Das erklärte die "Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit" im Dezember 2022 in einem Aufsatz unter dem Titel "WHO-Initiativen: reformierte internationale Gesundheitsvorschriften und ein Pandemievertrag":
»In der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen derzeit zwei wichtige Vorhaben an, die zu einem neuen Pandemievertrag und einer Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 führen können…
. Im Zentrum der Reformen stehen die völkerrechtlichen Normen im Bereich der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten. Dazu wird in Genf derzeit über eine Novellierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005 und die Schaffung eines neuen WHO-Abkommens zur Pandemievorsorge und ‑bekämpfung (im Folgenden als »Pandemievertrag« bezeichnet) verhandelt.
Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht die Überzeugung einiger Staaten und Staatengruppen, wie der G7, der Europäischen Union (EU) und der Mitglieder der sogenannten »Freunde des Pandemievertrags«, dass eine regelbasierte internationale Ordnung eine robustere Alternative zur bisher gepflegten Ad-hoc-Diplomatie bietet.«
Ist es Zufall, daß die Begriffe "robust" und "Alternative zur Diplomatie" auch in der Diskussion über den Ukrainekrieg und andere Konflikte des Westens mit zu Gegnern erklärten Ländern vorherrschen? Auch in diesen Fragen ist die SWP übrigens ein wichtiger Stichwortgeber.
»Deutschland hat ein Interesse am Erfolg dieser Reformprozesse. Seit der westafrikanischen Ebola-Krise von 2014/15 ist die Bundesregierung bestrebt, sich als Vorreiterin im Bereich Global Health zu positionieren…
Wenn Deutschland seine Führungsrolle im Bereich der globalen Gesundheit im Allgemeinen und bei der Steuerung der WHO im Besonderen behaupten will, muss es sich aktiv an den beiden völkerrechtlichen Reformprozessen beteiligen. Das Zeitfenster für eine Mitgestaltung der Projekte, an deren Ende eine gerechtere und kohärentere Reaktion auf künftige Pandemien stehen soll, ist zwar noch offen, könnte sich aber schließen, wenn sich Deutschland, die EU, die USA und andere führende Akteure im Bereich der globalen Gesundheit neuen Prioritäten zuwenden…«
Ungeschminkt und selbstverständlich wird auch hier dem Westen die Rolle eines führenden Akteurs zugebilligt. Pikant wird dies bei der Begründung, die mit Corona geliefert wird:
»Erstens: Folgt man einer klassisch funktionalistischen Argumentation, erfordert das Erreichen bestimmter Ziele, die für einen einzelnen Staat unerreichbar sind, die aktive Beteiligung verschiedener Staaten. Dies wurde bei der Entstehung der Covid-19-Pandemie deutlich. Der Ort des Ausbruchs, das chinesische Wuhan, lag weit außerhalb der rechtlichen Zuständigkeit der Behörden in Deutschland und der EU. Da künftige Pandemien überall auf der Welt auftreten können, ist es wichtig, dass es Bestimmungen gibt, die eindeutig festlegen, was Staaten tun dürfen und was nicht. Zweitens können rechtliche Regeln im Gegensatz zu einer Kooperation, die von diplomatischen Erwägungen abhängig ist, für mehr Kontinuität sorgen. Die Lähmung der Fähigkeit, auf eine Pandemie zu reagieren, weil sich die politischen Prioritäten der Regierenden geändert haben, erlaubt es nicht, den Kreislauf von »Panik und Nachlässigkeit« zu durchbrechen.«
Es sollen also nicht mehr die politischen Prioritäten von Ländern außerhalb der rechtlichen Zuständigkeit der Behörden in Deutschland und der EU gelten. Die durchzusetzenden Regeln dürfen auch nicht mehr von diplomatischen Erwägungen abhängig sein. Robust halt wird man Ländern, die zu Nachlässigkeit neigen, den Marsch blasen.
Ganz einfach dürfte das nicht werden:
»Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften: Der Weg zur Verabschiedung
Nach Artikel 19 bzw. 21 der Verfassung der WHO kann die Weltgesundheitsversammlung rechtsverbindliche Konventionen und Vorschriften erlassen. Die Versammlung wiederum setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Staaten – häufig Gesundheitsministerinnen und ‑minister – zusammen, die regelmäßig einmal im Jahr tagen und über Resolutionen und Beschlüsse abstimmen. Daher liegt die endgültige Entscheidung darüber, was angenommen wird, bei den Mitgliedstaaten selbst. Gemäß Artikel 60 der WHO-Verfassung gelten für die Annahme von Vorschriften, Konventionen oder Verträgen durch die Weltgesundheitsversammlung unterschiedliche Abstimmungsquoten. Für die Verabschiedung von Verträgen oder Abkommen ist nach Artikel 60(a) der WHOVerfassung eine Zweidrittelmehrheit der in der Versammlung anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten erforderlich.
Vorschriften können gemäß Artikel 60(b) mit einfacher Mehrheit angenommen werden, es sei denn, die Staatenvertreter stufen sie ad hoc als »wichtige Fragen« ein, so dass die besagte Zweidrittelmehrheit erforderlich wird…
Realisierung eines neuen Pandemievertrags
WHO-Abkommen (in Form von internationalen Verträgen) und WHO-Vorschriften (wie die IGV und ihre Reformen) haben einen unterschiedlichen Anwendungsbereich in Bezug auf das, was sie regulieren können. Abkommen oder Verträge können gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung »über jede innerhalb der Zuständigkeit der Organisation liegende Frage« verabschiedet werden, und Artikel 2 der genannten Verfassung zählt 22 Aufgaben auf, die sich die WHO zu eigen macht. Mit der ersten ermächtigt sich die Organisation, die »leitende und koordinierende Stelle des internationalen Gesundheitswesens« zu sein. Artikel 19 der WHO-Verfassung ist zwar eine Regelung mit großer Reichweite; in der Praxis stößt die darin formulierte Maßgabe aber auch an gewisse Grenzen, was besonders deutlich wird, wenn sich die WHO mit Fragen befasst, die in den Zuständigkeitsbereich anderer völkerrechtlicher Regelungen fallen…«
Dann gibt es noch die Hürde der Parlamentsbeteiligung:
»Nach der Abstimmung in der Weltgesundheitsversammlung müssen die Beschlüsse der WHO in der Regel noch von innerstaatlichen Organen, wie Parlamenten, genehmigt werden. Wenn diese Zustimmung erfolgt ist, übermitteln die Staaten eine Ratifizierungsurkunde, in der sie sich auch zur legalen Verbindlichkeit des Rechtsakts bekennen. Die Abkommen werden also erst dann verbindlich, wenn das gesamte Ratifizierungsverfahren durchlaufen wurde, und nur für jene Mitgliedstaaten, die dies hinter sich gebracht haben.«
Intergovernmental Negotiating Body
»Nach dem Vorbild des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums wurde im Dezember 2021 ein »Intergovernmental Negotiating Body« (INB) eingerichtet, das den neuen Pandemievertrag ausarbeiten soll. Es setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Mitgliedstaaten zusammen und hält regelmäßige Sitzungen ab, um über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu informieren…
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die EU im Gegensatz zu anderen Politikfeldern wie dem internationalen Handel keine ausschließliche oder gemischte, sondern nur eine ergänzende Zuständigkeit im Bereich der (globalen) Gesundheit besitzt, so dass das Inkrafttreten eines Pandemievertrags in der Kompetenz jedes einzelnen EU-Mitgliedstaats läge. Dies hindert die EU jedoch nicht daran, an den Verhandlungen teilzunehmen, da ihre Kommission vom Rat der EU ein entsprechendes Mandat erhalten hat. Dennoch stimmen die Positionen Deutschlands und der EU zum Pandemievertrag seit Beginn des Prozesses vollständig überein…«
Dennoch?
