Wer ist juristisch eigentlich "geimpft"? Frag die SchAusnahmV!

Am 8.5. wur­de im Bundesanzeiger die "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)" ver­kün­det. Dort gibt es in § 2 diese

»Begriffsbestimmungen
Im Sinne die­ser Verordnung ist 

1. eine asym­pto­ma­ti­sche Person, eine Person, bei der aktu­ell kein typi­sches Symptom oder son­sti­ger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vor­liegt; typi­sche Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sind Atemnot, neu auf­tre­ten­der Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust, 

2. eine geimpf­te Person eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impfnachweises ist…«

Damit ist ein husten­der "geimpf­ter" Mensch im Sinne der Verordnung trotz Impfnachweises kei­ne "geimpf­te Person" (es sei denn, er hustet schon immer und nicht erst neuerdings).

Sofern die­se Verordnung nicht durch eine Verordnung zur Änderung die­ser Verordnung auf­ge­ho­ben ist, was ich nicht über­prüft habe, wäre bei allen Bevorzugungen von "Geimpften" zu über­prü­fen, ob bei ihnen nicht eines der genann­ten und offen­bar nur für SARS CoV‑2 zutref­fen­den Symptome vorliegt.

Eine nach dem Treppenaufstieg im Theater keu­chen­de Person wäre damit eben­so aus­zu­schlie­ßen wie eine, die nach durchs­of­fe­ner Nacht einen Geschmacksverlust ver­spürt. Wie das kar­ten­ab­rei­ßen­de Personal dies kon­trol­lie­ren soll, dar­über schweigt sich die Verordnung aus. Ähnlich unbe­stimmt ist der Begriff "Fieber". Ab wel­cher Temperatur gilt ein "geimpf­ter" Mensch hier­nach nicht mehr als "geimpf­te Person"?

Kann es sein, daß Frau Lambrecht und Herr Spahn – aus ihren Häusern stammt die Verordnung –, noch nicht ein­mal das Handwerk einer ordent­li­chen Ver- und Gebotspolitik beherr­schen? (Ich zie­he die Frage zurück.)

24 Antworten auf „Wer ist juristisch eigentlich "geimpft"? Frag die SchAusnahmV!“

  1. "Die Impfung ver­mit­telt Schutz gegen Covid-19."
    "Ich ken­ne einen, der ist voll­stän­dig geimpft und bekam trotz­dem Covid-19."
    "Ich mein­te ja auch: Wer rich­tig, also sym­ptom­frei, geimpft ist, der ist gegen Covid-19 geschützt."

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​K​e​i​n​_​w​a​h​r​e​r​_​S​c​h​o​tte

    Auf die­se Weise lässt sich gut eine 100%ige Wirksamkeit der Impfung fest­stel­len, wenn nicht noch mehr.

  2. In der Juristerei geht es um größt­mög­li­che Auslegbarkeit statt Genauigkeit, als mei­ne Antwort
    auf Ihre zurück­ge­zo­ge­ne Frage.

    Deshalb gehe ich davon aus, dass Geimpfte ihren recht­li­chen Status – als Geimpfte – nicht kennen,
    wenn sie kei­ne Juristen sind.

    Tatsächlich sind sie geimpft, recht­lich aber nicht immer.
    Das ist das Ausschalten des „Tatsächlichen“ durch den
    „Rechtlichen“ Status oder son­sti­gen Gründen.

  3. Das erin­nert mich an die glei­cher­ma­ßen idio­ti­sche Regelung an Zebrastreifen: §26.1

    An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, wel­che den Überweg erkenn­bar benut­zen wol­len, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

    Ja, wor­an man erken­nen soll, ob einer vor­hat, den Überweg zu benut­zen, das gibt die­ser Paragraf natür­lich nicht her. Und auch nicht was es heißt, dem­je­ni­gen die Überquerung zu ermöglichen.

    Bürgerlich idio­ti­sche Gesetzgebung halt. MFG

    1. Ähm. Nein. Wenn jemand mit der Nase in Richtung eines Zebrastreifens läuft, dann will der den erkenn­bar benut­zen. Es reicht auch schon, wenn da nur einer steht, um mög­lichst auf Schrittgeschwindigkeit run­ter­zu­brem­sen. Jaja, ich weiß; das ist mit dem Grundrecht auf freie Fahrt für freie Bürger mit mind. 50 km/h durch geschlos­se­ne Ortschaften nicht vereinbar.

