Werden wir über einen Lastenausgleich enteignet, um "Impfschäden" zu finanzieren?

Diese frag­wür­di­ge These fin­det sich immer mal wie­der auf eini­gen Plattformen wie unt​cut​news​.ch oder reit​schu​ster​.de. Dafür her­an­ge­zo­gen wird die 2019 beschlos­se­ne Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungrechts. Die Argumentation, die die Artikel dazu von­ein­an­der abschrei­ben, lau­tet so:

»… In die­ser Änderung wird der Zweck der „Kriegsopferfürsorge“ für den das Lastenausgleichgesetz geschaf­fen wur­de, durch den Begriff „Soziale Entschädigung“ ersetzt und auf das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch ver­wie­sen, wel­ches eben­falls geän­dert wur­de. Änderung des Sozialgesetzbuch vier­zehn­tes Buch (SGB XIV) vom 07.11.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024. Hier zu fin­den.

„Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schä­di­gungs­be­ding­ten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung oder son­sti­ge Maßnahmen der spe­zi­fi­schen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesund­heit­li­che Schädigung erlit­ten haben.“

Fassen wir also kurz zusam­men: Der Staat kann ab dem 01.01.2024 einen Lastenausgleich (ein schö­nes Wort für Enteignung) in den Vermögenswerten der gesam­ten Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durch­füh­ren…«
unt​cut​news​.ch (3.1.22)

Die Ausführungen in den bei­den ersten Absätzen sind zutref­fend. Der § 24 des zwei­ten genann­ten Gesetzes regelt in der Tat die Entschädigung von Schäden durch eine "Impfung", sofern sie "auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes ange­ord­net wur­de oder sonst auf Grund eines Gesetzes vor­ge­schrie­ben war".

Der drit­te Absatz ist rei­ne Phantasie. Nirgendwo in den Gesetzestexten gibt es einen Hinweis dar­auf. Auch in der Debatte, die auf bun​des​tag​.de ange­se­hen wer­den kann, spielt ein sol­cher Plan kei­ne Rolle. Das Gesetz wur­de ohne Gegenstimmen ange­nom­men. In dem Dokument "Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales" wer­den die Kosten, die für den Bundes- und die Länderhaushalte ent­ste­hen, auf­ge­schlüs­selt. Das macht deut­lich, daß die öffent­li­chen Kassen ver­ant­wort­lich sind und nicht etwa am 1.1.2024 eine Enteignung ins Haus steht:

»Saldiert ent­ste­hen für den Bund Mehrausgaben im Vergleich zur vor­he­ri­gen Rechtslage in Höhe von rund 61 Millionen Euro im Jahr 2024, die in den fol­gen­den Jahren sin­ken. 2028 wer­den Minderausgaben des Bundes in Höhe von rund 68 Millionen Euro erwartet…

Saldiert ent­ste­hen für die Länder Minderausgaben im Vergleich zur vor­he­ri­gen Rechtslage, im Jahr 2022 in Höhe von rund 12 Millionen Euro. Im Jahr 2028 wer­den Mehrausgaben von rund 1 Million Euro erwartet. 

Darüber hin­aus wer­den gerin­ge, nicht näher bezif­fer­ba­re Mehrausgaben in ande­ren Sozialsystemen ent­ste­hen, da das SGB XIV ein­zel­ne Personengruppen auf deren Leistungen ver­weist. Diese wer­den unmit­tel­bar, finan­zi­ell und stel­len­mä­ßig voll­stän­dig und dau­er­haft im Rahmen der bestehen­den Haushaltsansätze der jeweils betrof­fe­nen Ressorts gegen­fi­nan­ziert.«

Problematisch ist in die­sem Zusammenhang auch die fol­gen­de oft ver­brei­te­te Ente:

»Vor die­sem Hintergrund ver­wun­dert kaum, dass am 23. September auch im EU-Parlament ein „Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines euro­päi­schen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“ prä­sen­tiert wurde.

Dabei rekur­rier­te Brüssel gemäß Artikel 143 sei­ner Geschäftsordnung auf die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die zu die­sem Zeitpunkt bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen auf­ge­führt hat­te.«
reit​schu​ster​.de (30.12.21)

Hier wird der Eindruck erweckt, "Brüssel" habe einen sol­chen Fonds auf­ge­legt. In Wirklichkeit han­delt es sich um einen Antrag von Virginie Joron, einer Abgeordneten des fran­zö­si­schen Rassemblement natio­nal (s. euro​parl​.euro​pa​.eu).

6 Antworten auf „Werden wir über einen Lastenausgleich enteignet, um "Impfschäden" zu finanzieren?“

  1. Wobei ich dem Spruch des WEF "Du wirst nichts besit­zen und du wirst glück­lich sein" schon etwas abge­win­nen kann.
    HABEN bedeu­tet näm­lich nicht BESITZEN und dar­über verfügen.

    Grundsätzlich geht es dar­um einen Dritten zu finan­zie­ren und die Selbstbestimmung para­dox an die­sen abzugeben.
    Dazu ein paar Beispiele:
    – Renault schei­ter­te vor Gericht mit Fernabschaltung von E‑Autos wegen nicht bezahl­ter Akkumiete
    – Geförderte "Wallboxen" müs­sen aus der Ferne abschalt­bar sein
    – Aktuell schal­te­te Senec die Batterien ihrer ver­kauf­ten Solaranlagen aus der Ferne ab, weil es eini­ge Zwischenfälle gab
    – EU-Zwangsverpflichtung zur ener­ge­ti­schen Sanierung von pri­va­ten Gebäuden bis 2030, wenn sie nicht bes­ser als Effizienzklasse G sind

    Micro-Zensus(Volkszählung) 2022, Neufestsetzung der Grundsteuer und Verbot von Steinvorgärten(ich mag sie nicht) sind wei­te­re Eingriffe und Vorbereitungen.

  2. Ein Impfschaden muss als sol­cher ja auch erst­mal aner­kannt wer­den. Die Beweislast liegt dabei beim Geschädigten. 

    Für die paar Fälle, in denen so ein Impfschaden nach lan­gem Kampf aner­kannt wird und für die paar Kröten, mit denen Geschädigte in dem Fall abge­speist wer­den, müss­te nie­mand ent­eig­net wer­den. Das sind für die Staatskasse nicht mal „Peanuts“.

    Denn das wah­re Ausmaß der Schädigungen, die durch die­se „Impfungen“ ent­stan­den sind, wird nie­mals ans Licht kom­men. Und nie­mand wird sich jemals dafür vor irgend­ei­nem Gericht ver­ant­wor­ten müs­sen. Von die­ser nai­ven Vorstellung soll­te man sich verabschieden.

  3. Der 'Link' ist das SGB sel­ber, i.e. der Querverweis.
    Vor Monaten habe ich und unse­re Steuerberatung die­sen Zusammenhang nach­ver­folgt. Hat lei­der Gueltigkeit, das Instrument kann genutzt werden.

    Es ist schon sehr ver­wun­der­lich das das WW2 Lastenausgleichgesetz, von 1952, also die Verstaatlichung pri­va­ter Vermoegen, mit dem SGB Hinweis wie­der­be­lebt wur­de anstatt es ver­sun­ken zu lassen.

    Und oh Wunder, das SGB soll nun auch allen Opfern von Impfschaeden
    genue­ge tun – etwas, was ja gar nicht sein darf und soll fuer die jetzt kom­men­de Impfpflicht in Deutschland.

    Zeit was zu fei­ern? Ich glau­be kaum.
    Nach wie vor sind die 'Herrscher' auf Kurs und die Impfpflicht wird wohl lei­der kom­men – egal was. Leider.
    Hier und da wer­den mal ein paar Ablenkungen gestar­tet, aber der Vorzeigestaat des 'Regimes' vom 'Grossen und Ganzen' kann es sich wohl nicht neh­men zu las­sen 'sei­ne Untertanen' auf Kurs zu bringen.
    Leider.

    Im Uebrigen ist die Debatte um die Gefaehrlichkeit von CV19 mei­nes erach­tens been­det, es ist eine Farce.
    Bleibt nur noch zu hof­fen, das die vie­le Gentherapie doch nicht so vie­le Schaeden bringt wie befuerch­tet. Aber wenn dann doch, hat ja 'unse­re Regierung' schon mal finan­zi­ell vor­ge­sorgt – sie­he oben.

    Nein, es ist noch lan­ge kei­ne Zeit zu fei­ern – leider.

    Im ueb­ri­gen sind alle Vergleiche mir Mussolini oder aehn­li­ches sehr unpro­fes­sio­nell und die­nen nur der Selbstzerfleischung der Massnahmen Kritiker (-> Herr Terhes).

    Einen guten Abend.

    (Formatierung?)

  4. Auch hat der Altmeier sowas schon 2020 ange­kün­digt, dass er sich sowas wie nach dem WWII vor­stel­len könnte.
    In den Köpfen der Politiker ist es schon drin, ob sie das neue Gesetzt dies­be­züg­lich aus­nut­zen, bleibt abzu­war­ten. Irgendwer muss die Pharma-Party ja bezah­len. Nach Corinna traue ich die­sen Id.… alles zu.
    "Keine roten Linien…""

  5. Impfschäden wer­den nicht finan­ziert. Der Begriff der Entschädigung ist in die­sem Zusammenhang schlicht und ein­fach eine Lüge.

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