»Reformen der IGV
Die Weltgesundheitsversammlung kann jedoch jenseits eines Pandemievertrags in fünf Bereichen rechtsverbindliche Regelungen erlassen: 1) Gesundheits- und Quarantänevorschriften und andere Verfahren zur Verhinderung der internationalen Ausbreitung von Krankheiten; 2) Nomenklaturen von Krankheiten, Todesursachen und Praktiken des öffentlichen Gesundheitswesens; 3) internationale Normen für Diagnoseverfahren; 4) internationale Handelsnormen für die Sicherheit, Reinheit und Wirksamkeit biologischer, pharmazeutischer und ähnlicher Produkte; und 5) Normen für die Werbung und Kennzeichnung biologischer, pharmazeutischer und ähnlicher Produkte, die dem internationalen Handel unterliegen. Der erste dieser Bereiche bildet die Grundlage für die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005. Die IGV sind derzeit das rechtsverbindliche Instrument zum Umgang mit grenzüberschreitenden Krankheiten.«
Parlamente ausgeschaltet
»Nach Artikel 21 der WHO-Verfassung kann die Weltgesundheitsversammlung Vorschriften annehmen, die für die Staaten rechtlich bindend sind, es sei denn, diese lehnen sie ab (»opt out«). Sobald die in den Vorschriften festgelegte Frist für die Ablehnung oder die Anmeldung eines Vorbehalts verstrichen ist, sind die betreffenden Regelungen für alle Staaten, die keine Einwände geäußert haben, verpflichtend. Das Hauptmerkmal der WHO-Vorschriften besteht darin, dass in ihrem Fall die Beteiligung der nationalen Gesetzgeber nicht nötig ist.
Hinzu kommt, dass die Vorschriften eine niedrigere Abstimmungsschwelle erfordern als Konventionen. Dies haben die WHOMitgliedstaaten akzeptiert, als sie die Verfassung der Organisation ratifiziert haben – möglicherweise ein Beweis für das große Vertrauen, das die Regierungen in ihre Delegierten in der Weltgesundheitsversammlung setzen.
Im Januar 2022 hat die Regierung der USA einen Vorschlag zur Änderung von dreizehn Bestimmungen der IGV (2005) vorgelegt…«
An den Stimmen der "dritten Welt" scheiterte sie mit diesen Absichten:
»… die Möglichkeit für die WHO, eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite auszurufen, ohne die betroffenen Mitgliedstaaten zu konsultieren, und die Schaffung eines neuen Mechanismus zur Notfallerklärung auf mittlerer Ebene…
Momentan ist ein sogenannter Prüfungsausschuss damit beschäftigt, die im Zuge der Covid-19-Pandemie beantragten Änderungen an den IGV (2005) zusammenzufassen und einen Abschlussbericht zu erstellen…
Fallstricke im Blick behalten
Bei beiden Reformprozessen lauern besondere Fallstricke. Im Vergleich zu den Änderungen an den IGV (2005) werden die Verhandlungen über den völlig neuen Pandemievertrag zu hitzigen Auseinandersetzungen führen. Denn für einige der Themen, die darin behandelt werden, gibt es noch keine Vorlage und entsprechend ergebnisoffen sind die Gespräche darüber. So umfasst der One-Health-Ansatz beispielsweise Aspekte des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit, bei denen direkte Überschneidungen mit anderen völkerrechtlichen Regelungen mitbedacht werden müssen. Bislang ist nicht klar, wie diese Überschneidungen adressiert werden sollen. Selbst wenn ein künftiger Pandemievertrag von der Weltgesundheitsversammlung angenommen werden sollte, hängt dessen Erfolg aufgrund der erforderlichen Ratifizierung in den 194 Mitgliedstaaten in hohem Maße von den jeweiligen innenpolitischen Gemengelagen dort ab. Es könnte sehr lange dauern, bis eine nennenswerte Zahl von Staaten ihre entsprechenden nationalen Verfahren abgeschlossen hat…«
Der Umgang mit Corona, insbesondere der "grassierende »Impfstoff-Nationalismus«" dürfte, anders als geplant, die Vorbehalte noch verstärkt haben:
»Das Debakel der globalen Gesundheitsgerechtigkeit (»Equity«) bei Pandemien
… Ein neuer Pandemievertrag oder ein anderes Rechtsinstrument [sollte] die Erkenntnisse berücksichtigen, die sich aus der begrenzten Wirksamkeit des ACT-Accelerators im Allgemeinen und der COVAX-Initiative im Besonderen ergeben. Diese Mechanismen wurden entwickelt, um die globale Verteilung von medizinischen Maßnahmen gegen Covid-19 zu fördern. Beide Instrumente haben ihre Ziele nicht erreicht, die im Falle von COVAX darin bestanden, bis Ende 2021 2 Milliarden Impfdosen zu verteilen. Tatsächlich wurden nur 50 Prozent dieser Menge distribuiert. Die andere Initiative, der ACT-Beschleuniger, der die Verbreitung von diagnostischen und therapeutischen Produkten fördern sollte, blieb noch stärker hinter den Erwartungen zurück…
