Wie die Corona-Impfung in der Praxis Arzt und Patient glücklich macht

Darüber berich­tet am 7.4. aerz​te​zei​tung​.de. Das Glück beruht auf unter­schied­li­chen Faktoren. Für die schles­wig-hol­stei­ni­sche KV-Chefin Dr. Monika Schliffke ist es das Geschäft:

»Ihre Zuversicht nimmt sie nicht nur aus dem Wissen, dass Impfen zum Kerngeschäft in den Praxen zählt, son­dern auch aus der gut ein­ge­spiel­ten Lieferkette, die in der Startwoche rei­bungs­los funk­tio­niert habe.«

Für Julia L., medi­al vor­ge­führ­te Erstgeimpfte in der Praxis, die Illusion:

»Wenn sie auch die zwei­te Impfung durch ihren Hausarzt erhal­ten hat, freut sie sich dar­auf, ihren neu­en Enkel in den Händen hal­ten zu kön­nen – ein Beispiel für den Wunsch Gargs [Gesundheitsminister, AA], was die Impfungen neben dem Schutz als Folge bewir­ken wer­den: „Endlich wie­der ein Stück mehr Normalität.“«

18 Antworten auf „Wie die Corona-Impfung in der Praxis Arzt und Patient glücklich macht“

    1. @omaundopaalleinzuhause:

      Der Arzt denkt sich eher: Wie lukra­tiv ist das alles? und zu Julia L. den­ke ich mir wie gestört ist die eigentlich?

      Corona und ins­be­son­de­re die Corona Impfungen sind ein Intelligenztest und die mei­sten sind durchgefallen.

    1. @fabianus I

      Aus der Begründung:

      Wie steht es um die Sicherheit der fraglichen Impfstoffe?
      Es ist unbestritten, dass sich die Impfung, obwohl sie für die große Mehrheit der Empfänger völlig sicher ist, in seltenen Fällen als schädlich für eine Person erweisen kann, indem sie ernsthafte und dauerhafte Schäden an ihrer Gesundheit verursacht. Die Regierung gab an, dass von etwa 100.000 Kindern, die jährlich in der Tschechischen Republik geimpft werden (was 300.000 Impfungen entspricht), die Zahl der Fälle mit schweren, möglicherweise lebenslangen Gesundheitsschäden bei fünf oder sechs liegt. Angesichts dieses sehr seltenen, aber zweifellos sehr ernsten Risikos für die Gesundheit des Einzelnen haben die Institutionen der Konvention betont, wie wichtig es ist, vor der Impfung die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dies bezieht sich offensichtlich auf die Prüfung in jedem Einzelfall auf mögliche Kontraindikationen und auf die Überwachung der Sicherheit der verwendeten Impfstoffe. Der Gerichtshof sah in keinem dieser Punkte einen Grund, die Angemessenheit des nationalen Systems in Frage zu stellen.

      Wurden die Beschwerdeführer gezwungen, geimpft zu werden oder ihre Kinder impfen zu lassen?
      Nein. In der Tschechischen Republik ist die Impfung eine gesetzliche Pflicht, deren Einhaltung jedoch nicht direkt erzwungen werden kann, da es keine Vorschrift gibt, die eine zwangsweise Verabreichung von Impfungen erlaubt.