      Die StVO ist übri­gens eine Verordnung und kein Gesetz.

      1. @DS-pektiven

        das ist DEINE ganz per­sön­li­che Auslegung. Was heißt denn nach Deiner per­sön­li­chen Auslegung "dem­je­ni­gen die Überquerung zu ermöglichen" ?

        Hinweis: In der heu­ti­gen StvO steht nichts von Anhalten oder Geschwindigkeit ver­rin­gern! Im Übrigen sind die dem Zebrastreifen angren­zen­de regu­lä­ren Fußwege wg. par­ken­der Fahrzeuge und auch bau­li­chen Gründen gar nicht ein­seh­bar. Also von wegen Absichten erkennen!

        Zum Vergleich die Regelung in der DDR-StvO: Befinden sich Fußgänger auf dem Zebrastreifen ist grund­sätz­lich anzu­hal­ten. Danach darf die Fahrt unter Beachtung des übri­gen Verkehrs und gegen­sei­ti­ger Rücksichtnahme (§1) fort­ge­setzt werden.

        D.H., da gab es eine Haltepflicht und zwar eindeutig!

        Schönen Sonntag!

  4. Wieso soll­te man von einem Bankkaufmann, der sogar mit ein­fach­ster Bruchrechnung ueber­for­dert ist (Was war doch gleich groe­sser? Ein Viertel oder ein Fuenftel?) erwar­ten koen­nen, einen auch nur in Ansaetzen brauch­ba­ren Gesetzestext zu verfassen?

    1. @Juergen Ilse

      die Gesetzestexte sind ja extra des­we­gen so ver­faßt daß es einen mög­lichst gro­ßen ver­hand­lung­be­ding­ten Spielraum gibt. Also daß Urteile bspw. vom Verhandlungsgeschick eines Anwaltes abhän­gig sind. Das geht sogar soweit, daß ein Richter Gutachten von Experten igno­rie­ren kann. Und auch ver­gleich­ba­re Urteile!

      MFG

  5. Wie beweist man, z.B. an der Eingangskontrolle, dass man schon län­ger hustet?
    Was heißt über­haupt "neu auf­tre­ten­der Husten"? Was ist "neu"?

    https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​i​n​f​o​s​-​z​u​-​c​o​r​o​n​a​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​d​e​s​-​l​a​n​d​e​s​-​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​rg/
    In Baden-Württemberg darf man nicht wäh­len (Zutritt zum Wahlgebäude unter­sagt), [§11, Absatz 5] falls typi­sche Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, nament­lich Atemnot, neu auf­tre­ten­der Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust vor­han­den sind.
    https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​i​n​f​o​s​-​z​u​-​c​o​r​o​n​a​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​d​e​s​-​l​a​n​d​e​s​-​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​rg/

    Wie wird im Wahllokal mög­li­cher Geschmacks- oder Geruchsverlust festgestellt?
    Stinkt's da? Wird man gefragt "rie­chen sie was"?
    Muss man viel­leicht an einem ver­we­se­nem Fisch lecken. Wenn's schmeckt hat man ein typi­sches Symptom einer Infektion mit dem Coronavirus?

    1. @Alles Lüge
      Eben. Die Politiker malen sich die Welt nach ihrem Gusto.

      Ich hab' auch noch was: Belegung der Intensivstationen.

      Janssens: Weit über 90 Prozent der Patienten, die in Krankenhäusern behan­delt wer­den und auf Intensivstation lie­gen, sind nicht geimpft.
      https://​www​.swr​.de/​s​w​r​1​/​b​w​/​p​r​o​g​r​a​m​m​/​i​n​t​e​n​s​i​v​b​e​t​t​e​n​-​b​e​l​e​g​u​n​g​-​s​t​a​t​t​-​i​n​z​i​d​e​n​z​-​m​e​i​n​u​n​g​-​d​e​u​t​s​c​h​e​s​-​i​n​t​e​n​s​i​v​r​e​g​i​s​t​e​r​-​1​0​0​.​h​tml
      Nicht geimpf­te Personen auf Intensivstationen?
      Ja!
      Logisch!
      Nach Regierungs-Definition ist doch gar nichts ande­res möglich!
      E i n e P e r s o n m i t S y m p t o m e n i s t k e i n e g e i m p f t e P e r s o n !!!

