Wie war das noch… mit Asbest im Babypuder von Johnson & Johnson?

Am 1.6. berich­te­te han​dels​blatt​.com: "ASBESTVERSEUCHUNG: Babypuder-Skandal: Oberstes US-Gericht bestä­tigt Milliardenstrafe für Johnson & Johnson".

»Der US-Pharmakonzern hat der­zeit kei­nen guten Lauf: Die Niederlage im Berufungsverfahren vor dem Supreme Court ist bereits die zwei­te inner­halb weni­ger Wochen. Der Aktienkurs leidet.

Washington. Für den US-Pharma- und ‑Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (J&J) bleibt die mehr als zwei Milliarden Dollar schwe­re Strafzahlung im Skandal um mut­maß­lich asbest­ver­seuch­ten Babypuder bestehen. Der Oberste Gerichtshof der USA wies am Dienstag die Berufung des Unternehmens zurück und ließ damit das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Missouri unan­ge­foch­ten. Die Aktien von J&J fie­len dar­auf­hin im frü­hen Handel der Wall Street gegen den Trend um gut ein Prozent.

J&J war 2018 zu einer Strafe von über 4,7 Milliarden Dollar ver­ur­teilt wor­den, nach­dem 22 Frauen das Unternehmen wegen Eierstockkrebs, angeb­lich aus­ge­löst durch den Babypuder, ver­klagt hat­ten. Die Strafzahlung wur­de spä­ter zwar auf 2,12 Milliarden Dollar gesenkt, bis­lang ver­such­te J&J aber immer noch, die­ses Urteil anzufechten…

Eigentlich steht das Unternehmen dank sei­nes Impfstoffs als Covid-19-Bekämpfer im Rampenlicht. Doch der Konzern hat­te zuletzt auch dort mit Produktionsproblemen und Bedenken zu kämpfen.

Ende Februar hat­te die US-Gesundheitsbehörde den Impfstoff von Johnson & Johnson durch eine Notfallverordnung frei­ge­ge­ben. Seit März ist das Vakzin, bei dem eine ein­zi­ge Impfung reicht, auch in der EU erhält­lich. Mitte April hat­ten die US-Behörden den Gebrauch jedoch vor­über­ge­hend gestoppt.

Johnson & Johnson verlor weitere Berufung vor Supreme Court

Weil es – ähn­lich wie bei Astra-Zeneca – in sechs Fällen nach dem Impfen zu Sinusvenenthrombosen gekom­men war, wur­de der Einsatz des J&J‑Mittels für elf Tage kom­plett gestoppt. Mittlerweile ist der Impfstoff mit einer Warnung ver­se­hen und wie­der im Einsatz.

Die Niederlage vor dem Supreme Court ist bereits die zwei­te inner­halb weni­ger Wochen. Im Mai hat­te der Oberste Gerichtshof eine Berufung von Johnson & Johnson in einem ande­ren Urteil abge­wie­sen. Dabei ging es um das anti­psy­cho­ti­sche Mittel Risperdal, das auch Kindern und alten Menschen ver­ab­reicht wur­de. In dem Verfahren hat­te eine Jury eine Strafe von 70 Millionen Dollar gefordert.

Risperdal ist ein aty­pi­sches Neuroleptikum und ver­rin­gert Spannungen, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Denkstörungen und Ich-Störungen. Das Medikament wird häu­fig in Psychiatrien zur Behandlung von Schizophrenien eingesetzt.

Die Nachrichtenagentur Reuters hat­te 2018 gemel­det, dass J&J offen­bar jahr­zehn­te­lang von der Existenz des gesund­heits­schäd­li­chen Stoffs in sei­nen Pudern gewusst habe. Der Konzern hat­te Verbrauchern und Investoren immer wie­der ver­si­chert, dass der Babypuder sicher und asbest­frei sei. Im ver­gan­ge­nen Mai kün­dig­te J&J jedoch an, den Verkauf sei­nes auf Talk basie­ren­den Babypuders in Nordamerika – wegen gesun­ke­ner Nachfrage – ein­zu­stel­len.«

Bei den "Impfstoffen" wer­den Paul-Ehrlich-Institut, Stiko und EMA aber sicher ganz gewis­sen­haft geprüft haben.