      Waren die gegen die Antragsteller verhängten Maßnahmen übermäßig?
      Die Anwendung von Sanktionen wird als indirekte Methode zur Durchsetzung dieser Pflicht verwendet. In der Tschechischen Republik kann die Sanktion als relativ moderat angesehen werden, da sie aus einem Bußgeld besteht, das nur einmal verhängt werden kann. Den Antragstellern standen alle Rechtsmittel zur Verfügung.
      Im Fall von Herrn Vavřička lag die Höhe der Geldstrafe am unteren Ende der relevanten Skala und konnte nicht als unangemessen hart oder belastend angesehen werden.
      Was die Kinderantragsteller betrifft, so bedeutete ihre Nichtaufnahme in die Vorschule den Verlust einer wichtigen Gelegenheit zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Dies war jedoch eine Folge Dies war jedoch eine (in den Gesetzestexten eindeutig vorgesehene) Folge der Entscheidung ihrer Eltern, einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht nicht nachzukommen, die vor allem die Gesundheit von Kleinkindern schützen sollte und im Wesentlichen eher Schutz- als Bestrafungscharakter hatte.
      Nach Ansicht des Gerichtshofs kann es nicht als unverhältnismäßig angesehen werden, wenn ein Staat von denjenigen, für die die Impfung ein geringes Gesundheitsrisiko darstellt, verlangt, dass sie diese allgemein praktizierte Schutzmaßnahme aus rechtlicher Verpflichtung und im Namen der sozialen Solidarität zugunsten der wenigen schutzbedürftigen Kinder akzeptieren, die nicht in den Genuss der Impfung kommen können. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass es dem tschechischen Gesetzgeber in zulässiger und legitimer Weise offen stand, diese Entscheidung zu treffen, die in vollem Einklang mit dem Grundgedanken des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung steht.

      Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
      https://www.echr.coe.int/Documents/Press_Q_A_Vavricka_Others_ENG.pdf

      Wie stets in der Juristerei: JEIN.

      Körperlicher Zwang ist nicht statthaft, Sanktion schon. Das dürfte auch noch gerade so das haltbarste an den so genannten Menschenrechten sein. Urteil Sterbehilfe vom BVerfG im Februar sagt, dass ein NEIN stets ermöglicht werden muss, also kein körperlicher Zwang statthaft ist. Das ist aber auch schon alles: die Würde besteht darin, gegen Widerstand, Sanktionen und Nötigung NEIN sagen zu dürfen... Kommentar ... "man sollte" >>eigentliich<<über die Gesellschaftsordnung und ihre ideologischen Grundlagen bei Gelegenheit mal nachzudenken wagen.....

      Beim COVID-Zeugs ist der Angriffspunkt, dass es Gentechnik ist und dass es sind um Menschenversuche handelt, da nachweislich nicht alle relevanten Prüfungen einer sonst üblichen Prüfung erfolgt sind - das ist ohne Einwilligung nicht statthaft sagen UN-Sozial- und Zivilpakt. Instanz ist dort kein egmr sondern BVerfG bzw. IGH.

      1. @some1

        Wenn eine Teilnahme am sozia­len Leben (Kindergarten, Schule, Beruf) dadurch ein­ge­schränkt oder ver­hin­dert wird, ist das den­noch gravierend.

        Ich bin übri­gens kein Impfgegner, obwohl ich mei­ne Zweifel an der­zei­ti­gen Impfstoffen und der Injektionsimpfung habe. Mein Sohn hat fast alle STIKO-Impfungen erhal­ten. Ich weiß aber von schwe­ren Impfschäden nach STIKO-emp­foh­le­nen Impfungen (MMR, Epilepsie!) im Umfeld.

        Es ist ein Dilemma: durch die schlecht wirk­sa­me Masernimpfung bie­ten geimpf­te Mütter kei­nen Nestschutz für Säuglinge, sodass man letz­te­re immer frü­her mit einem frag­wür­di­gen Impfschutz ver­se­hen muss oder dies zumin­dest glaubt . Man hat sich also in eine Sackgasse geimpft, die die Säuglingsgehirne nun aus­ba­den müssen…

        1. Als wir den Hintergrund der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte genauer unter die Lupe nahmen, hätten wir uns nie vorstellen können, welche beunruhigenden Entdeckungen wir machen würden.

          Nach einer sechsmonatigen Untersuchung veröffentlichen wir einen wichtigen BERICHT (Anhänge hier verfügbar), der das Ausmaß der Beziehungen zwischen NGOs und EGMR-Richtern und die daraus resultierenden Probleme und Interessenkonflikte aufzeigt.