      Wie? Was?
      Ja, das ist so defi­niert! Siehe Beitrag oben.
      Diese Definitionen aus der SchAusnahmV wur­den in die Corona-Verordnungen der Länder übernommen.
      –> Eine geimpf­te Person ist eine asym­pto­ma­ti­sche Person … !
      –> Anders gesagt, eine Person mit Symptomen ist KEINE geimpf­te Person!
      Wer liegt denn auf der Intensivstation? Ich mei­ne, das sind Personen MIT Symptomen. Was sol­len die sonst dort?
      Auch wenn die­se Personen zwei oder drei "Immunisierungs-Spritzen" erhal­ten haben und einen Impfnachweis haben, gel­ten sie NICHT als geimpf­te Personen!

      Ergo: auf den Intensivstationen kön­nen per Definitionem nur nicht geimpf­te Personen liegen.

    2. @Alles Lüge
      Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber eben "nur im Sinne die­ser Verordnung" . Das RKI darf und soll dage­gen flei­ssig wei­ter­zäh­len, denn ansonst wür­de es ja auch auf­fal­len (daß/wenn es nun gar kei­ne mehr geben soll, spe­zi­ell ab 100% Vollimpfquote).

    3. @ Alles Lüge

      Wir soll­ten die Nomenklatur des Feindes nicht unbe­se­hen (und ohne Anführungszeichen) übernehmen.

      "Impfdurchbrüche" ist post-Orwellscher Neusprech der neu­en Abnormalität vom Feinsten. Auf gut Deutsch heißt das: Die Scheiße wirkt nicht (wie behauptet).

      1. Früher nann­te man die Menschen bei denen der Impfstoff nicht bzw. nicht mehr wirk­te "Impfversager". Aus einer schlech­ten Produktqualität mach­te man kur­zer­hand einen Versager, qua­si einen schlech­ten Charakter.

  6. Es ist ja absehn­bar, dass die Pharmakonzerne die Krägen nicht voll bekom­men und immer neue "Studien und Erkenntnisse" dazu füh­ren, in immer kür­ze­ren Intervallen nach­zu­sprit­zen, damit sich der Status des "Gespritzsein" bei­be­hal­ten läßt.

    Wie kann man hier zulas­sen, dass man hier nur rein recht­li­che Aspekte gel­ten läßt und kei­ner­lei tat­säch­li­che Werte und Wirksamkeiten bewertet?!

    Über Ungespritzte braucht man eigent­lich nicht mehr viel zu sagen. Tatsächlich kön­nen sie kern­ge­sund sein, aber recht­lich gel­ten sie immer und aus­nahms­los ‑auch neg. gete­stet- als krank, infek­ti­ös, unrein, gemein­ge­fähr­lich, abson­de­rungs­pflich­tig, aus­set­zig usw.

  7. Gute Frage, ern­ste Konsequenz.
    Richterlich, in erster Instanz, in Chicago, in den USA, …, weit weg …, in die­ser glo­ba­len Pandemie.
    "Cook County Richter ent­zieht Mutter wegen Impfstatus die elter­li­chen Rechte
    Von Dane Placko
    Veröffentlicht vor 1 Tag
    https://​www​.fox32chi​ca​go​.com/​n​e​w​s​/​c​o​o​k​-​c​o​u​n​t​y​-​j​u​d​g​e​-​s​t​r​i​p​s​-​m​o​t​h​e​r​-​o​f​-​p​a​r​e​n​t​a​l​-​r​i​g​h​t​s​-​o​v​e​r​-​v​a​c​c​i​n​a​t​i​o​n​-​s​t​a​tus

