Wer nicht hören will…

»Gericht ent­schei­det 
Geimpfte müs­sen bei Corona-Kontakt wei­ter­hin in Quarantäne

Bereits gegen das Coronavirus geimpf­te Menschen müs­sen sich laut einem Urteil bei Ansteckung eines Haushaltsmitglieds trotz­dem zwei Wochen lang iso­lie­ren. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße lehn­te einen Eilantrag eines Ärzte-Ehepaars aus der Vorderpfalz gegen die Dauer der Isolierung ab, wie es am Dienstag mit­teil­te. Die Tochter des Ehepaars hat­te sich mit Corona infiziert. 

Beide Ehepartner arbei­ten als Allgemeinmediziner und wur­den im Januar und Februar mit dem Biontech-Vakzin geimpft. Anfang März wur­de die Tochter posi­tiv gete­stet und iso­liert sich seit­dem in der obe­ren Etage des Hauses der Familie. Vier Tage nach dem Test schick­te der Rhein-Pfalz-Kreis den Ärzten eine Bescheinigung über die Dauer ihrer Quarantäne als Kontaktpersonen. Diese soll­te 14 Tage dauern.

Noch kei­ne Belege, dass Geimpfte nicht infek­ti­ös erkranken
Dagegen zogen die bei­den vor Gericht. Sie mach­ten unter Berufung auf eine israe­li­sche Studie gel­tend, dass sie schon geimpft sei­en und dar­um kei­ne Krankheitserreger mehr über­tra­gen könn­ten. Zudem sei­en ein PCR-Test und zwei Schnelltests bei ihnen nega­tiv ausgefallen.

Das Gericht folg­te der Argumentation aber nicht. Noch lägen kei­ne aus­rei­chen­den Belege dafür vor, dass Geimpfte nicht infek­ti­ös erkrank­ten, teil­te es mit. Sie zähl­ten als Kontaktpersonen ersten Grades wei­ter zu den Ansteckungsverdächtigen. Das Robert Koch-Institut spre­che sich wegen der Zunahme von besorg­nis­er­re­gen­den Mutanten der­zeit dafür aus, die Quarantänezeit nicht durch einen nega­ti­ven Test zu verkürzen.«
t‑online.de (16.3.)

7 Antworten auf „Wer nicht hören will…“

  1. Februar 2020:
    Ich höre noch mein schal­len­des Lachen über die Quarantäne-Gefängnisse in China. An Stelle des Ärzteehepaares wür­de ich schnell­stens das Land ver­las­sen oder Wandern gehen. Danach gegen den evtl. Bußgeldbescheid Einspruch ein­le­gen. Alles Andere wäre Selbsttäuschung.…

  2. Unschuldig? Keine Indizien?
    Das Gericht folg­te der Argumentation nicht. Noch lägen kei­ne aus­rei­chen­den Belege dafür vor, dass Nichtvorbestrafte nicht kri­mi­nell han­deln könn­ten, teil­te es mit.

  3. Ach, das "Verwaltungsgericht" Neustadt mal wie­der. Es wür­de mich stark wun­dern, wenn die Quote erfolg­rei­cher Klagen dort bei über einem Prozent lie­gen würde.

  4. Wofür denn dann imp­fen??? Ich kann dem nicht mehr fol­gen. Es erin­nert mich immer mehr an die Machenschaften von Monsanto. Es darf nur noch gen­ver­än­der­tes Saatgut gepflanzt wer­den und nur noch die Produkte von Monsanto hel­fen dann die Ernte nicht zu ver­lie­ren. Wenn bei allen Menschen durch die Impfung das Immunsystem ver­än­dert wird kön­nen sie nur noch mit jähr­li­cher Impfung wei­ter­le­ben. Willkommen schö­ne neue Welt!!

  5. Wer geglaubt hat das Ende des Wahnsinn kön­ne via "Impfen" erreicht wer­den, möge doch nach Israel schau­en. 90 Prozent geimpft, und den­noch Maskenpflicht, Abstand…Einkauf, Kultur, Fitness nur mit grü­nem Pass (erin­nert mich an grü­nen Punkt) Und die weni­gen Ungeimpften dür­fen halt im Grunde garnichts.
    Wenn es hier nicht end­lich ordent­lich rap­pelt in allen Teilen, dann wis­sen wir wel­chen Preis wir für einen ver­meint­li­chen Burgfrieden zu zah­len haben werden.

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