Wenn mal etwas gut läuft, kommt eine um die Eckerle

Verdammt spät für ihre Verhältnisse empört sich die #NoCovid-Aktivistin der ersten Stunde:

twit​ter​.com (20.6.)

Die empö­ren­de Regel aus Genf stammt von Anfang April und lautet:

»Von Anfang an wur­de fest­ge­legt, dass die Präventionsmaßnahmen in den Schulen nur so lan­ge dau­ern soll­ten, wie es unbe­dingt not­wen­dig war. Heute wis­sen wir, dass Kinder nicht gefähr­det sind, auch nicht mit der Omikron-Variante. Wenn sie sich doch anstecken, kommt es nur sehr sel­ten zu schwe­ren Infektionen und damit nicht zu einer Überlastung der Krankenhäuser. Außerdem ist der wirk­sam­ste Schutz gegen eine COVID-19-Infektion die Impfung, die für alle Personen ab dem fünf­ten Lebensjahr frei zugäng­lich ist.

Gegenwärtig gibt es kei­ne beson­de­ren Maßnahmen in Schulen. Beim Auftreten von Symptomen kommt es wie bei Erwachsenen auf den all­ge­mei­nen Gesundheitszustand des Schülers an. Bei einem posi­ti­ven Test kann der Schüler, sofern der Allgemeinzustand dies zulässt, wei­ter­hin die Schule besu­chen. Es wird dann emp­foh­len, ab dem 12. Lebensjahr eine Maske zu tra­gen und den Kontakt, ins­be­son­de­re mit gefähr­de­ten Personen, zu begren­zen. Bei ernst­haf­ten Anzeichen oder Besorgnis wird emp­foh­len, den Kinderarzt oder die Notaufnahme zu kon­tak­tie­ren.«
ge​.ch (1.4.)

Diese halb­her­zi­ge Entlastungsmaßnahme bringt Eckerle auf die Palme. Dorthin gerät sie leicht. Im März 2021 beklag­te sie das Aussetzen der "Impfungen" mit AstraZeneca nach zahl­rei­chen bedenk­li­chen "Nebenwirkungen" (sie­he Gemeckerle von Eckerle).

Legendär war ihr Aufschrei im Mai:

twit​ter​.com (3.5.)

Weiteres zu Frau Eckerle u.a. in


"Schöne Isabella aus Kastilien" (Comedian Harmonists – you​tube​.com).

6 Antworten auf „Wenn mal etwas gut läuft, kommt eine um die Eckerle“

  1. In wel­chen Kindergarten geht die­ses hyste­ri­sche Mädchen noch ein­mal? Die Erzieherinnen dürf­ten ein sehr schwe­res Los haben.

  2. In der Schweiz gilt seit dem 1. April kei­ne Isolationspflicht mehr für Covid-Kranke. Wer posi­tiv auf Covid gete­stet wur­de, aber nicht krank ist, der muss arbei­ten gehen. Wer sich krank fühlt, braucht ein Arztzeugnis, um der Arbeit fern­blei­ben zu kön­nen. Logischerweise reicht auch für Kinder ein posi­ti­ver Test nicht mehr, um zu hau­se zu blei­ben. Und Maske trägt tat­säch­lich fast nie­mand mehr in der Schweiz, denn die Maskenpflicht in Innenräumen wur­de schon Mitte Februar auf­ge­ho­ben und im ÖV muss man seit Anfang April kei­ne Maske mehr tra­gen. Frau Eckerle gehört zu den weni­gen Maßnahmenfanatikern, die damit ein Problem haben, dass die alte Normalität zurück­ge­kehrt ist.

  3. Auch die­se Frau gehört wegen ihrer Mittäterschaft hin­ter Gittern.
    Das, wofür sie plä­diert, ist letzt­lich nichts ande­res als der Mißbrauch
    bzw. die Gefährdung von Schutzbefohlenen.
    Und ich kann es nicht fas­sen, daß nie­mand, wirk­lich nie­mand, diese
    Frau stoppt.

  4. Ich erin­ne­re mich dar­an, dass hier in D Kinder von ihren Eltern selbst in der eige­nen Wohnung iso­liert wer­den soll­ten. Und sich vie­le auch noch dar­an gehal­ten haben. 

    Hatte ich nicht sogar hier ein Video gese­hen, in dem ein Kind zu Weihnachten von sei­nen eige­nen Eltern in sei­nem Zimmer iso­liert ein­ge­sperrt wur­de, weil es posi­tiv gete­stet wurde?

    Ein Verhalten, für das es von Frau Eckerle sicher­lich Applaus gege­ben hätte.

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