          Wir haben sieben NGOs identifiziert, die sowohl am Gerichtshof tätig sind, als auch Richter unter ihren ehemaligen Mitarbeitern haben. Mindestens 22 der 100 Richter, die seit 2009 im Amt sind, sind ehemalige Mitarbeiter oder Leiter dieser sieben NGOs.

          Unter diesen sticht das Open Society Network durch die Anzahl der mit ihm verbundenen Richter (12) und durch die Tatsache hervor, dass es die anderen sechs in diesem Bericht identifizierten Organisationen tatsächlich finanziert.

          Die starke Präsenz der Offenen Gesellschaft und ihrer Mitgliedsorganisationen ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Aber noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass 18 der 22 Richter an Fällen mitgewirkt haben, die von der Organisation initiiert oder unterstützt wurden, mit der sie zuvor verbunden waren.

          Wir haben 88 problematische Fälle in den letzten 10 Jahren identifiziert. In nur 12 Fällen haben sich Richter wegen ihrer Verbindung zu einer beteiligten NGO der Sitzung enthalten.
          Und das ist eine niedrige Bewertung, die nicht einmal die engen finanziellen Verbindungen zwischen NGOs berücksichtigt. Wir haben zum Beispiel nicht alle Fälle identifiziert, an denen andere von der Open Society Foundation finanzierte NGOs beteiligt waren, noch haben wir alle Fälle identifiziert, in denen ein Richter einer von OSF finanzierten NGO in Fällen entschieden hat, in denen diese Stiftung tätig war.

          Diese Situation ist ernst und stellt die Unabhängigkeit des Gerichts und die Unparteilichkeit der Richter in Frage. Diese Konflikte müssen sofort behoben werden.

          Unser Bericht macht dazu Vorschläge. Insbesondere sollte der Auswahl der Kandidaten für das Richteramt größere Aufmerksamkeit gewidmet werden, indem die Ernennung von Aktivisten und Wahlkämpfern vermieden wird. Der Bericht macht auch Vorschläge, um die Transparenz der Interessen und Verbindungen zwischen Bewerbern, Richtern und NROs zu gewährleisten und die Verfahren für die Ausweisung und Disqualifizierung zu formalisieren.

          Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
          https://eclj.org/geopolitics/echr/conflits-d-interets-entre-juges-et-ong

          (OSF = Soros)

          1. Gerade bin ich zufäl­lig hier­auf gesto­ßen, auf Ihren "Kommentar". Ziemlich mie­se Tour das – ich habe kei­ne Ahnung, was Sie meinen:

            The European Center for Law and Justice (ECLJ) is an inter­na­tio­nal non-govern­men­tal orga­nizati­on dedi­ca­ted to the pro­mo­ti­on and pro­tec­tion of human rights in Europe and in the world. The ECLJ has had spe­cial con­sul­ta­ti­ve sta­tus with the UN/ECOSOC sin­ce 2007.

            Anstatt mit Anspielungen zu arbei­ten, wie es von der Gegenseite gut bekannt ist, soll­ten sie Klartext reden und bewei­sen – etwas, was sie von Ihren Foristen ver­lan­gen, hier aber selbst nicht einhalten.

            Also?
            Was ist mit dem "European Center for Law and Justice (ECLJ) " aus Ihrer Sicht nicht in Ordnung? Ich bit­te aus­drück­lich um BELEGE für Ihre Aussage!!!

            1. @some1: Ich habe nicht ange­spielt, son­dern offen das ECLJ als Institut der evan­ge­li­ka­len Rechte bezeich­net. Ich las­se mich ger­ne über­zeu­gen, wenn die Darstellungen etwa in Wikipedia (von der ich weiß, wie par­tei­isch sie sein kön­nen), falsch sein sollten.

  1. Empfehlenswerte Zusammenstellung der Probleme mit den mRNA- und Vectorimpfstoffen aus unter­schied­li­chen Interviews:
    https://www.wiki-tube.de/videos/watch/01bbad0c-98f6-4887–84e0-2e51d9d6cdd3

    Wer das alles schon weiß – der Zusammenschnitt dau­ert 40 Minuten – dem emp­feh­le ich, den­noch ab ca. Min 37 unbe­dingt die Interviewaussagen (Frontal21) von Horst Seehofer in den Jahren 2006 und 2008 anzu­hö­ren. Zur Erinnerung: er war bis 1998 Gesundheitsminister und spricht dort sehr offen über die tat­säch­li­chen Machtverhältnisse.