    CHICAGO – Eine Mutter aus Chicago sagt, ein Richter im Cook County habe ihr die elter­li­chen Rechte ent­zo­gen, nach­dem sie erfah­ren hat­te, dass sie nicht gegen COVID-19 geimpft ist.
    Alle Parteien sind sich einig, dass dies ein sehr unge­wöhn­li­cher und viel­leicht bei­spiel­lo­ser Schritt ist: Ein Richter im Chicagoer Daley Center hat Rebecca Firlit das Sorgerecht ent­zo­gen, weil sie sich wei­gert, sich imp­fen zu lassen.
    "Ich ver­mis­se mei­nen Sohn mehr als alles ande­re. Es war sehr schwie­rig. Ich habe ihn seit dem 10. August nicht mehr gese­hen", sag­te Firlit in einem exklu­si­ven Interview mit FOX 32 News.
    An die­sem Tag erschien Firlit zusam­men mit ihrem Ex-Mann per Zoom vor Gericht, um eine Unterhaltsverhandlung für den 11-jäh­ri­gen gemein­sa­men Sohn zu füh­ren. Die bei­den sind seit sie­ben Jahren geschie­den und tei­len sich das Sorgerecht und die Erziehungszeit.
    Sie sagt, der Richter James Shapiro von Cook County habe sie aus hei­te­rem Himmel gefragt, ob sie geimpft wor­den sei. Firlit sag­te Shapiro, dass sie nicht geimpft wor­den sei, weil sie in der Vergangenheit schlech­te Reaktionen auf Impfstoffe gezeigt habe.
    Shapiro ord­ne­te dar­auf­hin an, dass Firlit so lan­ge kei­ne elter­li­che Zeit mit ihrem Sohn ver­brin­gen darf, bis sie geimpft ist.
    In den letz­ten zwei Wochen konn­te Firlit mit ihrem Sohn am Telefon und per Videoanruf spre­chen, hat ihn aber nicht per­sön­lich gesehen.
    "Ich den­ke, dass das falsch ist. Ich den­ke, dass es die Familien spal­tet. Und ich den­ke, es ist nicht im Interesse mei­nes Sohnes, von sei­ner Mutter getrennt zu sein", sag­te Firlit.
    Firlit legt nun Berufung gegen den Gerichtsbeschluss ein und sagt, der Richter habe kein Recht, ihr das Erziehungsrecht zu ent­zie­hen, nur weil sie nicht geimpft ist.
    "Es hat­te nichts mit dem zu tun, wor­über wir gespro­chen haben. Er hat mir sei­ne Ansichten auf­ge­drängt. Und er hat mir mei­nen Sohn weg­ge­nom­men", sag­te Firlit.
    Annette Fernholz, Firlits Anwältin, sagt, der Richter habe sei­ne Befugnisse überschritten.
    "In die­sem Fall hat ein Richter, ohne dass ihm eine Angelegenheit bezüg­lich der elter­li­chen Zeit mit dem Kind vor­liegt, ent­schie­den: 'Oh, du bist nicht geimpft. Du darfst dein Kind nicht sehen, solan­ge du nicht geimpft bist.' Das über­schrei­tet sei­ne Zuständigkeit", sag­te Fernholz.
    "Sie müs­sen ver­ste­hen, dass der Vater die­se Angelegenheit nicht ein­mal vor das Gericht gebracht hat. Es ist also der Richter, der allein ent­schei­det, dass Sie Ihr Kind nicht sehen dür­fen, solan­ge Sie nicht geimpft sind", füg­te Fernholz hinzu.
    Der Anwalt des Vaters, Jeffrey Leving, sag­te, er sei eben­falls von der Entscheidung des Richters über­rascht wor­den, unter­stüt­ze aber die Entscheidung, da das Kind ange­sichts der Pandemie vor einer unge­impf­ten Mutter geschützt wer­den sollte.
    "Es gibt Kinder, die auf­grund von COVID gestor­ben sind. Ich den­ke, jedes Kind soll­te sicher sein. Und ich stim­me zu, dass die Mutter geimpft wer­den soll­te", sag­te Leving.
    Ein Sprecher des Obersten Richters Tim Evans und des Richters Shapiro sag­te, sie könn­ten sich wegen des lau­fen­den Verfahrens nicht äußern.
    Leving glaubt, dass der Richter Neuland betritt, das nun in ande­ren Sorgerechtsfällen zum Tragen kom­men könn­te. Es gibt kei­nen Zeitplan dafür, wann das Berufungsgericht sei­ne Entscheidung tref­fen wird."
    Übersetzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)

