»ESSEN. Die Länder haben sich darauf geeinigt, Ungeimpften im Quarantänefall keinen Verdienstausfall mehr zu zahlen – für Beamte gilt das nicht.
Die neuen Regeln zum Verdienstausfall bei einer angeordneten Corona-Quarantäne könnten zu einer Spaltung der Belegschaften im öffentlichen Dienst führen. Davor haben Gewerkschaften gewarnt. Der Grund: Beamte und Angestellte werden unterschiedlich behandelt.
Während ungeimpfte Angestellte im Quarantänefall keine Entschädigung für den Verdienstausfall mehr erhalten werden, gilt diese Gesetzesänderung nicht für Beamte und Beamtinnen – sie müssen nicht grundsätzlich finanziellen Einbußen befürchten. „Das ist eine Ungleichbehandlung, die den Betriebsfrieden in Rathäusern oder Schulen ganz erheblich stören kann“, sagte Roland Staude, Chef des Beamtenbundes NRW, zur WAZ. „Wir erwarten vom Gesetzgeber, das zu verhindern und Angestellte wie Beamte gleich zu behandeln.“…
Ministerien verweisen auf Treuepflicht und mögliche Sanktionen
In den NRW-Ministerien wird erwartet, dass ungeimpfte Beamte und Beamtinnen im Quarantänefall im Homeoffice arbeiten. Das NRW-Innenministerium verweist auf die besondere Treuepflicht zum Dienstherrn, die auch in der Quarantäne zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichte…
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW warnt vor Konflikten etwa an Schulen, wo verbeamteten und angestellten Fachkräfte Seite an Seite arbeiten…
Hinter vorgehaltener Hand warnen Betroffene bereits vor einer Neiddebatte. Derzeit gibt es keine generelle Impfpflicht. Ein Sonderfall sind Soldaten und Soldatinnen im Auslandseinsatz, die eine Covid-19-Impfung zu dulden haben.«
waz.de (24.9., Bezahlschranke)
Es wurde hier schon an anderer Stelle erwähnt, auch der "normale" Arbeitnehmer hat durchaus Chancen auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Eigentlich ist es ein klassischer Anwendungsfall des 616 BGB.
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."
Es bleibt allerdings abzuwarten, was Arbeitsgerichte in den heutigen Zeiten dazu sagen.
Das ist doch genau so intendiert: Als ob die Regierung die Gefolgschaft der Beamtenkaste riskieren würde.
Nach der hier vertretenen Konfliktlogik müsste über die Fragen der Alterssicherung (Rente vs. Pension) und der Krankenversicherung (PKV vs. GKV) allerdings längst ein Klassenkampf entbrannt sein. Dass das nicht passiert ist, lässt erwarten, dass das hier ebenfalls nichts passieren wird.
Und Neid? Dass ich nicht lache. Hier geht es um Gerechtigkeit, aber die bürgerliche Journaille versteht es ohnehin ausgezeichnet, Gerechtigkeitsfragen als Neiddebatten zu diffamieren.
Dieses Gefasel über Ungleichbehandlung ist an Absurdität und Verlogenheit kaum noch zu überbieten. Es ist zwar in Ordnung, Ungeimpfte und Geimpfte zu unterscheiden, aber doch bitte nicht Beamte und Angestellte?
Gewerkschaftsbonzen scheint mittlerweile nur noch das Wedeln mit Fähnchen wichtig zu sein – unabhängig davon, was auf den Fähnchen steht. Statt die sofortige Abschaffung dieses Unterdrückungsinstrumentes zu fordern, soll es bitte mit deutscher Gründlichkeit durchgesetzt werden.
Dass der ganze Impfzwang hochgradig verfassungswidrig bzw. grundgesetzwidrig ist, dürfte klar sein. Dass eine politisch handelnde Justiz, die zudem verängstigt ist, nicht korrigiert, ist eben das Ende des Rechtsstaates. Und wer immer noch an Gesundheit und die erlösende Impfung glaubt, der hat seine Lage trotz der zugänglichen Informationen nicht verstanden und möchte gerne beherrscht und als Proband ausgebeutet werden. Erpressung erfordert immer zwei Parteien.
