Weitere 3 Problem-Masken aus meiner Apotheke

Hier wur­de beschrie­ben, wie mir mein Apotheker unzu­läng­li­che Masken aus­hän­dig­te. Heute gab es drei kosten­lo­se Exemplare für mei­ne Frau.Wieder ein chi­ne­si­scher Hersteller, dies­mal mit ita­lie­ni­scher Anleitung und einem CE-Zeichen (CE 0370), das auf eine spa­ni­sche Prüfstelle ver­weist. Auch hier kein vor­ge­schrie­be­nes Haltbarkeitsdatum.

Auf jeden Fall ein schö­nes Geschäft, das Herr Spahn der Apotheke da ver­mit­telt hat (s. Spahns Milliardengeschenk für die Apotheker zu Weihnachten).

5 Antworten auf „Weitere 3 Problem-Masken aus meiner Apotheke“

  1. (EU) 2016/25 dürf­te ein Verweis auf das Amtsblatt der EU sein: 

    VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/2016–04-05-EU-Verordnung-PSA-2016–425.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Ab Seite 33 f. wer­den Schutzmasken "kon­for­miert":

    "3.10.1. Atemschutz Mit den PSA, die für den Schutz der Atemwege bestimmt sind, muss der Nutzer mit Atemluft ver­sorgt wer­den kön­nen, wenn er einer ver­schmutz­ten Atmosphäre und/oder einer Atmosphäre mit nicht aus­rei­chen­der Sauerstoffkonzentration aus­ge­setzt ist. Die dem Nutzer durch die PSA zuge­führ­te Atemluft ist durch geeig­ne­te Mittel zu gewin­nen, z. B. durch Filtrieren der ver­schmutz­ten Luft durch die PSA oder durch Zufuhr von einer nicht­ver­schmutz­ten äuße­ren Quelle. Die Ausgangswerkstoffe und son­sti­gen Bestandteile die­ser Arten von PSA sind so zu wäh­len oder zu ent­wer­fen und ein­zu­ar­bei­ten, dass die Atemfunktion und ‑hygie­ne des Nutzers wäh­rend der Tragedauer unter den vor­her­seh­ba­ren Einsatzbedingungen in ange­mes­se­ner Art und Weise gewähr­lei­stet sind. 31.3.2016 L 81/83 Amtsblatt der Europäischen Union DE
    Der Dichtigkeitsgrad der Gesichtsmaske, der Druckverlust beim Einatmen sowie das Reinigungsvermögen bei Filtergeräten müs­sen dafür sor­gen, dass aus einer ver­schmutz­ten Atmosphäre nur so wenig kon­ta­mi­nie­ren­de Stoffe ein­drin­gen, dass die Gesundheit bzw. Hygiene des Nutzers nicht beein­träch­tigt wird. Auf den PSA müs­sen die beson­de­ren Eigenschaften der Ausrüstung, die zusam­men mit der Anleitung einen geschul­ten und qua­li­fi­zier­ten Nutzer zum kor­rek­ten Einsatz der PSA befä­hi­gen, aus­führ­lich ange­ge­ben sein. Bei Ausrüstungen mit Filtern ist in der Anleitung des Herstellers auch die Lagerhöchstdauer neu­er, original­verpackter Filter anzugeben."

  2. Vielleicht ist die Haltbarkeit 2009 abge­lau­fen, es steht sowas drauf wie AT 2009. Man soll­te in der Apotheke nach dem Haltbarkeitsdatum fra­gen, bevor man das "Geschenk" mitnimmt.
    Es heißt zwar: "Einem geschenk­ten Gaul schaut man nicht ins Maul", aber es geht ja um die Gesundheit der "ach so schüt­zens­wer­ten" Senioren und jede die­ser Billigmasken wird dem Apotheker "ver­gol­det"!

  3. Verstoß gegen gel­ten­des Recht: Nutzerdokumentation nicht in Verwendersprache (statt DE im IT). Formaljuristisch han­delt es sich um ein man­gel­haf­tes Produkt. Da nun ein­mal die ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haftung gilt, lie­ße sich der Bereitsteller (in die­sem Fall die Apotheke) haft­bar machen. Also: Apotheke anzei­gen und abwarten.

  4. Auf dem Bild ist rechts unten eine Art Eieruhr und dar­un­ter eine Zahl zu erken­nen, was das Symbol für das Haltbarkeitsdatum darstellt.

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