  8. Wie wird eine geimpf­te Person mit SARS-CoV-2-Symptomen wie­der zu einer Person laut §2 Abs.2 ? Muss Sie/Er oder Es es nach­wei­sen. Oder gilt die Atemnot als been­det, wenn man nach 6 Stockwerken und einer Pause von 15 min. wie­der Luft bekommt. Bin ich nach einem Hustenanfall (der ja durch­aus als neu auf­tre­tend bezeich­net wer­den kann), wie­der auto­ma­tisch sym­ptom­los?? oder muß ich nach­wei­sen, das es nur der sch… Pfeffer war. Fragen über Fragen 🙂

  9. Welches davon könn­te wie "die Faust aufs Auge passen" ?

    "SITZUNG 72
    Live am 01.10.2021 | 11 Uhr
    Thema: Das Kühlwasser kocht"
    https://​coro​na​-aus​schuss​.de/​s​i​t​z​u​n​g​en/

    56:55–58:01
    "Viviane Fischer
    Rechtsanwältin, Volkswirtin
    "Und wenn man jetzt die Menschen zählt, die an Covid erkrankt sind, haben wir die Situation, dass jeder, der geimpft ist, erst 2 Wochen nach der zwei­ten Impfung wer­den sie als geimpft gezählt. Das heißt, jeder, der kurz nach der ersten Impfung krank wird, der kann immer­noch als unge­impft gezählt wer­den. Das heißt, der kann dann ja auch ein unge­impf­ter Covid-Todesefall sein. Deswegen haben wir hier eine Pandemier der Ungeimpften hier in Deutschland. Ist das in Portugal auch so?"

    Rui Fonseca E Castro
    Richter (Portugal)
    "Ja , das ist das Selbe. Was als Geimpft gilt, dass ist jemand, bei dem die Impfung schon 14 Tage zurück­liegt, wenn man kein Covid bekommt. Wenn man Covid bekommt dann gilt man anschlie­ßend wahr­schein­lich, als nicht mehr geimpft.""

    "Freitag, 01. Oktober 2021, 16:00 Uhr ~18 Minuten Lesezeit
    Die Toten-Verschleierung
    Die US-Gesundheitsbehörde CDC weist Impf-Todesfälle als Ungeimpfte aus.
    von Rubikons Weltredaktion
    Foto: Alik Mulikov/Shutterstock.com"
    https://​www​.rubi​kon​.news/​a​r​t​i​k​e​l​/​d​i​e​-​t​o​t​e​n​-​v​e​r​s​c​h​l​e​i​e​r​ung

    "Die Story im Überblick

    ● Gemäß der US-Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) gel­ten Sie erst dann als voll­stän­dig geimpft, wenn im Falle von Pfizer oder Moderna seit der zwei­ten Injektion vol­le 14 Tage ver­gan­gen sind bezie­hungs­wei­se im Falle von Janssen 14 Tage nach der ersten Dosis, obwohl mehr als 80 Prozent der Todesfälle nach der Impfung in die­sem Zeitfenster auf­tre­ten. Wie praktisch!

    ● Jeder, der inner­halb der ersten 14 Tage nach der Injektion stirbt, wird als nicht geimpf­ter Todesfall gezählt. Dadurch wird nicht nur die Zahl der unge­impf­ten Todesfälle unzu­tref­fend auf­ge­bläht, son­dern es wer­den auch die wirk­li­chen Gefahren der Covid-19-Impfungen ver­schlei­ert, denn die über­wie­gen­de Mehrheit der Todesfälle durch die­se Impfungen tritt inner­halb der ersten zwei Wochen auf.

    ● Zudem hat die CDC zwei unter­schied­li­che Testrichtlinien – eine für geimpf­te Patienten und eine für unge­impf­te. Für Ungeimpfte emp­fiehlt die CDC einen Schwellenwertzyklus (Ct-Wert) von 40, der bekann­ter­ma­ßen zu falsch posi­ti­ven Ergebnissen führt. Für geimpf­te Personen wird ein Ct-Wert von 28 oder weni­ger emp­foh­len, was das Risiko falsch posi­ti­ver Ergebnisse minimiert.

