Wegen 79 Maskenattesten: Berufsverbot und 50.000 € Strafe

Während kein ein­zi­ger der mil­lio­nen­schwe­ren Maskendealer aus der CDU/CSU-Fraktion ver­ur­teilt wur­de, gibt es jetzt eine Gerichtsentscheidung gegen einen Arzt. Auf pnp​.de ist am 2.5. zu lesen:

»Prozess um fal­sche Masken-Atteste: Das Urteil ist gefallen

Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen fal­scher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate ver­ur­teilt wor­den. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50 000 Euro zah­len. Nach Überzeugung der Richter befrei­te der Mediziner Patienten mit fal­schen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie leg­ten ihm am Montag Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. Der Richter sah bei dem Mann "Selbstüberschätzung".

Zudem erhält der Arzt ein drei­jäh­ri­ges, teil­wei­ses Berufsverbot: Er darf in die­ser Zeit kei­ne Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht aus­stel­len, wie eine Justizsprecherin erläu­ter­te. Dieses Berufsverbot wur­de auch vor­läu­fig ange­ord­net und gilt dem­nach bereits vor Rechtskraft des Urteils… Mit sei­nem Tun habe der Arzt letzt­lich Dritte gefährdet.

Die Staatsanwaltschaft hat­te für den 59 Jahre alten Mediziner eine zwei­ein­halb­jäh­ri­ge Haftstrafe sowie ein drei­jäh­ri­ges Berufsverbot gefor­dert, die Verteidiger des Arztes hat­ten auf Freispruch plä­diert. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Die Verteidiger kün­dig­ten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen…«

Update: Eine erste Stellungnahme zum Urteil ver­öf­fent­lich­te Dr. Ronny Weikl am 3.5. auf you​tube​.com.

24 Antworten auf „Wegen 79 Maskenattesten: Berufsverbot und 50.000 € Strafe“

    1. Der Zusammenhang erschliesst sich mir zumin­dest so. Wenn die "Maskendeals" geset­zes­ko­form sind, wür­den Ärzte wie der Verurteilte die mög­li­chen Umsätze schä­di­gen. Der Arzt dage­gen hat die Möglichkeit für's glei­che Honorrar Nasentropfen zu ver­schrei­ben oder sonst­was. Also unter­stützt unser lie­ber Richter die armen CSU-Politiker, die sonst kaum etwas haben zum Leben. Wenn die schon Masken ver­kau­fen müs­sen! Man soll­te CSU-Politikern Sonderbezugskarten für die regio­na­len Tafeln aus­stel­len, schliess­lich ackern die sich für uns Bürger Krumm-Bucklig und müs­sen sich vom Maskenverkauf ernäh­ren. Das ist doch kein Wunder dass die Umsätze erzwin­gen müs­sen. Ich hätt' sogar noch'n alten Schlafsack den ich für CSU'ler spen­den könn­te. Endlich eine gute Politik wär's mir wert. 😉 Deckt Euch gut zu!

      [Kennzeichnung: Nicht so Bierernst gemeint – HAHA]

      1. @Laudis.… mir wäre es lie­ber gewe­sen, der Richter hät­te die CSU-Politiker dazu ver­ur­teilt, „ihr“ Geld den Tafeln oder son­sti­gen sozia­len Einrichtungen zu spenden…

  1. Es han­delt sich wohl eher um Selbstüberschätzung der Richter, die medi­zi­ni­sche Sachverhalte beur­tei­len wol­len (ver­mut­lich ohne Gutachten ein­ge­holt zu haben).
    Die Einschüchterung der Ärzte ist für uns alle kri­tisch: Ein Arzt, der nicht mehr nach eige­nem Gewissen ent­schei­den darf, steht für jeden tota­li­tä­ren Unfug zur Verfügung.

  2. Bislang durf­ten ärzt­li­che Atteste von Behörden nicht in Zweifel gezo­gen wer­den; jeden­falls wur­den sie nicht straf­recht­lich ver­folgt‼️ Allenfalls konn­te bei arbeits­recht­li­chen Konflikten noch eine zusätz­li­che Beurteilung durch den Amts- oder Betriebsarzt erwirkt werden.
    Dieser amt­li­che Eingriff in die ärzt­li­che Gewissens-Entscheidung stellt mei­nes Erachtens eine Rechtsbeugung dar‼️
    Noch dazu mit die­ser Unverhältnismäßigkeit im Strafmaß!
    Die umge­hen­de Rehabilitierung aller muti­gen Ärzte, die in die­ser Plandemie ver­däch­tigt, ver­folgt, bedroht oder bestraft wur­den, ist zwin­gend ange­sagt; lasst uns wei­ter für den Sieg der Wahrheit kämp­fen und den sofor­ti­gen Stopp der mRNA- Nötigung sowie Masken‑, Abstands‑, Test- und Lockdown- Maßnahmen. Schluss mit dem Ausschluss der Ungeimpften vom gesell­schaft­li­chen Leben! Alle Panikstifter vor Gericht‼️

  3. Sowohl Dr. Weikl als auch die Staatsanwaltschaft sind in Berufung gegangen.
    Der ein­zi­ge den der Mann offen­bar gefähr­det hat, ist er selbst. 

