So "unabhängig" und "neutral" berichtet mdr.de am 25.1.23:
»Nach einem umstrittenen Urteil zur Maskenpflicht darf ein Richter am Amtsgericht Weimar vorerst nicht weiter in dieser Funktion arbeiten. Das bestätigte das Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen. Der Richter kann nun Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
Der Amtsrichter hatte im April 2021 eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen gefällt. Er entschied damals, dass Kinder an den Schulen keine Masken tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert worden. Das Bildungsministerium reichte eine Beschwerde ein. Schließlich hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Richters wieder auf.
Strafverfahren noch offen
Gleichzeitig ist ein Strafverfahren am Landgericht Erfurt anhängig. Weil er als Familienrichter für so eine Entscheidung nicht zuständig war, hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen Rechtsbeugung am Landgericht erhoben.
Die Anklage wurde damit begründet, dass sich der Richter bei der Entscheidung bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt habe. Ihm sei es darum gegangen, die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlich wirksam dazustellen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.«
Wer in dieser Weise gegen Richter vorgeht, gehört seinerseits entlassen.
… und dabei hat doch das OLG Karlsruhe in der gleichen Zeit entschieden, dass ein Familiengericht eine solche Entscheidung keineswegs dem Verwaltungsgericht ueberlasssen darf, sondern im Fall einer drohendeen Kindeswohlgefaehrdung selbst taetig werden muesse ,,,
Welches OLG hat nun recht? Das, das Richhter Dettmer ein Berufsverbot erteilte, oder das, das entschieden hat, dass solche Fragen *nicht* an das Verwaltungsgericht abgegeben werden duerfen, wenn evt. das Kindeswohl betroffen sein kann? Beide gleichzeitig koennen nicht recht gehabt haben …
Das diese unsäglichen Lappen im Gesicht, gerade für Kinder, eine potenzielle Gefahr darstellen und gegen eine Infektion nichts helfen, scheint außen vor zu sein. Diese Hexenjagd ist absurd.
Es ist und bleibt eine Farce.
Hier also diverse ältere Studien und Gutachten zur Nutzlosigkeit und Schädlichkeit der Masken. So langsam können selbst die Mühlen der Justiz nicht arbeiten, um zwischenzeitlich nicht etwas davon mitbekommen zu haben.
"27 September 2022—von Nathalie Parent
Selbst die Maske Ihres Chirurgen schützt Sie nicht vor Infektionen"
https://blautopf.net/index.php/politik/politik-corona/item/522-selbst-die-maske-ihres-chirurgen-schuetzt-nicht-vor-infektionen
"Die französiche Organisation Réinfo Covid hat Anfang August 2022 auf ihrer Webseite eine Literaturübersicht veröffentlicht, die zeigt, dass der Mundschutz in der Chirurgie keinen Einfluss auf postoperative nosokomiale Infektionen hat.
Die meisten Mitglieder von Bundestag und Bundesrat, die diesen Monat der Neufassung des IfSG zugestimmt haben, in der die Maske erneut eine große Rolle spielt, kennen anscheinend diese seit Jahrzehnten bekannte Faktenlage nicht – oder sie haben sie einfach mal wieder ignoriert."
@Benjamin
Die OP-Maske ("medizinische Maske") soll auch nicht vor Infektionen (durch Viren, Bakterien, Pilze) schuetzen, sondern davor, dass Partikel aus dem Gesicht des Chirurgen in die Wunde des Patienten fallen und dort Entzuendungen verursachen.
Nicht nur die aus den Statistiken "verschwundenen" Spritzenschäden wären viel eher ein Grund für eine richterliche Überprüfung. Wo kein Hersteller, da auch kein zuordbarer Schaden, oder?
"23 Januar 2023—Dr. Andreas Hoppe
Plötzlich und unerwartet den Impfstoff vergessen"
https://blautopf.net/index.php/politik/politik-corona/item/576-ploetzlich-und-unerwartet-den-impfstoff-vergessen
"Von einem Tag auf den anderen wurde bei 190 Millionen Impfdosen vergessen, welcher Impfstoff verimpft wurde."
So viel zur Unabhängigkeit von Richtern.
Ein falsches Urteil entgegen der „Pandemie“ Erzählung und für das Kindeswohl gefällt, und schon ist man den Job los. Und bekommt noch ein Strafverfahren an den Hals. Und alles mit tatkräftiger Mithilfe seiner Richterkollegen.
"Und alles mit tatkräftiger Mithilfe seiner Richterkollegen."
Scheinen wohl keine Krähen zu sein. Sondern eher Wendehälse.
Oder Schmutzfinken ? Oder…
Es sind – was die totalitäre Gesinnung betrifft – die Nachfahren Freislers. Auch wenn Aschmoneit das nicht hören will. 😛
Dazu nur ein ganz kurzer Auszug aus der für mich mit Abstand besten und umfangreichsten Studie (1) zu den vielfältigen Gefahren des Maskentragens. Es handelt sich hierbei wie auch an den zahlreichen Quellenangaben ersichtlich um bereits inzwischen schon mehrfach nachgewiesene schädliche Auswirkungen des Maskentragens und nichr etwa nur um Hypothesen. Ganz abgesehen von der fehlenden Wirksamkeit jener Masken, so können die festgestellten negative Effekte jeweils einzeln oder auch kummulativ zu einer Erhöhung der Gesamtmorbität und damit Gesamtmortalität beitragen.
Jeder, der andere dazu zwingt, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, begeht damit eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung. Wer andere davon abhält oder gar dafür bestraft, wenn dieser versucht Dritte vor eben diesen negatinven Auswirkungen zu schützen, macht sich in meinen Augen ebenfalls strafbar. (Rechtsbeugung)
" – Increase in dead space volume [22,24,58,59] (Figure 3, Section 3.1 and Section 3.2).
– Increase in breathing resistance [31,35,61,118] (Figure 3, Figure 2: Column 8).
– Increase in blood carbon dioxide [13,15,19,21,22,23,24,25,26,27,28] (Figure 2: Column 5).
– Decrease in blood oxygen saturation [18,19,21,23,28,29,30,31,32,33,34] (Figure 2: Column 4).
– Increase in heart rate [15,19,23,29,30,35] (Figure 2: Column 12).
– Decrease in cardiopulmonary capacity [31] (Section 3.2).
– Feeling of exhaustion [15,19,21,29,31,32,33,34,35,69] (Figure 2: Column 14).
– Increase in respiratory rate [15,21,23,34] (Figure 2: Column 9).
– Difficulty breathing and shortness of breath [15,19,21,23,25,29,31,34,35,71,85,101,133] (Figure 2: Column 13).
– Headache [19,27,37,66,67,68,83] (Figure 2: Column 17).
– Dizziness [23,29] (Figure 2: Column 16).
– Feeling of dampness and heat [15,16,22,29,31,35,85,133] (Figure 2: Column 7).
– Drowsiness (qualitative neurological deficits) [19,29,32,36,37] (Figure 2: Column 15).
– Decrease in empathy perception [99] (Figure 2: Column 19).
– Impaired skin barrier function with acne, itching and skin lesions [37,72,73] (Figure 2: Column 20–22). (1)
(1) Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards? >>> https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8072811/
Kein Tag vergeht, an dem nicht irgendwo in Deutschland zugestochen wird. Deshalb ist es wichtig, dass ein Weimarer Richter nach Masken-Entscheidung des Amtes enthoben wird. Zu komisch, wenn man von unserem angeblichen Rechtsstaat einen Hauch Kompetenz erwarten würde.
@Milo: ?
Noch Fragen? Ich denke es gibt aktuell wichtigere Themen für unsere Justiz, als das Thema Kaffeefilter vor der Nase. Ich weiß nicht, was gefährlicher für die Gesundheit ist: Das Weglassen von Masken oder zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, wenn einem jemand über den Weg läuft, der eigentlich gar nicht frei herumlaufen darf und wahllos auf Menschen einsticht? Darum sollte sich unsere Justiz kümmern und nicht einem Weimarer Richter Rechtsbeugung unterstellen, der nur andere Menschen vor den Schäden des Maskentragens bewahren will.