    ● Auch ver­birgt die CDC Impfdurchbrüche und beför­dert das Narrativ von der „Pandemie der Ungeimpften“, indem sie nur die­je­ni­gen Durchbruchsfälle zählt, die zu Krankenhausaufenthalten oder zum Tod führen.

    ● Krankenhäuser mel­den auch nicht coro­nabe­ding­te Krankheiten als Covid-19."

    "Warum es in Wien mehr falsch-posi­ti­ve Testergebnisse gibt als anderswo
    30. September 2021 3 Minutes"
    https://​tkp​.at/​2​0​2​1​/​0​9​/​3​0​/​w​a​r​u​m​-​e​s​-​i​n​-​w​i​e​n​-​m​e​h​r​-​f​a​l​s​c​h​-​p​o​s​i​t​i​v​e​-​t​e​s​t​e​r​g​e​b​n​i​s​s​e​-​g​i​b​t​-​a​l​s​-​a​n​d​e​r​s​wo/

    "Wie der ORF gestern Abend berich­te­te, for­dert nun Wien eine Evaluierung der Spültests an Schulen. Unterdessen steigt die Zahl der posi­ti­ven Schul-Tests in Wien stark. Offenbar ver­ste­hen die Verantwortlichen in Wien nicht, was sie falsch machen und suchen nun Fehler bei anderen."

  10. Aktuell. (Die Pandemie der Definition.)
    "Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
    30.09.2021 – AKTUALISIERTER STAND FÜR DEUTSCHLAND"

    (kei­ne Fake-News, ernst­haft so in etwa ungefähr.)
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-09–30.pdf?__blob=publicationFile

    (Ich bach­stei­ne mir mal die­sen hier herraus.)
    "Impfeffektivität (S. 19)"
    "Definition wahr­schein­li­cher Impfdurchbruch:
    Ein wahr­schein­li­cher Impfdurchbruch ist defi­niert als SARS-CoV-2-Infektion mit kli­ni­scher Symptomatik, die bei einer voll­stän­dig geimpf­ten Person mit­tels PCR oder Erregerisolierung dia­gno­sti­ziert wurde."
    (Ausgeschlossen dadurch wer­den alle Menschen, die nicht im Krankenhaus behan­delt wur­den, UND die kei­nen "voll­stän­di­gen Impfschutz" haben, UND die nicht oder nur ein­mal gespritzt sind, UND die nicht PCR-gecy­cled oder, nach Blutabnahme, labor­be­stä­tigt sind.)

    "Ein "voll­stän­di­ger Impfschutz" wird ange­nom­men, wenn nach einer abge­schlos­se­nen Impfserie (2 Dosen Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) bzw. 1 Dosis Janssen (Johnson & Johnson)) min­de­stens zwei Wochen ver­gan­gen sind."
    (Die (noch­viel­neu­rer­und­me­ga­gül­ti­ge­re­noch­viel­tol­ler­re) Definition der "Impfeffektivität" ist also nun ein "wahr­schein­li­cher Impfdurchbruch" wäh­rend eines "voll­stän­di­gen Impfschutzes" nach­dem noch "min­de­stens zwei Wochen ver­gan­gen sind.")

    "Die Impfkampagne in Deutschland hat Ende Dezember 2020 begon­nen, im Folgenden sind Informationen zu Fällen und wahr­schein­li­chen Impfdurchbrüchen ab der 5. KW (ab 1.02.2021) dargestellt."
    (Es gab mal, damals, eine, RKI-betreu­te Zeit der "Pandemie", mit RKI-betreu­ter Spritzkampagne, vor der RKI-betreu­ten Spritzkampagne "Ende Dezember 2020".)

    "Dies ist durch die Definition eines wahr­schein­li­chen Impfdurchbruchs begrün­det (min­de­stens zwei Wochen nach zwei­ter Impfstoffdosis sowie Impfintervall von min­de­stens drei Wochen zwi­schen erster und zwei­ter Impfstoffdosis: frü­hest­mög­li­cher Impfdurchbruch ab 01.02.2021)."
    (Noch 5 Wochen kur­zer­hand wegdefiniert.)

