Wegweisendes Urteil: Maskenpflicht beim Shisha-Rauchen nicht angemessen

»Vorläufige Außervollzugsetzung der Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähn­li­chen Einrichtungen« ist eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 11.3. über­schrie­ben. Dort ist zu lesen:

»Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heu­ti­gen Tage § 12 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) und die dar­in bestimm­te Verpflichtung, in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähn­li­chen Einrichtungen sowohl in geschlos­se­nen Räumen als auch unter frei­em Himmel eine Atemschutzmaske min­de­stens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleich­wer­ti­gen Schutzniveaus zu tra­gen, vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt. Gleiches gilt für § 4 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO, aller­dings nur soweit dar­in auch das Tragen einer medi­zi­ni­schen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung in die­sen Einrichtungen gere­gelt ist (Az.: 14 MN 171/22)…

[Die Regelung] … erwei­se sich als unan­ge­mes­sen. Denn der Verordnungsgeber habe ohne nach­voll­zieh­ba­ren Grund kei­ne Ausnahmen von der Maskenpflicht, z. B. zum Konsum von Getränken und Speisen oder zum Rauchen von Shisha-Pfeifen, geregelt…

Die Außervollzugsetzung der Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähn­li­chen Einrichtungen wirkt nicht nur zugun­sten der Antragstellerin in die­sem Verfahren. Sie ist viel­mehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.

Der Beschluss ist unan­fecht­bar…«

Wie gut, daß es in Schilda eine unab­hän­gi­ge Rechtsprechung gibt.

10 Antworten auf „Wegweisendes Urteil: Maskenpflicht beim Shisha-Rauchen nicht angemessen“

  1. @aa ich bewun­de­re Sie! Es war mir unmög­lich den Ausschnitt bis zum Ende zu hören, mir war schon nach der Hälfte übel….
    Danke für die Infos und ihr Durchhaltevermögen!

    1. Meinten Sie, Marianne Schuster, einen ande­ren Thread? Den mit Karl Lauterbach im Video? Da wäre Ihre Abneigung verständlich.

      Aber dass die Lüneburger OVG Richter / Richterinnen / Ehrenamtliche Richter erkannt haben, die Maskenpflicht ist NICHT ange­bracht und total obso­let in Clubs, Discos und wirk­lich sehr hin­der­lich beim Shisha-Rauchen, ist doch eher ein Grund zur Freude!! Weil mit dem Urteil gesun­de, rea­li­sti­sche Urteilskraft sicht­bar gewor­den ist. Ich bin kei­ne Shisha-Raucherin, aber freue mich sehr, dass alle Shisha-Raucher jetzt frei atmen oder bes­ser: frei rau­chen können.

      Wenn sich ähn­li­che Klagen jetzt auch noch gegen das sinn­lo­se Maskentragen von Kindern und gegen das Maskentragen von allen ande­ren gesun­den Menschen rich­ten und sol­che Möglichkeiten der Verordnung FÜR IMMER been­den, hät­te das Urteil des OVG Lüneburg natür­lich weg­wei­sen­den Charakter. Denn schon auf­grund der Gleichbehandlung müs­sen Kinder und Jugendliche genau­so behan­delt wer­den wie erwach­se­ne Club-Besucher oder auch Fitness-Club-Besucher.

      Auch das Tragen von Masken in öffent­li­chen Verkehrsmitteln? Wozu dient das? Ich habe vor zwei Jahren schon per Email bei der deut­schen Bahn nach­ge­fragt, ob sie even­tu­ell für ängst­li­che Menschen sepa­ra­te Masken-Wagen zur Verfügung stel­len kön­nen. Mein Vorschlag damals:

      Wer einen Sitzplatz reser­viert, bucht dann Nicht-Raucher, Fensterplatz, OHNE MASKE, 1. Klasse.
      Oder er bucht: Masken ver­pflich­tet, Raucher, 2. Klasse

      Dann wür­de man schon anhand der Buchungszahlen für Nicht-Masken-Plätze sehen, wie hoch das Interesse ist, nor­mal und frei und bequem zu rei­sen oder wie stark die Masken-Wagen gefragt sind.

