Wenn dpa Fakten zur Drosten-Dissertation checkt…

… dann geht das so: Man fragt bei der Goethe-Universität nach, wie das so war, und hat damit die Antwort. Die größ­te deut­sche Presseagentur kann sich offen­bar nicht vor­stel­len, daß es sich hier genau so ver­hal­ten könn­te wie bei ande­ren Verfahren, bei denen Promotionen über­prüft wur­den. Egal, ob Guttenberg, Schavan, Giffey – stets haben die Hochschulen zunächst ein Fehlverhalten abgestritten.

Dabei geht es genau dar­um, nicht um mög­li­che inhalt­li­che Mängel der Arbeit von Christian Drosten. Die Goethe-Universität hat unter Ignorierung ihrer eige­nen Promotionsordnung Drosten einen Doktortitel ver­lie­hen und die­sen Rechtsbruch anschlie­ßend zu ver­tu­schen versucht.

Den dpa-Experten gelingt noch nicht ein­mal, die von ihnen ver­link­te Promotionsordnung kor­rekt zu zitieren:

»Um die Promotion abzu­schlie­ßen, muss­te Drosten sei­ne Forschungen publi­zie­ren. Gemäß §12 Abs.1 b) der Ordnung, muss­te er dazu ledig­lich drei Exemplare bei der Universität ablie­fern, da die Dissertation bereits in Zeitschriften ver­öf­fent­licht wurde.«

Was aber steht in die­sem Paragraphen?

»(1) Nach erfolg­rei­chem Abschluß des Prüfungsverfahrens hat der/die Doktorand/in unent­gelt­lich abzu­lie­fern: entweder 

a) min­de­stens 30 Exemplare, jeweils in Buch- oder Photodruck zum Zwecke der Verbreitung oder 

b) drei Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist…«

Das abge­lie­fer­te und im Jahr 2020 ver­öf­fent­lich­te Exemplar ist zwei­fels­frei eine Monographie, für die a) zutref­fen müß­te. In die­sem Exemplar wird aus­drück­lich nicht behaup­tet, die eigent­li­che Dissertation sei in einer Zeitschrift erfolgt. Eine sol­che Angabe schreibt die Promotionsordnung aber für einen sol­chen Fall vor. Die Variante b) ermög­licht tat­säch­lich die Veröffentlichung der Arbeit in einer Zeitschrift. Die drei genann­ten Zeitschriftenpublikationen hin­ge­gen haben kei­ner­lei Bezug auf­ein­an­der, sie sind von Drosten gemein­sam mit sei­nen Prüfern ver­faßt wor­den, eine stellt gar nur auf weni­ger als einer Handvoll Seiten ein Kongreßreferat dar.

Auch die­se Darstellung ist falsch:

»Anders als die jeder­zeit ver­füg­bar und zitier­ba­ren Aufsätze war die Dissertationsschrift selbst dar­um nicht in der Unibibliothek zur Ausleihe ver­füg­bar. Im Sommer 2020 hat die Uni Frankfurt die Schrift wegen des öffent­li­chen Interesses an Drosten nach­ge­druckt, seit­dem ist sie auch in der Deutschen Nationalbibliothek zu fin­den.«

In der Nationalbibliothek sind nicht drei Zeitschriftenaufsätze zu fin­den, son­dern die 2020 erstell­te Monographie. Sie war vor­her dort nicht vor­han­den, weil sie von der Hochschule nicht wie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben an die DNB gemel­det wur­de. Da die Arbeit damit nir­gends für die wis­sen­schaft­li­che Öffentlichkeit ver­füg­bar war – das grund­le­gen­de Ziel eines Promotionsverfahrens ist genau das -, wur­de sie folg­lich auch nie­mals irgend­wo zitiert. Was die drei Aufsätze angeht, so gibt es sie bis heu­te in Frankfurt nicht.

dpa kol­por­tiert auch die­se absur­de Version der Goethe-Universität:

»Der Uni Frankfurt zufol­ge liegt eines der drei Originalexemplare in der Promotionsakte von Christian Drosten im Uni-Archiv. Dieses sei aller­dings durch einen Wasserschaden beschä­digt. Zu den ande­ren zwei Exemplaren teil­te die Uni der dpa mit: "Damals übli­che Praxis war es, über­zäh­li­ge Pflichtexemplare her­aus­ra­gen­der Dissertationen ande­ren Promovierenden als Best-Practice-Beispiele zur Verfügung zu stel­len. Dies ist auch mit den über­zäh­li­gen Pflichtexemplaren von Prof. Drosten geschehen."«

Der Wasserschaden hat sich bereits seit Monaten als Fake erwie­sen und die Uni for­mu­liert wohl­weis­lich kryp­tisch so:

»Im Universitätsarchiv befin­det sich eine all­ge­mein zugäng­li­che „Originalkopie“ der Dissertation. Das Original, das zwei­fels­frei vor der Verleihung des Doktorgrades ein­ge­reicht wur­de, lagert zusam­men mit der Promotionsakte im Universitätsarchiv…

Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind des­halb seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) verfügbar.«

Was immer eine Originalkopie sein mag: Das von Dr. Kühbacher dort ein­ge­se­he­ne und foren­sisch unter­such­te Exemplar wies kei­ner­lei Wasserschäden auf. Die "Exemplare der Originaldissertation" in der Universitätsbibliothek und der DNB sind sämt­lich 2020 gedruckt wor­den. Das gibt die Hochschule auch selbst zu:

»Iim Verlauf des Jahres 2020 [kam es] auf­grund der stark gestie­ge­nen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek ver­mehrt zu Anfragen nach sei­ner Dissertation. Um die­ses Interesse so schnell wie mög­lich zu befrie­di­gen, wur­de das zu die­sem Zeitpunkt ein­zi­ge im Fachbereich ver­blie­be­ne Originalexemplar der Dissertation zunächst dar­auf geprüft, ob es für den Leihverkehr noch geeig­net war. Da einer­seits dar­an aus kon­ser­va­to­ri­schen Gründen Bedenken bestan­den ["Wasserschaden", AA], man ande­rer­seits die bestehen­den Anfragen jedoch mög­lichst rasch befrie­di­gen woll­te, hat die Goethe-Universität Herrn Drosten per­sön­lich dar­um gebe­ten, ihr ein wei­te­res Exemplar der Dissertation für den Leihverkehr und zur Anfertigung wei­te­rer Papierkopien zur Verfügung zu stel­len. Dieser Bitte ist Herr Drosten dan­kens­wer­ter­wei­se umge­hend nach­ge­kom­men, ohne dazu ver­pflich­tet gewe­sen zu sein.«

Auf kei­ne der ande­ren von Kritikern genann­ten Merkwürdigkeiten gehen die dpa-"Fakten-Checker" ein. Für sie gilt schlicht:

»Die Uni hat in der Stellungnahme vom Oktober 2020 aus­drück­lich fest­ge­stellt: "Es bestehen – auch nach mehr­fa­cher Überprüfung – kei­ne Zweifel dar­an, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wurde."«

Wundert es einen noch, wie die son­sti­gen Meldungen von dpa zustan­de kommen?

Siehe zu dem Thema u.a.

Wie war das noch… mit der Veröffentlichung der Dissertation von Christian Drosten?
Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten
Drosten-Dissertation: Weitere Merkwürdigkeiten
Drosten-Dissertation: drit­ter Gutachter, Habilitation, kumu­la­ti­ve Diss.
Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins

6 Antworten auf „Wenn dpa Fakten zur Drosten-Dissertation checkt…“

  1. Zer-gehr­ter Herr DOKTER Arturaschmoneit !?!!

    KänneZie eigent­lich das RUSSISCH (alSprache) ?????
    Oder was isDe Unterschied zw. "Trotzki" – "Trockij" – "Trotzkij" sowie "Trozki(j)" ????
    ICH ERWARTE IHRE GNÄDIGE ANTWORT BIS AM SONNTAG 12 UHR !
    SonZwerd ich der­ar­tig mit Ihnen einen sol­chen RABAUKISMUS des­we­gen ver­an­stal­ten so dass das was de Kühbach hier mit dem EMSLANDBAUER Claus ver­an­stal­tet Ihnen als regel­rech­ter FLIEGENSCHISS AUF GAULANZ JAGDBINDER vor­kom­men wird ! Das SAGE ich Ihnen ! HABEN SIE DAS VERSTANDEN ? oder nicht ?

    1. @El Magunsh: Ich bin durch­aus für Ulk zu haben. Ich wer­de aber abwe­gi­ge Sachen lie­ber nicht mehr ver­öf­fent­li­chen. Sie verstehen?

  2. Kolportiert eigent­lich dpa oder genügt schon die ober­fläch­li­che Recherche eines/r ein­zi­gen JournalistIn, um durch den Blätterwald und die Senderwellen durch­ge­reicht zu wer­den? Ich fra­ge das, weil mir auf­fiel an die­sem simp­lem Beispiel der RAn, Volkswirtin und Hutmacherin Viviane Fischer, die unter ihrem Label "Rike Feurstein" ihre Handwerksprodukter ver­treibt, und lt. zunächst "Tagesspiegel" angeb­lich eine Hutmacherin Rike Feurstein SEI, die bei diver­sen maß­nah­men­kri­ti­schen öffent­li­chen Äußerungen als RAn und Volkswirtin ledig­lich "auf­tre­ten" wür­de… Das haben in die­ser Auslegung bei­na­he for­mu­lie­rungs­gleich meh­re­re wei­te­re Blätter von FAZ bis WELT und BZ u.a. genau so über­nom­men! Bilden also ein­zel­ne Journalisten hier die "dpa" und es ist uns bis­her nur entgangen???
    Nun ist das bei so einem Fall wie Frau Fischer gewiss zu ver­schmer­zen, denn sie wird sich gegen die so impli­zier­ten Unterstellungen der Unredlichkeit im öffent­li­chen Auftreten pro­fes­sio­nell zu ver­tei­di­gen wissen. -
    Was aber ist, wenn sol­cher­art "dpa" sogar WissenschaftlerInnen betrifft, auf deren dring­li­chen, auch unwis­sen­schaft­lich begrün­de­ten Rat hin, unse­re Regierung gegen das Grundgesetz ver­stößt ver­mit­tels Ignoranz gegen­über den, dem Einzelnen zu gewäh­ren­den, Grundrechten???

  3. Ich ver­ste­he das noch nicht ganz, was das Problem mit der ggf. nicht ord­nungs­ge­mä­ssen Promotion von Herrn Drosten sein soll. Es beweist mei­nes Ermessens, dass man wirk­lich nicht 'über Medizin pro­mo­viert haben muss', um bei Corona & Co. als Experte mitzureden…

    …also man muss wirk­lich nicht…ich sage nicht, man müsste…

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