Weimarer Richter nach Masken-Entscheidung des Amtes enthoben

So "unab­hän­gig" und "neu­tral" berich­tet mdr​.de am 25.1.23:

»Nach einem umstrit­te­nen Urteil zur Maskenpflicht darf ein Richter am Amtsgericht Weimar vor­erst nicht wei­ter in die­ser Funktion arbei­ten. Das bestä­tig­te das Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen. Der Richter kann nun Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen.

Der Amtsrichter hat­te im April 2021 eine umstrit­te­ne Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen gefällt. Er ent­schied damals, dass Kinder an den Schulen kei­ne Masken tra­gen müss­ten. Die Entscheidung war bun­des­weit dis­ku­tiert wor­den. Das Bildungsministerium reich­te eine Beschwerde ein. Schließlich hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Richters wie­der auf.

Strafverfahren noch offen

Gleichzeitig ist ein Strafverfahren am Landgericht Erfurt anhän­gig. Weil er als Familienrichter für so eine Entscheidung nicht zustän­dig war, hat­te die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen Rechtsbeugung am Landgericht erhoben.

Die Anklage wur­de damit begrün­det, dass sich der Richter bei der Entscheidung bewusst und in schwer­wie­gen­der Weise von Recht und Gesetz ent­fernt habe. Ihm sei es dar­um gegan­gen, die angeb­li­che Unwirksamkeit und Schädlichkeit staat­li­cher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffent­lich wirk­sam dazu­stel­len. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.«

13 Antworten auf „Weimarer Richter nach Masken-Entscheidung des Amtes enthoben“

  1. … und dabei hat doch das OLG Karlsruhe in der glei­chen Zeit ent­schie­den, dass ein Familiengericht eine sol­che Entscheidung kei­nes­wegs dem Verwaltungsgericht ueber­lass­sen darf, son­dern im Fall einer dro­hen­de­en Kindeswohlgefaehrdung selbst tae­tig wer­den muesse ,,,

    Welches OLG hat nun recht? Das, das Richhter Dettmer ein Berufsverbot erteil­te, oder das, das ent­schie­den hat, dass sol­che Fragen *nicht* an das Verwaltungsgericht abge­ge­ben wer­den duer­fen, wenn evt. das Kindeswohl betrof­fen sein kann? Beide gleich­zei­tig koen­nen nicht recht gehabt haben …

  2. Das die­se unsäg­li­chen Lappen im Gesicht, gera­de für Kinder, eine poten­zi­el­le Gefahr dar­stel­len und gegen eine Infektion nichts hel­fen, scheint außen vor zu sein. Diese Hexenjagd ist absurd.

  3. Es ist und bleibt eine Farce.
    Hier also diver­se älte­re Studien und Gutachten zur Nutzlosigkeit und Schädlichkeit der Masken. So lang­sam kön­nen selbst die Mühlen der Justiz nicht arbei­ten, um zwi­schen­zeit­lich nicht etwas davon mit­be­kom­men zu haben.

    "27 September 2022—von Nathalie Parent
    Selbst die Maske Ihres Chirurgen schützt Sie nicht vor Infektionen"
    https://​blau​topf​.net/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​/​p​o​l​i​t​i​k​/​p​o​l​i​t​i​k​-​c​o​r​o​n​a​/​i​t​e​m​/​5​2​2​-​s​e​l​b​s​t​-​d​i​e​-​m​a​s​k​e​-​i​h​r​e​s​-​c​h​i​r​u​r​g​e​n​-​s​c​h​u​e​t​z​t​-​n​i​c​h​t​-​v​o​r​-​i​n​f​e​k​t​i​o​nen

    "Die fran­zö­si­che Organisation Réinfo Covid hat Anfang August 2022 auf ihrer Webseite eine Literaturübersicht ver­öf­fent­licht, die zeigt, dass der Mundschutz in der Chirurgie kei­nen Einfluss auf post­ope­ra­ti­ve noso­ko­mia­le Infektionen hat.

    Die mei­sten Mitglieder von Bundestag und Bundesrat, die die­sen Monat der Neufassung des IfSG zuge­stimmt haben, in der die Maske erneut eine gro­ße Rolle spielt, ken­nen anschei­nend die­se seit Jahrzehnten bekann­te Faktenlage nicht – oder sie haben sie ein­fach mal wie­der ignoriert."

    1. @Benjamin

      Die OP-Maske ("medi­zi­ni­sche Maske") soll auch nicht vor Infektionen (durch Viren, Bakterien, Pilze) schuet­zen, son­dern davor, dass Partikel aus dem Gesicht des Chirurgen in die Wunde des Patienten fal­len und dort Entzuendungen verursachen.

  4. Nicht nur die aus den Statistiken "ver­schwun­de­nen" Spritzenschäden wären viel eher ein Grund für eine rich­ter­li­che Überprüfung. Wo kein Hersteller, da auch kein zuord­ba­rer Schaden, oder?

    "23 Januar 2023—Dr. Andreas Hoppe
    Plötzlich und uner­war­tet den Impfstoff vergessen"
    https://​blau​topf​.net/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​/​p​o​l​i​t​i​k​/​p​o​l​i​t​i​k​-​c​o​r​o​n​a​/​i​t​e​m​/​5​7​6​-​p​l​o​e​t​z​l​i​c​h​-​u​n​d​-​u​n​e​r​w​a​r​t​e​t​-​d​e​n​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​v​e​r​g​e​s​sen

    "Von einem Tag auf den ande­ren wur­de bei 190 Millionen Impfdosen ver­ges­sen, wel­cher Impfstoff ver­impft wurde."

  5. So viel zur Unabhängigkeit von Richtern.
    Ein fal­sches Urteil ent­ge­gen der „Pandemie“ Erzählung und für das Kindeswohl gefällt, und schon ist man den Job los. Und bekommt noch ein Strafverfahren an den Hals. Und alles mit tat­kräf­ti­ger Mithilfe sei­ner Richterkollegen.

    1. "Und alles mit tat­kräf­ti­ger Mithilfe sei­ner Richterkollegen."
      Scheinen wohl kei­ne Krähen zu sein. Sondern eher Wendehälse.
      Oder Schmutzfinken ? Oder…

      1. Es sind – was die tota­li­tä­re Gesinnung betrifft – die Nachfahren Freislers. Auch wenn Aschmoneit das nicht hören will. 😛

  6. Dazu nur ein ganz kur­zer Auszug aus der für mich mit Abstand besten und umfang­reich­sten Studie (1) zu den viel­fäl­ti­gen Gefahren des Maskentragens. Es han­delt sich hier­bei wie auch an den zahl­rei­chen Quellenangaben ersicht­lich um bereits inzwi­schen schon mehr­fach nach­ge­wie­se­ne schäd­li­che Auswirkungen des Maskentragens und nichr etwa nur um Hypothesen. Ganz abge­se­hen von der feh­len­den Wirksamkeit jener Masken, so kön­nen die fest­ge­stell­ten nega­ti­ve Effekte jeweils ein­zeln oder auch kum­mu­la­tiv zu einer Erhöhung der Gesamtmorbität und damit Gesamtmortalität beitragen.

    Jeder, der ande­re dazu zwingt, eine Mund-Nasenbedeckung zu tra­gen, begeht damit eine vor­sätz­li­che Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung. Wer ande­re davon abhält oder gar dafür bestraft, wenn die­ser ver­sucht Dritte vor eben die­sen negatin­ven Auswirkungen zu schüt­zen, macht sich in mei­nen Augen eben­falls straf­bar. (Rechtsbeugung)

    " – Increase in dead space volu­me [22,24,58,59] (Figure 3, Section 3.1 and Section 3.2).
    – Increase in breathing resi­stance [31,35,61,118] (Figure 3, Figure 2: Column 8).
    – Increase in blood car­bon dioxi­de [13,15,19,21,22,23,24,25,26,27,28] (Figure 2: Column 5).
    – Decrease in blood oxy­gen satu­ra­ti­on [18,19,21,23,28,29,30,31,32,33,34] (Figure 2: Column 4).
    – Increase in heart rate [15,19,23,29,30,35] (Figure 2: Column 12).
    – Decrease in car­dio­pul­mo­na­ry capa­ci­ty [31] (Section 3.2).
    – Feeling of exhaus­ti­on [15,19,21,29,31,32,33,34,35,69] (Figure 2: Column 14).
    – Increase in respi­ra­to­ry rate [15,21,23,34] (Figure 2: Column 9).
    – Difficulty breathing and short­ness of breath [15,19,21,23,25,29,31,34,35,71,85,101,133] (Figure 2: Column 13).
    – Headache [19,27,37,66,67,68,83] (Figure 2: Column 17).
    – Dizziness [23,29] (Figure 2: Column 16).
    – Feeling of damp­ness and heat [15,16,22,29,31,35,85,133] (Figure 2: Column 7).
    – Drowsiness (qua­li­ta­ti­ve neu­ro­lo­gi­cal defi­ci­ts) [19,29,32,36,37] (Figure 2: Column 15).
    – Decrease in empa­thy per­cep­ti­on [99] (Figure 2: Column 19).
    – Impaired skin bar­ri­er func­tion with acne, itching and skin lesi­ons [37,72,73] (Figure 2: Column 20–22). (1)

    (1) Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards? >>> https://​www​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​p​m​c​/​a​r​t​i​c​l​e​s​/​P​M​C​8​0​7​2​8​11/

  7. Kein Tag ver­geht, an dem nicht irgend­wo in Deutschland zuge­sto­chen wird. Deshalb ist es wich­tig, dass ein Weimarer Richter nach Masken-Entscheidung des Amtes ent­ho­ben wird. Zu komisch, wenn man von unse­rem angeb­li­chen Rechtsstaat einen Hauch Kompetenz erwar­ten würde.

  8. Noch Fragen? Ich den­ke es gibt aktu­ell wich­ti­ge­re Themen für unse­re Justiz, als das Thema Kaffeefilter vor der Nase. Ich weiß nicht, was gefähr­li­cher für die Gesundheit ist: Das Weglassen von Masken oder zufäl­lig zur fal­schen Zeit am fal­schen Ort zu sein, wenn einem jemand über den Weg läuft, der eigent­lich gar nicht frei her­um­lau­fen darf und wahl­los auf Menschen ein­sticht? Darum soll­te sich unse­re Justiz küm­mern und nicht einem Weimarer Richter Rechtsbeugung unter­stel­len, der nur ande­re Menschen vor den Schäden des Maskentragens bewah­ren will.

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