Weil sie gegen Masken vor Gericht ging: Familienrichter verhängt 18.654 Euro „Strafgebühr“ gegen alleinerziehende Mutter

Bezugnehmend auf das Weimarer Urteil (Amtsgericht Weimar unter­sagt Masken, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen) hat­te eine allein­er­zie­hen­de Mutter von zwei Kindern Gleiches beim Amtsgericht Leipzig angeregt.

»… Das Leipziger Familiengericht erteil­te den Hinweis, dass der Antrag kei­ner­lei Erfolgsaussicht hät­te. Mit den im § 1666 Abs. 4 BGB ange­spro­che­nen Dritten sei­en ledig­lich natür­li­che Personen gemeint, aber nicht der Staat als „Wächter des Kindeswohls“. Aber genau dies hat­ten die Gerichte in Weimar und Weilheim anders gese­hen. Damit setz­te sich der Richter inhalt­lich jedoch nicht aus­ein­an­der. Mit kei­nem Wort.

Unter dem Aktenzeichen Az. 335 F 1187/21 erging am 15. April 2021 ein Beschluss des zustän­di­gen Familienrichters am Amtsgericht Leipzig. Der Beschluss bedeu­tet für die allein­er­zie­hen­de Mutter eine Katastrophe.

Willkürliche Festsetzung von Gebühren

Der erste Schock: Das Gericht setz­te den Gegenstandswert für die „Anregung“ der Mutter auf 250.000 Euro fest. Das bedeu­tet: Sie muss 6.951 Euro Gerichtskosten zahlen.
Die aben­teu­er­li­chen Berechnungsmethoden des Richters soll­te man sich genau durch­le­sen, sonst glaubt man es wirk­lich nicht:
An den bei­den Schulen, in wel­che die Kinder der allein­er­zie­hen­den Mutter gehen, sind ins­ge­samt 1.030 Schüler. Für jeden Schüler nahm das Gericht den soge­nann­ten Regelstreitwert von 4.000 Euro an und ermit­tel­te durch Multiplikation einen Gesamtwert von 4.120.000 Euro (in Worten: vier­mil­lio­nen­ein­hun­dert­zwan­zig­tau­send), den es groß­zü­gig auf 2.060.000 Euro hal­bier­te. Das wären dann wei­te­re 30.711 Euro Gerichtskosten für die Mutter. Die haar­sträu­ben­den Berechnungen kann jeder im bei­gefüg­ten Beschluss nachlesen.

Russische Verhältnisse am Leipziger Familiengericht?

Einen Tag spä­ter, am 16. April 2021, fiel dem Gericht offen­bar plötz­lich ein, dass es mit sei­nen uto­pi­schen Berechnungsergebnissen zu weit gegan­gen sein könn­te. Denn das deut­sche Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) sieht Obergrenzen des Gegenstandswertes vor, wobei der Verfahrenswert unter Berücksichtigung des Einzelfalls wie auch der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten nach bil­li­gem Ermessen zu bestim­men ist. Inwieweit das Gericht hier Ermessen aus­ge­übt haben will, bleibt unklar. Analog zu rus­si­schen Gerichten, wo Haftstrafen für Oppositionelle mal schnell ein paar Jahre rauf- oder run­ter­ge­hen kön­nen und nie­mand so recht weiß, wie sol­che „Schwankungen“ zustan­de kom­men, änder­te der Leipziger Familienrichter den Gegenstandswert von 4.120.000 Euro auf „nur noch“ 500.000 Euro. Das bedeu­tet aber immer noch 11.703 Euro zu zah­len­de Gerichtskosten für die allein­er­zie­hen­de Mutter. Diese kom­men zu den 6.951 Euro aus der abge­lehn­ten Anregung hin­zu. Die Leipzigerin hat jetzt Gerichtskosten in Höhe von 18.654 Euro am Hals. Sie steht seit­dem unter Schock…

Offene Drohung durch den Familienrichter

Zudem kün­dig­te das Gericht an, von Amts wegen umge­kehrt ein Verfahren gegen die Mutter ein­zu­lei­ten, die nach Ansicht des Gerichts nicht in der Lage sei, für das Kindeswohl rich­ti­ge Erziehungsentscheidungen zu tref­fen – weil sie ihre Kinder ohne Masken zur Schule gehen las­sen woll­te. Herauskommen kann dabei im mil­de­ren Falle, dass sich die Mutter mit den Kindern jede Woche beim Jugendamt vor­stel­len muss, im schlim­me­ren Falle, dass ihr das Sorgerecht ent­zo­gen wird…«

So zu lesen am 22.4. auf reit​schu​ster​.de. Dort und hier gibt es den Beschluß des Gerichts.

36 Antworten auf „Weil sie gegen Masken vor Gericht ging: Familienrichter verhängt 18.654 Euro „Strafgebühr“ gegen alleinerziehende Mutter“

  1. Wir soll­ten ihr hel­fen und ein Crowdfunding starten. 

    Die Kohle ist ruck­zuck zusam­men, wenn der Reitschuster das auf sei­ner Webseite anstößt (hat höhe­ren Traffic und ist damit wirk­sa­mer als bsp.-weise hier).

    Den Richter bit­te hacken.

    1. Hallo Zapata,

      die Idee mit dem Crowdfunding ist abso­lut rich­tig und auch ein wich­ti­ges Signal an andere.
      Denn nur mit dem Wissen, dass es da drau­ßen eine Gemeinschaft gibt, wel­che einen auf­fängt (finan­zi­ell wie emo­tio­nal), falls das repres­si­ve Regime sei­ne Willkür mal wie­der aus­lebt, ist es mög­lich einen Gegenpol aufzubauen.

      Ein gutes hat die Sache aber, denn wie im Geschichtsunterricht gelernt, stan­den die Sachsen bei fast alle Kriegen auf der Verliererseite und es soll­te mich nicht wun­dern, wenn die Legislative und Judikative auch die­ses Mal wie­der instink­tiv auf das fal­sche Pferd gesetzt hat ;-).

    2. Crowdfunding-Vorschlag unter­stüt­ze ich. Zunächst soll­te das Geld ver­wen­det wer­den, um der Mutter Rechtsschutz zu gewähren.

  2. Da möch­te man als Mutter und auch sonst glatt zum Republikflüchtling werden!
    Ich hof­fe, die Mutter und ihre Kinder kön­nen emo­tio­nal und finan­zi­ell auf­ge­fan­gen werden.
    Den Kindeswohl leug­nen­den Unrechtsrichtern von hier aus mei­ne tief­ste Verachtung.

  3. Prestien und die CA-Mitglieder haben in Sitzung 49 auch dazu Stellung genom­men. Rechtlich halt­bar dürf­te es nicht sein, zumin­dest nicht, so lan­ge Recht über­haupt noch eine Bedeutung hat in die­sem Land .…

    … wor­an ich jedoch nicht nur zweif­le, denn es wird end­gül­tig deut­lich jetzt zur Waffe des Regimes gegen jeden sich erdrei­sten­den Anspruchssteller – so war es ja schon mal, in die­sem Land. 

    Wer Kinder hat, soll­te sie und sich ins Ausland ret­ten – aber genau hin­se­hen, dass er nicht vom Regen in die Traufe gerät (was schwer ist). Nicht ein­mal, weil das Regime damit "durch­kommt", son­dern weil es im Fall noch vie­les mehr in den Abgrund rei­ßen wird – auch das könn­te man sei­nen Kindern zu erspa­ren versuchen.

    1. @taspie: Weil er die Frau zum Tode ver­ur­teilt hat? Leute, nicht jedes Skandalurteil in die­ser durch und durch unge­rech­ten Gesellschaft ist gleich Faschismus.

      1. Nein, sicher noch nicht. Schließlich hat die­ser Wahrscheinlich-CSU-Amigo-Golfkumpel von Södolf die Frau auch nicht als "schä­bi­ge LumpIn" bezeichnet.

      2. @aa ja ist bei Dir denn immer aus­schließ­lich noch Faschismus = Nazideutschland?

        Naja, fuer mei­nen Teil kann ich sagen, das die sich aus­deh­nen­de Machtergreifung des Staates inklu­si­ve Bruch des Foederalismus und even­tu­ell gar der Gewaltenteilung der mit­ma­chen­den frei­en Staatsform (Demokratie) nicht foer­der­lich ist 🙂

        Da nun ja noch ein­zel­ne 'Anfragen' "platt" gemacht wer­den, ist auch eine faschi­sti­sche Tendenz zu sehen.

        @some1 ja, zum Glueck kann die­ser Beschluss ange­fech­tet werden.
        Man mag gar auch von Glueck spre­chen, das der Richter hier einen sol­chen Fehler gemacht hat – er und sein Minister sind nun­mehr zum wil­dern frei­ge­ge­ben. Jetzt .. oder danach.
        Eine 11-meter Vorlage, sozusagen.
        Zur Erinnerung: Wenn sich die Mutter an die Vorgaben gehal­ten hat, so hat Sie nur eine Anregung gemacht.
        Zum Vergleich, einen Anruf bei der Polizei weil ich sehe, das ein Kind von einer drit­ten Person miss­han­delt wird kann nicht zu kosten mei­ner­seits fuehren.

        Wir war­ten noch auf unser FG. Muss auch sagen, es ist etwas trau­rig, das auch unser FG bis­her noch nicht­mal ein Gespraech gesucht hat.
        Die laen­ge­re Bearbeitungszeit mag aller­dings hof­fen las­sen, so es denn nicht i.d. Schublade vergammelt 🙂

        1. @Chrissie: Ich emp­feh­le die Beschäftigung mit der Person Freisler und der Aufgabe des Volksgerichtshofs sowie der zugrun­de­lie­gen­den Gesetze.

      3. @aa: Schon rich­tig, die Methoden sind (noch) ande­re. Aber das Regime ist auch noch längst nicht zur vol­len Entfaltung gekom­men. Die Mentalität ist jeden­falls die glei­che, und die poli­tisch-tota­li­tä­re Zielrichtung eben­falls, vgl. https://​twit​ter​.com/​r​o​s​e​n​b​u​s​c​h​_​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​8​5​9​2​8​9​2​0​8​6​0​6​6​7​9​0​8​?​s​=21: no vote, no choice, no ownership. 

        Und sind die heu­ti­gen Anti-Freiheitsdemo-Schläger von der SA wirk­lich so ver­schie­den, nur weil sie dies­mal als Polizisten getarnt sind?

        1. @Ehrlicher Handwerker: Erneut: Wenn prü­geln­de Polizisten als Kriterium für Faschismus ange­se­hen wer­den, dann dürf­te es sehr weni­ge nicht­fa­schi­sti­sche Länder auf der Welt geben. Und dann hät­te der Begriff kei­nen Sinn mehr. Zehntausende tot­ge­schla­ge­ne Menschen, die aus ras­si­sti­schen oder poli­ti­schen Gründen recht­los gemacht wur­den (nicht nur in Deutschland, noch in der zwei­ten Hälfte des 20. Jahrhunderts etwa in Griechenland und Chile), sind für mich allei­ne schon ein Grund, die noch vor­han­de­nen Vorteile einer bür­ger­li­chen Demokratie zu wür­di­gen. Es wer­den bei uns Demonstrationen behin­dert und ver­bo­ten – das muß man gei­ßeln und igno­rie­ren -, die Menschen wer­den mit Pfefferspray und Wasserwerfern bedroht, aber sie wer­den nicht zusam­men­ge­schos­sen. Es gibt Vorboten für schlim­me Entwicklungen, die benannt wer­den müs­sen. Sie sind nicht zwangsläufig.

          Aus der Geschichte wis­sen wir, daß sich der Kapitalismus stets die Möglichkeit offen­hält, Grundrechte zu sus­pen­die­ren und faschi­stisch zu reagie­ren. Genau des­halb hält er sich für den Fall des Falles Dienste, die Rechtsradikale wie den NSU gewäh­ren las­sen, und deren Chefs wie Maaßen faschi­sti­sche Tendenzen klein­re­den. Viel bes­ser als mit roher Gewalt läßt sich Kapitalismus aber orga­ni­sie­ren, wenn zumin­dest als Fassade ein par­la­men­ta­ri­scher Rechtsstaat vor­ge­zeigt wer­den kann. Erst, wenn die wirt­schaft­li­che und poli­ti­sche Macht ernst­haft bedroht ist (frü­her durch sozia­le Revolten oder "kom­mu­ni­sti­sche Umstürze"), wird man die Maske fal­len las­sen. Da sind wir aber bei­lei­be nicht. Die mei­sten "Corona-LeugnerInnen" wol­len doch (lei­der) nicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Kapitalismus stel­len. Sondern es soll wie­der so schön wer­den, wie es vor dem Frühjahr 2020 schien.

          1. @aa: Zustimmung zum ersten Absatz. Mit dem zwei­ten habe ich Probleme: Haben die Globalisten die Maske nicht längst fal­len gelas­sen? Sind ihre Pläne nicht faschi­stisch? Ist das IfSG nicht eine Art Ermächtigungsgesetz? Und ist eine Impf- und Ökodiktatur weni­ger schlimm als eine natio­nal- oder realsozialistische?

          2. @aa. ".….die noch vor­han­de­nen Vorteile einer bür­ger­li­chen Demokratie zu würdigen." 

            Wie lan­ge noch?
            Heißt es nicht irgend­wo, wäh­ret den Anfängen?

        1. Wir haben uns wohl mißverstanden.
          Wenn Sie schrei­ben: ".…die noch vor­han­de­nen Vorteile.…" dann ver­ste­he ich das so, die Demokratie hat soviel ver­hin­dert, dar­um hal­te ich wei­ter zu ihr wegen der "noch vor­han­de­nen Vorteile."

          Auf mei­ne Frage : Wie lan­ge noch? Mit die­ser Frage woll­te ich wis­sen, wie lan­ge Sie noch zu die­ser sich lang­sam auf­lö­se­nen Demokratie hal­ten – schrei­ben Sie: "Das machen wie hier seit über einem Jahr." 

          Das weiß ich – aber ich woll­te wis­sen, wie lan­ge Sie die­se sich auf­lö­sen­den Demokratie noch wür­di­gen wollen. 

          Was muss pas­sie­ren, um sich von die­ser noch vor­han­de­nen "Demokratie" abzuwenden?

      1. Ja , droht aber wird es aus­ge­führt. Wir haben es mit einer Zeit zutun, wo nur noch gedroht wird auf allen Ebenen .
        Die Beamten haben jetzt ihr Zeit wo sie Macht demon­strie­ren. Vor der C‑Krise hat sie kei­ner auch nur im Ansatz wahrgenommen.
        Es gibt auch Dienstaufsichtsbeschwerden für die­se Leute, davor haben die Angst.
        Es sind aber nicht alle so gestrickt. Gott sei Dank.

  4. Die Vorgehensweise ist immer­hin "kon­se­quent".
    Entsprechend der Argumentation, dass sämt­li­che aktu­ell ein­ge­schränk­ten "Grundrechte" gegen­über dem Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit (Art. 2 (2) Grundgesetz) abzu­wä­gen sei­en (wobei die dort eben­so erwähn­te "unver­letz­li­che Freiheit der Person" zuver­läs­sig "ver­ges­sen" wird).