    1. @ some1

      Das kann auch eine Schutzbehauptung sein. Ich muss da immer an Bismarck den­ken: "Der Staat kann…" Aber will er auch? Jüngste Beispiele zur staat­li­chen Beihilfe zu kri­mi­nel­len Aktivitäten auf höch­ster Ebene sind wohl cum ex/ cum cum und Wirecard. Warum soll­te es bei der Pharmafia anders sein als bei der Finanzmafia?

  2. …und wäh­rend sie ihren Enkel in den Arm nimmt, denkt sie nur noch: "Ach, wäre er doch schon geimpft." So dringt das ver­dor­be­ne Glück aus der Praxis in die Familien und zurück in die Praxis und…so weiter.

  3. Warum wird eigent­lich nur auf das Pferd imp­fen gesetzt? Wenn es doch schon ver­schie­dent­lich hieß: ob eine Immunisierung statt­fin­det und ob die­se von län­ge­rer Dauer sein wird kann noch nicht bestä­tigt wer­den. Siehe auch Meldung hier im Blog vor eini­gen Tagen, das geimpf­te Personen posi­tiv gete­stet wurden.

    Vielleicht ein ande­rer Ansatz:

    https://​www​.klar​text​-online​.info/​p​o​s​t​/​e​i​n​-​g​a​m​e​-​c​h​a​n​g​e​r​-​d​e​r​-​n​i​c​h​t​-​m​i​t​s​p​i​e​l​e​n​-​d​arf

    1. @Bri Ich schät­ze, die Spritze wird noch vor der Geburt dem Baby gege­ben. Erst dann wird es rausgeholt.
      Oder wäh­rend der Schwangerschaft direkt in den Fötus.
      Ich hal­te alles für mög­lich bei die­sen Psychopathen
      und es macht mir gro­ße Angst.

  4. OMG!
    Ein wei­te­rer Baustein zum Ende per­sön­li­cher Selbstbestimmung.
    Ich will nun auch vor dem Strassenverkehr geschützt werden! 🙂

    "Mehrere Familien aus Tschechien haben gegen die dort bestehen­de Impfpflicht für Kinder geklagt. Vergebens, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht dar­in kein Problem.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in einer Impfpflicht kei­nen Verstoß gegen die Menschenrechte. "Die Maßnahmen kön­nen in einer demo­kra­ti­schen Gesellschaft als not­wen­dig ange­se­hen wer­den", urteil­te das Gericht nach einer Klage meh­re­rer Familien gegen die in Tschechien bestehen­de Impfpflicht für Kinder. Die tsche­chi­sche Gesundheitspolitik sei im "besten Interesse" der Kinder.
    "Das Ziel muss sein, dass jedes Kind gegen schwe­re Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität", führ­te das Gericht wei­ter aus. Die Impfpflicht sei des­halb kei­ne Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
    In Tschechien müs­sen Kinder ver­pflich­tend gegen neun Krankheiten – dar­un­ter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B und Masern – geimpft wer­den. Mehrere Eltern, die wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht eine Geldstrafe zah­len muss­ten oder deren Kinder nicht in den Kindergarten auf­ge­nom­men wur­den, hat­ten dage­gen geklagt.
    Es ist das erste Urteil des EGMR zu einer Impfpflicht für Kinder. Experten zufol­ge könn­te es Auswirkungen auf die der­zeit vie­ler­orts lau­fen­den Corona-Impfkampagnen haben. "Dieses Urteil stärkt die Möglichkeit einer Impfpflicht unter den Bedingungen der aktu­el­len Covid-19-Epidemie", sag­te der Rechtsexperte Nicolas Hervieu der Nachrichtenagentur AFP."

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