      Die Antwort per Email des DB-Service damals war sinngemäß:

      "Leider müs­sen wir uns an die Vorgaben des RKI hal­ten und kön­nen Ihnen sol­che unter­schied­li­chen Ticket-Optionen nicht anbieten."

      Es geht dar­um, jeder, der solch eine gräss­li­che, beklem­men­de, ent­stel­len­de, behin­dern­de, sogar krank machen­de Vermummung FREIWILLIG tra­gen will, SOLL das tun. Immer und so oft und über­all, wo er oder wo sie will. Nur nie­mand, wirk­lich NIEMAND darf jemals wie­der zu so etwas Abartigem per Verordnung gezwun­gen werden! 

      Per Hausrecht könn­ten Krankenhäuser oder spe­zi­el­le Pflegeeinrichtungen von schwer kran­ken Patienten even­tu­ell eine eige­ne Maskenverordnung für Besucher, Personal oder Patienten ein­rich­ten, das könn­te ich mir gera­de noch als akzep­ta­bel vorstellen.

      Ansonsten: Weg mit der Maskenpflicht für gesun­de Menschen! Weg damit!

  2. Bei die­ser Meldung fehlt die Pointe:

    Dumpfbacke Weil hat­te dem 13. Senat vor­sorg­lich die Zuständigkeit
    für Corona entzogen .
    Das Manöver hat, zumin­dest in die­sem Fall, nicht viel genutzt – hier hat
    der neue 14. Senat entschieden …

  3. Interessant. Leider fin­de ich die Pressemeldung des Niedersächsischen OVG nicht mehr, wel­che ich zu Dokumentationszwecken abge­spei­chert hat­te, wor­in zu ent­neh­men war, dass der 13. Senat auf­ge­löst und mit einem ande­ren Senat zusam­men­ge­legt wur­de und einen neu­en Richter erhält. Handelte es sich um den 14. Senat, der neu gegrün­det wurde?
    Falls ja, dann freut es mich auch sehr, dass die­ser offen­bar immer noch kri­tisch arbeitet!!!

    Wenn nun selbst in Diskotheken, wo man eng tanzt, kei­ne Maske getra­gen wer­den muss, war­um dann im Einzelhandel? Vielleicht soll­ten noch mehr Menschen aus Niedersachsen kla­gen und hof­fen, dass sie bis zum OVG durch­kom­men. Ich hat­te aller­dings in Erinnerung, dass es damals der VG (nicht OVG, also eine ebe­ne tie­fer) Lüneburg war, der recht kri­tisch ent­schei­det, kann mich aber auch irren. Die Region im Lüneburg ist als Region mit selbst­den­ken­den Menschen bekannt, unter ande­rem frü­her freie Republik Wendland, vie­le Endlagerproteste, vie­le etwas kau­zi­ge Leute, ist ja auch qua­si damals fast Grenzland zur DDR gewe­sen und hat offen­bar Eigenbrödler ange­zo­gen usw. Ich bin mir nicht sicher, ob das in ande­ren Landesteilen von Niedersachen auf der Ebene der VG (Hannover, Oldenburg, Braunschweig) auch funk­tio­niert hät­te. Göttingen viel­leicht noch oder doch gera­de nicht. 

    Persönlich nutzt mir das Urteil lei­der erst­mal nichts, da ich unge­impft und unge­te­stet ja eh in kei­nen Club oder Bar dürf­te. Aber natür­lich trotz­dem sehr gut, dass es erkämpft wur­de! Hoffentlich fällt die­se schwach­sin­ni­ge Maskenpflicht bald über­all und 2G und 3G und die ver­damm­ten elek­tro­ni­schen Pässe mit dazu.

      1. @aa
        Vielen herz­li­chen Dank für den Link. Ich habe dar­über nun auch wie­der die Pressemitteilung vom OVG gefunden:

        https://​ober​ver​wal​tungs​ge​richt​.nie​der​sach​sen​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​p​r​e​s​s​e​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​/​e​i​n​-​n​e​u​e​r​-​s​e​n​a​t​-​e​i​n​-​n​e​u​e​r​-​s​e​n​a​t​s​v​o​r​s​i​t​z​e​n​d​e​r​-​u​n​d​-​d​r​e​i​-​p​l​a​n​u​n​g​s​s​e​n​a​t​e​-​a​m​-​n​d​s​-​o​b​e​r​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​2​0​7​1​8​3​.​h​tml

        Diese habe ich mir erneut abge­spei­chert, falls in Zukunft alles mal auf­ge­ar­bei­tet wird und Beweise benö­tigt wer­den. Außerdem doku­men­tie­re ich es für mich, damit ich nicht den Verstand ver­lie­re, son­dern schwarz auf weiß sehen kann, was tat­säch­lich in die­sem Land pas­siert. 🙁 Ich könn­te jeden Tag heu­len deswegen.