Politische Hindernisse für die pandemiebezogene Datensammlung beseitigen
Eines der ständigen Probleme beim Auftreten von Pandemien ist die frühzeitige Meldung von Krankheitsereignissen, die das Potential zur Grenzüberschreitung haben. Dies ist eine klassische Herausforderung für Gesundheitsbehörden, da diese Ereignisse an Orten auftreten können, die weit außerhalb ihrer territorialen Zuständigkeit liegen. Das Thema ist insbesondere für Deutschland von strategischer Bedeutung, denn das WHO-Zentrum für Pandemie- und Epidemieaufklärung (WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence, oder kurz: »Pandemic Hub«) befindet sich in Berlin…«
Mit dem letzten Satz verläßt der Autor das bisherige wissenschaftliche Niveau. Er findet es bald wieder und vermittelt schlüssig, warum neben den Pharmakonzernen die Informationsindustrie und andere global agierende Wirtschaftssubjekte an den geplanten Regeln sehr interessiert sind:
»Die bestehenden IGV (2005) bieten Staaten keine ausgewogenen Anreize zur Übermittlung von Informationen an die internationale Gemeinschaft. Einerseits müssen die Vertragsstaaten gemäß Artikel 6 der IGV (2005) die WHO innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung über »alle Ereignisse, die in Übereinstimmung mit dem Entscheidungsschema eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite in seinem Hoheitsgebiet darstellen können«, informieren. Andererseits will Artikel 43 der IGV (2005) Anreize für solche Meldungen schaffen, indem er Staaten dazu verpflichtet, keine unnötigen Reise- und Handelsbeschränkungen für andere Mitgliedstaaten zu erlassen, sondern die WHO zu benachrichtigen und eine gesundheitspolitische Begründung für die Maßnahmen vorzulegen. In der Praxis geben diese Bestimmungen jedoch seit langem Anlass zur Besorgnis, da die Staaten einen großen Spielraum bei der Festlegung der »Notwendigkeit« solcher Reise- und Handelsbeschränkungen haben. Ein krasses Beispiel dafür war die Mitteilung Südafrikas über die Entdeckung der Omikron-Variante auf seinem Hoheitsgebiet, die unmittelbar zu einer Flut von Reiseverboten aus und in das Land führte. Diese Maßnahmen halten die Staaten davon ab, die WHO und damit die internationale Gemeinschaft bereitwillig über Gesundheitsbedrohungen auf ihrem Territorium zu informieren, die eine grenzüberschreitende Dimension haben könnten.«
Reise- und Handelsbeschränkungen sind nicht per se falsch für den Autor. Sie sollen aber zentralisiert durch die vom Westen dominierte WHO verordnet werden. Sie soll auch die Herausgabe von Daten politischer Natur durchsetzen:
»Genau zu diesem Punkt erklärte der Leiter des Pandemie-Hubs in Berlin, dass die größte Herausforderung beim Sammeln und Verarbeiten von Daten politischer Natur sei, nämlich die mangelnde Bereitschaft der Behörden betroffener Länder, diese zu teilen. Der erstrebenswerte Informationsaustausch könnte sowohl durch einen neuen Pandemievertrag oder ein anderes Rechtsinstrument als auch durch Änderungen der IGV forciert werden… Eine erleichterte und vermehrte Meldung von Ereignissen würde der Funktionsfähigkeit des Pandemiezentrums in Berlin zugutekommen. Dieses könnte dann als echter »Knotenpunkt« für die Verarbeitung der Daten agieren, die von den WHO-Mitgliedstaaten gemeldet werden. Gleichzeitig könnte der Pandemie-Hub Staaten dann zusätzliche Anreize für die Übermittlung von Informationen bieten, wenn rechtsverbindliche Regeln deren Eine erleichterte und vermehrte Meldung von Ereignissen würde der Funktionsfähigkeit des Pandemiezentrums in Berlin zugutekommen. Dieses könnte dann als echter »Knotenpunkt« für die Verarbeitung der Daten agieren, die von den WHO-Mitgliedstaaten gemeldet werden. Gleichzeitig könnte der Pandemie-Hub Staaten dann zusätzliche Anreize für die Übermittlung von Informationen bieten, wenn rechtsverbindliche Regeln deren ordnungsgemäße Verwendung sicherstellen und die souveränen Interessen der Staaten respektieren würden Verwendung sicherstellen und die souveränen Interessen der Staaten respektieren würden…«
Mit anderen Worten: Der Berliner Pandemie-Hub entscheidet über die Übermittlung von Daten in einer Gesundheitskrise anhand des Kriteriums, ob Länder sich den Bedingungen der WHO ordnungsgemäß unterwerfen.