Die Regelung ist unsinnig und sozial ausgesprochen ungerecht, weil sie nur Arbeiter und Angestellte trifft und eine Spaltung der Bevölkerung bewirkt, die auch innerhalb von Einrichtungen (z.B. angestellte und verbeamtete Lehrer) zu Ärger und Frustration beitragen kann.
"Möglich ist ein Ende der Lohnfortzahlungen nur, wenn der Arbeitgeber über den Impfstatus des Arbeitnehmers Bescheid weiß. Eine solche Impfauskunftspflicht gibt es aktuell aber lediglich für bestimmte Berufsgruppen – etwa für Mitarbeitende in Krankenhäusern.….
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte: "Wer nicht mitmacht, ist raus. Doch so funktioniert das deutsche Gesundheitssystem nicht", so vorstand Eugen Brysch. Weder Impfstatus, Alter, Pflegebedürftigkeit, Krankheiten, Essgewohnheiten noch Hobbies seien bisher Kriterien für Solidarleistungen. "Mit der heutigen Entscheidung haben die Gesundheitsminister diesen ethischen Konsens aufgelöst.".…..
Nach Ansicht von Adam Sagan, Arbeitsrechtler von der Universität Bayreuth, kann es jedoch sein, dass der Arbeitgeber in der Pflicht bleibt, den Verdienstausfall während der Quarantäne zu decken. Hierfür gebe es eine gesetzliche Regelung, erklärte Sagan in der BR24 Rundschau. Diese könne jedoch im Einzelfall vertraglich abbedungen sein.……"
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ab-november-keine-lohnfortzahlung-fuer-ungeimpfte-bei-quarantaene,SjjsDqn
Natürlich ist das gut durchdacht. Alldiese Maßnahmen dienen nämlich der Unterdrückung und Ausbeutung. Ziele sind Profite!
Wie so üblich mal wieder Beamte.
Zahlen nichts in die Rentenkasse und arbeiten ist auch noch so eine Sache.
Vor allem in dieser Zeit schaukeln sie sich ganz gewaltig die Eier.
eine der Größten Steuergeldverschwendungen in Deutschland.
@Freebiker: Wie war das mit den Spaltungen der Gesellschaft?
@aa
Spaltung hieß früher mal Diskurs, und es macht eine Demokratie aus. Dreck unter den Teppich zu kehren, führt zu Schimmel, nicht zu einem harmonischen Teppich, und spaltet ihn zudem von der Bodenhaftung. Wer nicht kontrovers diskutieren will, sollte in ein totalitäres Regime umziehen – ach so, da sind wir ja grade.
Die Sonderregelungen für Beamte und auch bestimmte Berufsstände sind durchaus etwas, was man einer Debatte nicht entziehen sollte – damit sie endlich wieder normal wird, die kontroverse Auseinandersetzung, und keine stinkenden Teppiche mit falschem Harmoniegedöns parfümiert.
@some1: Das wurde Zeit, daß auf diesem Blog endlich kontroverse Auseinandersetzungen gefordert wird! 🙂
Es spricht nichts gegen eine Diskussion über Beamte, sie sollte hier bitte oberhalb des Stammtischniveaus stattfinden.
Konkret geht es darum, daß die Spahn & Co. gerade ihre letzten Bastionen in der Bevölkerung gegen sich aufbringen, indem sie genialerweise Angestellte im Öffentlichen Dienst gegen Beamte ausspielen. Wenn die das als ungerechte Spaltung erleben, sollten wir diesen Ansatz unterstützen. Sprüche über faule Beamte sind billig und hinderlich.
@AA: Um Gottes Willen, eine Spaltung will ich nicht.
Habe aber in der Vergengenheit mehr nwegative als positive Erfahrungen mit Beamten, nicht Polizei sondern den Städtischen, ARGE usw., gemacht.
Hinzu kommt, das ab und zu auch mal einer aus dem Nähkästchen plaudert.
Und vor allen in der sogenannten "Pandemie" machen sich viele auf Steuerzahlerkosten einen lauen Lenz.
@Freebiker wer so vorurteilsbehaftet daherredet und damit offensichtlich massiv zur der von den Urhebern der Hetzkampagne favorisierten Spaltung beiträgt, zudem noch verallgemeinernd und ohne Beweise, der sollte sich nicht wundern, dass er durch sein absurdes Verhalten letztendlich genau denen in die Arme rennt, die er URSRÜNGLICH versucht zu kritisieren. Wie wär´s mal mit einer etwas differenzierteren Denke?Und evtl. auch mit der SOLIDARITÄT?
"Gestern in Bern" – Demo
https://t.me/uncut_news/33663
Wird auch erwartet, dass Angestellte im Home Office arbeiten? So kann man ja auch Geld sparen, indem man für Angestellte keinen Remote-Zugang einrichtet.
Interessante Frage: wenn der Angestellte der Behörde anbietet, die Arbeit im Homeoffice durchzuführen (angenommen das ist möglich), dies aber von der Behörde verweigert wird – was passiert dann? Dann würde im Grunde der Arbeitgeber freiwillig auf die ihm angebotene Arbeitsleistung verzichten. Man müsste schon eine sehr dumme Behördenleitung sein, um diesen Weg zu gehen.
Okay, ich vermute, unser örtliches Gesundheitsamt wird ganz vorne mitmarschieren, wenn sich die Gelegenheit ergibt 😀
@ Rocku o'Roll
Es gibt inzwischen keinen Anspruch auf Homeoffice mehr. Der Arbeitgeber hat ein sog. "Direktionsrecht", d.h. er bestimmt, wo sein Sklave sich in der Arbeitszeit aufhalten muss, sinnvoll oder nicht.
PS: ein Beamter hat mir mal erklärt, dass das Merkmal eines arbeitenden behördlichen Angestellten das Sitzen in einem ihm zugewiesenen Büro vor Ort sei.
@ Rocku o'Roll: Ich bin kein Jurist, aber ich gehe davon aus: Wenn ein Angestellter seine Arbeitsleistung im Homeoffice anbietet und der Arbeitgeber das ablehnt, obwohl es möglich wäre, ist der Arbeitgeber in diesem Fall (Quarantäneanordnung) im "Annahmeverzug" und müsste aus meiner Sicht die Arbeitszeit bezahlen.
Passt hier nicht rein, egal, betrifft Meinungsbildung und ‑freiheit : also wieder einmal ist die aktuelle Sitzung 71
des Corona Untersuchungsausschusses der Zensur zum Opfer gefallen, ich hoffe, es wird möglich sein, es zu korrigieren. Frage: WARUM sind die infamen Betreiber dieser virtuellen "Bücherverbrennung" so bestialisch versessen darauf erpicht, AUFKLÄRUNG resp. WAHRHEITEN zu unterbinden? Um SO ihre VERMEINTLICHEN WAHRHEITEN IN´S LICHT ZU STELLEN? Ich plädiere hier dafür, Am Sonntag die BASIS zu wählen, um Kante zu zeigen.
Ich erwarte, dass die Merkel die Höchststrafe erhält, die den Massenverbrechern bei den Nürnberger Prozessen per Gerichtsurteile zugekommen war. Die Vollstreckung des Gerichtsurteils muss schnell an dessen Verhängung erfolgen.
Alle anderen Mittäter/innen verbringen ihre restlichen Tage ihres Lebens im Kittchen und werden jeden Tag ge"impft" und Corona-getestet.
Sicherheitsverwahrung für alle Genannten.
Frau Merkel, die alte Hexe Babajaga, hat uns allen dieses Verbrechen namens Corona eingebrockt.
@Bolle: Manchmal bin ich doch froh, daß es nicht nach denen geht, die sich für Volkes Stimme halten. Das kann nämlich gehörig nach hinten losgehen. Lernen wir das nicht gerade?
Beamte werden doch sowieso bevorzugt behandelt, gutes Beispiel ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum St. Nimmerleinstag, während der Tarifbeschäftigte (so heißt das wirklich) nach der 6. Woche mit 70% vom Netto durch die Krankenkasse abgespeist wird. Bei uns gibt es unzählige langzeitkranke Beamte, aber so gut wie keinen langzeitkranken Tarifbeschäftigten. Kann man sich einfach nicht leisten.
Allerdings bietet diese erneute Vorzugsbehandlung einen guten Hebel für ungeimpfte Tarifbeschäftigte: Wie sieht es denn aus, wenn ein nicht geimpfter Tarifbeschäftigter, der auch noch PCR-negativ ist durch einen impfdurchgebrochenen Beamten in Quarantäne gezwungen werden soll?
Bitte immer und zu jeder Gelegenheit zwischen Impfpflicht und Impfzwang unterscheiden. Ersteres kann durch zivilen Ungehorsam behandelt werden, zieht im Zweifel nur eben eine Ordnungsstrafe nach sich. Ein Zwang bedeutet unter anderem, dass eine Durchsetzung auch unter Gewaltanwendung stattfinden kann. Das wäre ungefähr vergleichbar mit der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln an Kleindealer in der freien und Hansestadt Hamburg in den letzten ca. 20 Jahren. Diese Form der Folter wurde übrigens von Olaf Scholz (SPD) damals angeordnet und legalisiert. Es gab mindesten einen Toten – zwangsweise Verabreichung von Medikamenten war noch nie eine sonderlich gute Idee. Der Scholz war übrigens führend mitverantwortlich für das funktionieren der Cum-Ex Geschäfte und das Versagen im Wirecard Sandalen. Dieser Foltermeister, Bankräuber und Steuerdieb möchte Bundeskanzler werden.
Zu den Impfstatusabhängigen Lohnfortzahlung oder Entschädigungen: niemand ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber oder irgend einer Behörde gegenüber Angaben zu persönlichen medizinischen Sachverhalten zu machen. Arbeitgeber dürfen zwar Fragen stellen, wie bei allen intimen Themen darf aber schadlos die Auskunft verweigert und im Verteidigungsfall auch gelogen werden. Das ist wie beim Vorstellungsgespräch der Schwangeren, die natürlich ihre Schwangerschaft verheimlichen darf. Es ist schon noch zu unterscheiden zwischen einer (bisher nicht bestehenden) Auskunftspflicht und einer (ebenfalls nicht) bestehenden Nachweispflicht.
@Hartwin
Und wie ist es beispielsweise mit dem Azubi dessen Chef immer wieder zum Testen schickt und nun ständig nach der "Impfung" fragt. Noch in der Probezeit nützt es wenig auf gültige Rechtsprechung zu verweisen. Wenn den ganzen Tag das Radio läuft und dann womöglich noch abends das TV eingeschaltet wird und Bilder frei Haus direkt aus der Intensivstation dem Chef das Hirn fluten…wie soll dann ein Azubi mit wahrscheinlich wenig Chancen einen anderen Platz zu finden da noch widerstehen, mit der Aussicht darauf womöglich als einziger in der Berufsschule zum Test genötigt wird, den er vom mickrigen Lohn auch noch selbst zu zahlen hat?
Das ist ein politisch gewollter Impfzwang. Psychische Folter.
@ak: Das kann ich gut verstehen, da brauchen Sie verdammt viel Mut und Durchhaltevermögen – aber darauf können Sie dann auch stolz sein! Suchen Sie nach ein paar Menschen, denen es ähnlich geht!
Failed States In Progress!
G, GGG, GG, GGB, …
Wer gerne eine Entschädigung wünscht für die erlittenen Schäden aufgrund der Maßnahmen des Berliner Senats, sollte folgendes Dokument ausdrucken, unterschreiben und an die genannte Adresse zurück senden.
https://7669d567-a1c6-4fed-a20e-fb34c1d740e2.filesusr.com/ugd/820aa0_7de701e11eae473494bd5c2a4ba51ee1.pdf