"Wir unterstützen die Argumentation von Frau Heudorf ausdrücklich und stimmen ihr in allen genannten Punkten zu."

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. ver­öf­fent­licht am 25.4. ihre

»Stellungnahme zum Beitrag von Frau Prof. Dr. med. U. Heudorf im Hessischen Ärzteblatt

Frau Prof. Heudorf ver­öf­fent­lich­te im Hessischen Ärzteblatt (Online-Ausgabe Mai 2022) eine dif­fe­ren­zier­te Kritik der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité, wel­che vom Bundesverfassungsgericht als wesent­li­che Grundlage für die Rechtfertigung der „Bundesnotbremse“ – hier die Untersagung von Präsenzunterricht bei Überschreitung einer regio­na­len Inzidenz von 165/100.000 – ver­wen­det wur­de. Wir unter­stüt­zen die Argumentation von Frau Heudorf aus­drück­lich und stim­men ihr in allen genann­ten Punkten zu.

Die Unterzeichner waren vom BVerfG als „sach­kun­di­ge Dritte“ eben­falls zu Stellungnahmen auf­ge­for­dert wor­den. Wie von Frau Prof. Heudorf aus­ge­führt, waren die­se Stellungnahmen zum Teil deut­lich umfang­rei­cher als die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité und stütz­ten sich auch auf deut­lich mehr und aktu­el­le­re Literatur. Es ist für uns unver­ständ­lich, dass das BVerfG in der zen­tra­len Frage zu ggf. „mil­de­ren Mitteln“ die­se Stellungnahmen (z.B. der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Instituts für Sozialmedizin der Charité, der Covid Data Analysis Group der LMU München, der Bundesärztekammer u.a.) kaum oder gar nicht berück­sich­tigt hat, wäh­rend der aus unse­rer Sicht man­gel­haf­ten Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité eine der­ar­tig domi­nie­ren­de Bedeutung ein­ge­räumt wur­de. Dabei ist klar, dass zu vie­len der Fragestellungen die Kompetenzen in ande­ren Bereichen als denen der Virologie lie­gen (z.B. Analyse der epi­de­mio­lo­gi­schen Daten aus England, Fragen zur kli­ni­schen Manifestation von COVID bei Kindern, Diskussion der Übertragungsmodalitäten und Bedeutung von Maßnahmen zu Verhinderung von Infektionen etc.).

Wie von Frau Heudorf zusam­men­ge­fasst sind dem Gutachten des Instituts für Virologie der Charité eini­ge sub­stan­ti­el­le Fehler nach­zu­wei­sen, so zum Beispiel bei der Interpretation der Daten aus England, aber auch bei der Zusammenfassung der im Gutachten auf­ge­führ­ten 3 Studien aus Deutschland. Auch wur­den in der Stellungnahme mehr­fach Aspekte oder Konklusionen der Autoren aus­ge­blen­det, die den eige­nen Schlussfolgerungen wider­spro­chen hätten.

Juristisch haben wir die Entscheidung des BVerfG in die­ser Frage selbst­ver­ständ­lich als sol­che zu akzep­tie­ren und es ist nicht unser Anliegen, die beson­de­re Bedeutung des über­par­tei­li­chen und unab­hän­gi­gen BVerfG für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu relativieren.

Trotzdem stim­men wir mit Frau Prof. Heudorf über­ein: die Entscheidung des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit der Bundesnotbremse im Hinblick auf Kinder und Schulen ist aus medi­zi­ni­scher (v.a. päd­ia­tri­scher) und wis­sen­schaft­li­cher Sicht frag­wür­dig u.a., weil sie sich auf ein unzu­rei­chen­des Gutachten der Charité stützt. Wichtige Aspekte der ande­ren Gutachten und Mängel der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité wur­den nicht gewür­digt, obwohl das Gericht auf die­se Widersprüche und Fehler hin­ge­wie­sen wur­de. Wir sehen, wie Frau Prof. Heudorf, die Gefahr, dass auch in Zukunft Kinder und Jugendliche in ihren Lebenschancen u.a. in ihrem Recht auf Bildung und unein­ge­schränk­te alters­ent­spre­chen­de sozia­le Teilhabe auf­grund die­ser Entscheidung stär­ker ein­ge­schränkt wer­den, als es durch die Studienlage und auch durch die Erfahrungen in ande­ren Ländern gebo­ten wäre.

Dr. med. Peter Walger 
Sprecher des DGKH Vorstands

Prof. Dr. med. Johannes Hübner
Abteilung Pädiatrische Infektiologie Dr. von Haunersches Kinderspital
Klinikum der Ludwig-Maximilian-Universität

Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz
Kinder- und Jugendarzt, Infektiologie, Kinderrheumatologie

Prof. Dr. med. Arne Simon
Klinik für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie
Universitätsklinikum des Saarlandes«
kran​ken​haus​hy​gie​ne​.de (25.4.)

Siehe dazu Drosten-Papier: "erheb­li­che metho­di­sche Fehler" und "nicht nach­voll­zieh­ba­re Schlussfolgerungen".

10 Antworten auf „"Wir unterstützen die Argumentation von Frau Heudorf ausdrücklich und stimmen ihr in allen genannten Punkten zu."“

  1. "Juristisch haben wir die Entscheidung des BVerfG in die­ser Frage selbst­ver­ständ­lich als sol­che zu akzep­tie­ren und es ist nicht unser Anliegen, die beson­de­re Bedeutung des über­par­tei­li­chen und unab­hän­gi­gen BVerfG für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu relativieren."

    Das über­set­ze ich jetzt mal:

    Leider ist man gezwun­gen die Entscheidung des BVerfG hin­zu­neh­men, auch wenn sie ernst­haf­te Zweifel an der Überparteilichkeit und Unabhängigkeit des Gerichts auf­kom­men lässt. Um den Erhalt des Rechtsstaats in Deutschland nicht zu gefähr­den, hat man bis­her zäh­ne­knir­schend die Klappe gehalten.

  2. Und? Sack Reis? So what?? Die Freunde sit­zen in 8m Stahlbeton. Was kratzt es die, wenn ein Hund den Mond anbellt? Das sind Säulenheilige. Wenn einer 95 Thesen an die Kirchentüre nagelt, liest es ent­we­der kei­ner oder es bricht eine Reformation vom Zaun. Letzteres ist über­fäl­lig, aber ob dies das Initial sein könn­te? Ich zwei­fe­le, bei allem Hoffen.

    1. Man soll­te beden­ken, dass nicht nur eine Reformation vom Zaun gebro­chen ist, son­dern in der Folge Mitteleuropa drei­ßig Jahre lang ver­wü­stet wur­de. Immerhin ist uns dafür aber der Petersdom erhal­ten geblie­ben. Der hat auch so eine schö­ne Kuppel.

  3. 18.06.2021—phoenix

    Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene Prof. Martin Exner hält eine stär­ke­re Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus in Deutschland für denk­bar: „Wie sich die Situation bei uns ent­wickeln könn­te, ist schwer zu beur­tei­len. Nichtsdestotrotz kön­nen wir nicht aus­schlie­ßen, dass es auch bei uns zu einer Ausbreitung kommt“, sag­te der Hygiene-Experte bei phoe­nix. Er plä­diert für eine Kombination von Impfung und Hygiene-Maßnahmen, um die­se „heim­tücki­sche Viruserkrankung“ unter Kontrolle zu hal­ten: „Wir haben gro­ße Erfolge, fast 50 Prozent der Deutschen sind mitt­ler­wei­le erst­ge­impft. Das muss wei­ter durch­ge­führt wer­den, weil wir sehen, dass die­je­ni­gen, die geimpft sind – auch in England – durch­aus vor schwe­ren Verläufen geschützt sind.“ 

    https://​www​.phoe​nix​.de/​s​e​n​d​u​n​g​e​n​/​e​r​e​i​g​n​i​s​s​e​/​p​h​o​e​n​i​x​-​v​o​r​-​o​r​t​/​h​y​g​i​e​n​e​-​p​r​o​f​e​s​s​o​r​-​e​x​n​e​r​-​i​m​p​f​e​n​-​u​n​d​-​h​y​g​i​e​n​e​r​e​g​e​l​n​-​w​i​r​k​s​a​m​s​t​e​r​-​s​c​h​u​t​z​-​v​o​r​-​d​e​l​t​a​-​v​a​r​i​a​n​t​e​-​a​-​2​1​9​9​8​1​5​.​h​tml

    21.01.2022—phoenix

    Prof. Martin Exner zur Debatte über eine Corona-Impfpflicht am 20.01.2022

    (Exner, Präsident Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene) 

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​S​p​o​J​J​5​k​9​1Gg

    COVAX is a crime against huma­ni­ty and a medi­cal crime. “STOP COVAX”

    1. Prof. eme­ri­tus Dr. med. Dr. h.c. Martin Exner, M.D.

      Mitbegründer der Initiative „Hygiene-Tipps für Kids“. Empfänger der Johann-Peter-Frank-Medaille für sei­ne Verdienste um das Gesundheitswesen und die Hygiene in Deutschland, Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut. 

      https://​hygie​ne​-tipps​-fuer​-kids​.de/​k​o​n​t​akt

      Konzeptbeschreibung. Hygiene-Tipps für Kids

      https://​hygie​ne​-tipps​-fuer​-kids​.de/​k​o​n​z​e​p​t​b​e​s​c​h​r​e​i​b​ung

      Corona

      https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/news-corona‑2

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