Am 8.5. wurde im Bundesanzeiger die "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)" verkündet. Dort gibt es in § 2 diese
»Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist
1. eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist…«
Damit ist ein hustender "geimpfter" Mensch im Sinne der Verordnung trotz Impfnachweises keine "geimpfte Person" (es sei denn, er hustet schon immer und nicht erst neuerdings).
Sofern diese Verordnung nicht durch eine Verordnung zur Änderung dieser Verordnung aufgehoben ist, was ich nicht überprüft habe, wäre bei allen Bevorzugungen von "Geimpften" zu überprüfen, ob bei ihnen nicht eines der genannten und offenbar nur für SARS CoV‑2 zutreffenden Symptome vorliegt.
Eine nach dem Treppenaufstieg im Theater keuchende Person wäre damit ebenso auszuschließen wie eine, die nach durchsoffener Nacht einen Geschmacksverlust verspürt. Wie das kartenabreißende Personal dies kontrollieren soll, darüber schweigt sich die Verordnung aus. Ähnlich unbestimmt ist der Begriff "Fieber". Ab welcher Temperatur gilt ein "geimpfter" Mensch hiernach nicht mehr als "geimpfte Person"?
Kann es sein, daß Frau Lambrecht und Herr Spahn – aus ihren Häusern stammt die Verordnung –, noch nicht einmal das Handwerk einer ordentlichen Ver- und Gebotspolitik beherrschen? (Ich ziehe die Frage zurück.)
Einspruch.….. Hörensagen!
Und was ist eine gesunde Person?
"Die Impfung vermittelt Schutz gegen Covid-19."
"Ich kenne einen, der ist vollständig geimpft und bekam trotzdem Covid-19."
"Ich meinte ja auch: Wer richtig, also symptomfrei, geimpft ist, der ist gegen Covid-19 geschützt."
https://de.wikipedia.org/wiki/Kein_wahrer_Schotte
Auf diese Weise lässt sich gut eine 100%ige Wirksamkeit der Impfung feststellen, wenn nicht noch mehr.
In der Juristerei geht es um größtmögliche Auslegbarkeit statt Genauigkeit, als meine Antwort
auf Ihre zurückgezogene Frage.
Deshalb gehe ich davon aus, dass Geimpfte ihren rechtlichen Status – als Geimpfte – nicht kennen,
wenn sie keine Juristen sind.
Tatsächlich sind sie geimpft, rechtlich aber nicht immer.
Das ist das Ausschalten des „Tatsächlichen“ durch den
„Rechtlichen“ Status oder sonstigen Gründen.
Das erinnert mich an die gleichermaßen idiotische Regelung an Zebrastreifen: §26.1
An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Ja, woran man erkennen soll, ob einer vorhat, den Überweg zu benutzen, das gibt dieser Paragraf natürlich nicht her. Und auch nicht was es heißt, demjenigen die Überquerung zu ermöglichen.
Bürgerlich idiotische Gesetzgebung halt. MFG
Ähm. Nein. Wenn jemand mit der Nase in Richtung eines Zebrastreifens läuft, dann will der den erkennbar benutzen. Es reicht auch schon, wenn da nur einer steht, um möglichst auf Schrittgeschwindigkeit runterzubremsen. Jaja, ich weiß; das ist mit dem Grundrecht auf freie Fahrt für freie Bürger mit mind. 50 km/h durch geschlossene Ortschaften nicht vereinbar.
Die StVO ist übrigens eine Verordnung und kein Gesetz.
@DS-pektiven
das ist DEINE ganz persönliche Auslegung. Was heißt denn nach Deiner persönlichen Auslegung "demjenigen die Überquerung zu ermöglichen" ?
Hinweis: In der heutigen StvO steht nichts von Anhalten oder Geschwindigkeit verringern! Im Übrigen sind die dem Zebrastreifen angrenzende regulären Fußwege wg. parkender Fahrzeuge und auch baulichen Gründen gar nicht einsehbar. Also von wegen Absichten erkennen!
