Wie konnte Drostens "Dissertation" aus dem UB-Katalog verschwinden?

Wie schön, daß vie­le Menschen zu die­sem Thema recher­chie­ren! Einer Zuschrift ver­dan­ke ich die­se inter­es­san­te Information:

Spätestens 2011 waren die Bestände der Frankfurter UB, die zuvor über alte Katalogzettel erschlos­sen wur­den, digitalisiert.

Doch bereits bei Einreichung der "Dissertation" von Christian Drosten war das Ausleihsystem elek­tro­nisch. Das geht aus einer peni­blen Studie der UB hervor.

Wie konn­te also gesche­hen – jen­seits von Wasserschäden der einen oder ande­ren Art – , daß es bis zum Jahr 2020 kei­nen Eintrag über die Arbeit in die­sem Katalog gab? Da auch bekann­ter­ma­ßen die Deutsche Nationalbibliothek erst 2020 von der Existenz erfuhr, kann nur schwer­lich von der Einhaltung der Veröffentlichungspflicht nach der Promotionsordnung gespro­chen werden.

Die ein­zig schlüs­si­ge Erklärung scheint zu sein: Es gibt kei­ne Dissertation von Christian Drosten aus dem Jahre 2001. Die schwer­wie­gen­de­re Frage ist, was die Goethe-Universität heu­te als sol­che aus­gibt und von wann bzw. woher die­ses Papier stammt.

Verstöße gegen Promotionsordnung

Auf der Seite des Fachbereichs 16 (Medizin) sind eini­ge Regeln ver­öf­fent­licht, die sicher bereits 2001 galten:

»Nach erfolg­rei­chem Abschluss des Prüfungsverfahrens wird die Dissertation (die nach Abschluss der Begutachtung vor­lie­gen­de Version) ver­öf­fent­licht. Dabei dür­fen, außer den Ergänzungen zur/m Korreferentin/Korreferenten und Tag der münd­li­chen Prüfung auf der Seite 2, kei­ne Änderungen vor­ge­nom­men werden!

… In allen Druckexemplaren muss eine Unterschrift jeweils unter Lebenslauf und schrift­li­cher Erklärung vor­han­den sein (hand­schrift­lich oder gedruckt).«

Daß die­se Regeln von Herrn Drosten nicht ein­ge­hal­ten wur­den, läßt sich an der vor­lie­gen­den Kopie able­sen (als Download in Drosten-Dissertation aus Leipzig ein Fake?) – selbst wenn man das Papier für die 2001 ein­ge­reich­te Arbeit hal­ten wollte.

3 Antworten auf „Wie konnte Drostens "Dissertation" aus dem UB-Katalog verschwinden?“

  1. Jede Dorfbliothek im Rhein-Main Kreis hat­te spä­te­stens Mitte der 90er ein digi­ta­les Ausleihsystem. Dass die Uni das nicht hat­te ist wohl ein schlech­ter Witz.

  2. Drosten ist ein Hochstabler, wie er mit den PCR Test zeigt, die real kei­ne Infektion, noch einen akti­ven Virus anzei­gen kön­nen. Nicht ein­mal einen angeb­li­chen neu­en, gefähr­li­chen Virus hat er gefun­den, usw.. Absolut kei­ne Wissenschaftlichen Protokolle, die vor­ge­schrie­ben sind

  3. Der Herr Drosten ist ein Hochstapler und eine Prüfung hät­te die Regierung machen müs­sen vor so einem Volksschädlichem Lockdown der einen psy­chi­schen und wirt­schaft­li­chen Schaden für Jahrzente ver­ur­sacht hat.

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