Während kein einziger der millionenschweren Maskendealer aus der CDU/CSU-Fraktion verurteilt wurde, gibt es jetzt eine Gerichtsentscheidung gegen einen Arzt. Auf pnp.de ist am 2.5. zu lesen:
»Prozess um falsche Masken-Atteste: Das Urteil ist gefallen
Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50 000 Euro zahlen. Nach Überzeugung der Richter befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie legten ihm am Montag Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. Der Richter sah bei dem Mann "Selbstüberschätzung".
Zudem erhält der Arzt ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot: Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erläuterte. Dieses Berufsverbot wurde auch vorläufig angeordnet und gilt demnach bereits vor Rechtskraft des Urteils… Mit seinem Tun habe der Arzt letztlich Dritte gefährdet.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot gefordert, die Verteidiger des Arztes hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen…«
Update: Eine erste Stellungnahme zum Urteil veröffentlichte Dr. Ronny Weikl am 3.5. auf youtube.com.
https://www.vorwaerts.de/artikel/maskendeals-csu-nuesslein-sauter-freigesprochen-wurden
Es gibt kein Rechtsstaat mehr!!
Der Zusammenhang erschliesst sich mir zumindest so. Wenn die "Maskendeals" gesetzeskoform sind, würden Ärzte wie der Verurteilte die möglichen Umsätze schädigen. Der Arzt dagegen hat die Möglichkeit für's gleiche Honorrar Nasentropfen zu verschreiben oder sonstwas. Also unterstützt unser lieber Richter die armen CSU-Politiker, die sonst kaum etwas haben zum Leben. Wenn die schon Masken verkaufen müssen! Man sollte CSU-Politikern Sonderbezugskarten für die regionalen Tafeln ausstellen, schliesslich ackern die sich für uns Bürger Krumm-Bucklig und müssen sich vom Maskenverkauf ernähren. Das ist doch kein Wunder dass die Umsätze erzwingen müssen. Ich hätt' sogar noch'n alten Schlafsack den ich für CSU'ler spenden könnte. Endlich eine gute Politik wär's mir wert. 😉 Deckt Euch gut zu!
[Kennzeichnung: Nicht so Bierernst gemeint – HAHA]
@Laudis.… mir wäre es lieber gewesen, der Richter hätte die CSU-Politiker dazu verurteilt, „ihr“ Geld den Tafeln oder sonstigen sozialen Einrichtungen zu spenden…
Es handelt sich wohl eher um Selbstüberschätzung der Richter, die medizinische Sachverhalte beurteilen wollen (vermutlich ohne Gutachten eingeholt zu haben).
Die Einschüchterung der Ärzte ist für uns alle kritisch: Ein Arzt, der nicht mehr nach eigenem Gewissen entscheiden darf, steht für jeden totalitären Unfug zur Verfügung.
Immerhin:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-karlsruhe-2rb37ss25-22-anforderungen-attest-befreiung-maskenpflicht/
Bislang durften ärztliche Atteste von Behörden nicht in Zweifel gezogen werden; jedenfalls wurden sie nicht strafrechtlich verfolgt‼️ Allenfalls konnte bei arbeitsrechtlichen Konflikten noch eine zusätzliche Beurteilung durch den Amts- oder Betriebsarzt erwirkt werden.
Dieser amtliche Eingriff in die ärztliche Gewissens-Entscheidung stellt meines Erachtens eine Rechtsbeugung dar‼️
Noch dazu mit dieser Unverhältnismäßigkeit im Strafmaß!
Die umgehende Rehabilitierung aller mutigen Ärzte, die in dieser Plandemie verdächtigt, verfolgt, bedroht oder bestraft wurden, ist zwingend angesagt; lasst uns weiter für den Sieg der Wahrheit kämpfen und den sofortigen Stopp der mRNA- Nötigung sowie Masken‑, Abstands‑, Test- und Lockdown- Maßnahmen. Schluss mit dem Ausschluss der Ungeimpften vom gesellschaftlichen Leben! Alle Panikstifter vor Gericht‼️
Sowohl Dr. Weikl als auch die Staatsanwaltschaft sind in Berufung gegangen.