Zum Vergleich die Regelung in der DDR-StvO: Befinden sich Fußgänger auf dem Zebrastreifen ist grundsätzlich anzuhalten. Danach darf die Fahrt unter Beachtung des übrigen Verkehrs und gegenseitiger Rücksichtnahme (§1) fortgesetzt werden.
D.H., da gab es eine Haltepflicht und zwar eindeutig!
Schönen Sonntag!
Wieso sollte man von einem Bankkaufmann, der sogar mit einfachster Bruchrechnung ueberfordert ist (Was war doch gleich groesser? Ein Viertel oder ein Fuenftel?) erwarten koennen, einen auch nur in Ansaetzen brauchbaren Gesetzestext zu verfassen?
@Juergen Ilse
die Gesetzestexte sind ja extra deswegen so verfaßt daß es einen möglichst großen verhandlungbedingten Spielraum gibt. Also daß Urteile bspw. vom Verhandlungsgeschick eines Anwaltes abhängig sind. Das geht sogar soweit, daß ein Richter Gutachten von Experten ignorieren kann. Und auch vergleichbare Urteile!
MFG
Wie beweist man, z.B. an der Eingangskontrolle, dass man schon länger hustet?
Was heißt überhaupt "neu auftretender Husten"? Was ist "neu"?
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
In Baden-Württemberg darf man nicht wählen (Zutritt zum Wahlgebäude untersagt), [§11, Absatz 5] falls typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust vorhanden sind.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Wie wird im Wahllokal möglicher Geschmacks- oder Geruchsverlust festgestellt?
Stinkt's da? Wird man gefragt "riechen sie was"?
Muss man vielleicht an einem verwesenem Fisch lecken. Wenn's schmeckt hat man ein typisches Symptom einer Infektion mit dem Coronavirus?
Wenn Du die "falsche" Partei (z.B. DIE LINKE) wählst, dann ist das ein "Geschmacksverlust".
Wenn Geimpfte mit Symptomen nicht mehr als geimpft gelten, hat man damit die Impfdurchbrüche abgeschafft?
@Alles Lüge
Eben. Die Politiker malen sich die Welt nach ihrem Gusto.
Ich hab' auch noch was: Belegung der Intensivstationen.
Janssens: Weit über 90 Prozent der Patienten, die in Krankenhäusern behandelt werden und auf Intensivstation liegen, sind nicht geimpft.
https://www.swr.de/swr1/bw/programm/intensivbetten-belegung-statt-inzidenz-meinung-deutsches-intensivregister-100.html
Nicht geimpfte Personen auf Intensivstationen?
Ja!
Logisch!
Nach Regierungs-Definition ist doch gar nichts anderes möglich!
E i n e P e r s o n m i t S y m p t o m e n i s t k e i n e g e i m p f t e P e r s o n !!!
Wie? Was?
Ja, das ist so definiert! Siehe Beitrag oben.
Diese Definitionen aus der SchAusnahmV wurden in die Corona-Verordnungen der Länder übernommen.
–> Eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person … !
–> Anders gesagt, eine Person mit Symptomen ist KEINE geimpfte Person!
Wer liegt denn auf der Intensivstation? Ich meine, das sind Personen MIT Symptomen. Was sollen die sonst dort?
Auch wenn diese Personen zwei oder drei "Immunisierungs-Spritzen" erhalten haben und einen Impfnachweis haben, gelten sie NICHT als geimpfte Personen!
Ergo: auf den Intensivstationen können per Definitionem nur nicht geimpfte Personen liegen.
@Alles Lüge
Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber eben "nur im Sinne dieser Verordnung" . Das RKI darf und soll dagegen fleissig weiterzählen, denn ansonst würde es ja auch auffallen (daß/wenn es nun gar keine mehr geben soll, speziell ab 100% Vollimpfquote).
@ Alles Lüge
Wir sollten die Nomenklatur des Feindes nicht unbesehen (und ohne Anführungszeichen) übernehmen.
"Impfdurchbrüche" ist post-Orwellscher Neusprech der neuen Abnormalität vom Feinsten. Auf gut Deutsch heißt das: Die Scheiße wirkt nicht (wie behauptet).
Früher nannte man die Menschen bei denen der Impfstoff nicht bzw. nicht mehr wirkte "Impfversager". Aus einer schlechten Produktqualität machte man kurzerhand einen Versager, quasi einen schlechten Charakter.
Es ist ja absehnbar, dass die Pharmakonzerne die Krägen nicht voll bekommen und immer neue "Studien und Erkenntnisse" dazu führen, in immer kürzeren Intervallen nachzuspritzen, damit sich der Status des "Gespritzsein" beibehalten läßt.
Wie kann man hier zulassen, dass man hier nur rein rechtliche Aspekte gelten läßt und keinerlei tatsächliche Werte und Wirksamkeiten bewertet?!
Über Ungespritzte braucht man eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Tatsächlich können sie kerngesund sein, aber rechtlich gelten sie immer und ausnahmslos ‑auch neg. getestet- als krank, infektiös, unrein, gemeingefährlich, absonderungspflichtig, aussetzig usw.
@Anton; @RL
erinnert mittlerweile doch irgendwie an
https://de.wikipedia.org/wiki/Catch-22_(Dilemma)
Absurd, aber wohl die Zukunft. Habe wenig Hoffnung.
Genau @frat2001,
die 2G-Regel schließt ja das Testen aus, egal ob das kostenpflichtig ist oder nicht.
MFG
Gute Frage, ernste Konsequenz.
Richterlich, in erster Instanz, in Chicago, in den USA, …, weit weg …, in dieser globalen Pandemie.
"Cook County Richter entzieht Mutter wegen Impfstatus die elterlichen Rechte
Von Dane Placko
Veröffentlicht vor 1 Tag
https://www.fox32chicago.com/news/cook-county-judge-strips-mother-of-parental-rights-over-vaccination-status
CHICAGO – Eine Mutter aus Chicago sagt, ein Richter im Cook County habe ihr die elterlichen Rechte entzogen, nachdem sie erfahren hatte, dass sie nicht gegen COVID-19 geimpft ist.
Alle Parteien sind sich einig, dass dies ein sehr ungewöhnlicher und vielleicht beispielloser Schritt ist: Ein Richter im Chicagoer Daley Center hat Rebecca Firlit das Sorgerecht entzogen, weil sie sich weigert, sich impfen zu lassen.
"Ich vermisse meinen Sohn mehr als alles andere. Es war sehr schwierig. Ich habe ihn seit dem 10. August nicht mehr gesehen", sagte Firlit in einem exklusiven Interview mit FOX 32 News.
An diesem Tag erschien Firlit zusammen mit ihrem Ex-Mann per Zoom vor Gericht, um eine Unterhaltsverhandlung für den 11-jährigen gemeinsamen Sohn zu führen. Die beiden sind seit sieben Jahren geschieden und teilen sich das Sorgerecht und die Erziehungszeit.
Sie sagt, der Richter James Shapiro von Cook County habe sie aus heiterem Himmel gefragt, ob sie geimpft worden sei. Firlit sagte Shapiro, dass sie nicht geimpft worden sei, weil sie in der Vergangenheit schlechte Reaktionen auf Impfstoffe gezeigt habe.
Shapiro ordnete daraufhin an, dass Firlit so lange keine elterliche Zeit mit ihrem Sohn verbringen darf, bis sie geimpft ist.
In den letzten zwei Wochen konnte Firlit mit ihrem Sohn am Telefon und per Videoanruf sprechen, hat ihn aber nicht persönlich gesehen.
"Ich denke, dass das falsch ist. Ich denke, dass es die Familien spaltet. Und ich denke, es ist nicht im Interesse meines Sohnes, von seiner Mutter getrennt zu sein", sagte Firlit.
Firlit legt nun Berufung gegen den Gerichtsbeschluss ein und sagt, der Richter habe kein Recht, ihr das Erziehungsrecht zu entziehen, nur weil sie nicht geimpft ist.
"Es hatte nichts mit dem zu tun, worüber wir gesprochen haben. Er hat mir seine Ansichten aufgedrängt. Und er hat mir meinen Sohn weggenommen", sagte Firlit.
Annette Fernholz, Firlits Anwältin, sagt, der Richter habe seine Befugnisse überschritten.
"In diesem Fall hat ein Richter, ohne dass ihm eine Angelegenheit bezüglich der elterlichen Zeit mit dem Kind vorliegt, entschieden: 'Oh, du bist nicht geimpft. Du darfst dein Kind nicht sehen, solange du nicht geimpft bist.' Das überschreitet seine Zuständigkeit", sagte Fernholz.
"Sie müssen verstehen, dass der Vater diese Angelegenheit nicht einmal vor das Gericht gebracht hat. Es ist also der Richter, der allein entscheidet, dass Sie Ihr Kind nicht sehen dürfen, solange Sie nicht geimpft sind", fügte Fernholz hinzu.
Der Anwalt des Vaters, Jeffrey Leving, sagte, er sei ebenfalls von der Entscheidung des Richters überrascht worden, unterstütze aber die Entscheidung, da das Kind angesichts der Pandemie vor einer ungeimpften Mutter geschützt werden sollte.
"Es gibt Kinder, die aufgrund von COVID gestorben sind. Ich denke, jedes Kind sollte sicher sein. Und ich stimme zu, dass die Mutter geimpft werden sollte", sagte Leving.
Ein Sprecher des Obersten Richters Tim Evans und des Richters Shapiro sagte, sie könnten sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.
Leving glaubt, dass der Richter Neuland betritt, das nun in anderen Sorgerechtsfällen zum Tragen kommen könnte. Es gibt keinen Zeitplan dafür, wann das Berufungsgericht seine Entscheidung treffen wird."
Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Wie wird eine geimpfte Person mit SARS-CoV-2-Symptomen wieder zu einer Person laut §2 Abs.2 ? Muss Sie/Er oder Es es nachweisen. Oder gilt die Atemnot als beendet, wenn man nach 6 Stockwerken und einer Pause von 15 min. wieder Luft bekommt. Bin ich nach einem Hustenanfall (der ja durchaus als neu auftretend bezeichnet werden kann), wieder automatisch symptomlos?? oder muß ich nachweisen, das es nur der sch… Pfeffer war. Fragen über Fragen 🙂
Welches davon könnte wie "die Faust aufs Auge passen" ?
"SITZUNG 72
Live am 01.10.2021 | 11 Uhr
Thema: Das Kühlwasser kocht"
https://corona-ausschuss.de/sitzungen/
56:55–58:01
"Viviane Fischer
Rechtsanwältin, Volkswirtin
"Und wenn man jetzt die Menschen zählt, die an Covid erkrankt sind, haben wir die Situation, dass jeder, der geimpft ist, erst 2 Wochen nach der zweiten Impfung werden sie als geimpft gezählt. Das heißt, jeder, der kurz nach der ersten Impfung krank wird, der kann immernoch als ungeimpft gezählt werden. Das heißt, der kann dann ja auch ein ungeimpfter Covid-Todesefall sein. Deswegen haben wir hier eine Pandemier der Ungeimpften hier in Deutschland. Ist das in Portugal auch so?"
Rui Fonseca E Castro
Richter (Portugal)
"Ja , das ist das Selbe. Was als Geimpft gilt, dass ist jemand, bei dem die Impfung schon 14 Tage zurückliegt, wenn man kein Covid bekommt. Wenn man Covid bekommt dann gilt man anschließend wahrscheinlich, als nicht mehr geimpft.""
"Freitag, 01. Oktober 2021, 16:00 Uhr ~18 Minuten Lesezeit
Die Toten-Verschleierung
Die US-Gesundheitsbehörde CDC weist Impf-Todesfälle als Ungeimpfte aus.
von Rubikons Weltredaktion
Foto: Alik Mulikov/Shutterstock.com"
https://www.rubikon.news/artikel/die-toten-verschleierung
"Die Story im Überblick
● Gemäß der US-Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) gelten Sie erst dann als vollständig geimpft, wenn im Falle von Pfizer oder Moderna seit der zweiten Injektion volle 14 Tage vergangen sind beziehungsweise im Falle von Janssen 14 Tage nach der ersten Dosis, obwohl mehr als 80 Prozent der Todesfälle nach der Impfung in diesem Zeitfenster auftreten. Wie praktisch!
● Jeder, der innerhalb der ersten 14 Tage nach der Injektion stirbt, wird als nicht geimpfter Todesfall gezählt. Dadurch wird nicht nur die Zahl der ungeimpften Todesfälle unzutreffend aufgebläht, sondern es werden auch die wirklichen Gefahren der Covid-19-Impfungen verschleiert, denn die überwiegende Mehrheit der Todesfälle durch diese Impfungen tritt innerhalb der ersten zwei Wochen auf.
● Zudem hat die CDC zwei unterschiedliche Testrichtlinien – eine für geimpfte Patienten und eine für ungeimpfte. Für Ungeimpfte empfiehlt die CDC einen Schwellenwertzyklus (Ct-Wert) von 40, der bekanntermaßen zu falsch positiven Ergebnissen führt. Für geimpfte Personen wird ein Ct-Wert von 28 oder weniger empfohlen, was das Risiko falsch positiver Ergebnisse minimiert.
● Auch verbirgt die CDC Impfdurchbrüche und befördert das Narrativ von der „Pandemie der Ungeimpften“, indem sie nur diejenigen Durchbruchsfälle zählt, die zu Krankenhausaufenthalten oder zum Tod führen.
● Krankenhäuser melden auch nicht coronabedingte Krankheiten als Covid-19."
"Warum es in Wien mehr falsch-positive Testergebnisse gibt als anderswo
30. September 2021 3 Minutes"
https://tkp.at/2021/09/30/warum-es-in-wien-mehr-falsch-positive-testergebnisse-gibt-als-anderswo/
"Wie der ORF gestern Abend berichtete, fordert nun Wien eine Evaluierung der Spültests an Schulen. Unterdessen steigt die Zahl der positiven Schul-Tests in Wien stark. Offenbar verstehen die Verantwortlichen in Wien nicht, was sie falsch machen und suchen nun Fehler bei anderen."
Aktuell. (Die Pandemie der Definition.)
"Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
30.09.2021 – AKTUALISIERTER STAND FÜR DEUTSCHLAND"
(keine Fake-News, ernsthaft so in etwa ungefähr.)
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-09–30.pdf?__blob=publicationFile
(Ich bachsteine mir mal diesen hier herraus.)
"Impfeffektivität (S. 19)"
"Definition wahrscheinlicher Impfdurchbruch:
Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde."
(Ausgeschlossen dadurch werden alle Menschen, die nicht im Krankenhaus behandelt wurden, UND die keinen "vollständigen Impfschutz" haben, UND die nicht oder nur einmal gespritzt sind, UND die nicht PCR-gecycled oder, nach Blutabnahme, laborbestätigt sind.)
"Ein "vollständiger Impfschutz" wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) bzw. 1 Dosis Janssen (Johnson & Johnson)) mindestens zwei Wochen vergangen sind."
(Die (nochvielneurerundmegagültigerenochvieltollerre) Definition der "Impfeffektivität" ist also nun ein "wahrscheinlicher Impfdurchbruch" während eines "vollständigen Impfschutzes" nachdem noch "mindestens zwei Wochen vergangen sind.")
"Die Impfkampagne in Deutschland hat Ende Dezember 2020 begonnen, im Folgenden sind Informationen zu Fällen und wahrscheinlichen Impfdurchbrüchen ab der 5. KW (ab 1.02.2021) dargestellt."
(Es gab mal, damals, eine, RKI-betreute Zeit der "Pandemie", mit RKI-betreuter Spritzkampagne, vor der RKI-betreuten Spritzkampagne "Ende Dezember 2020".)
"Dies ist durch die Definition eines wahrscheinlichen Impfdurchbruchs begründet (mindestens zwei Wochen nach zweiter Impfstoffdosis sowie Impfintervall von mindestens drei Wochen zwischen erster und zweiter Impfstoffdosis: frühestmöglicher Impfdurchbruch ab 01.02.2021)."
(Noch 5 Wochen kurzerhand wegdefiniert.)
