Wieder nicht zu Ende gedacht

»ESSEN. Die Länder haben sich dar­auf geei­nigt, Ungeimpften im Quarantänefall kei­nen Verdienstausfall mehr zu zah­len – für Beamte gilt das nicht.

Die neu­en Regeln zum Verdienstausfall bei einer ange­ord­ne­ten Corona-Quarantäne könn­ten zu einer Spaltung der Belegschaften im öffent­li­chen Dienst füh­ren. Davor haben Gewerkschaften gewarnt. Der Grund: Beamte und Angestellte wer­den unter­schied­lich behandelt.

Während unge­impf­te Angestellte im Quarantänefall kei­ne Entschädigung für den Verdienstausfall mehr erhal­ten wer­den, gilt die­se Gesetzesänderung nicht für Beamte und Beamtinnen – sie müs­sen nicht grund­sätz­lich finan­zi­el­len Einbußen befürch­ten. „Das ist eine Ungleichbehandlung, die den Betriebsfrieden in Rathäusern oder Schulen ganz erheb­lich stö­ren kann“, sag­te Roland Staude, Chef des Beamtenbundes NRW, zur WAZ. „Wir erwar­ten vom Gesetzgeber, das zu ver­hin­dern und Angestellte wie Beamte gleich zu behandeln.“…

Ministerien verweisen auf Treuepflicht und mögliche Sanktionen

In den NRW-Ministerien wird erwar­tet, dass unge­impf­te Beamte und Beamtinnen im Quarantänefall im Homeoffice arbei­ten. Das NRW-Innenministerium ver­weist auf die beson­de­re Treuepflicht zum Dienstherrn, die auch in der Quarantäne zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichte…

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW warnt vor Konflikten etwa an Schulen, wo ver­be­am­te­ten und ange­stell­ten Fachkräfte Seite an Seite arbeiten…

Hinter vor­ge­hal­te­ner Hand war­nen Betroffene bereits vor einer Neiddebatte. Derzeit gibt es kei­ne gene­rel­le Impfpflicht. Ein Sonderfall sind Soldaten und Soldatinnen im Auslandseinsatz, die eine Covid-19-Impfung zu dul­den haben.«
waz​.de (24.9., Bezahlschranke)

26 Antworten auf „Wieder nicht zu Ende gedacht“

  1. Es wur­de hier schon an ande­rer Stelle erwähnt, auch der "nor­ma­le" Arbeitnehmer hat durch­aus Chancen auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Eigentlich ist es ein klas­si­scher Anwendungsfall des 616 BGB.
    "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch ver­lu­stig, dass er für eine ver­hält­nis­mä­ßig nicht erheb­li­che Zeit durch einen in sei­ner Person lie­gen­den Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung ver­hin­dert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrech­nen las­sen, wel­cher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetz­li­cher Verpflichtung bestehen­den Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."

    Es bleibt aller­dings abzu­war­ten, was Arbeitsgerichte in den heu­ti­gen Zeiten dazu sagen.

  2. Das ist doch genau so inten­diert: Als ob die Regierung die Gefolgschaft der Beamtenkaste ris­kie­ren würde.

    Nach der hier ver­tre­te­nen Konfliktlogik müss­te über die Fragen der Alterssicherung (Rente vs. Pension) und der Krankenversicherung (PKV vs. GKV) aller­dings längst ein Klassenkampf ent­brannt sein. Dass das nicht pas­siert ist, lässt erwar­ten, dass das hier eben­falls nichts pas­sie­ren wird.

    Und Neid? Dass ich nicht lache. Hier geht es um Gerechtigkeit, aber die bür­ger­li­che Journaille ver­steht es ohne­hin aus­ge­zeich­net, Gerechtigkeitsfragen als Neiddebatten zu diffamieren.

  3. Dieses Gefasel über Ungleichbehandlung ist an Absurdität und Verlogenheit kaum noch zu über­bie­ten. Es ist zwar in Ordnung, Ungeimpfte und Geimpfte zu unter­schei­den, aber doch bit­te nicht Beamte und Angestellte?
    Gewerkschaftsbonzen scheint mitt­ler­wei­le nur noch das Wedeln mit Fähnchen wich­tig zu sein – unab­hän­gig davon, was auf den Fähnchen steht. Statt die sofor­ti­ge Abschaffung die­ses Unterdrückungsinstrumentes zu for­dern, soll es bit­te mit deut­scher Gründlichkeit durch­ge­setzt werden.

  4. Dass der gan­ze Impfzwang hoch­gra­dig ver­fas­sungs­wid­rig bzw. grund­ge­setz­wid­rig ist, dürf­te klar sein. Dass eine poli­tisch han­deln­de Justiz, die zudem ver­äng­stigt ist, nicht kor­ri­giert, ist eben das Ende des Rechtsstaates. Und wer immer noch an Gesundheit und die erlö­sen­de Impfung glaubt, der hat sei­ne Lage trotz der zugäng­li­chen Informationen nicht ver­stan­den und möch­te ger­ne beherrscht und als Proband aus­ge­beu­tet wer­den. Erpressung erfor­dert immer zwei Parteien.

  5. Die Regelung ist unsin­nig und sozi­al aus­ge­spro­chen unge­recht, weil sie nur Arbeiter und Angestellte trifft und eine Spaltung der Bevölkerung bewirkt, die auch inner­halb von Einrichtungen (z.B. ange­stell­te und ver­be­am­te­te Lehrer) zu Ärger und Frustration bei­tra­gen kann.

    "Möglich ist ein Ende der Lohnfortzahlungen nur, wenn der Arbeitgeber über den Impfstatus des Arbeitnehmers Bescheid weiß. Eine sol­che Impfauskunftspflicht gibt es aktu­ell aber ledig­lich für bestimm­te Berufsgruppen – etwa für Mitarbeitende in Krankenhäusern.….
    Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kri­ti­sier­te: "Wer nicht mit­macht, ist raus. Doch so funk­tio­niert das deut­sche Gesundheitssystem nicht", so vor­stand Eugen Brysch. Weder Impfstatus, Alter, Pflegebedürftigkeit, Krankheiten, Essgewohnheiten noch Hobbies sei­en bis­her Kriterien für Solidarleistungen. "Mit der heu­ti­gen Entscheidung haben die Gesundheitsminister die­sen ethi­schen Konsens aufgelöst.".…..
    Nach Ansicht von Adam Sagan, Arbeitsrechtler von der Universität Bayreuth, kann es jedoch sein, dass der Arbeitgeber in der Pflicht bleibt, den Verdienstausfall wäh­rend der Quarantäne zu decken. Hierfür gebe es eine gesetz­li­che Regelung, erklär­te Sagan in der BR24 Rundschau. Diese kön­ne jedoch im Einzelfall ver­trag­lich abbe­dun­gen sein.……"

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​w​e​l​t​/​a​b​-​n​o​v​e​m​b​e​r​-​k​e​i​n​e​-​l​o​h​n​f​o​r​t​z​a​h​l​u​n​g​-​f​u​e​r​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​-​b​e​i​-​q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​,​S​j​j​s​Dqn

  6. Wie so üblich mal wie­der Beamte.
    Zahlen nichts in die Rentenkasse und arbei­ten ist auch noch so eine Sache.
    Vor allem in die­ser Zeit schau­keln sie sich ganz gewal­tig die Eier.
    eine der Größten Steuergeldverschwendungen in Deutschland.

      1. @aa

        Spaltung hieß frü­her mal Diskurs, und es macht eine Demokratie aus. Dreck unter den Teppich zu keh­ren, führt zu Schimmel, nicht zu einem har­mo­ni­schen Teppich, und spal­tet ihn zudem von der Bodenhaftung. Wer nicht kon­tro­vers dis­ku­tie­ren will, soll­te in ein tota­li­tä­res Regime umzie­hen – ach so, da sind wir ja grade.

        Die Sonderregelungen für Beamte und auch bestimm­te Berufsstände sind durch­aus etwas, was man einer Debatte nicht ent­zie­hen soll­te – damit sie end­lich wie­der nor­mal wird, die kon­tro­ver­se Auseinandersetzung, und kei­ne stin­ken­den Teppiche mit fal­schem Harmoniegedöns parfümiert.

        1. @some1: Das wur­de Zeit, daß auf die­sem Blog end­lich kon­tro­ver­se Auseinandersetzungen gefor­dert wird! 🙂
          Es spricht nichts gegen eine Diskussion über Beamte, sie soll­te hier bit­te ober­halb des Stammtischniveaus stattfinden.
          Konkret geht es dar­um, daß die Spahn & Co. gera­de ihre letz­ten Bastionen in der Bevölkerung gegen sich auf­brin­gen, indem sie genia­ler­wei­se Angestellte im Öffentlichen Dienst gegen Beamte aus­spie­len. Wenn die das als unge­rech­te Spaltung erle­ben, soll­ten wir die­sen Ansatz unter­stüt­zen. Sprüche über fau­le Beamte sind bil­lig und hinderlich.

      2. @AA: Um Gottes Willen, eine Spaltung will ich nicht.
        Habe aber in der Vergengenheit mehr nweg­a­ti­ve als posi­ti­ve Erfahrungen mit Beamten, nicht Polizei son­dern den Städtischen, ARGE usw., gemacht.
        Hinzu kommt, das ab und zu auch mal einer aus dem Nähkästchen plaudert.
        Und vor allen in der soge­nann­ten "Pandemie" machen sich vie­le auf Steuerzahlerkosten einen lau­en Lenz.

    1. @Freebiker wer so vor­ur­teils­be­haf­tet daher­re­det und damit offen­sicht­lich mas­siv zur der von den Urhebern der Hetzkampagne favo­ri­sier­ten Spaltung bei­trägt, zudem noch ver­all­ge­mei­nernd und ohne Beweise, der soll­te sich nicht wun­dern, dass er durch sein absur­des Verhalten letzt­end­lich genau denen in die Arme rennt, die er URSRÜNGLICH ver­sucht zu kri­ti­sie­ren. Wie wär´s mal mit einer etwas dif­fe­ren­zier­te­ren Denke?Und evtl. auch mit der SOLIDARITÄT?

  7. Wird auch erwar­tet, dass Angestellte im Home Office arbei­ten? So kann man ja auch Geld spa­ren, indem man für Angestellte kei­nen Remote-Zugang einrichtet.

    1. Interessante Frage: wenn der Angestellte der Behörde anbie­tet, die Arbeit im Homeoffice durch­zu­füh­ren (ange­nom­men das ist mög­lich), dies aber von der Behörde ver­wei­gert wird – was pas­siert dann? Dann wür­de im Grunde der Arbeitgeber frei­wil­lig auf die ihm ange­bo­te­ne Arbeitsleistung ver­zich­ten. Man müss­te schon eine sehr dum­me Behördenleitung sein, um die­sen Weg zu gehen.
      Okay, ich ver­mu­te, unser ört­li­ches Gesundheitsamt wird ganz vor­ne mit­mar­schie­ren, wenn sich die Gelegenheit ergibt 😀

      1. @ Rocku o'Roll

        Es gibt inzwi­schen kei­nen Anspruch auf Homeoffice mehr. Der Arbeitgeber hat ein sog. "Direktionsrecht", d.h. er bestimmt, wo sein Sklave sich in der Arbeitszeit auf­hal­ten muss, sinn­voll oder nicht. 

        PS: ein Beamter hat mir mal erklärt, dass das Merkmal eines arbei­ten­den behörd­li­chen Angestellten das Sitzen in einem ihm zuge­wie­se­nen Büro vor Ort sei.

      2. @ Rocku o'Roll: Ich bin kein Jurist, aber ich gehe davon aus: Wenn ein Angestellter sei­ne Arbeitsleistung im Homeoffice anbie­tet und der Arbeitgeber das ablehnt, obwohl es mög­lich wäre, ist der Arbeitgeber in die­sem Fall (Quarantäneanordnung) im "Annahmeverzug" und müss­te aus mei­ner Sicht die Arbeitszeit bezahlen.

  8. Passt hier nicht rein, egal, betrifft Meinungsbildung und ‑frei­heit : also wie­der ein­mal ist die aktu­el­le Sitzung 71
    des Corona Untersuchungsausschusses der Zensur zum Opfer gefal­len, ich hof­fe, es wird mög­lich sein, es zu kor­ri­gie­ren. Frage: WARUM sind die infa­men Betreiber die­ser vir­tu­el­len "Bücherverbrennung" so bestia­lisch ver­ses­sen dar­auf erpicht, AUFKLÄRUNG resp. WAHRHEITEN zu unter­bin­den? Um SO ihre VERMEINTLICHEN WAHRHEITEN IN´S LICHT ZU STELLEN? Ich plä­die­re hier dafür, Am Sonntag die BASIS zu wäh­len, um Kante zu zeigen.

  9. Ich erwar­te, dass die Merkel die Höchststrafe erhält, die den Massenverbrechern bei den Nürnberger Prozessen per Gerichtsurteile zuge­kom­men war. Die Vollstreckung des Gerichtsurteils muss schnell an des­sen Verhängung erfolgen.
    Alle ande­ren Mittäter/innen ver­brin­gen ihre rest­li­chen Tage ihres Lebens im Kittchen und wer­den jeden Tag ge"impft" und Corona-getestet.
    Sicherheitsverwahrung für alle Genannten.
    Frau Merkel, die alte Hexe Babajaga, hat uns allen die­ses Verbrechen namens Corona eingebrockt.

    1. @Bolle: Manchmal bin ich doch froh, daß es nicht nach denen geht, die sich für Volkes Stimme hal­ten. Das kann näm­lich gehö­rig nach hin­ten los­ge­hen. Lernen wir das nicht gerade?

  10. Beamte wer­den doch sowie­so bevor­zugt behan­delt, gutes Beispiel ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum St. Nimmerleinstag, wäh­rend der Tarifbeschäftigte (so heißt das wirk­lich) nach der 6. Woche mit 70% vom Netto durch die Krankenkasse abge­speist wird. Bei uns gibt es unzäh­li­ge lang­zeit­kran­ke Beamte, aber so gut wie kei­nen lang­zeit­kran­ken Tarifbeschäftigten. Kann man sich ein­fach nicht leisten.
    Allerdings bie­tet die­se erneu­te Vorzugsbehandlung einen guten Hebel für unge­impf­te Tarifbeschäftigte: Wie sieht es denn aus, wenn ein nicht geimpf­ter Tarifbeschäftigter, der auch noch PCR-nega­tiv ist durch einen impf­durch­ge­bro­che­nen Beamten in Quarantäne gezwun­gen wer­den soll?

  11. Bitte immer und zu jeder Gelegenheit zwi­schen Impfpflicht und Impfzwang unter­schei­den. Ersteres kann durch zivi­len Ungehorsam behan­delt wer­den, zieht im Zweifel nur eben eine Ordnungsstrafe nach sich. Ein Zwang bedeu­tet unter ande­rem, dass eine Durchsetzung auch unter Gewaltanwendung statt­fin­den kann. Das wäre unge­fähr ver­gleich­bar mit der zwangs­wei­sen Verabreichung von Brechmitteln an Kleindealer in der frei­en und Hansestadt Hamburg in den letz­ten ca. 20 Jahren. Diese Form der Folter wur­de übri­gens von Olaf Scholz (SPD) damals ange­ord­net und lega­li­siert. Es gab min­de­sten einen Toten – zwangs­wei­se Verabreichung von Medikamenten war noch nie eine son­der­lich gute Idee. Der Scholz war übri­gens füh­rend mit­ver­ant­wort­lich für das funk­tio­nie­ren der Cum-Ex Geschäfte und das Versagen im Wirecard Sandalen. Dieser Foltermeister, Bankräuber und Steuerdieb möch­te Bundeskanzler werden.

    Zu den Impfstatusabhängigen Lohnfortzahlung oder Entschädigungen: nie­mand ist ver­pflich­tet, sei­nem Arbeitgeber oder irgend einer Behörde gegen­über Angaben zu per­sön­li­chen medi­zi­ni­schen Sachverhalten zu machen. Arbeitgeber dür­fen zwar Fragen stel­len, wie bei allen inti­men Themen darf aber schad­los die Auskunft ver­wei­gert und im Verteidigungsfall auch gelo­gen wer­den. Das ist wie beim Vorstellungsgespräch der Schwangeren, die natür­lich ihre Schwangerschaft ver­heim­li­chen darf. Es ist schon noch zu unter­schei­den zwi­schen einer (bis­her nicht bestehen­den) Auskunftspflicht und einer (eben­falls nicht) bestehen­den Nachweispflicht.

    1. @Hartwin

      Und wie ist es bei­spiels­wei­se mit dem Azubi des­sen Chef immer wie­der zum Testen schickt und nun stän­dig nach der "Impfung" fragt. Noch in der Probezeit nützt es wenig auf gül­ti­ge Rechtsprechung zu ver­wei­sen. Wenn den gan­zen Tag das Radio läuft und dann womög­lich noch abends das TV ein­ge­schal­tet wird und Bilder frei Haus direkt aus der Intensivstation dem Chef das Hirn fluten…wie soll dann ein Azubi mit wahr­schein­lich wenig Chancen einen ande­ren Platz zu fin­den da noch wider­ste­hen, mit der Aussicht dar­auf womög­lich als ein­zi­ger in der Berufsschule zum Test genö­tigt wird, den er vom mick­ri­gen Lohn auch noch selbst zu zah­len hat?

      Das ist ein poli­tisch gewoll­ter Impfzwang. Psychische Folter.

      1. @ak: Das kann ich gut ver­ste­hen, da brau­chen Sie ver­dammt viel Mut und Durchhaltevermögen – aber dar­auf kön­nen Sie dann auch stolz sein! Suchen Sie nach ein paar Menschen, denen es ähn­lich geht!

  12. Wer ger­ne eine Entschädigung wünscht für die erlit­te­nen Schäden auf­grund der Maßnahmen des Berliner Senats, soll­te fol­gen­des Dokument aus­drucken, unter­schrei­ben und an die genann­te Adresse zurück senden.
    https://​7669​d567​-a1c6​-4fed​-a20e​-fb34c1​d740e2​.file​susr​.com/​u​g​d​/​8​2​0​a​a​0​_​7​d​e​7​0​1​e​1​1​e​a​e​4​7​3​4​9​4​b​d​5​c​2​a​4​b​a​5​1​e​e​1​.​pdf

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