    "Tabelle 4: Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Impfquote nach Altersgruppe (Datenstand 29.09.2021)
    (Punkt.)
    (Allein nach die­sem Titel kann die nach­fol­gen­de Tabelle, aller Wahrscheinlichkeit nach, viel­leicht und unter Umständen, in etwa so unge­fähr genau sein.)

    (Alter 12–17) Kumuliert seit KW 05 / KW 35–38
    (Alter 18–59) Kumuliert seit KW 05 / KW 35–38
    (Alter ≥60 Jahre) Kumuliert seit KW 05 / KW 35–38
    ( https://​www​.duden​.de/​r​e​c​h​t​s​c​h​r​e​i​b​u​n​g​/​k​u​m​u​l​i​e​ren
    Bedeutung ⓘ
    anhäu­fen; ansam­meln [und stei­gern, verstärken]
    Beispiele:
    bei Wahlen meh­re­re Stimmen auf einen Kandidaten kumulieren
    〈auch kumu­lie­ren + sich:〉 mit der Zeit kön­nen sich die­se Schadstoffe im mensch­li­chen Körper kumulieren)

    "Symptomatische COVID-19-Fälle (mit Angabe Impfstatus)"
    75.833 / 16.764
    698.391 / 91.608
    140.954 / 12.410
    Wahrscheinliche Impfdurchbrüche unter sym­pto­ma­ti­schen COVID-19-Fällen
    506 / 297
    44.070 / 23.056
    12.261 / 6.084
    Anteil wahr­schein­li­che Impfdurchbrüche unter sym­pto­ma­ti­schen COVID-19-Fällen
    0,7% / 1,8%
    6,3% / 25,2%
    8,7% / 49,0%
    Anteil voll­stän­dig Geimpfte in der Bevölkerung (Impfquote) [%] a) 25,9% / -
    67,3% / -
    83,4% / -

    Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und VOC b)
    Wahrscheinliche Impfdurchbrüche mit Angaben zu VOC b
    180 / 67
    17.849 / 5.871
    5.005 / 1447
    – davon mit Delta-Variante (B.1.617.2)
    169/94% / 66/99%
    16.075/90% / 5.801/99%
    3.538/71% / 1.428/99%
    Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Krankheitsschwere Hospitalisierte COVID-19-Fälle (sym­pto­ma­tisch mit Angabe Impfstatus)
    739 / 119
    28.553 / 3.544
    32.264 / 2.418
    Hospitalisierte COVID-19-Fälle mit wahr­schein­li­chem Impfdurchbruch
    4 / 2
    802 / 392
    2.114 / 829
    Anteil wahr­schein­li­che Impfdurchbrüche an hos­pi­ta­li­sier­ten COVID-19-Fällen
    0,5% / 1,7%
    2,8% / 11,1%
    6,6% / 34,3%
    COVID-19-Fälle auf Intensivstation (sym­pto­ma­tisch mit Angabe zum Impfstatus)
    26 / 6
    3.103 / 462
    4.978 / 486
    Auf Intensivstation betreu­te COVID-19-Fälle mit wahr­schein­li­chem Impfdurchbruch
    0 / 0
    55 / 29
    251 / 113
    Anteil wahr­schein­li­che Impfdurchbrüche an COVID-19-Fällen auf Intensivstation
    0,0% / 0,0%
    1,8% / 6,3%
    5,0% / 23,3%
    Verstorbene COVID-19-Fälle (sym­pto­ma­tisch mit Angabe zum Impfstatus)
    2 / 1
    1.186 / 69
    9.809 / 406
    COVID-19-Fälle mit wahr­schein­li­chem Impfdurchbruch, die ver­stor­ben sind
    0 / 0
    5 / 3
    648 / 152
    Anteil wahr­schein­li­che Impfdurchbrüche an ver­stor­be­nen COVID-19-Fällen
    0,0% / 0,0%
    0,4% / 4,3%
    6,6% / 37,4%"

    "a) Dazu zäh­len alle Impfserien in Deutschland mit 1 Dosis (Janssen-Vakzine) bzw. 2 Dosen (Moderna‑, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine), wenn min­de­stens zwei Wochen seit der letz­ten Dosis ver­gan­gen sind.
    b) Aufgrund der in Deutschland vor­herr­schen­den Delta-Variante wer­den die ande­ren VOC seit 19.08.2021 nicht mehr ausgewiesen."

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