Auf berliner-zeitung.de wird ein Offener Brief dokumentiert, der von Prof. Dr. Paul Cullen, Dr. Agnes Imhof, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Prof. Dr. Klaus Kroy, PD Dr. Monika Melters, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Prof. Dr. med. Henrik Ullrich initiiert wurde:
»Ab Oktober soll eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Zudem sollen die Länder laut geplantem Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit haben, die Maskenpflicht in Innenräumen und teils sogar im Freien wieder anzuordnen. Eine Gruppe von Wissenschaftlern kritisiert den Plan der Bundesregierung scharf. Das Schreiben der Wissenschaftler im Wortlaut:
„Wer in einem Rechtsstaat elementare Bürgerrechte einschränken will, muss zunächst die Notwendigkeit dafür nachweisen. In der aktuellen Neuauflage des IfSG kommt der Maskenpflicht als ‚möglichst wenig einschränkende‘ Maßnahme zentrale Bedeutung zu. Experten wie K. Stöhr oder J. Schmidt-Chanasit haben hingegen darauf hingewiesen, dass es keine wissenschaftliche Evidenz für den Nutzen einer Maskenpflicht gibt und diese auch den Empfehlungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften widerspricht.
Selbst der Evaluationsbericht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertengruppe konnte keine ausreichenden Belege für eine Wirksamkeit anführen: ‚…denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen.‘ Die Wirkung sei v.a. psychologischer Art ‚… da durch Masken im Alltag allgegenwärtig auf die potentielle Gefahr des Virus hingewiesen wird.‘ (S. 87f). In den Formulierungshilfen zum Gesetz (S. 64) wird indes behauptet: ‚Die Studie von Talic et al. (…) stellt auf Basis der Auswertung von sechs Studien (…) fest, dass ein Maskenmandat zu einer Reduktion der Inzidenz um 53 Prozent führt.‘ Der Inzidenzbegriff ist allerdings epidemiologisch inadäquat. Dazu kommt: Keine der Studien lässt diese Schlussfolgerung zu.
Vier davon basieren auf retrospektiv geführten Fall-Control-Studien, in denen die Daten in nicht verifizierten Telefongesprächen oder Fragebögen eingeholt wurden – darunter wurden drei von den staatlichen Stellen bezahlt, welche auch die Maßnahmen angeordnet haben. Nur die Arbeit von Bundgaard et al. stellt eine prospektive, randomisierte, kontrollierte und damit methodisch verlässliche Studie dar. Deren Ergebnisse allerdings zeigten keinen signifikanten Unterschied zwischen der Gruppe mit und der ohne Maske. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie grob fehlinterpretierte Studien zur Begründung der Maskenpflicht herangezogen werden.
„Schädigung elementarer Sozialisierungsprozesse bei Kleinkindern“
Wie groß ist der tatsächlich drohende Schaden, der dieses Mittel rechtfertigen soll? International wird Covid-19 inzwischen weitgehend als normales Lebensrisiko eingeordnet. Die Frage der Verhältnismäßigkeit muss daher neu gestellt werden, umso mehr, als eine Maskenpflicht alles andere als ein geringer Eingriff ist. Selbst die Expertengruppe benennt etwa Kopfschmerzen als Folgen. Zahlreiche Studien belegen noch weit gravierendere Gesundheitsgefahren bis hin zu dauerhaften Gehirnschäden durch zu hohe CO2-Konzentration, bakteriellen Entzündungen oder Pilzbefall der Lunge, die strafrechtliche Fragen aufwerfen. Außerdem wurden über rein Physisches hinausgehende Folgen (Traumatisierung/Retraumatisierung, Zwangsstörungen, ethisch fragwürdige Steuerungsmechanismen) bisher in der Debatte völlig ausgeblendet, einschließlich schwerer sozialpsychologischer Schäden (etwa durch gesteigerte Aggressivität) oder der Schädigung elementarer Sozialisierungsprozesse bei Kleinkindern.
Die Maske ist zum Symbol des entleerten Gesichts geworden: nicht mehr Individuen treten auf, sondern es wird eine Masse erzeugt. Die Gesichtsbedeckung steht für den Versuch, das Unkontrollierbare zu kontrollieren und symbolisiert nicht selten eine zunehmende Nähe zum magischen Denken: Auf nicht unmittelbar überprüfbaren Überzeugungen basierendes Verhalten mit Unheil abwehrender Absicht wird in der vergleichenden Religionswissenschaft der Magie zugeordnet (nach B. Malinowski eine anthropologische Konstante).
Ein kommunikativer Kontrollmechanismus, der stark emotional besetzt ist und v.a. soziale Funktion hat: die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, Demonstration von ‚Rechtgläubigkeit‘ sowie die Visualisierung der Bedrohung. Allein schon, um einer derartigen Wahrnehmung der Maskenpflicht entgegenzuwirken, ist dringend davon abzuraten.
„Generelle Zulässigkeit muss infrage gestellt werden“
Und schließlich: Ist eine Maskenpflicht vor dem Hintergrund der jüngsten ‚Maskengates‘ überhaupt noch glaubwürdig? Wenn die Bevölkerung sich fragt, ob die Maßnahmen für Politiker nicht gelten, muss deren generelle Zulässigkeit spätestens jetzt dringend infrage gestellt werden. Offenbar sind Verordnungen auf Basis eines Notstandes zu fehler- und missbrauchsanfällig.“
Autoren: Prof. Dr. Paul Cullen, Dr. Agnes Imhof, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Prof. Dr. Klaus Kroy, PD Dr. Monika Melters, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Prof. Dr. med. Henrik Ullrich.
Mitunterzeichnend: Prof. Dr. Rainer Baule, Prof. Dr. Kerstin Behnke, Assoc. Prof. Dr. Jan Dochhorn, Prof. Dr. Ole Döring, Prof. Dr. Michael Esfeld, Prof. Dr. Lothar Harzheim, Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt, Prof. Dr. Detlef Hiller, Prof. Dr. Georg Hörmann, Prof. Dr. Martin Kirschner, Dr. Sandra Kostner, Dr. Axel Kunze, Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Dr. Christian Lehmann, Prof. Dr. Jörg Matysik, Dr. Christian Mézes, Dr. med. Christian Schellenberger, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Prof. Dr. Henrieke Stahl, Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Prof. Dr. Lutz Stührenberg, Prof. Dr. Tobias Unruh, Dr. Christine Wehrstedt, Prof. Dr. Christin Werner, Prof. Dr. Martin Winkler, Prof. Dr. Christina Zenk.«
Das wischt der oberste Maskenkasper mit zwei Sätzen auf Twitter beiseite. Zur Not schiebt er noch einen Preprint hinterher. Dafür ist er schließlich Minister geworden.
Schade, dass so viele Menschen in Sorge sind, dass sie beim Fliegen Maske unnötigerweise tragen müssten – noch unsinniger ist ja nur die Maskenpflicht in Arztpraxen: In aller regel werden die ja von Leuten aufgesucht, die krank sind, also wegen Schmerzen, Atemwegserkrankungen oder Regeluntersuchungen beim Arzt aufschlagen – Schmerzen und Atemwegserkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen, die dauerhaft behandlungsbedürftig sind, gehen meisten mit Atemschwierigkeiten einher – da ist es natürlich besonders gesundheitsfördernd oder gar ein erster Schritt in die Heilung, wenn man mit Maske beim Arzt sitzt! – Werden sich natürlich viele, denen es gerade scheiße geht, kneifen, wenn sie beim Arzt mit maske sitzen müssen… Tja – es hat wohl (nicht) sollen sein-
Amtsärzte gegen Maskenpflicht an Schulen
ZDF heute 07.09.2022
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-maskenpflicht-schulen-amtsaerzte-100.html
Stimmt, es gibt zwar massig Maskenstudien, die allesamt deren Nutzen widerlegen, aber halt keine randomisierten, double-blind und mit Placebogruppe -.-
Naja, die Plandemisten, Pharmalobbyisten und kontrollierte Opposition sagen dann halt, dass es ja Laborexperimente gibt, in welchen die Masken so-und-so-viele "SARS-CoV-2-Isolate" abgefangen haben.
Nur hat halt niemand bewiesen, dass diese Isolate
1. sich im Körper (oder in einer Gewebekultur) vermehren können
2. krank machen
Muss BEIDES erfüllt sein, um eine Maskenpflicht während einer Killerpandemie zu rechtfertigen.
Eine Killerpandemie, die laut Gesamtsterblichkeit nicht existiert*, womit die Maßnahmen so oder so rechtswidrig sind.
*Bzw nicht existiert hat, bevor Menschen 2 1/2 Jahre lang mit Maßnahmen, Impfungen und jeder Menge Panikmache von allen Seiten gegängelt wurden.