  4. @aa
    Beim 14. Senat fin­det offen­bar ein stän­di­ges Kommen und Gehen statt. Dem Geschäftsverteilungsplan kann man ent­neh­men, dass seit 01.02.22 eine Beisitzerin abge­ord­net wur­de und es statt­des­sen eine neue Beisitzerin gibt. Ob die­se aller­dings für das Urteil mit­ver­ant­wort­lich ist, kann ich nicht ent­neh­men, da ich kei­ne Kenntnis über die Arbeitsweise von Senaten habe.
    Sind alles Damen am 14. Senat mitt­ler­wei­le. Vielleicht hat­te man sich erhofft, dass die stram­mer auf Linie lau­fen als die Männer, aber dem obi­gen Urteil nach ja weit gefehlt. 

    https://​ober​ver​wal​tungs​ge​richt​.nie​der​sach​sen​.de/​g​e​r​i​c​h​t​/​g​e​s​c​h​a​e​f​t​s​v​e​r​t​e​i​l​u​n​g​/​g​e​s​c​h​a​e​f​t​s​v​e​r​t​e​i​l​u​n​g​s​p​l​a​n​-​d​e​s​-​n​i​e​d​e​r​s​a​e​c​h​s​i​s​c​h​e​n​-​o​b​e​r​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​s​-​1​0​1​0​1​8​.​h​tml

  5. Hier eine inter­es­san­te Info zur Arbeitsweise des OVG in Niedersachsen:

    "In Niedersachsen ent­schei­den die Senate des Oberverwaltungsgerichts bei Urteilen auf­grund einer münd­li­chen Verhandlung in der Besetzung von drei haupt­be­ruf­li­chen und zwei ehren­amt­li­chen Richterinnen bzw. Richtern. Dabei sind die ehren­amt­li­chen Richterinnen und Richter in glei­chem Maße unab­hän­gig wie die Berufsrichterinnen und ‑rich­ter und haben glei­ches Stimmrecht.

    Zu ehren­amt­li­chen Richterinnen und Richtern kön­nen Personen beru­fen wer­den, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, das fünf­und­zwan­zig­ste Lebensjahr voll­endet und ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich."

    War mir unbe­kannt, d. h. immer­hin 2 der 5 Richterstimmen auch für das obi­ge Urteil stam­men von ganz nor­ma­len Bürgern!
    Es wäre mal inter­es­sant, ob das auch in ande­ren Bundesländern so abläuft. Ich wüss­te mal ger­ne, was man tun muss, um ehren­amt­li­cher Richter zu wer­den. Leute aus der "Querdenker-Szene" sind bestimmt nicht ger­ne gesehen 😀

    Edit: Offenbar haben die ehren­amt­li­chen Richter nur bei MÜNDLICHEN Verhandlungen etwas zu mel­den. Trotzdem eine inter­es­san­te Sache.

  6. … dabei lie­sse sich doch mit Masken in Shisha-Bars ein ganzz neu­es Marktsegment eroeffnen:
    Masken mit "shi­sha-Ventil", das aus­ge­at­me­te Luft blockiert, aber ein­ge­at­me­te Luft durch­laesst, sobald ein "Shisha-Adapter" (der einer­seits auf das Shisha-Mundstueck, ande­rer­seit auf "shi­sha-Ventil" auf­ge­steckt wird) an der Maske steckt. Diese Technik koenn­te dann "Coronaverordnungskonformen Shisha-Genuss" ermoeg­li­chen. Vielleicht kommt ja unser Panikminister auch noch auf die­se gran­dio­se Idee (und laesst sich den "shi­sha-Adaper womoeg­lich sogar patentieren)?

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