"Tabelle 4: Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Impfquote nach Altersgruppe (Datenstand 29.09.2021)
(Punkt.)
(Allein nach diesem Titel kann die nachfolgende Tabelle, aller Wahrscheinlichkeit nach, vielleicht und unter Umständen, in etwa so ungefähr genau sein.)
(Alter 12–17) Kumuliert seit KW 05 / KW 35–38
(Alter 18–59) Kumuliert seit KW 05 / KW 35–38
(Alter ≥60 Jahre) Kumuliert seit KW 05 / KW 35–38
( https://www.duden.de/rechtschreibung/kumulieren
Bedeutung ⓘ
anhäufen; ansammeln [und steigern, verstärken]
Beispiele:
bei Wahlen mehrere Stimmen auf einen Kandidaten kumulieren
〈auch kumulieren + sich:〉 mit der Zeit können sich diese Schadstoffe im menschlichen Körper kumulieren)
"Symptomatische COVID-19-Fälle (mit Angabe Impfstatus)"
75.833 / 16.764
698.391 / 91.608
140.954 / 12.410
Wahrscheinliche Impfdurchbrüche unter symptomatischen COVID-19-Fällen
506 / 297
44.070 / 23.056
12.261 / 6.084
Anteil wahrscheinliche Impfdurchbrüche unter symptomatischen COVID-19-Fällen
0,7% / 1,8%
6,3% / 25,2%
8,7% / 49,0%
Anteil vollständig Geimpfte in der Bevölkerung (Impfquote) [%] a) 25,9% / -
67,3% / -
83,4% / -
Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und VOC b)
Wahrscheinliche Impfdurchbrüche mit Angaben zu VOC b
180 / 67
17.849 / 5.871
5.005 / 1447
– davon mit Delta-Variante (B.1.617.2)
169/94% / 66/99%
16.075/90% / 5.801/99%
3.538/71% / 1.428/99%
Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Krankheitsschwere Hospitalisierte COVID-19-Fälle (symptomatisch mit Angabe Impfstatus)
739 / 119
28.553 / 3.544
32.264 / 2.418
Hospitalisierte COVID-19-Fälle mit wahrscheinlichem Impfdurchbruch
4 / 2
802 / 392
2.114 / 829
Anteil wahrscheinliche Impfdurchbrüche an hospitalisierten COVID-19-Fällen
0,5% / 1,7%
2,8% / 11,1%
6,6% / 34,3%
COVID-19-Fälle auf Intensivstation (symptomatisch mit Angabe zum Impfstatus)
26 / 6
3.103 / 462
4.978 / 486
Auf Intensivstation betreute COVID-19-Fälle mit wahrscheinlichem Impfdurchbruch
0 / 0
55 / 29
251 / 113
Anteil wahrscheinliche Impfdurchbrüche an COVID-19-Fällen auf Intensivstation
0,0% / 0,0%
1,8% / 6,3%
5,0% / 23,3%
Verstorbene COVID-19-Fälle (symptomatisch mit Angabe zum Impfstatus)
2 / 1
1.186 / 69
9.809 / 406
COVID-19-Fälle mit wahrscheinlichem Impfdurchbruch, die verstorben sind
0 / 0
5 / 3
648 / 152
Anteil wahrscheinliche Impfdurchbrüche an verstorbenen COVID-19-Fällen
0,0% / 0,0%
0,4% / 4,3%
6,6% / 37,4%"
"a) Dazu zählen alle Impfserien in Deutschland mit 1 Dosis (Janssen-Vakzine) bzw. 2 Dosen (Moderna‑, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine), wenn mindestens zwei Wochen seit der letzten Dosis vergangen sind.
b) Aufgrund der in Deutschland vorherrschenden Delta-Variante werden die anderen VOC seit 19.08.2021 nicht mehr ausgewiesen."
Noch auf YT.
Hier stolpert mal ein Student über das RKI.
"Impfstatus-Gate! Was zum Geier geht hier ab!?
22.839 Aufrufe
01.10.2021
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https://www.youtube.com/watch?v=xYjN3MF0jrU