Darüber berichtet am 7.4. aerztezeitung.de. Das Glück beruht auf unterschiedlichen Faktoren. Für die schleswig-holsteinische KV-Chefin Dr. Monika Schliffke ist es das Geschäft:
»Ihre Zuversicht nimmt sie nicht nur aus dem Wissen, dass Impfen zum Kerngeschäft in den Praxen zählt, sondern auch aus der gut eingespielten Lieferkette, die in der Startwoche reibungslos funktioniert habe.«
Für Julia L., medial vorgeführte Erstgeimpfte in der Praxis, die Illusion:
»Wenn sie auch die zweite Impfung durch ihren Hausarzt erhalten hat, freut sie sich darauf, ihren neuen Enkel in den Händen halten zu können – ein Beispiel für den Wunsch Gargs [Gesundheitsminister, AA], was die Impfungen neben dem Schutz als Folge bewirken werden: „Endlich wieder ein Stück mehr Normalität.“«
…wie krank das alles ist…
@omaundopaalleinzuhause:
Der Arzt denkt sich eher: Wie lukrativ ist das alles? und zu Julia L. denke ich mir wie gestört ist die eigentlich?
Corona und insbesondere die Corona Impfungen sind ein Intelligenztest und die meisten sind durchgefallen.
Der funktionsfähige Staat
https://verfassungsblog.de/der-funktionsfahige-staat/
Es gibt kein Recht auf körperliche Unversehrtheit laut EGMR:
https://www.welt.de/vermischtes/article229972175/Masern-Europaeisches-Gericht-haelt-Impfpflicht-fuer-Kinder-fuer-zulaessig.html
@fabianus I
Aus der Begründung:
Wie steht es um die Sicherheit der fraglichen Impfstoffe?
Es ist unbestritten, dass sich die Impfung, obwohl sie für die große Mehrheit der Empfänger völlig sicher ist, in seltenen Fällen als schädlich für eine Person erweisen kann, indem sie ernsthafte und dauerhafte Schäden an ihrer Gesundheit verursacht. Die Regierung gab an, dass von etwa 100.000 Kindern, die jährlich in der Tschechischen Republik geimpft werden (was 300.000 Impfungen entspricht), die Zahl der Fälle mit schweren, möglicherweise lebenslangen Gesundheitsschäden bei fünf oder sechs liegt. Angesichts dieses sehr seltenen, aber zweifellos sehr ernsten Risikos für die Gesundheit des Einzelnen haben die Institutionen der Konvention betont, wie wichtig es ist, vor der Impfung die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dies bezieht sich offensichtlich auf die Prüfung in jedem Einzelfall auf mögliche Kontraindikationen und auf die Überwachung der Sicherheit der verwendeten Impfstoffe. Der Gerichtshof sah in keinem dieser Punkte einen Grund, die Angemessenheit des nationalen Systems in Frage zu stellen.
Wurden die Beschwerdeführer gezwungen, geimpft zu werden oder ihre Kinder impfen zu lassen?
Nein. In der Tschechischen Republik ist die Impfung eine gesetzliche Pflicht, deren Einhaltung jedoch nicht direkt erzwungen werden kann, da es keine Vorschrift gibt, die eine zwangsweise Verabreichung von Impfungen erlaubt.
Waren die gegen die Antragsteller verhängten Maßnahmen übermäßig?
Die Anwendung von Sanktionen wird als indirekte Methode zur Durchsetzung dieser Pflicht verwendet. In der Tschechischen Republik kann die Sanktion als relativ moderat angesehen werden, da sie aus einem Bußgeld besteht, das nur einmal verhängt werden kann. Den Antragstellern standen alle Rechtsmittel zur Verfügung.
Im Fall von Herrn Vavřička lag die Höhe der Geldstrafe am unteren Ende der relevanten Skala und konnte nicht als unangemessen hart oder belastend angesehen werden.
Was die Kinderantragsteller betrifft, so bedeutete ihre Nichtaufnahme in die Vorschule den Verlust einer wichtigen Gelegenheit zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Dies war jedoch eine Folge Dies war jedoch eine (in den Gesetzestexten eindeutig vorgesehene) Folge der Entscheidung ihrer Eltern, einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht nicht nachzukommen, die vor allem die Gesundheit von Kleinkindern schützen sollte und im Wesentlichen eher Schutz- als Bestrafungscharakter hatte.
Nach Ansicht des Gerichtshofs kann es nicht als unverhältnismäßig angesehen werden, wenn ein Staat von denjenigen, für die die Impfung ein geringes Gesundheitsrisiko darstellt, verlangt, dass sie diese allgemein praktizierte Schutzmaßnahme aus rechtlicher Verpflichtung und im Namen der sozialen Solidarität zugunsten der wenigen schutzbedürftigen Kinder akzeptieren, die nicht in den Genuss der Impfung kommen können. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass es dem tschechischen Gesetzgeber in zulässiger und legitimer Weise offen stand, diese Entscheidung zu treffen, die in vollem Einklang mit dem Grundgedanken des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung steht.
Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
https://www.echr.coe.int/Documents/Press_Q_A_Vavricka_Others_ENG.pdf
Wie stets in der Juristerei: JEIN.
Körperlicher Zwang ist nicht statthaft, Sanktion schon. Das dürfte auch noch gerade so das haltbarste an den so genannten Menschenrechten sein. Urteil Sterbehilfe vom BVerfG im Februar sagt, dass ein NEIN stets ermöglicht werden muss, also kein körperlicher Zwang statthaft ist. Das ist aber auch schon alles: die Würde besteht darin, gegen Widerstand, Sanktionen und Nötigung NEIN sagen zu dürfen... Kommentar ... "man sollte" >>eigentliich<<über die Gesellschaftsordnung und ihre ideologischen Grundlagen bei Gelegenheit mal nachzudenken wagen.....
Beim COVID-Zeugs ist der Angriffspunkt, dass es Gentechnik ist und dass es sind um Menschenversuche handelt, da nachweislich nicht alle relevanten Prüfungen einer sonst üblichen Prüfung erfolgt sind - das ist ohne Einwilligung nicht statthaft sagen UN-Sozial- und Zivilpakt. Instanz ist dort kein egmr sondern BVerfG bzw. IGH.
@some1
Wenn eine Teilnahme am sozialen Leben (Kindergarten, Schule, Beruf) dadurch eingeschränkt oder verhindert wird, ist das dennoch gravierend.
Ich bin übrigens kein Impfgegner, obwohl ich meine Zweifel an derzeitigen Impfstoffen und der Injektionsimpfung habe. Mein Sohn hat fast alle STIKO-Impfungen erhalten. Ich weiß aber von schweren Impfschäden nach STIKO-empfohlenen Impfungen (MMR, Epilepsie!) im Umfeld.
Es ist ein Dilemma: durch die schlecht wirksame Masernimpfung bieten geimpfte Mütter keinen Nestschutz für Säuglinge, sodass man letztere immer früher mit einem fragwürdigen Impfschutz versehen muss oder dies zumindest glaubt . Man hat sich also in eine Sackgasse geimpft, die die Säuglingsgehirne nun ausbaden müssen…
Als wir den Hintergrund der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte genauer unter die Lupe nahmen, hätten wir uns nie vorstellen können, welche beunruhigenden Entdeckungen wir machen würden.
Nach einer sechsmonatigen Untersuchung veröffentlichen wir einen wichtigen BERICHT (Anhänge hier verfügbar), der das Ausmaß der Beziehungen zwischen NGOs und EGMR-Richtern und die daraus resultierenden Probleme und Interessenkonflikte aufzeigt.
Wir haben sieben NGOs identifiziert, die sowohl am Gerichtshof tätig sind, als auch Richter unter ihren ehemaligen Mitarbeitern haben. Mindestens 22 der 100 Richter, die seit 2009 im Amt sind, sind ehemalige Mitarbeiter oder Leiter dieser sieben NGOs.
Unter diesen sticht das Open Society Network durch die Anzahl der mit ihm verbundenen Richter (12) und durch die Tatsache hervor, dass es die anderen sechs in diesem Bericht identifizierten Organisationen tatsächlich finanziert.
Die starke Präsenz der Offenen Gesellschaft und ihrer Mitgliedsorganisationen ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Aber noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass 18 der 22 Richter an Fällen mitgewirkt haben, die von der Organisation initiiert oder unterstützt wurden, mit der sie zuvor verbunden waren.
Wir haben 88 problematische Fälle in den letzten 10 Jahren identifiziert. In nur 12 Fällen haben sich Richter wegen ihrer Verbindung zu einer beteiligten NGO der Sitzung enthalten.
Und das ist eine niedrige Bewertung, die nicht einmal die engen finanziellen Verbindungen zwischen NGOs berücksichtigt. Wir haben zum Beispiel nicht alle Fälle identifiziert, an denen andere von der Open Society Foundation finanzierte NGOs beteiligt waren, noch haben wir alle Fälle identifiziert, in denen ein Richter einer von OSF finanzierten NGO in Fällen entschieden hat, in denen diese Stiftung tätig war.
Diese Situation ist ernst und stellt die Unabhängigkeit des Gerichts und die Unparteilichkeit der Richter in Frage. Diese Konflikte müssen sofort behoben werden.
Unser Bericht macht dazu Vorschläge. Insbesondere sollte der Auswahl der Kandidaten für das Richteramt größere Aufmerksamkeit gewidmet werden, indem die Ernennung von Aktivisten und Wahlkämpfern vermieden wird. Der Bericht macht auch Vorschläge, um die Transparenz der Interessen und Verbindungen zwischen Bewerbern, Richtern und NROs zu gewährleisten und die Verfahren für die Ausweisung und Disqualifizierung zu formalisieren.
Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
https://eclj.org/geopolitics/echr/conflits-d-interets-entre-juges-et-ong
(OSF = Soros)
@some1: Ich hätte mir gerne diesen Bericht der evangelikalen Rechten durchgelesen. Sie könnten ja Recht haben. Allerdings bin ich nicht bereit, dafür meine Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen: https://eclj.org/ngos-and-the-judges-of-the-echr
Gerade bin ich zufällig hierauf gestoßen, auf Ihren "Kommentar". Ziemlich miese Tour das – ich habe keine Ahnung, was Sie meinen:
The European Center for Law and Justice (ECLJ) is an international non-governmental organization dedicated to the promotion and protection of human rights in Europe and in the world. The ECLJ has had special consultative status with the UN/ECOSOC since 2007.
Anstatt mit Anspielungen zu arbeiten, wie es von der Gegenseite gut bekannt ist, sollten sie Klartext reden und beweisen – etwas, was sie von Ihren Foristen verlangen, hier aber selbst nicht einhalten.
Also?
Was ist mit dem "European Center for Law and Justice (ECLJ) " aus Ihrer Sicht nicht in Ordnung? Ich bitte ausdrücklich um BELEGE für Ihre Aussage!!!
@some1: Ich habe nicht angespielt, sondern offen das ECLJ als Institut der evangelikalen Rechte bezeichnet. Ich lasse mich gerne überzeugen, wenn die Darstellungen etwa in Wikipedia (von der ich weiß, wie parteiisch sie sein können), falsch sein sollten.
Empfehlenswerte Zusammenstellung der Probleme mit den mRNA- und Vectorimpfstoffen aus unterschiedlichen Interviews:
https://www.wiki-tube.de/videos/watch/01bbad0c-98f6-4887–84e0-2e51d9d6cdd3
Wer das alles schon weiß – der Zusammenschnitt dauert 40 Minuten – dem empfehle ich, dennoch ab ca. Min 37 unbedingt die Interviewaussagen (Frontal21) von Horst Seehofer in den Jahren 2006 und 2008 anzuhören. Zur Erinnerung: er war bis 1998 Gesundheitsminister und spricht dort sehr offen über die tatsächlichen Machtverhältnisse.
@ some1
Das kann auch eine Schutzbehauptung sein. Ich muss da immer an Bismarck denken: "Der Staat kann…" Aber will er auch? Jüngste Beispiele zur staatlichen Beihilfe zu kriminellen Aktivitäten auf höchster Ebene sind wohl cum ex/ cum cum und Wirecard. Warum sollte es bei der Pharmafia anders sein als bei der Finanzmafia?
…und während sie ihren Enkel in den Arm nimmt, denkt sie nur noch: "Ach, wäre er doch schon geimpft." So dringt das verdorbene Glück aus der Praxis in die Familien und zurück in die Praxis und…so weiter.
Warum wird eigentlich nur auf das Pferd impfen gesetzt? Wenn es doch schon verschiedentlich hieß: ob eine Immunisierung stattfindet und ob diese von längerer Dauer sein wird kann noch nicht bestätigt werden. Siehe auch Meldung hier im Blog vor einigen Tagen, das geimpfte Personen positiv getestet wurden.
Vielleicht ein anderer Ansatz:
https://www.klartext-online.info/post/ein-game-changer-der-nicht-mitspielen-darf
Als Geschenk für den neuen Erdenbürger sollte sie dann gleich eine gefüllte Spritze besorgen. So wird das wohl in Zukunft aussehen nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
https://de.rt.com/europa/115616-entscheidung-europaischen-gerichtshofs-fur-menschenrechte-zwangsimpfung-ok/
Das ist die Zukunft!?:-)
https://t.me/Querdenken40WestenChat/2190
@Bri Ich schätze, die Spritze wird noch vor der Geburt dem Baby gegeben. Erst dann wird es rausgeholt.
Oder während der Schwangerschaft direkt in den Fötus.
Ich halte alles für möglich bei diesen Psychopathen
und es macht mir große Angst.
OMG!
Ein weiterer Baustein zum Ende persönlicher Selbstbestimmung.
Ich will nun auch vor dem Strassenverkehr geschützt werden! 🙂
"Mehrere Familien aus Tschechien haben gegen die dort bestehende Impfpflicht für Kinder geklagt. Vergebens, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht darin kein Problem.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in einer Impfpflicht keinen Verstoß gegen die Menschenrechte. "Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden", urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die tschechische Gesundheitspolitik sei im "besten Interesse" der Kinder.
"Das Ziel muss sein, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität", führte das Gericht weiter aus. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B und Masern – geimpft werden. Mehrere Eltern, die wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht eine Geldstrafe zahlen mussten oder deren Kinder nicht in den Kindergarten aufgenommen wurden, hatten dagegen geklagt.
Es ist das erste Urteil des EGMR zu einer Impfpflicht für Kinder. Experten zufolge könnte es Auswirkungen auf die derzeit vielerorts laufenden Corona-Impfkampagnen haben. "Dieses Urteil stärkt die Möglichkeit einer Impfpflicht unter den Bedingungen der aktuellen Covid-19-Epidemie", sagte der Rechtsexperte Nicolas Hervieu der Nachrichtenagentur AFP."