Weitere Infos zu Hausdurchsuchungen

Zu den 14 Hausdurchsuchungen bei ins­ge­samt acht Personen, dar­un­ter zwei Richtern und drei ProfessorInnen, ist auf dem Fachportal "Legal Tribune Online" am 30.6. zu lesen:

»… Die Behörde ermit­telt… gegen den Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Sie sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Richter "will­kür­lich sei­ne Zuständigkeit ange­nom­men hat, obwohl es sich um eine ver­wal­tungs­recht­li­che Angelegenheit han­del­te, für die aus­schließ­lich der Verwaltungsrechtsweg eröff­net ist", hieß es in einer frü­he­ren Mitteilung.

Die Behörde hat­te bereits Ende April das Dienstzimmer am Amtsgericht (AG) Weimar durch­sucht, zudem sei­ne Privatwohnung und das Auto. "Im Rahmen die­ser Durchsuchung waren die gesuch­ten Beweismittel nur teil­wei­se auf­ge­fun­den wor­den", teil­te die StA Erfurt mit. "Wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte mit der ersten Durchsuchung gerech­net hat", sag­te der Sprecher der Behörde auf LTO Anfrage. Ein Teil der Datenträger sei damals "nagel­neu" gewesen.

Durchsuchung auch beim zweiten Richter – als Zeugen

Seit acht Uhr mor­gens hat­te die Behörde am Dienstag daher ins­ge­samt 14 Durchsuchungsbeschlüsse in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt voll­streckt. Durchsucht wur­den nach Angaben der StA Erfurt erneut die von dem Beschuldigten pri­vat und dienst­lich genutz­ten Räumlichkeiten sowie Dienst- und Wohnanschriften von ins­ge­samt acht Zeugen. Gegen Letztere bestehe kein Tatverdacht, wie die Behörde expli­zit mit­teil­te. Ziel der Maßnahme sei die Sicherstellung von beweis­re­le­van­ter Kommunikation zwi­schen dem Beschuldigten und den Zeugen.

Nach einer Mittteilung des Rechtsanwalts des Familienrichters, Strafverteidiger Gerhard Strate, gal­ten die Durchsuchungen kon­kret den von dem Richter in sei­nem Beschluss vom 8. April 2021 zitier­ten Sachverständigen, der Rechtsanwältin in dem zugrun­de lie­gen­den Verfahren sowie der Mutter, die das Kindeswohlverfahren für ihre Kinder ange­regt hatte.

Zudem ist nach Angaben von Strate auch bei einem wei­te­ren Richter vom AG Weimar eine Durchsuchung ange­ord­net und voll­zo­gen wor­den. Gegen die­sen ermit­telt die StA Gera wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Dieser Richter hat­te im Januar in einer Ordnungswidrigkeitensache auf Freispruch geur­teilt, was eben­falls für bun­des­wei­tes Aufsehen gesorgt hat­te. Die aktu­el­le Durchsuchung galt dem Richter aller­dings aus Sicht der StA Erfurt als "unver­däch­ti­gen Zeugen".

Verteidiger: Zuständigkeitsfrage liegt immerhin beim BGH

… Für Strate ist der gegen den Familienrichter erho­be­ne Vorwurf der Rechtsbeugung abwe­gig: Zwar hät­ten die Oberlandesgerichte (OLG) Nürnberg und Jena zur Zuständigkeit ande­re Rechtsauffassungen als sein Mandant aus Weimar. Beide OLG hät­ten jedoch die Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) wegen grund­sätz­li­cher Bedeutung zuge­las­sen. Damit hät­ten sie deut­lich gemacht, dass "die Frage der Zuständigkeit (wenig­stens) bis zur Entscheidung des BGH offen­bleibt", so Strate…«

12 Antworten auf „Weitere Infos zu Hausdurchsuchungen“

  1. "gal­ten die Durchsuchungen kon­kret den von dem Richter in sei­nem Beschluss vom 8. April 2021 zitier­ten Sachverständigen"

    Frau Prof. Kämmerer hat sich gestern im Live Stream gegen­tei­lig geäußert.
    Einer der betei­lig­ten Beamten, habe zu ihr gesagt, sie
    sei von dem Verfahren, nur als Zeugin betroffen.

  2. Ich freue mich schon auf die, wenn auch gerin­ge Wahrscheinlichkeit, der Verfahrenseröffnung gegen die aktu­ell ermit­teln­den ver­ant­wort­li­chen Personen der StA Erfurt wg. wie­der­hol­ter Rechtsbeugung…vielleicht in Nürnberg 2!

          1. @aa: Wieder Geschwurbel. Dort steht ja "Es wird auch kein Nürnberg 2.0 sein, son­dern ein spe­zi­ell für die Corona-Krise ein­ge­rich­te­tes inter­na­tio­na­les Tribunal." 

            Darum geht es ja. 

            Möchten Sie Ihre Seite nicht in "CoroGeschwurbel" umbe­nen­nen? Das wür­de bes­ser zum Inhalt passen.

  3. Wenn man es posi­tiv sehen möch­te könn­te man sagen, dass die anord­nen­de Behörde bis­lang wohl noch nicht recht fün­dig gewor­den ist. Der Vorgang an sich scheint mir aller­dings bei­spiel­los zu sein. Ich kann mich nicht erin­nern, dass in der jün­ge­ren Vergangenheit der­art bra­chi­al gegen Richter, Mediziner und Wissenschaftler vor­ge­gan­gen wurde.
    Bei die­sen Durchsuchungen geht es offen­sicht­lich dar­um, mög­li­che Absprachen zwi­schen den Verfahrensbeteiligten aufzudecken.
    Das wäre aller­dings eine ganz ande­re Frage als jene, ob der Richter für den Sachverhalt zustän­dig war oder nicht.
    Das sieht für mich nach der Methode Assange aus; man benutzt einen kon­stru­ier­ten Vorwurf um repres­si­ve Maßnahmen zu recht­fer­ti­gen, und mit dem even­tu­el­len Beifang ande­re Vorwürfe zu untermauern.
    Zu den Durchsuchungen in Arzt-Praxen wegen der Ausstellung von Masken-Attesten kam das Portal Juris (glau­be ich) bereits neu­lich zum Ergebnis, dass die­se rechts­wid­rig seien.
    https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSFADG000721&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

    1. …man benutzt einen kon­stru­ier­ten Vorwurf um repres­si­ve Maßnahmen zu recht­fer­ti­gen, und mit dem even­tu­el­len Beifang ande­re Vorwürfe zu untermauern.

      Warum so umständ­lich? Bei sol­chen Vorgängen han­delt es sich schlicht um poli­ti­sche Verfolgung.
      Übrigens ist logi­scher­wei­se ein sol­ches Vorgehen auch straf­recht­lich rele­vant. Es liegt offen­sicht­lich eine Verfolgung Unschuldiger vor. §344 StGB

      1. Ich bin gespannt, wie das gan­ze wei­ter­geht. Wenn die Vorwürfe in sich zusam­men­bre­chen soll­ten die Verantwortlichen nor­ma­ler­wei­se die Konsequenzen für der­art über­zo­ge­ne Maßnahmen zu tra­gen haben. Aber was heißt heu­te schon normal…

      2. Also wenn das kein EXEMPEL ist, was dann?

        Bestrafe 9, erzie­he Millionen oder 10Tausende von Richtern und Zeugen/Fachleuten,.

        Das müss­te doch den 90+ Jährigen sehr bekannt vorkommen.

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