Wie war das noch… mit der zwingend erforderlichen Impfaufklärung?

Die "Emp­feh­lun­gen der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on beim Robert Koch-Insti­tut 2020/2021" sehen vor:

»Es gilt das Prin­zip der pati­en­ten­be­zo­ge­nen Infor­ma­ti­on, d. h. es ist jeweils der Ver­ständ­nis­ho­ri­zont der kon­kre­ten Per­son bzw. der Ein­wil­li­gungs­be­rech­tig­ten zugrun­de zu legen. Ent­schei­den­de Kri­te­ri­en kön­nen z. B. Alter, Bil­dungs­grad, Vor­er­fah­run­gen und medi­zi­ni­sche Kennt­nis­se sein. Es ist daher immer ein indi­vi­du­el­ler Maß­stab anzu­le­gen, der Pati­en­tIn­nen bzw. Ein­wil­li­gungs­be­rech­tig­ten gerecht wird. Im Hin­blick auf die Imp­fung ist ein all­ge­mei­nes Bild von der Schwe­re und Rich­tung des kon­kre­ten Risi­ko­spek­trums zu ver­mit­teln. Im Aus­nah­me­fall kann ein aus­drück­li­cher Auf­klä­rungs­ver­zicht von Sei­ten der zu imp­fen­den bzw. ein­wil­li­gungs­be­rech­tig­ten Per­son eine Auf­klä­rung ent­behr­lich machen.

Form und Zeit­punkt der Aufklärung
Die Auf­klä­rung muss gemäß § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB münd­lich durch die behan­deln­de Per­son oder durch eine Per­son erfol­gen, die über die zur Durch­füh­rung der Maß­nah­me not­wen­di­ge Aus­bil­dung verfügt; 

ergän­zend kann auch auf Unter­la­gen Bezug genom­men wer­den, die Pati­en­tIn­nen in Text­form erhal­ten. In der Geset­zes­be­grün­dung (BT-Drs. 17/10488, S. 24 zu § 630e BGB) wird zu die­ser The­ma­tik aus­ge­führt: „Dem Pati­en­ten soll die Mög­lich­keit eröff­net wer­den, in einem per­sön­li­chen Gespräch mit dem Behan­deln­den gege­be­nen­falls auch Rück­fra­gen zu stel­len, so dass die Auf­klä­rung nicht auf einen ledig­lich for­ma­len Merk­pos­ten inner­halb eines Auf­klä­rungs­bo­gens redu­ziert wird.“

Es ist dar­auf zu ach­ten, dass die Auf­klä­rung recht­zei­tig und für die zu imp­fen­de Per­son oder den anwe­sen­den Eltern­teil bzw. Sor­ge­be­rech­tig­ten ver­ständ­lich durch­ge­führt wird. Infor­ma­tio­nen unmit­tel­bar vor der Imp­fung sind mög­lich, wenn damit kein Ent­schei­dungs­druck auf­ge­baut wird. Es ist – ins­be­son­de­re bei Sprach­bar­rie­ren – dar­auf zu ach­ten, dass die ärzt­li­chen Aus­füh­run­gen auch ver­stan­den wer­den; es soll­te im Zwei­fel geklärt wer­den, ob die Hin­zu­zie­hung z. B. einer Dol­met­sche­rIn – ggf. auf Kos­ten der zu imp­fen­den Per­son – gewünscht wird.«

Das wur­de hier am 2.1.21 schon ein­mal veröffentlicht.

11 Antworten auf „Wie war das noch… mit der zwingend erforderlichen Impfaufklärung?“

      1. @aa:

        "Mr. Yana­gi­ga­se, a mem­ber of the Res­to­ra­ti­on Asso­cia­ti­on, gave a his­to­ric Bud­get Com­mit­tee ques­tio­ning. He proud­ly appea­led to Prime Minis­ter Kishi­da and Minis­ter of Health, Labour and Wel­fa­re Kato about the dark side of the coro­na vac­ci­ne, which no one else had been able to do. The con­tents are.

        1. the cau­ses of the incre­asing num­ber of excess deaths (inclu­ding tho­se rela­ted to the vaccine)
        ↓. .." (Über­set­zer)

        https://​twit​ter​.com/​m​y​_​f​c​1​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​3​5​1​8​5​3​3​1​5​3​5​5​0​7​458

        [#Report]House of Coun­cil­lors Bud­get Com­mit­tee Inten­si­ve Dis­cus­sion on "Three Pro­po­sals for the FY2023 Gene­ral Bud­get" ‑March 13, 2023 (Über­set­zer)

        https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​j​3​S​k​9​P​a​q​xdU

        Was Doku­men­te angeht, wel­che die Anga­ben bele­gen, könn­te viel­leicht die dem japni­schen kun­di­ge Leser­schaft von coro­dok tätig werden.

      2. In einem Arti­kel auf trans​pa​renz​test​.de war sogar von 42 mal so hohen Neben­wir­kungs­ra­ten bei der Covid­imp­fung wie bei der Grip­pe­immpmfung die Rede (und 24 mal so vie­le schwe­re Nebenwirkungen):

        https://​www​.trans​pa​renz​test​.de/​p​o​s​t​/​e​m​a​-​4​2​-​m​a​l​-​m​e​h​r​-​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​n​a​c​h​-​c​o​v​i​d​-​i​m​p​f​u​n​g​-​a​l​s​-​n​a​c​h​-​i​n​f​l​u​e​n​z​a​-​i​m​p​f​ung

        Als Quel­le wird dort die EMA genannt.

  1. Den Arzt möch­te ich sehen, wel­cher die 53 bekann­ten Krank­heits­bil­der mit ent­spre­chen­der Sym­pto­ma­tik auf­lis­tet. Das wäre ja Geschäfts­schä­di­gung mit Ansage.

  2. Ich den­ke wei­ter­hin, dass eine erfolg­te / unter­blie­be­ne Auf­klä­rung bei den wenigs­ten Men­schen eine Aus­wir­kung auf die "Impf­ent­schei­dung" gehabt hat / hätte.

    Das gan­ze kann nun ledig­lich ein Angriffs­punkt für Anwäl­te sein, die dann nicht die Her­stel­ler und/oder den Staat, son­dern den Arzt ver­kla­gen, um für Opfer eine Ent­schä­di­gung zu erzie­len. Mei­ner Ansicht nach ist das aller­dings eine Opti­on mit nur wenig Aus­sicht auf Erfolg.

  3. Hier in FFM beim Impf­zen­trum Mes­se stan­den die Leu­te einst Schlan­ge und drau­ßen in den öffent­li­chen Müll­ei­mern lagen die unter­schrie­be­nen "Auf­klä­rungs­bö­gen" – das ging da wohl zu wie beim Ferkelimpfen…
    Für die Alte­ren gabs wohl auch sowas wie ein Taxi-Shuttle.

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