Weiterer Landrat klagt gegen eigene Verordnung – und scheitert zunächst

Wie schon zuvor der Landrat im Eifelkreis (s. Selbst ein Landrat klagt gegen Ausgangssperre und unter­liegt im Eilverfahren) war auch sein Kollege im Rhein-Hunsrück-Kreis zunächst erfolg­los, wie swr​.de am 13.4. berichtet:

»Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr, hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Niederlage erlit­ten. Er hat­te gegen die eige­nen Corona-Maßnahmen geklagt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nach Angaben eines Sprechers den Eilantrag von Landrat Marlon Bröhr (CDU) abge­lehnt. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Bröhr hat­te als Privatperson Widerspruch gegen die nächt­li­che Ausgangssperre ein­ge­legt, die er selbst als Landrat ver­fügt hat­te. Bröhr war nach eige­ner Aussage vom rhein­land-pfäl­zi­schen Gesundheitsministerium zu der Ausgangssperre ver­pflich­tet wor­den, weil in sei­nem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die Grenze von 100 über­schrit­ten hatte.

"Rote Linie überschritten"

Bröhr sag­te, er sehe die­se Maßnahme aber als nicht zweck­mä­ßig an. "Da wird eine rote Linie über­schrit­ten", so Bröhr. Im länd­lich gepräg­ten Rhein-Hunsrück-Kreis sei bis­lang kei­ne ein­zi­ge Corona-Infektion in der Nacht nach­ge­wie­sen wor­den – die Ansteckungen pas­sier­ten tags­über…«

2 Antworten auf „Weiterer Landrat klagt gegen eigene Verordnung – und scheitert zunächst“

  1. Streit um Lockerungen für geimpf­te Heimbewohner
    VGH lehnt Antrag auf Frist­ver­län­ge­rung ab
    09.04.2021

    Ein Seniorenheim in Südbaden strei­tet sich mit dem Landratsamt um Corona-Lockerungen:
    Geimpfte Bewohner sol­len wie­der gemein­sam essen dürfen.
    Am Freitag ent­schied der VGH:
    Bis Montag müs­sen sich die Parteien einig werden.
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​v​g​h​-​1​s​7​7​4​2​1​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​g​r​u​n​d​r​e​c​h​t​e​-​s​e​n​i​o​r​e​n​-​m​u​e​h​l​e​h​o​f​-​c​a​f​e​t​e​r​ia/

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