    In dem Zusammenhang auch noch der Hinweis auf die tkp Seite: https://​tkp​.at/​2​0​2​2​/​0​5​/​0​2​/​d​r​o​s​t​e​n​-​s​t​u​d​i​e​-​v​o​n​-​a​p​r​i​l​-​2​0​2​0​-​z​e​i​g​t​-​s​c​h​u​t​z​-​v​o​r​-​c​o​r​o​n​a​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​-​z​u​-​1​0​0​-​p​r​o​z​e​n​t​-​d​u​r​c​h​-​m​e​d​i​k​a​m​e​nt/
    Danach gibt es wirk­sa­me Gegenmittel gegen die „Seuche“ und all die Maßnahmen waren und sind obsolet.

    1. … und noch viel wich­ti­ger: da die Studie (an der Herr Drosten betei­ligt war) bereits Mitte 2020 peer review­ed ver­oef­fe­e­nt­licht wur­de, war bereits Mitte 2020 unzwei­fel­haft wis­sen­schaft­lich bestae­tigt, dass es wirk­sa­me Medikamente zur Behandlung von Covid-19 gab. Damit ver­fiel bereits zu die­sem Zeitpunkt (fast ein hal­bes Jahr vor der beding­ten Zulassung des ersten "Impfstoffs") die gesetz­li­che Grundlage fuer die­se beding­te Zulassung.
      Ob (und wenn ja, wel­che) Kosequenzen dar­aus fuer die Entscheider bei der EMA und dem PEI fol­gen muess­ten, soll­te schnell­stens unter­sucht wer­den und ggfs. Strafverfahren dazu eroeff­net wer­den. Leider wird es die­se sinn­vol­le Aufarbeitung wohl nie geben …

  4. "Selbstüberschätzung" scheint wohl eher eine Art Selbstbeschreibung sein – projiziert.

    Schlimm genug, von Schwachköpfen regiert zu wer­den, sie domi­nie­ren aber auch die Gerichte.

  5. Es ist unglaublich…

    Und wie soll er denn Dritte gefähr­det haben?
    Wo sind die Beweise hierfür?

    Asymptomatische Infektionen sind längst widerlegt.

    1. @ JJPershing

      Die angeb­lich anti­vi­ra­len respek­ti­ve trans­mis­si­ons­hem­men­den Eigenschaften der Masken ebenfalls. 

      Bis 2020 ent­sprach es dem über Jahrzehnte eta­blier­ten Stand der Wissenschaft, den selbst "Prof. Dr." Pfosten zu Beginn noch wahr­heits­ge­mäß refe­riert hat, dass Masken gegen respi­ra­to­ri­sche Viren unwirk­sam sind, dafür eine Vielzahl – teils gefähr­li­cher – Nebenwirkungen auf­wei­sen; daher die arbeits­schutz­recht­li­chen Bedingungen. Nicht, dass es neu­er Beweise oder Nachweise bedurft hät­te, aber der gesun­de Menschenverstand, "com­mon sen­se", wie Thomas Paine gesagt hät­te, und die Empirie der ver­gan­ge­nen zwei Jahre bestä­ti­gen die­ses Wissen.

      Nur bis zu den "Huren der Fürsten", wie wie­der­um Georg Büchner gesagt hät­te, scheint das nicht durch­zu­drin­gen oder sie igno­rie­ren die­se Erkenntnis absicht­lich geflissentlich.

  6. Hatte er eine schlech­te Verteidigung oder einen schlech­ten Richter? (Weikl hat­te um Spenden für die Finanzierung gebeten.)

    1. "Welche Strafe steht auf unrich­ti­ge Urteile?"

      Richter dür­fen sich sehr grob irren. Strafbar ist nur die Rechtsbeugung (Absicht, nicht Irrtum)

    2. @Henning: Richter sind wie klei­ne Götter. Die haben viel zu viel Macht. (So lan­ge sie halb­wegs auf Linie blei­ben. Sonst gibts Hausdurchsuchung.)

  7. Das Urteil gegen Dr. Weikl ist ein Skandal ersten Ranges! Ebenso wie das Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover gegen den Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch, der nach 40 kor­rek­ten Dienstjahren nun aus dem Dienst ent­fernt wer­den darf, weil er auf einer Querdenker-Demo eine Rede hielt: https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​h​a​n​n​o​v​e​r​_​w​e​s​e​r​-​l​e​i​n​e​g​e​b​i​e​t​/​N​a​e​h​e​-​z​u​r​-​R​e​i​c​h​s​b​u​e​r​g​e​r​-​S​z​e​n​e​-​H​a​u​p​t​k​o​m​m​i​s​s​a​r​-​m​u​s​s​-​g​e​h​e​n​,​r​e​i​c​h​s​b​u​e​r​g​e​r​3​7​2​.​h​tml

    Herr Fritsch ver­liert damit sei­ne gesam­ten Pensionansprüche!

  8. Ein fal­sches Gesundheitszeugnis führt weder zu einer Ermittlung, geschwei­ge­denn zu einer Verurteilung. Muss mich sehr wundern.
    Da haben die Richter dem Mann übel mit­ge­spielt. Das mit der Gefährdung Dritter aller­dings, das ist ja rein hypo­the­tisch. Die Masken hal­ten Viren nicht zurück. Sie erschwe­ren die Atmung. Sie sind Sammelstaette von Keimen und füh­ren zur Rückveratmung von ver­brauch­ter Luft nebst Schwebeteilchen. Sie "ver­lie­ren" Kunststoff-Nano-Partikel und Kleinteile wel­che ins fei­ne Lungengewebe gelan­gen. Zudem hat der Arzt mög­li­cher­wei­se bloss die Gesundheit sei­ner Patienten zu wah­ren beab­sich­tigt. Die Richter über­schät­zen sich schein­bar. Im Grunde genom­men gefär­det die Existzenz sei­ner Patienten die Gesundheit Dritter – Mit oder ohne Maske. Das war noch nie anders und wird sich bis zum Ende der Menschheit nicht mehr ändern. Wo gehen sol­che Richter wohl zur Schule? Nicht sehr Weise.

    1. Wie ich mich jetzt infor­miert habe, ist das Urteil schon allein aaus dem Grund falsch, weil die Dokumente, wegen denen Herr Weikl vor Gericht gelan­det ist, gar kei­ne Gesundheitszeugnisse son­dern Atteste waren. Juristisch und medi­zi­nisch gibt es zwi­schen bei­de­nen einen erheb­li­chen Unterschied. Atteste sind kei­ne Gesundheitszeugnisse, die Ausstellung von Attesten erfor­dert nicht zwin­gend eine Untersuchung vor Ort. Die bay­ri­sche Aerzte Berufsordnung for­dert fuer die Ausstellung von Attesten (zu denen auch Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigunngen gehoe­ren) nicht zwin­gend eine Untersuchung vor Ort. Anders sieht es bei Gesundheitszeugnissen aus. Da Herr Dr. Weikl in den Faellen fuer die er beschul­digt wur­de, aber Maskenatteste (die nur Atteste und kei­ne Gesundheitszeugnisse sind) aus­ge­stellt hat, haet­te er allein aus die­sem Gru d schon frei­ges­ro­chen wer­den mues­sen. Allerdings haben anschei­nend weder die Anwaelte noch die Schoeffen noch der Richter Kenntnis ueber den Unterschied zwi­schen Attesten und Gesundheitszeugnissen gehabt …
      Die Ausstellung fal­scher Gesundheitszeugnisse ist tat­saech­lich straf­bar, die Ausstellung fal­scher Atteste dage­gen *nicht*. Das wird auch in die­sem Video von Dr. Rolf Kron und Dr. Carola Javid Kristel angesprochen:
      https://​crowd​bun​ker​.com/​v​/​Q​L​p​Z​d​bQY

  9. Wer sich hier selbst über­schätzt, dürf­te wohl kei­ne Frage sein.
    Und wenn 'Selbstüberschätzung' urteils­re­le­vant sein soll­te, dürften
    99,5 % der Politdarsteller und Medienfritzen nie wie­der einen Ton
    bzw. eine Zeile von sich geben.

    1. Wie ich gera­de gese­hen habe, erklärt Dr. Weikl in einem Video vom 2.5. dass inzwi­schen das Konto bei der DKB ohne Angabe von Gründen gekün­digt wurde.

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