Wie war das noch… mit der zwingend erforderlichen Impfaufklärung?

Die "Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2020/2021" sehen vor:

»Es gilt das Prinzip der pati­en­ten­be­zo­ge­nen Information, d. h. es ist jeweils der Verständnishorizont der kon­kre­ten Person bzw. der Einwilligungsberechtigten zugrun­de zu legen. Entscheidende Kriterien kön­nen z. B. Alter, Bildungsgrad, Vorerfahrungen und medi­zi­ni­sche Kenntnisse sein. Es ist daher immer ein indi­vi­du­el­ler Maßstab anzu­le­gen, der PatientInnen bzw. Einwilligungsberechtigten gerecht wird. Im Hinblick auf die Impfung ist ein all­ge­mei­nes Bild von der Schwere und Richtung des kon­kre­ten Risikospektrums zu ver­mit­teln. Im Ausnahmefall kann ein aus­drück­li­cher Aufklärungsverzicht von Seiten der zu imp­fen­den bzw. ein­wil­li­gungs­be­rech­tig­ten Person eine Aufklärung ent­behr­lich machen.

Form und Zeitpunkt der Aufklärung
Die Aufklärung muss gemäß § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB münd­lich durch die behan­deln­de Person oder durch eine Person erfol­gen, die über die zur Durchführung der Maßnahme not­wen­di­ge Ausbildung verfügt; 

ergän­zend kann auch auf Unterlagen Bezug genom­men wer­den, die PatientInnen in Textform erhal­ten. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10488, S. 24 zu § 630e BGB) wird zu die­ser Thematik aus­ge­führt: „Dem Patienten soll die Möglichkeit eröff­net wer­den, in einem per­sön­li­chen Gespräch mit dem Behandelnden gege­be­nen­falls auch Rückfragen zu stel­len, so dass die Aufklärung nicht auf einen ledig­lich for­ma­len Merkposten inner­halb eines Aufklärungsbogens redu­ziert wird.“

Es ist dar­auf zu ach­ten, dass die Aufklärung recht­zei­tig und für die zu imp­fen­de Person oder den anwe­sen­den Elternteil bzw. Sorgeberechtigten ver­ständ­lich durch­ge­führt wird. Informationen unmit­tel­bar vor der Impfung sind mög­lich, wenn damit kein Entscheidungsdruck auf­ge­baut wird. Es ist – ins­be­son­de­re bei Sprachbarrieren – dar­auf zu ach­ten, dass die ärzt­li­chen Ausführungen auch ver­stan­den wer­den; es soll­te im Zweifel geklärt wer­den, ob die Hinzuziehung z. B. einer DolmetscherIn – ggf. auf Kosten der zu imp­fen­den Person – gewünscht wird.«

Das wur­de hier am 2.1.21 schon ein­mal veröffentlicht.

11 Antworten auf „Wie war das noch… mit der zwingend erforderlichen Impfaufklärung?“

      1. @aa:

        "Mr. Yanagigase, a mem­ber of the Restoration Association, gave a histo­ric Budget Committee que­stio­ning. He proud­ly appea­led to Prime Minister Kishida and Minister of Health, Labour and Welfare Kato about the dark side of the coro­na vac­ci­ne, which no one else had been able to do. The con­tents are.

        1. the cau­ses of the incre­a­sing num­ber of excess deaths (inclu­ding tho­se rela­ted to the vaccine)
        ↓. .." (Übersetzer)

        https://​twit​ter​.com/​m​y​_​f​c​1​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​3​5​1​8​5​3​3​1​5​3​5​5​0​7​458

        [#Report]House of Councillors Budget Committee Intensive Discussion on "Three Proposals for the FY2023 General Budget" ‑March 13, 2023 (Übersetzer)

        https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​j​3​S​k​9​P​a​q​xdU

        Was Dokumente angeht, wel­che die Angaben bele­gen, könn­te viel­leicht die dem japni­schen kun­di­ge Leserschaft von coro­dok tätig werden.

      2. In einem Artikel auf trans​pa​renz​test​.de war sogar von 42 mal so hohen Nebenwirkungsraten bei der Covidimpfung wie bei der Grippeimmpmfung die Rede (und 24 mal so vie­le schwe­re Nebenwirkungen):

        https://​www​.trans​pa​renz​test​.de/​p​o​s​t​/​e​m​a​-​4​2​-​m​a​l​-​m​e​h​r​-​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​n​a​c​h​-​c​o​v​i​d​-​i​m​p​f​u​n​g​-​a​l​s​-​n​a​c​h​-​i​n​f​l​u​e​n​z​a​-​i​m​p​f​ung

        Als Quelle wird dort die EMA genannt.

  1. Den Arzt möch­te ich sehen, wel­cher die 53 bekann­ten Krankheitsbilder mit ent­spre­chen­der Symptomatik auf­li­stet. Das wäre ja Geschäftsschädigung mit Ansage.

  2. Ich den­ke wei­ter­hin, dass eine erfolg­te / unter­blie­be­ne Aufklärung bei den wenig­sten Menschen eine Auswirkung auf die "Impfentscheidung" gehabt hat / hätte.

    Das gan­ze kann nun ledig­lich ein Angriffspunkt für Anwälte sein, die dann nicht die Hersteller und/oder den Staat, son­dern den Arzt ver­kla­gen, um für Opfer eine Entschädigung zu erzie­len. Meiner Ansicht nach ist das aller­dings eine Option mit nur wenig Aussicht auf Erfolg.

  3. Hier in FFM beim Impfzentrum Messe stan­den die Leute einst Schlange und drau­ßen in den öffent­li­chen Mülleimern lagen die unter­schrie­be­nen "Aufklärungsbögen" – das ging da wohl zu wie beim Ferkelimpfen…
    Für die Alteren gabs wohl auch sowas wie ein Taxi-Shuttle.

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