Werden Ausgangssperren vor Gericht gekippt?

Das fragt am 11.12. spie​gel​.de. Neben aller­lei aben­teu­er­li­chen "Hochrechnungen" und einem unver­meid­li­chen Lauterbach-Urteil ist dabei der Verweis auf die Rechtslage beachtlich:

»Im refor­mier­ten Bundesinfektionsschutzgesetz ist vor­ge­se­hen, dass alle ver­kün­de­ten Maßnahmen der Landesregierungen grund­sätz­lich auf vier Wochen befri­stet sind. Wenn die­se ver­län­gert wer­den sol­len, braucht es dafür trif­ti­ge Gründe. Die Länder haben dann also eine beson­de­re Rechtfertigungslast.

Zudem steht erneut die Frage im Raum, wel­che neu­en Maßnahmen vor den Gerichten wie­der gekippt wer­den könn­ten. Nächtliche Ausgangssperren etwa sind in dem neu­en Maßnahmenkatalog des Infektionsschutzgesetzes nicht auf­ge­führt – und könn­ten vor den Richterinnen oder Richtern womög­lich nicht bestehen.«

3 Antworten auf „Werden Ausgangssperren vor Gericht gekippt?“

  1. Mal unab­hän­gig von einer juri­sti­schen Bewertung
    In Baden-Württemberg gilt ab heu­te eine Ausgangssperre ab 20(!) Uhr.
    Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte, die ja gera­de vor und zwi­schen den Feiertagen in der Regel stark fre­quen­tiert sind ,müs­sen um die­se Zeit schlie­ßen und sind somit min­de­stens 2 Stunden pro Tag kür­zer geöff­net, was das Kundenaufkommen zu den Öffnungszeiten garan­tiert nicht reduziert.
    Selbst wenn man _wie ich zum Beispiel_ am Rand eines Dorfes wohnt, darf man abends nicht mehr allein eine Runde spa­zie­ren gehen oder joggen.
    Und da soll man noch dar­an glau­ben, dass es um Infektionsschutz gehen soll?!

    1. Nahezu jede die­ser will­kür­li­chen "Regeln" ver­stößt gegen jeg­li­che Logik und gegen jeden halb­wegs gesun­den Menschenverstand. Leider inter­es­siert das die Masse aus devo­ten, maso­chi­sti­schen Vollidioten nicht im Geringsten.

      Die nun im IfSG vor­ge­schrie­be­ne Befristung wäre eigent­lich auch ein guter juri­sti­scher Ansatzpunkt gewe­sen, weil er m. E. eine Dokumentations- und Validierungspflicht beinhal­tet; "auto­ma­ti­sche", wie am Fließband erlas­se­ne Verlängerungen wie bis­her, wären da eigent­lich nicht mehr mach­bar. Nur lei­der leben wir in kei­nem Rechtsstaat mehr; es ist egal, was in den Gesetzen geschrie­ben steht. Siehe auch die lapi­da­ren Einzeiler, die Harbarth & Co. heu­te zu den Demoverboten von Frankfurt und Dresden ver­fasst haben.

      Ich wür­de ja jetzt evtl. noch den Spruch von Brandt mit den Barrikaden zitie­ren, aber in Deutschland war ja das Betreten der Rasenfläche schon immer ver­bo­ten. Erst recht wäh­rend einer "Pandemie". Dieser Irrsinn wird auch auf "lega­lem" Wege nicht mehr enden. Die Frage ist also, ob wir uns wirk­lich ohne jede rea­le Gegenwehr wider­stands­los ver­skla­ven lassen?

  2. "Und da soll man noch dar­an glau­ben, dass es um Infektionsschutz gehen soll?!"

    Es ist ein­fach nur noch per­vers. Leute wie Lauterbach, denen das Vergnügen an der Schikane im Gesicht geschrie­ben steht – Leute, die Dr.osten, denen ich nicht ein­mal das Blumengießen bei mir im Urlaub zutrau­en wür­de, Leute wie Merkel, die kei­ner­lei Bindung an die Zukunft hat und aus völ­lig undurch­sich­ti­gen Motiven (nicht ein­mal Geltungssucht und Angeberei wie bei Schröder erkenn­bar) handelt.

    Wir sind völ­lig ver­ratzt mit die­sen "Entscheidungträgern" und Politiker-Simulanten.

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