällen einer Myokarditis nach COVID-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen.
    Eine Untersuchung zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft – hier arbei­te man mit der Berliner Charité zusammen.

    Nebenwirkungen selbst mel­den eben­falls möglich

    Schließlich kön­nen Geimpfte oder deren Angehörige beob­ach­te­te Nebenwirkungen auch selbst mel­den, wozu bereits seit eini­gen Jahren – also auch für ande­re Impfungen und Medikamente schon vor Beginn der Corona-Pandemie – ein eige­nes Portal ein­ge­rich­tet wur­de (www​.neben​wir​kun​gen​.bund​.de).
    Bei der Meldung muss man unter ande­rem die Chargen-Nummer des Impftstoffs ange­ben, die man im Impfzertifikat (aus­ge­druckt oder digi­tal) findet.

    Nicht weni­ger kom­pli­ziert als die mög­li­che Untererfassung von Nebenwirkungen ist die Frage, wie Geimpfte im Schadensfall über­haupt bele­gen kön­nen, dass die Impfung auch die Ursache für ihre Komplikationen war.
    Schließlich kom­men gera­de bei Herzproblemen oder Gefäßerkrankungen alle mög­li­chen Ursachen in Betracht.

    Wie beweist man, ob Impfung wirk­lich Ursache für einen Schaden war?

    FOCUS Online-Rechtsexperte Marco Rogert von der Kanzlei Rogert & Ulbrich in Köln geht zwar davon aus, dass in die­sem Fall die soge­nann­te „Beweislasterleichterung“ greift:
    „Demnach wird ver­mu­tet, dass ein Arzneimittel eine Erkrankung ver­ur­sacht hat, wenn es im Einzelfall dazu „geeig­net“ ist.
    Relevant sind dabei etwa die Zusammensetzung des Medikaments, sei­ne Dosierung, der zeit­li­che Zusammenhang zu der Erkrankung und der gesund­heit­li­che Zustand des Patienten. Auch das Schadensbild und der gesund­heit­li­che Zustand des Geschädigten im Zeitpunkt der Anwendung sowie alle son­sti­gen Gegebenheiten, die im Einzelfall für oder gegen die Schadensverursachung spre­chen, sind dabei zu berück­sich­ti­gen“, so Rogert.
    Allerdings reicht das nicht aus: „Der phar­ma­zeu­ti­sche Unternehmer die Kausalitätsvermutung wie­der aus­he­beln, wenn er nur eine mög­li­che ande­re Schadensursache benennt. Die Anwendung eines wei­te­ren Arzneimittels, das den Schaden ver­ur­sacht haben könn­te, kann hin­ge­gen nicht her­an­ge­zo­gen wer­den, um die Kausalitätsvermutung zu ent­kräf­ten“, so Rogert weiter.

    Gerichte müs­sen im Einzelfall entscheiden

    Vorteilhaft für Geschädigte sei ein Auskunftsanspruch gegen­über dem Hersteller der Impfstoffe über die ihm bekann­ten Nebenwirkungen und Wechselwirkungen.
    „Nach der Rechtsprechung reicht ein unbe­stimm­ter Verdacht nicht aus.
    Allerdings muss der Geschädigte im Verfahren um den Auskunftsanspruch auch nicht den Beweis der Kausalität füh­ren. Dem Richter obliegt inso­weit eine Plausibilitätsprüfung, wobei die ernst­haf­te Möglichkeit eines Zusammenhangs für den Auskunftsanspruch aus­reicht“, so Rogert.

    Befremdlich wirkt der­weil der Umgang des Bundesgesundheitsministers selbst mit dem Thema.
    Karl Lauterbach hat­te mehr­fach betont, die Impfungen sei­en „qua­si nebenwirkungsfrei“.
    Da selbst sein eige­nes Ministerium eine man­geln­de Datenlage dazu ein­räu­men muss, ist die­se pau­scha­le Aussage kaum halt­bar – und dürf­te bei den Betroffenen nicht gera­de gut ankommen.

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