    Das Gericht hat ergo nichts wei­ter gemacht, als die (poten­ti­el­le) "Gesundheitsgefährdung" durch Nicht-Maskentragende für jede Person, die sich in der Schule in deren Nähe auf­hal­ten könn­te(!), mit X Euro zu bewer­ten. (Mit einer ähn­li­chen Argumentation könn­te man sämt­li­chen beken­nen­den Autolenkenden oder hie&da Küchenmesser-Benutzenden eine poten­ti­el­le Gefährdung der Weltbevölkerung bezich­ti­gen und den "Streitwert" ent­spre­chend berechnen).

    Der Wahnsinn gehört nun mal zum "new normal".
    Der Leipziger Richter kann sich des Beifalls eines gro­ßen Teils der Bevölkerung sicher sein – wahr­schein­lich höher (und lau­ter) als die für des­sen Weimarer Kollegen, der sich auf "die Wissenschaft" ver­las­sen hat.

  5. bun­des­wei­ter Protest, nehmt eure Kinder aus der Schule und geht mit ihnen auf die Strasse und das tgl. vor den Familiengerichten, Rathäusern, und Ministerien der Landesfürsten.
    Ihr seit doch ganz vie­le …die eine Minderheit.

  6. Rechtsbeugung bei Willkürakt oder schwer­wie­gen­der Entfernung von Recht und Gesetz wird mit einer Strafanzeige § 339 StGB gegen den Richter geahn­det. Leider steht nir­gend­wo der Name des Familienrichters! Wenn Millionen gegen die­sen Herrn Strafanzeige stel­len, bewegt sich hof­fent­lich etwas in die­sem Land! Die Bundesrepublik Deutschland hat den Pfad der Demokratie mitt­ler­wei­le verlassen!

  7. Ich bin seit 15 Jahren im Familienrecht anwalt­lich tätig. Als ich den Hinweisbeschluss gele­sen habe, ist mir der Kopf geplatzt. Das ist ein so unge­heu­er­li­cher Vorgang, dass es mir erst ein­mal für 2 Tage die Sprache ver­schla­gen hat. Absolute Willkür. Vor den Familiengerichten strei­ten sich die Eltern wegen ihrer Kinder oft sehr hef­tig. Die Verfahren sind hoch­gra­dig emo­ti­ons­ge­la­den. Das ist ver­ständ­lich, denn die Eltern strei­ten sich um das, was ihnen das Wichtigste ist: ihre Kinder. Eltern, die sich gar nicht eini­gen kön­nen, wer­den in den Verfahren oft über die Kosten „aus­ge­hun­gert“. Mit allem drum und dran kommt über die Jahre schon ger­ne mal ein Mittelklassewagen zusam­men. Das teu­er­ste Sachverständigengutachten in Familiensachen, das mir bis­lang unter­kam, koste­te 11.000 €.
    Aber sol­che Streitwertmanipulation durch ein Gericht ist mir noch nie begeg­net. Das ist eine völ­lig ande­re Dimension!
    Der Regelstreitwert in Kindschaftssachen beträgt 4.000 €. Wenn das Verfahren viel oder wenig Arbeit macht, kann man davon nach oben oder nach unten abwei­chen. Aber allein der Umstand, dass meh­re­re Kinder betrof­fen sind, reicht nicht für eine Erhöhung. Und eine Erhöhung bedeu­tet nicht, dass ein­fach 4.000 € mit der Anzahl der Kinder mul­ti­pli­ziert wird! Das steht nun wirk­lich in allen Kommentaren.
    Viel Arbeit (im Sinne einer Streitwerterhöhung) bedeu­tet, dass ein SV-Gutachten ein­ge­holt und aus­ge­wer­tet wer­den muss­te und ggf. meh­re­re Anhörungstermine statt­fan­den usw. Aber die Gerichte machen das nicht ger­ne. Es ist ein elen­di­ger Kampf um eine Streitwerterhöhung. Ist ja auch klar. Die mei­sten Verfahren lau­fen über Verfahrenskostenhilfe. Der Staat zahlt also.
    Und jetzt das! Was, wenn das Gericht auf den Trichter kommt, ein que­ru­la­to­ri­sches Elternteil so zu dis­zi­pli­nie­ren? Wie kann ich Elternteilen noch raten, das Familiengericht anzu­ru­fen? Dieser Beschluss knallt allen Eltern die Tür vor der Nase zu. Sollen die sich dann in Zukunft doch ihre Kinder per­ma­nent gegen­sei­tig ent­füh­ren, wenn sie sich nicht eini­gen kön­nen? Sollen die Eltern das wirk­lich alles unter sich aus­ma­chen aus Angst vor den Kosten? Vor Gericht kön­nen sie ja nicht mehr. Muss ich den Mandanten wirk­lich sagen, dass ich die Kosten nicht ein­mal mehr annä­hernd abschät­zen kann, nicht mal in Tausendern? Ich kann noch nicht mal in einem Prozesskostenhilfevorverfahren ein biss­chen Sicherheit bekom­men, weil auch ein sol­ches Verfahren (RA)-Gebühren aus­löst, die sich nach dem Streitwert rich­ten, wel­cher voll­kom­men will­kür­lich fest­ge­setzt wer­den kann. Es ist ein Fass ohne Boden!
    Meiner Meinung ist die ein­deu­ti­ge Rechtsbeugung, 339 StGB. Ich kann das immer noch nicht fas­sen! Wenn ich mei­ne Mandanten nicht ordent­lich über die Kosten bera­te, dann mache ich mich haft­bar. Berate ich aber hin­sicht­lich der Kosten, kön­nen die Mandanten gar nicht anders als wegrennen.

    Die Kollegin bzw. der Kollege konn­te das nicht wis­sen. Echt. Mit sowas muss­te man nicht rech­nen. Bis heute!

    1. @Buster007 wie schon beschrie­ben, in die­sem Fall wur­de das FG ange­ru­fen doch bit­te tae­tig zu wer­den. Es ist eine Anregung und kei­ne eige­ne Klage. Der Betrag fuer die die Anregen soll­te genau NULL EURO betragen.
      Das FG wird fuer die­se Arbeit schon bezahlt, denn das ist Ihre Arbeit.

  8. Dieser Richter kann also mit aus­rei­chen­der Sicherheit aus­schlie­ssen, dass kei­ner­lei wis­sen­schaft­li­che Evidenz vor­han­den ist, die die Kindergesundheit durch das Tragen von Masken gefähr­det sieht?

    "Dr. Susanne Wagner ist Beraterin für die Arzneimittelbranche. Sie hat zwar Veterinärmedizin stu­diert, aber nicht als Tierärztin gear­bei­tet. Nach ihrem Studium ging sie direkt in die Arzneimittelforschung, zunächst bei der Schering AG, dann im uni­ver­si­tä­ren Bereich und nun als selbst­stän­di­ge Beraterin. Ihre Themenschwerpunkte sind die toxi­ko­lo­gi­sche Prüfung in der prä­kli­ni­schen Untersuchung und Aspekte der Herstellung von Arzneimitteln."

    "Jetzt soll aber die gan­ze Bevölkerung die Masken rich­tig hand­ha­ben. Das ist völ­lig unmög­lich, vor allem bei Kindern. Das kön­nen die Kinder gar nicht, nicht ein­mal Herr Drosten kann es. Selbst der zeigt immer wie­der in Pressekonferenzen, dass er das nicht beherrscht.

    Nach über einer Stunde Pressekonferenz am 22. Januar 2021 [7] des­in­fi­ziert sich nie­mand die Hände, weder Herr Drosten, noch ein Herr Wieler oder Herr Spahn. Herr Drosten nimmt nach Ende der Pressekonferenz die Maske in die Hand, knüllt sie noch rich­tig zusam­men und setzt sie sich wie­der auf. Da sehe ich auch kei­ne Handhygiene. Also er hat wirk­lich gegen fast alle Regeln der WHO ver­sto­ßen. Das sind die Experten, die jetzt die Geschicke von Deutschland len­ken und die beherr­schen nicht die ein­fa­chen Regeln? Da fra­ge ich mich, neh­men sie die Pandemie sel­ber nicht ernst oder wis­sen sie es tat­säch­lich nicht bes­ser? Das erschüt­tert mich.

    Wenn man schon so etwas wie Maskenzwang ver­langt, müs­sen die vor­ge­ge­be­nen Regeln ein­ge­hal­ten wer­den. Um die Regeln ein­zu­hal­ten, bräuch­te man jedoch pro Person täg­lich zehn neue Masken. Die all­ge­mei­ne Bevölkerung kann nicht wie vor­ge­schrie­ben mit den Masken umge­hen. Durch den fal­schen Umgang mit den Masken wird sogar die Verbreitung des Virus erhöht. Das sind nicht mei­ne Worte, das sind die Worte der WHO. Welchen Nutzen hat man dann? Wenn nicht ein­mal hoch­ran­gi­ge Politiker und Experten nach einem Jahr Maskenpflicht damit umge­hen kön­nen, kann ich das nicht von Kindern ver­lan­gen. Das ist hoff­nungs­los. Man muss sich im Klaren dar­über sein, dass Maskenzwang in Schulen wahr­schein­lich die Ausbreitung nach Aussagen der WHO eher beschleu­nigt als hindert.

    Und natür­lich darf man nicht das Risiko von mög­li­chen Schäden über­se­hen. Die Regierung ver­langt, dass Kinder oder auch Erwachsene Masken tra­gen, um die Ausbreitung die­ses infek­tiö­sen Erregers zu ver­hin­dern. Das fällt in die Kategorie eines Medizinprodukts und dafür gilt das Medizinproduktegesetz. In die­sem Sinne muss eine Nutzen-Risiko-Bewertung gemacht werden."

    https://​www​.epocht​i​mes​.de/​w​i​s​s​e​n​/​f​o​r​s​c​h​u​n​g​/​m​u​t​a​t​i​o​n​e​n​-​m​a​s​k​e​n​-​u​n​d​-​i​m​m​u​n​s​y​s​t​e​m​-​a​r​z​n​e​i​m​i​t​t​e​l​f​o​r​s​c​h​e​r​i​n​-​u​e​b​e​r​-​d​i​e​-​f​a​l​s​c​h​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​m​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​a​3​4​8​9​4​6​7​.​h​tml

  9. In der 49. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses erklärt Prestien, dass es bei den Verfahren nach §1666 BGB über­haupt kei­nen Kläger und damit auch nie­man­den gibt, dem man Gerichtskosten in Rechnung stel­len könn­te. Es geht viel­mehr dar­um, einen Familienrichter zu amt­lich vor­ge­schrie­be­nen Ermittlungen zu bewe­gen. Es ver­hält sich also eher wie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Dort muss man schließ­lich auch kein Geld bezah­len, wenn sich der Verdacht einer Straftat nicht gerichts­fest bewei­sen lässt. Ausnahme sind natür­lich mut­wil­lig fal­sche Verdächtigungen.
    Ich hof­fe also, dass ein guter Anwalt die­se Gerichtskosten erfolg­reich abwehrt, weil sie schon for­mal unzu­läs­sig erho­ben sind. Ich ver­mu­te, das ent­spre­chen­de Rechtsmittel ist die:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​E​r​i​n​n​e​r​u​n​g​_​(​R​e​cht)

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