Der einzige den der Mann offenbar gefährdet hat, ist er selbst.
In dem Zusammenhang auch noch der Hinweis auf die tkp Seite: https://tkp.at/2022/05/02/drosten-studie-von-april-2020-zeigt-schutz-vor-corona-infektion-zu-100-prozent-durch-medikament/
Danach gibt es wirksame Gegenmittel gegen die „Seuche“ und all die Maßnahmen waren und sind obsolet.
… und noch viel wichtiger: da die Studie (an der Herr Drosten beteiligt war) bereits Mitte 2020 peer reviewed veroeffeentlicht wurde, war bereits Mitte 2020 unzweifelhaft wissenschaftlich bestaetigt, dass es wirksame Medikamente zur Behandlung von Covid-19 gab. Damit verfiel bereits zu diesem Zeitpunkt (fast ein halbes Jahr vor der bedingten Zulassung des ersten "Impfstoffs") die gesetzliche Grundlage fuer diese bedingte Zulassung.
Ob (und wenn ja, welche) Kosequenzen daraus fuer die Entscheider bei der EMA und dem PEI folgen muessten, sollte schnellstens untersucht werden und ggfs. Strafverfahren dazu eroeffnet werden. Leider wird es diese sinnvolle Aufarbeitung wohl nie geben …
"Selbstüberschätzung" scheint wohl eher eine Art Selbstbeschreibung sein – projiziert.
Schlimm genug, von Schwachköpfen regiert zu werden, sie dominieren aber auch die Gerichte.
Es ist unglaublich…
Und wie soll er denn Dritte gefährdet haben?
Wo sind die Beweise hierfür?
Asymptomatische Infektionen sind längst widerlegt.
@ JJPershing
Die angeblich antiviralen respektive transmissionshemmenden Eigenschaften der Masken ebenfalls.
Bis 2020 entsprach es dem über Jahrzehnte etablierten Stand der Wissenschaft, den selbst "Prof. Dr." Pfosten zu Beginn noch wahrheitsgemäß referiert hat, dass Masken gegen respiratorische Viren unwirksam sind, dafür eine Vielzahl – teils gefährlicher – Nebenwirkungen aufweisen; daher die arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen. Nicht, dass es neuer Beweise oder Nachweise bedurft hätte, aber der gesunde Menschenverstand, "common sense", wie Thomas Paine gesagt hätte, und die Empirie der vergangenen zwei Jahre bestätigen dieses Wissen.
Nur bis zu den "Huren der Fürsten", wie wiederum Georg Büchner gesagt hätte, scheint das nicht durchzudringen oder sie ignorieren diese Erkenntnis absichtlich geflissentlich.
Das Video ist auf youtube noch auffindbar. Das war eine vom RBB am 30.01. ausgestrahlte Sendung.
https://www.youtube.com/watch?v=6GPMy_TICDg
Die Aussage zu den Masken ist ab ca. 25:20 zu finden. Aber auch der Rest der Sendung ist im Vergleich zu spaeteren Aussagen dieses Menschen sehr interessant …
Hatte er eine schlechte Verteidigung oder einen schlechten Richter? (Weikl hatte um Spenden für die Finanzierung gebeten.)
Welche Strafe steht auf unrichtige Urteile, die lediglich auf Ferndiagnosen beruhen?
"Welche Strafe steht auf unrichtige Urteile?"
Richter dürfen sich sehr grob irren. Strafbar ist nur die Rechtsbeugung (Absicht, nicht Irrtum)
@Henning: Richter sind wie kleine Götter. Die haben viel zu viel Macht. (So lange sie halbwegs auf Linie bleiben. Sonst gibts Hausdurchsuchung.)
