Wer haftet für Impfschäden?

fragt faz​.net am 8.12. und ant­wor­tet unvoll­stän­dig. Zuvor wird das Wichtigste mitgeteilt:

»Am Dienstag beflü­gel­te die Aussicht auf rela­tiv bald ver­füg­ba­re Impfstoffe den Konjunkturoptimismus rund um den Globus. In Deutschland mach­te der ZEW-Index einen deut­li­chen Sprung um 16 Punkte auf nun 55 Punkte, wie das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung meldete…

Die Regierung in London hat dem Hersteller Pfizer und dem betei­lig­ten Impfpersonal in die­ser Hinsicht einen recht­li­chen Freifahrtschein aus­ge­stellt. Sie sind damit vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Sollten unvor­her­ge­se­he­ne Impfschäden auf­tre­ten, erhal­ten die Betroffenen trotz­dem Geld – wie bei ande­ren staat­lich emp­foh­le­nen Impfungen auch. Im Fall einer schwe­ren, min­de­stens 60-pro­zen­ti­gen Behinderung kön­nen sie eine Einmalzahlung von 120.000 Pfund einfordern.

In Deutschland gibt es sol­che Pauschallösungen nicht, hier­zu­lan­de sehen Regelungen Entschädigungen für Menschen vor, die durch eine Impfung erheb­lich ver­letzt wer­den oder gar dar­an sterben. 

Hat das Mittel „unver­tret­ba­re Nebenwirkungen“ oder wur­de falsch über die Risiken und Nebenwirkungen auf­ge­klärt, kön­nen Betroffene von den Herstellern Schmerzensgeld und Schadensersatz for­dern, etwa wenn sie durch die Impfung berufs­un­fä­hig wer­den oder Hilfe im Haushalt brau­chen. Dabei ist es noch nicht ein­mal nötig, dass die Unternehmen fahr­läs­sig oder gar vor­sätz­lich han­deln. Auch das Impfpersonal kann zur Verantwortung gezo­gen wer­den, etwa wenn Schäden ent­ste­hen, weil die Betroffenen einen Infekt hat­ten und trotz­dem geimpft wurden.«

4 Antworten auf „Wer haftet für Impfschäden?“

  1. Schadenersatzansprüche in Deutschland.… das wird ein böses Erwachen wer­den für die Menschen die einen Schaden erlei­den. Vom Auto ange­fah­ren zu wer­den … Oberschenkelbruch mit 2 OP's .… ca 4.500 € abzgl. Kosten.
    Prozeß kostet dann noch Zeit und Nerven .… bei Impfschäden dürf­ten dann noch vie­le "Gutachten" dazu kom­men .… SUPER

  2. Das Problem bei der Haftung ist doch eh, dass du als Geschädigter bewei­sen musst, dass der Impfstoff an dei­ner Erkrankung/Behinderung/Tod ver­ant­wort­lich ist. Ich wün­sche jedem Geschädigten viel Glück dabei.
    Ihr könnt ja mal bei denen nach­fra­gen, wie es so gelau­fen ist, die schon­mal ver­sucht haben, Entschädigung zu bekommen.

  3. Der Geschädigte muss die Kausalität zwi­schen erlit­te­nem Schaden und Impfung bewei­sen. Das dürf­te eine sehr asym­me­tri­sche Angelegenheit zu Ungunsten des Geschädigten wer­den, wenn er auf eine Armada von spe­zia­li­sier­ten Verteidigern auf der Gegenseite trifft.
    Der "Rechtsstaat" wird dabei dann mit sei­ner voll­stän­di­gen Entkernung glän­zen und sicher­lich zur bekann­ten Höchstform auf­lau­fen, dem Kollateralschaden unter Krokodilstränen zuzusehen.

  4. Soweit ich weiß hat es noch nie eine Entschädigung für erlit­te­ne Impfschäden gege­ben. Das wäre doch mal eine Recherche wert.
    Aus mei­ner Arbeit mit Kindern vor 30 Jahren ken­ne ich eini­ge Kinder mit Behinderungen, ver­mut­lich durch eine Impfung aus­ge­löst, aber ich ken­ne kei­ne Schadensanerkennung.

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