Siehe u.a.:

Vorläufiges Aus für Johnson & Johnson-Impfungen in Slowenien

Nach Johnson & Johnson: Jetzt auch bei Astra Zeneca Guillain-Barré-Syndrom offi­zi­ell "sehr sel­ten" Nebenwirkung

60 Millionen Dosen Johnson & Johnson ent­sorgt: Das hat bit­te­re Folgen für Deutschland

"Rote Hand": Auch Johnson & Johnson warnt vor Thrombosen

7 Antworten auf „Wie war das noch… mit Asbest im Babypuder von Johnson & Johnson?“

  1. Und genau wegen sol­cher plötz­lich und uner­war­tet auf­tau­chen­der Nebenwirkungen sind Menschen skep­tisch wenn es um brand­neu­es Zeuch geht. Insbesondere wenn die­ses Zeuch im Körper der Opfer lan­den soll. In der IT gab es lan­ge die Binsenweisheit, nie­mals die erste ver­füg­ba­re Version einer Software oder einer Hardware im Produktivbetrieb ein­zu­set­zen – und schon gar nicht irgend­was, das noch im Test ist. Also BITTE – wenn ich schon kei­ne brand­neue Technik ein­set­ze, war­um zum Geier soll ich mir dann etwas lang­fri­stig Wirksames sprit­zen las­sen, bei dem noch nicht mal die Herstellungstechnologie aus­gie­big gete­stet wurde.
    Wie es aus­sieht, haben die­ses Argument end­lich auch ande­re erkannt. Sogar öffent­lich recht­li­che. Hier mal ein Artikel des Bayerischen Rundfunk vom 20.9. :

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​w​i​s​s​e​n​/​i​m​p​f​u​n​g​-​c​o​r​o​n​a​-​s​o​l​l​t​e​-​m​a​n​-​a​u​f​-​d​i​e​-​t​o​t​i​m​p​f​s​t​o​f​f​e​-​w​a​r​t​e​n​,​S​g​S​4​EB1

    Da kann man dann sowas lesen wie:"Totimpfstoffe haben an sich sel­te­ner Nebenwirkungen, aller­dings lässt der Impfschutz im Allgemeinen mit der Zeit nach – im Gegensatz zu Lebendimpfstoffen. Eine Auffrischung ist in man­chen Fällen nach weni­gen Jahren notwendig."
    Beachtenswert: es sind weni­ge Jahre, nicht weni­ge Monate.

    "Prinzipiell sind Totimpfstoffe aber gut ver­träg­lich – und zwar für alle Altersgruppen und auch Risikopatienten. Und damit könn­ten auch Impfskeptiker abge­holt wer­den, die sich viel­leicht noch vor den ver­hält­nis­mä­ßig neu ent­wickel­ten mRNA-Impfstoffen fürch­ten – Totimpfstoffe gibt es schon lan­ge und man kennt sie von ver­schie­de­nen ande­ren Impfungen." …
    "Weil die Methode an sich sehr gut ver­träg­lich ist, wird sie für vie­le ande­re Impfungen bereits ange­wandt und kann so viel­leicht Menschen über­zeu­gen, die sich jetzt noch nicht imp­fen las­sen wol­len. Sie wur­den in den ver­gan­ge­nen Jahren mil­li­ar­den­fach in Impfungen gegen Zecken, Grippe, Tollwut oder Hepatitis ver­wen­det – auch bei Kindern. Und einem Totimpfstoff ist es egal, was vor­her geimpft wur­de. Er lässt sich also auch gut als Auffrischungsimpfung nutzen."

    Das ist dann das erste mal, dass Impfskeptikern/Impfgegnern/Impfverweigerern/Ungeimpften ein ech­tes Argument für ihre Abwehrhaltung gegen­über mRNA- und Vektor-Impfstoffen unter­stellt wird.

    Aber auch der Rest des Artikels ist lesens­wert. Es geht dann noch etwas um Vergleiche zwi­schen den Todimpfstoffen und mög­li­che zeit­lich nahe Zulassungen bei uns. Auch Europäische Entwicklungen sind ein Thema.

    1. Allerdings fragt sich, ob über­haupt eine Impfung nötig ist gegen eine Krankheit, die weder eine Übersterblichkeit noch eine Überlastung des Krankenhaussystems ver­ur­sacht hat, deren Infektionssterblichkeit bei 0,2% liegt und bei der der Tote durch­schnitt­lich 82 Jahre alt ist. Es geht ja nicht nur um die Wirksamkeit und Sicherheit, son­dern auch um die Frage, ob man sei­ne Freiheitsrechte erkau­fen will.

  2. Dann muss Johnson&Johnson jetzt aber noch mal rich­tig auf die Impftube drücken, um die Verluste durch den Babypuder-Gerichtsprozess wie­der rein­zu­ho­len. Bei den Impfstoffen ist der Verein ja nicht in der Haftung, oder?

  3. Thiamethoxam

    Pflanzenschutzmittel mit Thiamethoxam sind in Deutschland nicht mehr zuge­las­sen, zur Bekämpfung des Vergilbungsvirus erteil­te das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aller­dings 2021 loka­le und zeit­lich (bis 30. April 2021) begrenz­te Notfallzulassungen für Hessen und Schleswig-Holstein zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut mit Cruiser 600 FS. 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​T​h​i​a​m​e​t​h​o​xam

    Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: 

    Cruiser 600 FS 

    https://​www​.bvl​.bund​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​0​4​_​P​f​l​a​n​z​e​n​s​c​h​u​t​z​m​i​t​t​e​l​/​0​1​_​n​o​t​f​a​l​l​z​u​l​a​s​s​u​n​g​e​n​/​C​r​u​i​s​e​r​_​6​0​0​_​F​S​_​B​l​a​t​t​l​a​u​s​-​V​i​r​u​s​v​e​k​t​o​r​_​Z​u​c​k​e​r​r​u​e​b​e​_​B​Y​_​2​0​2​1​.​pdf

    29.09.2021 | Jost Maurin | taz 

    Bienenkiller außer Kontrolle

    BERLIN taz | Nachdem Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) ein für Bienen hoch­gif­ti­ges Pestizid aus­nahms­wei­se erlaubt hat, ver­brei­tet es sich unkon­trol­liert in der Umwelt. Imker und Naturschützer in Bayern haben gro­ße Mengen des Wirkstoffs Thiamethoxam und sei­nes Abbauprodukts, des eben­falls als Pestizid genutz­ten Clothianidin, in Wasser- und Schlammproben gefun­den. Die Proben stam­men von Feldern im Landkreis Neustadt an der Aisch–Bad Windsheim, auf denen mit Thiamethoxam umman­tel­te Zuckerrübensamen aus­ge­sät wor­den waren. Auch in Proben von Pflanzen auf benach­bar­ten Feldern in dem frän­ki­schen Landkreis und dem angren­zen­den Kreis Fürth fand das beauf­trag­te Labor den Wirkstoff und sein Abbauprodukt aus der Pestizidgruppe der Neo­nikotinoide. Die Laborberichte lie­gen der taz vor. 

    Die EU hat 2018 ver­bo­ten, Thiamethoxam und Clothianidin im Freiland aus­zu­brin­gen. Denn meh­re­re Studien hat­ten gezeigt, dass die in der Praxis vor­kom­men­den Mengen die­ser Pestizide Bienen schä­di­gen. Neonikotinoide kön­nen Experten zufol­ge Insekten bereits bei einer nied­ri­gen Dosierung läh­men, töten oder das Lernvermögen und die Orientierungsfähigkeit beein­träch­ti­gen. Das betrifft nicht nur Bienen, son­dern auch ande­re Insekten und Wasserorganismen. Da immer mehr Insektenarten aus­ster­ben, woll­te die EU das nicht län­ger hinnehmen. 

    Trotz des EU-Verbots erteil­te das Klöckner unter­stell­te Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) meh­re­re „Notfallzulassungen“ für das Thiamethoxam-hal­ti­ge Produkt „Cruiser 600 FS“ des Chemiekonzerns Syngenta. Die EU-Pestizidverordnung erlaubt sol­che Ausnahmen, wenn sich eine „Gefahr“ nicht anders abweh­ren lässt. (…) 

    https://​taz​.de/​N​a​c​h​-​N​o​t​f​a​l​l​z​u​l​a​s​s​u​n​g​-​e​i​n​e​s​-​P​e​s​t​i​z​i​d​s​/​!​5​7​9​9​7​34/

  4. In der "Anstalt" vom 7. Dezember habe ich gelernt, dass man aus sol­chen Problemchen nicht auf die Sicherheit der Johnson-Pieksstoffe schlie­ßen darf, weil man bei­spiels­wei­se zum Vergleich ja auch wei­ter­hin VW fährt, obwohl VW beim Abgas geschum­melt hat.

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