Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. veröffentlicht am 25.4. ihre
»Stellungnahme zum Beitrag von Frau Prof. Dr. med. U. Heudorf im Hessischen Ärzteblatt
Frau Prof. Heudorf veröffentlichte im Hessischen Ärzteblatt (Online-Ausgabe Mai 2022) eine differenzierte Kritik der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité, welche vom Bundesverfassungsgericht als wesentliche Grundlage für die Rechtfertigung der „Bundesnotbremse“ – hier die Untersagung von Präsenzunterricht bei Überschreitung einer regionalen Inzidenz von 165/100.000 – verwendet wurde. Wir unterstützen die Argumentation von Frau Heudorf ausdrücklich und stimmen ihr in allen genannten Punkten zu.
Die Unterzeichner waren vom BVerfG als „sachkundige Dritte“ ebenfalls zu Stellungnahmen aufgefordert worden. Wie von Frau Prof. Heudorf ausgeführt, waren diese Stellungnahmen zum Teil deutlich umfangreicher als die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité und stützten sich auch auf deutlich mehr und aktuellere Literatur. Es ist für uns unverständlich, dass das BVerfG in der zentralen Frage zu ggf. „milderen Mitteln“ diese Stellungnahmen (z.B. der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Instituts für Sozialmedizin der Charité, der Covid Data Analysis Group der LMU München, der Bundesärztekammer u.a.) kaum oder gar nicht berücksichtigt hat, während der aus unserer Sicht mangelhaften Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité eine derartig dominierende Bedeutung eingeräumt wurde. Dabei ist klar, dass zu vielen der Fragestellungen die Kompetenzen in anderen Bereichen als denen der Virologie liegen (z.B. Analyse der epidemiologischen Daten aus England, Fragen zur klinischen Manifestation von COVID bei Kindern, Diskussion der Übertragungsmodalitäten und Bedeutung von Maßnahmen zu Verhinderung von Infektionen etc.).
Wie von Frau Heudorf zusammengefasst sind dem Gutachten des Instituts für Virologie der Charité einige substantielle Fehler nachzuweisen, so zum Beispiel bei der Interpretation der Daten aus England, aber auch bei der Zusammenfassung der im Gutachten aufgeführten 3 Studien aus Deutschland. Auch wurden in der Stellungnahme mehrfach Aspekte oder Konklusionen der Autoren ausgeblendet, die den eigenen Schlussfolgerungen widersprochen hätten.
Juristisch haben wir die Entscheidung des BVerfG in dieser Frage selbstverständlich als solche zu akzeptieren und es ist nicht unser Anliegen, die besondere Bedeutung des überparteilichen und unabhängigen BVerfG für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu relativieren.
Trotzdem stimmen wir mit Frau Prof. Heudorf überein: die Entscheidung des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit der Bundesnotbremse im Hinblick auf Kinder und Schulen ist aus medizinischer (v.a. pädiatrischer) und wissenschaftlicher Sicht fragwürdig u.a., weil sie sich auf ein unzureichendes Gutachten der Charité stützt. Wichtige Aspekte der anderen Gutachten und Mängel der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité wurden nicht gewürdigt, obwohl das Gericht auf diese Widersprüche und Fehler hingewiesen wurde. Wir sehen, wie Frau Prof. Heudorf, die Gefahr, dass auch in Zukunft Kinder und Jugendliche in ihren Lebenschancen u.a. in ihrem Recht auf Bildung und uneingeschränkte altersentsprechende soziale Teilhabe aufgrund dieser Entscheidung stärker eingeschränkt werden, als es durch die Studienlage und auch durch die Erfahrungen in anderen Ländern geboten wäre.
Dr. med. Peter Walger
Sprecher des DGKH Vorstands
Prof. Dr. med. Johannes Hübner
Abteilung Pädiatrische Infektiologie Dr. von Haunersches Kinderspital
Klinikum der Ludwig-Maximilian-Universität
Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz
Kinder- und Jugendarzt, Infektiologie, Kinderrheumatologie
Prof. Dr. med. Arne Simon
Klinik für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie
Universitätsklinikum des Saarlandes«
krankenhaushygiene.de (25.4.)
Siehe dazu Drosten-Papier: "erhebliche methodische Fehler" und "nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen".
Sehr gut! Aber warum kommen alle jetzt erst aus dem Quark?
@Milo: Die sind schon länger kritisch. Siehe https://www.corodok.de/?s=krankenhaushygiene.
"Juristisch haben wir die Entscheidung des BVerfG in dieser Frage selbstverständlich als solche zu akzeptieren und es ist nicht unser Anliegen, die besondere Bedeutung des überparteilichen und unabhängigen BVerfG für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu relativieren."
Das übersetze ich jetzt mal:
Leider ist man gezwungen die Entscheidung des BVerfG hinzunehmen, auch wenn sie ernsthafte Zweifel an der Überparteilichkeit und Unabhängigkeit des Gerichts aufkommen lässt. Um den Erhalt des Rechtsstaats in Deutschland nicht zu gefährden, hat man bisher zähneknirschend die Klappe gehalten.
"Juristisch haben wir die Entscheidung des BVerfG in dieser Frage selbstverständlich als solche zu akzeptieren und es ist nicht unser Anliegen, die besondere Bedeutung des überparteilichen und unabhängigen BVerfG für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu relativieren."
Servil, serwiehler, DGKH.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Kotau
Spätestens jetzt wird Osten reagieren müssen, wenn er seine Fans nicht enttäuschen möchte.
Und? Sack Reis? So what?? Die Freunde sitzen in 8m Stahlbeton. Was kratzt es die, wenn ein Hund den Mond anbellt? Das sind Säulenheilige. Wenn einer 95 Thesen an die Kirchentüre nagelt, liest es entweder keiner oder es bricht eine Reformation vom Zaun. Letzteres ist überfällig, aber ob dies das Initial sein könnte? Ich zweifele, bei allem Hoffen.
Man sollte bedenken, dass nicht nur eine Reformation vom Zaun gebrochen ist, sondern in der Folge Mitteleuropa dreißig Jahre lang verwüstet wurde. Immerhin ist uns dafür aber der Petersdom erhalten geblieben. Der hat auch so eine schöne Kuppel.
Hoffentlich blieben wir diesmal nur von einem "Westfälischen Frieden" verschont.
18.06.2021—phoenix
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene Prof. Martin Exner hält eine stärkere Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus in Deutschland für denkbar: „Wie sich die Situation bei uns entwickeln könnte, ist schwer zu beurteilen. Nichtsdestotrotz können wir nicht ausschließen, dass es auch bei uns zu einer Ausbreitung kommt“, sagte der Hygiene-Experte bei phoenix. Er plädiert für eine Kombination von Impfung und Hygiene-Maßnahmen, um diese „heimtückische Viruserkrankung“ unter Kontrolle zu halten: „Wir haben große Erfolge, fast 50 Prozent der Deutschen sind mittlerweile erstgeimpft. Das muss weiter durchgeführt werden, weil wir sehen, dass diejenigen, die geimpft sind – auch in England – durchaus vor schweren Verläufen geschützt sind.“
https://www.phoenix.de/sendungen/ereignisse/phoenix-vor-ort/hygiene-professor-exner-impfen-und-hygieneregeln-wirksamster-schutz-vor-delta-variante-a-2199815.html
21.01.2022—phoenix
Prof. Martin Exner zur Debatte über eine Corona-Impfpflicht am 20.01.2022
(Exner, Präsident Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene)
https://www.youtube.com/watch?v=SpoJJ5k91Gg
COVAX is a crime against humanity and a medical crime. “STOP COVAX”
Prof. emeritus Dr. med. Dr. h.c. Martin Exner, M.D.
Mitbegründer der Initiative „Hygiene-Tipps für Kids“. Empfänger der Johann-Peter-Frank-Medaille für seine Verdienste um das Gesundheitswesen und die Hygiene in Deutschland, Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut.
https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/kontakt
Konzeptbeschreibung. Hygiene-Tipps für Kids
https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/konzeptbeschreibung
Corona
https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/news-corona‑2