Deutsche Investitionen müssen langfristig Früchte tragen
»Letztlich liegt es sowohl im Interesse Deutschlands als auch der EU sicherzustellen, dass ihre Investitionen langfristig Früchte tragen. Zu diesem Zweck könnte die Fixierung internationaler Normen im Vertrag oder in den IGV mehr Stabilität bei der Bekämpfung globaler Gesundheitskrisen herstellen. Da die Bundesregierung bereits eine wichtige Geberin bei mehreren globalen Gesundheitsinitiativen ist, könnte sie ihre Position nutzen, um mit anderen Ländern längerfristige finanzielle Verpflichtungen auszuhandeln, die ihren jeweiligen Kapazitäten entsprechen…«
Wer das Geld hat, bestimmt eben die Musik. Außerdem:
»Die [Überwachung der] Einhaltung der Verpflichtungen zum Informationsaustausch im Rahmen der IGV (2005)… würde unmittelbar der Funktionsfähigkeit des WHO-Hubs in Berlin zugutekommen…«
Über den Autor:
»Dr. Pedro Alejandro Villarreal Lizárraga ist Wissenschaftler in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Er arbeitet im Projekt »Die globale und europäische Gesundheitsgovernance in der Krise«, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert wird.«
Siehe u.a. auch:
2019 Christian Drosten “als Wortführer der deutschen globalen Gesundheit” ausersehen
Wieler ist kein Tölpel. Sondern einer der Architekten der WHO-Pläne
Sie planspielen weiter. 2025 kommt die nächste “Pandemie”
Hier zeigt sich wieder die Verschwisterung von Medizin und Militär:
"Stellungnahme der Neuen Gesellschaft für Psychologie
zur „Kooperationsveranstaltung der Bundeswehr mit der Psychotherapeutenkammer Berlin“
Die Psychotherapeutenkammer lädt ihre Zwangs-Mitglieder zu einem Informationstag mit der Bundeswehr am 7.2. 2023 ein.
Die Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Die Themen sind: „Fragen der Organisation der Bundeswehr, den Besonderheiten des Soldatenberufes, und des psychosozialen Netzwerks der Bundeswehr“, „Einsatzsituationen in aktuellen Einsatzgebieten“, die Aufgaben der „Truppenpsycholog:innen im Einsatz“: „mit Soldatinnen und Soldaten auf Patrouille/ auf Wache/ im Feldlager“, schließlich „Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Bundeswehr; Symptom- und Belastungslagen von SoldatInnen-PatientInnen, Schnittstellen zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Heilbehandlung für die Bundeswehr: Beantragung – Überweisung – Abrechnung.
Die Referenten bzw. Referentinnen sind ausschließlich Angehörige der Bundeswehr vom Oberstarzt, oder Korvettenkapitän bis zum Brigadegeneral, z. Tl. mit Psychologie-Diplom.
Wir fragen uns, wer hat die Psychotherapeutenkammer, deren Präsidentin, Frau Schweizer-Köhn eine Grußbotschaft zur Eröffnung vorträgt und ansonsten alles in den Händen der Bundeswehr mit ihren diversen Beamten lässt, ermächtigt, eine derartige Veranstaltung, die dann im Namen ihrer Zwangs-Mitglieder firmiert, durchzuführen? Im Klartext: Die Kammer (zu denen wir als Psychotherapeuten ebenfalls zwangsmäßig gehören!) bietet der Bundeswehr eine Plattform für ihre Zielsetzung und Anliegen an, ohne selbst dazu ihre eigene Agenda zu äußern. Sind deren Mitglieder darüber informiert und/oder befragt worden? Nein!
Die neue Gesellschaft für Psychologie – NGfP legt gegen diese politische Übergriffigkeit Widerspruch ein:
Eine so einseitige militaristische Positionierung der Kammer ist mit dem Tatbestand der Zwangs-Mitgliedschaft der einzelnen berufsausübenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht vereinbar.
"Die Psychotherapeutenkammer ist ein demokratische, auf Selbstverwaltung beruhende Interessenvertretung aller approbierten Psychotherapeut:innen“ (Definition der Psychotherapeutenkammer auf ihrer website). Im Impressum heißt es jedoch:
„KöR“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts); Aufsichtsbehörde: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.