Berufsverbot hatte er doch ohnehin schon wegen der einrichtungsbezogenen Piekspflicht, oder?
Das Urteil gegen Dr. Weikl ist ein Skandal ersten Ranges! Ebenso wie das Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover gegen den Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch, der nach 40 korrekten Dienstjahren nun aus dem Dienst entfernt werden darf, weil er auf einer Querdenker-Demo eine Rede hielt: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Naehe-zur-Reichsbuerger-Szene-Hauptkommissar-muss-gehen,reichsbuerger372.html
Herr Fritsch verliert damit seine gesamten Pensionansprüche!
Ein falsches Gesundheitszeugnis führt weder zu einer Ermittlung, geschweigedenn zu einer Verurteilung. Muss mich sehr wundern.
Da haben die Richter dem Mann übel mitgespielt. Das mit der Gefährdung Dritter allerdings, das ist ja rein hypothetisch. Die Masken halten Viren nicht zurück. Sie erschweren die Atmung. Sie sind Sammelstaette von Keimen und führen zur Rückveratmung von verbrauchter Luft nebst Schwebeteilchen. Sie "verlieren" Kunststoff-Nano-Partikel und Kleinteile welche ins feine Lungengewebe gelangen. Zudem hat der Arzt möglicherweise bloss die Gesundheit seiner Patienten zu wahren beabsichtigt. Die Richter überschätzen sich scheinbar. Im Grunde genommen gefärdet die Existzenz seiner Patienten die Gesundheit Dritter – Mit oder ohne Maske. Das war noch nie anders und wird sich bis zum Ende der Menschheit nicht mehr ändern. Wo gehen solche Richter wohl zur Schule? Nicht sehr Weise.
Wie ich mich jetzt informiert habe, ist das Urteil schon allein aaus dem Grund falsch, weil die Dokumente, wegen denen Herr Weikl vor Gericht gelandet ist, gar keine Gesundheitszeugnisse sondern Atteste waren. Juristisch und medizinisch gibt es zwischen beidenen einen erheblichen Unterschied. Atteste sind keine Gesundheitszeugnisse, die Ausstellung von Attesten erfordert nicht zwingend eine Untersuchung vor Ort. Die bayrische Aerzte Berufsordnung fordert fuer die Ausstellung von Attesten (zu denen auch Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigunngen gehoeren) nicht zwingend eine Untersuchung vor Ort. Anders sieht es bei Gesundheitszeugnissen aus. Da Herr Dr. Weikl in den Faellen fuer die er beschuldigt wurde, aber Maskenatteste (die nur Atteste und keine Gesundheitszeugnisse sind) ausgestellt hat, haette er allein aus diesem Gru d schon freigesrochen werden muessen. Allerdings haben anscheinend weder die Anwaelte noch die Schoeffen noch der Richter Kenntnis ueber den Unterschied zwischen Attesten und Gesundheitszeugnissen gehabt …
Die Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse ist tatsaechlich strafbar, die Ausstellung falscher Atteste dagegen *nicht*. Das wird auch in diesem Video von Dr. Rolf Kron und Dr. Carola Javid Kristel angesprochen:
https://crowdbunker.com/v/QLpZdbQY
Wer sich hier selbst überschätzt, dürfte wohl keine Frage sein.
Und wenn 'Selbstüberschätzung' urteilsrelevant sein sollte, dürften
99,5 % der Politdarsteller und Medienfritzen nie wieder einen Ton
bzw. eine Zeile von sich geben.
§ SCHANDE. Juristen machen mit, mal wieder.
Wer Dr. Roland Weikl mit einer Spende für die Gerichtskosten unterstützen möchte, hier sind die Bank-Daten:
https://www.wochenblick.at/brisant/brutal-verfolgt-von-corona-regime-existenz-vernichtet-prof-bhakdi-bittet-um-hilfe/
Wie ich gerade gesehen habe, erklärt Dr. Weikl in einem Video vom 2.5. dass inzwischen das Konto bei der DKB ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde.