Zu den 14 Hausdurchsuchungen bei insgesamt acht Personen, darunter zwei Richtern und drei ProfessorInnen, ist auf dem Fachportal "Legal Tribune Online" am 30.6. zu lesen:
»… Die Behörde ermittelt… gegen den Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Sie sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Richter "willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist", hieß es in einer früheren Mitteilung.
Die Behörde hatte bereits Ende April das Dienstzimmer am Amtsgericht (AG) Weimar durchsucht, zudem seine Privatwohnung und das Auto. "Im Rahmen dieser Durchsuchung waren die gesuchten Beweismittel nur teilweise aufgefunden worden", teilte die StA Erfurt mit. "Wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte mit der ersten Durchsuchung gerechnet hat", sagte der Sprecher der Behörde auf LTO Anfrage. Ein Teil der Datenträger sei damals "nagelneu" gewesen.
Durchsuchung auch beim zweiten Richter – als Zeugen
Seit acht Uhr morgens hatte die Behörde am Dienstag daher insgesamt 14 Durchsuchungsbeschlüsse in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt vollstreckt. Durchsucht wurden nach Angaben der StA Erfurt erneut die von dem Beschuldigten privat und dienstlich genutzten Räumlichkeiten sowie Dienst- und Wohnanschriften von insgesamt acht Zeugen. Gegen Letztere bestehe kein Tatverdacht, wie die Behörde explizit mitteilte. Ziel der Maßnahme sei die Sicherstellung von beweisrelevanter Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und den Zeugen.
Nach einer Mittteilung des Rechtsanwalts des Familienrichters, Strafverteidiger Gerhard Strate, galten die Durchsuchungen konkret den von dem Richter in seinem Beschluss vom 8. April 2021 zitierten Sachverständigen, der Rechtsanwältin in dem zugrunde liegenden Verfahren sowie der Mutter, die das Kindeswohlverfahren für ihre Kinder angeregt hatte.
Zudem ist nach Angaben von Strate auch bei einem weiteren Richter vom AG Weimar eine Durchsuchung angeordnet und vollzogen worden. Gegen diesen ermittelt die StA Gera wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Dieser Richter hatte im Januar in einer Ordnungswidrigkeitensache auf Freispruch geurteilt, was ebenfalls für bundesweites Aufsehen gesorgt hatte. Die aktuelle Durchsuchung galt dem Richter allerdings aus Sicht der StA Erfurt als "unverdächtigen Zeugen".
Verteidiger: Zuständigkeitsfrage liegt immerhin beim BGH
… Für Strate ist der gegen den Familienrichter erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung abwegig: Zwar hätten die Oberlandesgerichte (OLG) Nürnberg und Jena zur Zuständigkeit andere Rechtsauffassungen als sein Mandant aus Weimar. Beide OLG hätten jedoch die Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Damit hätten sie deutlich gemacht, dass "die Frage der Zuständigkeit (wenigstens) bis zur Entscheidung des BGH offenbleibt", so Strate…«
BOAH – was für ein Aufwand für nix.
"Hausdurchsuchungen bei Zeugen" sind wohl neu, oder?!
"galten die Durchsuchungen konkret den von dem Richter in seinem Beschluss vom 8. April 2021 zitierten Sachverständigen"
Frau Prof. Kämmerer hat sich gestern im Live Stream gegenteilig geäußert.
Einer der beteiligten Beamten, habe zu ihr gesagt, sie
sei von dem Verfahren, nur als Zeugin betroffen.
Ich freue mich schon auf die, wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit, der Verfahrenseröffnung gegen die aktuell ermittelnden verantwortlichen Personen der StA Erfurt wg. wiederholter Rechtsbeugung…vielleicht in Nürnberg 2!
@Meyer3: Es sollte langsam dämmern, daß die "Nürnberg 2"-Story zum Glück nur Troll-Gerede war.
@aa: warum zum glück?
Weshalb Trollgerede?
@Bolle: Wer sollte ein "Nürnberg 2.0" veranstalten? Und warum? Siehe dazu Reiner Füllmich – unsere Arbeit schreitet gut voran, aber Vorsicht vor falschen Gerüchten.
@aa: Wieder Geschwurbel. Dort steht ja "Es wird auch kein Nürnberg 2.0 sein, sondern ein speziell für die Corona-Krise eingerichtetes internationales Tribunal."
Darum geht es ja.
Möchten Sie Ihre Seite nicht in "CoroGeschwurbel" umbenennen? Das würde besser zum Inhalt passen.
Wenn man es positiv sehen möchte könnte man sagen, dass die anordnende Behörde bislang wohl noch nicht recht fündig geworden ist. Der Vorgang an sich scheint mir allerdings beispiellos zu sein. Ich kann mich nicht erinnern, dass in der jüngeren Vergangenheit derart brachial gegen Richter, Mediziner und Wissenschaftler vorgegangen wurde.
Bei diesen Durchsuchungen geht es offensichtlich darum, mögliche Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten aufzudecken.
Das wäre allerdings eine ganz andere Frage als jene, ob der Richter für den Sachverhalt zuständig war oder nicht.
Das sieht für mich nach der Methode Assange aus; man benutzt einen konstruierten Vorwurf um repressive Maßnahmen zu rechtfertigen, und mit dem eventuellen Beifang andere Vorwürfe zu untermauern.
Zu den Durchsuchungen in Arzt-Praxen wegen der Ausstellung von Masken-Attesten kam das Portal Juris (glaube ich) bereits neulich zum Ergebnis, dass diese rechtswidrig seien.
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSFADG000721&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Warum so umständlich? Bei solchen Vorgängen handelt es sich schlicht um politische Verfolgung.
Übrigens ist logischerweise ein solches Vorgehen auch strafrechtlich relevant. Es liegt offensichtlich eine Verfolgung Unschuldiger vor. §344 StGB
Ich bin gespannt, wie das ganze weitergeht. Wenn die Vorwürfe in sich zusammenbrechen sollten die Verantwortlichen normalerweise die Konsequenzen für derart überzogene Maßnahmen zu tragen haben. Aber was heißt heute schon normal…
Also wenn das kein EXEMPEL ist, was dann?
Bestrafe 9, erziehe Millionen oder 10Tausende von Richtern und Zeugen/Fachleuten,.
Das müsste doch den 90+ Jährigen sehr bekannt vorkommen.