Wie passt das zusammen? Demokratische Interessenvertretung und behördliche Anbindung?
Es erhebt sich vor diesem Hintergrund auch die Frage der Finanzierung! Dienen die Zwangs-Beiträge (€ 455.-/Jahr!) eventuell auch noch zur Finanzierung dieser Militär-Plattform? Und werden eventuell auch Abzweigungen der Beiträge für Waffenlieferungen an die Ukraine missbraucht? Dies wäre sicherlich zum Wohlgefallen der gegenwärtigen Ampelregierung!
Diese Einladung ist eine Verletzung des Neutralitätsgebotes und des demokratischen Anspruches der Kammer! Besonders bedauerlich ist, dass es sich hierbei nicht um die erste Grenzüberschreitung der Psychotherapeutenkammer Berlin handelt.
Zum Hintergrund:
Am 16. September 2013 trat eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer in Kraft, nach der zivile Psychotherapeuten in Privatpraxen Soldaten nach Verfahren behandeln, die von der Bundeswehr geregelt sind. Der Vereinbarung ging eine gleichartige Übereinkunft des Bundesministeriums der Verteidigung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung voraus. Die Bundeswehr und die Psychotherapeutenkammer veranstalteten zudem am 13. März 2014 in Berlin im Offiziersheim der Blücher-Kaserne eine erste gemeinsame Fortbildungsveranstaltung, die Therapeut:innen auf die Therapie mit Soldaten vorbereiten sollte. Es wurde kein Zweifel daran gelassen, dass Zielsetzung und Behandlung der Soldat:innen unter der Regie der Bundeswehr geschehen sollte! Der damalige Kammer-Präsident, Prof. Reiner Richter versicherte, dass bei den zunächst psychisch Erkrankten und dann „erfolgreich behandelten“ Soldat:innen ein erneuter Auslandseinsatz durchaus in Frage kommen könnte. (Aus der Stellungnahme der NGfP 9.März 2014).
Wir betonen, dass traumatisierte Soldat:innen durchaus psychotherapeutischer Behandlung bedürfen, jedoch muss dies jenseits von militärischen und politischen Interessen, gleich welcher Art, geschehen. Gerade in Kriegen, von denen es leider immer noch zu viele gab und gibt, bedauerlicherweise unter deutscher Beteiligung, stellt sich bei etlichen Teilnehmer:innen die Frage nach dem Sinn des Lebens und der seiner Opferung für imperialistische Zielsetzungen, sowie den Profitinteressen des globalen monetär-militaristischen Sektors. Wir als Psychotherapeut:innen sind angehalten, offene Türen und Möglichkeiten der Heilung für die Hilfesuchenden zu bieten, und deren emanzipatorische Möglichkeiten einzubeziehen. Es ist unsere Pflicht, dass Dritte mit anderen Interessen keinen Einfluss auf die Behandlung nehmen können. Es kann und darf kein Therapieziel ins Auge gefasst werden, bei dem die Heilung darin bestehen soll, die Soldat:innen wieder einsatzfähig für kriegerische Einsätze zu machen.
So ist auch die bevorstehende Veranstaltung ein weiterer Schritt in Richtung Militarisierung der Gesellschaft dem wir uns entgegenstellen.
Berlin, 20.01.2023
Der Vorstand der Neuen Gesellschaft für Psychologie Prof. Dr. Klaus-Jürgen Bruder, Conny Stahmer-Weinandy, Jürgen Günther"
Und wir haben doch sogar schon einen "Weltärztepräsidenten"!
Hier seine Übelkeit erzeugende Einordnung der vergangenen "Pandemie" und die Einstimmung auf die nächste:
"Weltärztepräsident Montgomery: „Corona wird nie vorbei sein. Aber beherrschbar.“
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/weltaerztepraesident-frank-ulrich-montgomery-corona-wird-nie-vorbei-sein-aber-beherrschbar-li.307948
Die SWP wurde vom BND gegründet und ihr Gründungskapital kam aus Industriespenden. Finanziert wird sie aus dem Haushalt des Bundeskanzleramts das Geld wird jährlich vom Bundestag bewilligt. Ihre Aufgabe ist Mitglieder des Bundestags Bundesrats, der Bundesregierung oder Deutsche Vertreter bei EU, UNO, NATO usw zu beraten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_Wissenschaft_und_Politik
Außerdem greifen gerne Journalisten auf die Expertise der SWP zurück, Mitglieder der SWP werden gerne als "Experten" zu allen möglichen Themen eingeladen.
Es ist deshalb keine Überraschung das die SWP eine "regelbasierte Ordnung" von Ukraine bis WHO vertritt, da dies auch die Position des SWP-Finanziers Bundesregierung ist.
Neben den ganzen die Souverinität der Staaten bedrohenden üblen Aspekten:
ich lese immer etwas von "rechtlich bindend". Welcher Gerichtsbarkeit sollen denn solche Verträge unterliegen? Seit wann übertrumpfen die Abmachungen irgendeines obskuren Vereins die Souveränität der Staaten? Wer will da Sanktionen verhängen und durchsetzen, und auf welcher juristischen Basis? Was, wenn ein Staat, z. B. nach Regierungswechsel, einfach sagt: Ihr könnt uns mal, wir machen da nicht mehr mit? Selbst wenn sie irgendein Pamphlet unterschrieben haben. Was interessiert sie das Geschwätz der Vorgängerregierung von gestern, Papier ist geduldig?
Da fehlt doch komplett ein belastbarer juristischer Rahmen, oder irre ich mich da?
Man kann mit Biopolitik ganz leicht Geopolitk betreiben. Ein jüngstes Beispiel ist die Testpflicht für Reisende aus China, obwohl sich die neue Variante (wenn das überhaupt irgendeine Bedeutung hat, was ich starkt bezweifle) in den USA breitmachte. Dann gibt es Impfzertifikate (wird nach wie vor in den USA verlangt). Die WHO diente ja auch bislang als Instrumentenkasten und nicht bestimmend. Selbst führenwollendes Deutschland hat sich um einiges, was die WHO empfahl nicht geschert. Man will Eindruck und Einfluß gewinnen. Sanktionen werden den reichen Staaten dann schon einfallen, wenn es paßt.
Auszug
WHO
Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments
to the International Health Regulations (2005) submitted
in accordance with decision WHA75(9) (2022)
The Working Group on Amendments to the International Health Regulations (WGIHR) at its first
meeting on 14–15 November 2022 decided that “the Secretariat shall also publish online an article-
by-article compilation of the proposed amendments, as authorized by the submitting Member
States, in the six official languages, without attribution of the proposals to the Member States
proposing them.”.1
In furtherance of the WGIHR’s decision above, this document provides an article-by-article
compilation of the proposals for amendments to the International Health Regulations (IHR) (2005)
submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022).
Proposed amendments are presented as follows:
• Strikethrough = proposal to delete existing text
• Underlined and bold = proposal to add text
• (…): existing text in the IHR (2005) in relation to which no proposals for amendments
were submitted and which is therefore omitted from the compilation
The compilation is not intended to replace the proposed amendments to the IHR (2005) in the
original submission.
…
Article 3 Principles
1. The implementation of these Regulations shall be
[eingefügt:
Nachfolgendes wird gestrichen
"with full respect for the dignity, human rights and
fundamental freedoms of persons ]
based on the principles of equity, inclusivity, coherence and in
accordance with their common but differentiated responsibilities of the States Parties, taking into
consideration their social and economic development.
https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf
aus
https://twitter.com/SHomburg/status/1616333891505377280?cxt=HHwWgMDSmYrHr-4sAAAA
s.a.
https://web.archive.org/web/*/https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1*
@WHO [streicht]…: Wieder einmal so eine Halbwahrheit. Die Menschenwürde wird benannt im hier nicht zitierten Absatz davor. Ich glaube der WHO kein Wort und würde es auch nicht tun, wenn der Satz unverändert dort stünde. Andererseits verstehe ich nicht ganz die Empörung, wenn dort zu lesen ist von "the principles of equity, inclusivity, coherence and in accordance with their common but differentiated responsibilities of the States Parties, taking into consideration their social and economic development".
"Freunde des Pandemie-Vertrags" ?
"dass eine regelbasierte internationale Ordnung eine robustere Alternative zur bisher gepflegten Ad-hoc-Diplomatie bietet" ?
Ich habe schallend gelacht.
Und Deutschland will wieder "eine Führungsrolle behaupten" ?
Ah, ja…
Die Wortwahl ist mal wieder sehr erhellend…