Weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Arnsberger Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm "ist wert­kon­ser­va­tiv, huma­ni­stisch und gegen Hass und Extremismus". Auch er hat am 4.3. eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein­ge­reicht, die hier ein­ge­se­hen wer­den kann. Es heißt darin:

»Im Kern wird mit der Verfassungsbeschwerde, die grund­le­gen­de Feststellung beabsichtigt: 

1. dass Grundgesetze durch ein­fa­che Gesetze nicht auf unbe­stimm­te Zeit außer Kraft gesetzt wer­den dür­fen. Grundgesetzänderungen unter­lie­gen beson­de­ren par­la­men­ta­ri­schen Mehrheitsverhältnissen und dür­fen in ihrem Wesensgehalt nicht auf­ge­ho­ben werden.

2. Die Bundesregierung über­schrei­tet als Exekutive ihre Kompetenzen, wenn sie die öffent­li­che Meinung mas­siv durch aus­ge­dehn­te Werbekampagnen und durch eine sog. „maxi­ma­le Kollaboration“ mit der Wissenschaft prägt, weil sie dadurch letzt­end­lich den Gesetzgebungsverlauf prägt, was gegen die Gewaltenteilung verstößt. 

3. Eine lang­fri­sti­ge Aufhebung von Grundrechten muss nach­voll­zieh­bar durch Fakten begrün­det sein. Die Regierung darf lang­fri­sti­ge Grundrechtsaufhebungen nicht auf Nichtwissen stüt­zen oder zulas­sen, son­dern hat viel­mehr alles zu tun, um für die Entscheidungen not­wen­di­ge Fakten zu ermitteln. 

4. Die Bundesregierung ist nicht befugt, höchst­per­sön­li­che Daten zu sam­meln, so dass Profile erkenn­bar wer­den kön­nen und die Gefahr einer Zuordnung entsteht.«

13 Antworten auf „Weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

  1. Harbarth wird die Interessen derer,
    die ihn im BVfG ein­setz­ten, sicher­lich gut vertreten.

    Wahrscheinlich wird die­se Beschwerde natür­lich als unbe­grün­det zurückgewiesen/abgelehnt.

    Aber nett, dass Sie mal ange­fragt haben.
    Ist ja grund­ge­setz­lich nicht verboten.

    1. @Fristlos, form­los, frucht­los, wenn nach­ge­wie­sen wer­den kann das es für die Allgemeinheit sehr wich­tig ist, kann selbst die­ser Gauner die Klage nicht ablehnen.

      Allerdings kann er selbst ein posi­ti­ves Urteil (und das hat er schon bei der ent­schei­dung zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV Sanktionen oder abge­lehn­ten Demos – dies sei nicht ver­fas­sungs­wid­rig) mit nur einer ein­zi­gen Randnummer das eigent­li­che Urteil umdrehen.

      Die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichtes täten gut dar­an sich die­ses kri­mi­nel­len Elements, die­se Verfassungsfeindes, zu ent­le­di­gen. Er ist mei­ner Meinung nach, dort völ­lig fehl am Platz.

  2. Gibt es für das Vefassungsgericht ein Verfahren
    (wie ein Befangenheitsantrag) um den Präsidenten in Frage zu stel­len, oder hat man ihn bewußt vor poli­ti­scher Einflußnahme geschützt? (Zynismus)
    Es ist wirk­lich atem­be­rau­bend was der Typ auf dem Kerbholz hat. (z.B. ist ihm Cum Ex nicht ganz unbekannt)
    Wenn es dar­um geht die Verkommenheit des Systems zu reprä­sen­tie­ren, ist er aller­dings eine Top-Besetzung.
    Welches Gesellschaftsbild die­ser Mann ver­tritt und wie offen­sicht­lich er wie­der­holt Eliteinteressen gegen die Interessen der Mehrheit durch­setzt hat ihn wohl für die­ses Amt prä­de­sti­niert. Es scheint wirk­lich banal:
    Um das gan­ze System zu kapern reicht es eini­ge wich­ti­ge Schlüsselpositionen zu beset­zen und Top Down alles auf Linie zu bringen.
    Die vie­len Jahre GroKo waren ein soli­des Fundament für die Eskalation der aktu­el­len Krise.
    (z.B. Dysfunktionalität von Parlament/ Justiz/ staat­li­che Medien/ Polizei)

  3. Sehr lesens­wer­ter Beitrag zum Thema "Juristische Bananenrepublik":

    hen­ning rosenbusch@rosenbusch_
    ·
    4. März
    "Via M. Gelau, Thread: Schon mal von Stephan Harbarth gehört? Seit beginn der "Corona-Krise" ist der ehe­ma­li­ge CDU-Abgeordnete Oberster Richter unse­res Landes und ent­schei­det in letz­ter Instanz über die Verfassungsmäßigkeit der von der CDU-Regierung ver­kün­de­ten Corona-Maßnahmen.1/"

    https://​twit​ter​.com/​r​o​s​e​n​b​u​s​c​h​_​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​6​7​4​1​0​4​3​3​0​0​3​5​5​6​865

  4. Mei, die Juristen und ihr Deutsch … "Grundgesetzänderungen (…) dür­fen in ihrem Wesensgehalt nicht auf­ge­ho­ben wer­den." Was sol­len die Richter da den­ken, wenn's schon so los­geht? Wär's das nicht wert gewe­sen, vor dem Abschicken noch mal drüberzulesen?

