Wehrbeauftragte für Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten

»Die Wehrbeauftragte Eva Högl ruft dazu auf, alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gegen Covid-19 zu imp­fen. Sie sei dafür, dass die Impfung zu den soge­nann­ten dul­dungs­pflich­ti­gen Impfungen gezählt wer­de, sag­te Högl den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Soldaten müs­sen schon jetzt bestimm­te Impfungen zur Basisimmunisierung "dul­den", etwa gegen Influenza. Gegen Corona müs­sen sie sich nur imp­fen, wenn sie in den Einsatz gehen.«
swr​.de (17.6.)

Kann mir jemand den letz­ten Satz erklä­ren? In Mali liegt die Inzidenz bei 0,2. Da ist jede deut­sche Kaserne gefähr­li­cher. Oder ist was in Rußland geplant? Dort haben wir 117.4. Vor allem fra­ge ich mich, ob das nicht lang­fri­stig als Wehrkraftzersetzung gese­hen muß. Bin ratlos.

5 Antworten auf „Wehrbeauftragte für Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten“

  1. Na, dann mach ich doch mal den Advocatus diaboli:
    In Mali wird ein­fach nicht genü­gend getestet!
    und außer­dem gibt's da ja noch die Levante und "Mittelmeer" (da ist schließ­lich jeder Hafen Risikogebiet):
    https://​de​.sta​ti​sta​.com/​s​t​a​t​i​s​t​i​k​/​d​a​t​e​n​/​s​t​u​d​i​e​/​7​2​7​0​3​/​u​m​f​r​a​g​e​/​a​n​z​a​h​l​-​d​e​r​-​s​o​l​d​a​t​e​n​-​d​e​r​-​b​u​n​d​e​s​w​e​h​r​-​i​m​-​a​u​s​l​a​nd/

    (den unter­stell­ten Rußland-Bezug muss ich als alter Peacenik unkom­men­tiert so ste­hen lassen)

  2. Als Wehrbeauftragte ist sie Ansprechpartner der Soldaten. Sie hat sich mit sol­chen Äußerungen zurück­zu­hal­ten. Diese Frau ist untrag­bar. Ich baer­bocke die Wikipedia:

    "Im Wehrbeauftragtengesetz ist fest­ge­legt, dass der Wehrbeauftragte auf Eingabe von Soldaten der Bundeswehr oder auf eige­ne Initiative immer dann tätig wird, wenn ihm Umstände bekannt wer­den, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder der Grundsätze der Inneren Führung schlie­ßen las­sen. Jeder Soldat der Bundeswehr hat nach § 7 WBeauftrG das Recht, „sich ein­zeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmit­tel­bar an den Wehrbeauftragten zu wenden."

    Mit sol­chen Aussagen gewinnt sie Gewiss nicht das Vertrauen jener Soldaten, die Eingaben wegen der Maskenpflicht oder wegen Impfdrucks machen.

  3. Für die Wiedereinführung der Wehrpflicht, für die Impfpflicht – sie ist zumin­dest nicht pflichtvergessen… 

    "Gegen Corona müs­sen sie sich nur imp­fen, wenn sie in den Einsatz gehen."
    Das ist schnell erklärt: Genau wie Frau Högl glaubt die Bundeswehr an die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Impfung. Ergo glaubt sie an die unver­gleich­lich leich­te Übertragbarkeit und Tödlichkeit des Coronavirus. Also muss sie ihre Soldaten davor schüt­zen, dass die fie­sen Taliban/bösen Buschkrieger/mörderischen Mamelucken ein­fach durch Anhusten der Soldaten eine gan­ze Kompanie stillegen. Oder eine Doppelagenten-Putzfrau niest heim­lich in die Mund-Nasen-Bedeckungen der Soldaten, oder ein net­ter jun­ger Terrorist schenkt einer jun­gen Feldwebelin eine Rose, die er vor­her kon­ta­mi­niert hat, die Soldatin riecht dar­an – und zack, Dutzende Metallsärge flie­gen in die Heimat.

    So unge­fähr dürf­ten die Bedrohungsszenarien aus­ge­se­hen haben, die man erdich­tet hat, um eine Impfpflicht vor dem Einsatz einzuführen.

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