  5. Wie unge­sund Exekutive, Legislative und Judikative mit­ein­an­der ver­ban­delt sind, wird so rich­tig erst in einer pre­kä­ren Lage wie der­zeit offen­sicht­lich. Den ein­zi­gen Fehler, den man jetzt machen kann, ist, sich auf den recht­li­chen Weg allein zu verlassen.
    Auch habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass es kaum Abgeordnete aus den Regierungsparteien gibt, die sich in die­ser Situation die Freiheit ihres 'Gewissens' neh­men und sich der Zustimmung zu den dik­ta­to­ri­schen Vollmachten für die Regierung ver­wei­gern. Denn dass die alle unin­for­miert sind und die Maßnahmen für rich­tig hal­ten kann mir kei­ner weis­ma­chen. Das Argument, dass jetzt kom­men kann, über­zeugt mich nicht kom­plett. Aber viel­leicht muß es sich nur rich­tig aus­zah­len, über die Maskendeals z.B., wie für eini­ge offensichtlich:
    https://www.sueddeutsche.de/politik/masken-lobbyismus-bundestag-korruption‑1.5225744

    1. @Bri: "Auch habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass es kaum Abgeordnete aus den Regierungsparteien gibt, die sich in die­ser Situation die Freiheit ihres 'Gewissens' neh­men und sich der Zustimmung zu den dik­ta­to­ri­schen Vollmachten für die Regierung verweigern."

      Eine Erklärung dafür dürf­te sein, dass jetzt die Kandidatenaufstellungen für die Bundestagswahl anlau­fen und ein Aufmucken gegen die Regierungslinie die eige­nen Chancen schmä­lern könn­te. Es ist sicher­lich kein Zufall, dass der ein­zi­ge SPD-Bundestagsabgeordnete, von dem kri­ti­sche Töne zu hören waren, einer ist, der nicht mehr antritt.

    2. @ Bri

      Es ist, wie immer, eine Mischung aus Erpressbarkeit, Gewinnstreben, Herdentrieb, Kadavergehorsam, intel­lek­tu­el­len und mora­li­schen Defiziten und sozia­ler Distanz auf Akteursebene und insti­tu­tio­nel­len Strukturen, die die Auswahl und Förderung jener Kandidaten, die die­se Voraussetzungen mit­brin­gen, begünstigen.

  6. Solange kein Jurist gegen die mit Völkerrecht und mit davon abge­lei­te­ter Verfassung kol­li­die­ren­de Absurdität des Reliktes der impe­ri­ale­li­ta­ri­sti­schen 'Indemnität' im somit unver­züg­lich zu kor­ri­gie­ren­den Artikel 46 GG vor­geht und solan­ge eben­falls kein Journalist dar­über Bewusstsein ver­brei­tet, solan­ge wird sich das auch nicht ändern:

    'Indemnität' ist der 'grund­sätz­li­che Genuss von Straffreiheit für alle deut­schen Bundestagsabgeordneten'.

    Begriffserklärung 'Indemnität':

    https://​www​.jura​fo​rum​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​i​n​d​e​m​n​i​t​aet

    t.me/Artikel_20_4_GG

  7. 23.04.2021: Carlos A. Gebauer, Achgut Gastautor: "Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei wei­te­ren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein­ge­legt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renom­mier­te­sten deut­schen Staatsrechtler ist, ver­tritt uns. …"
    https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​u​n​s​e​r​e​_​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​b​e​s​c​h​w​e​r​d​e​_​g​e​g​e​n​_​d​a​s​_​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​tzg
    51-sei­ti­ge Verfassungsbeschwerde im Wortlaut:
    https://​www​.ach​gut​.com/​i​m​a​g​e​s​/​u​p​l​o​a​d​s​/​v​M​x​7​R​Z​5​K​E​w​3​3​e​Y​a​3​/​V​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​b​e​s​c​h​w​e​r​d​e​_​G​e​b​a​u​e​r​_​u​a​_​a​n​o​.​pdf

Schreibe einen Kommentar zu Andi67 Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert