Wissenschaftler: „Keine evidenzfreie Maskenpflicht“

Auf ber​li​ner​-zei​tung​.de wird ein Offener Brief doku­men­tiert, der von Prof. Dr. Paul Cullen, Dr. Agnes Imhof, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Prof. Dr. Klaus Kroy, PD Dr. Monika Melters, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Prof. Dr. med. Henrik Ullrich initi­iert wurde:

»Ab Oktober soll eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gel­ten. Zudem sol­len die Länder laut geplan­tem Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit haben, die Maskenpflicht in Innenräumen und teils sogar im Freien wie­der anzu­ord­nen. Eine Gruppe von Wissenschaftlern kri­ti­siert den Plan der Bundesregierung scharf. Das Schreiben der Wissenschaftler im Wortlaut:

„Wer in einem Rechtsstaat ele­men­ta­re Bürgerrechte ein­schrän­ken will, muss zunächst die Notwendigkeit dafür nach­wei­sen. In der aktu­el­len Neuauflage des IfSG kommt der Maskenpflicht als ‚mög­lichst wenig ein­schrän­ken­de‘ Maßnahme zen­tra­le Bedeutung zu. Experten wie K. Stöhr oder J. Schmidt-Chanasit haben hin­ge­gen dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es kei­ne wis­sen­schaft­li­che Evidenz für den Nutzen einer Maskenpflicht gibt und die­se auch den Empfehlungen wis­sen­schaft­li­cher Fachgesellschaften widerspricht.

Selbst der Evaluationsbericht einer von der Bundesregierung ein­ge­setz­ten Expertengruppe konn­te kei­ne aus­rei­chen­den Belege für eine Wirksamkeit anfüh­ren: ‚…denn ran­do­mi­sier­te, kli­ni­sche Studien zur Wirksamkeit von Masken feh­len.‘ Die Wirkung sei v.a. psy­cho­lo­gi­scher Art ‚… da durch Masken im Alltag all­ge­gen­wär­tig auf die poten­ti­el­le Gefahr des Virus hin­ge­wie­sen wird.‘ (S. 87f). In den Formulierungshilfen zum Gesetz (S. 64) wird indes behaup­tet: ‚Die Studie von Talic et al. (…) stellt auf Basis der Auswertung von sechs Studien (…) fest, dass ein Maskenmandat zu einer Reduktion der Inzidenz um 53 Prozent führt.‘ Der Inzidenzbegriff ist aller­dings epi­de­mio­lo­gisch inad­äquat. Dazu kommt: Keine der Studien lässt die­se Schlussfolgerung zu.

Vier davon basie­ren auf retro­spek­tiv geführ­ten Fall-Control-Studien, in denen die Daten in nicht veri­fi­zier­ten Telefongesprächen oder Fragebögen ein­ge­holt wur­den – dar­un­ter wur­den drei von den staat­li­chen Stellen bezahlt, wel­che auch die Maßnahmen ange­ord­net haben. Nur die Arbeit von Bundgaard et al. stellt eine pro­spek­ti­ve, ran­do­mi­sier­te, kon­trol­lier­te und damit metho­disch ver­läss­li­che Studie dar. Deren Ergebnisse aller­dings zeig­ten kei­nen signi­fi­kan­ten Unterschied zwi­schen der Gruppe mit und der ohne Maske. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie grob fehl­in­ter­pre­tier­te Studien zur Begründung der Maskenpflicht her­an­ge­zo­gen werden.

„Schädigung elementarer Sozialisierungsprozesse bei Kleinkindern“

Wie groß ist der tat­säch­lich dro­hen­de Schaden, der die­ses Mittel recht­fer­ti­gen soll? International wird Covid-19 inzwi­schen weit­ge­hend als nor­ma­les Lebensrisiko ein­ge­ord­net. Die Frage der Verhältnismäßigkeit muss daher neu gestellt wer­den, umso mehr, als eine Maskenpflicht alles ande­re als ein gerin­ger Eingriff ist. Selb­st die Expertengruppe benennt etwa Kopfschmerzen als Folgen. Zahlreiche Studien bele­gen noch weit gra­vie­ren­de­re Gesundheitsgefahren bis hin zu dau­er­haf­ten Gehirnschäden durch zu hohe CO2-Konzentration, bak­te­ri­el­len Entzündungen oder Pilzbefall der Lunge, die straf­recht­li­che Fragen auf­wer­fen. Außerdem wur­den über rein Physisches hin­aus­ge­hen­de Folgen (Traumatisierung/Retraumatisierung, Zwangsstörungen, ethisch frag­wür­di­ge Steuerungsmechanismen) bis­her in der Debatte völ­lig aus­ge­blen­det, ein­schließ­lich schwe­rer sozi­al­psy­cho­lo­gi­scher Schäden (etwa durch gestei­ger­te Aggressivität) oder der Schädigung ele­men­ta­rer Sozialisierungsprozesse bei Kleinkindern.

Die Maske ist zum Symbol des ent­leer­ten Gesichts gewor­den: nicht mehr Individuen tre­ten auf, son­dern es wird eine Masse erzeugt. Die Gesichtsbedeckung steht für den Versuch, das Unkontrollierbare zu kon­trol­lie­ren und sym­bo­li­siert nicht sel­ten eine zuneh­men­de Nähe zum magi­schen Denken: Auf nicht unmit­tel­bar über­prüf­ba­ren Überzeugungen basie­ren­des Verhalten mit Unheil abweh­ren­der Absicht wird in der ver­glei­chen­den Religionswissenschaft der Magie zuge­ord­net (nach B. Malinowski eine anthro­po­lo­gi­sche Konstante).

Ein kom­mu­ni­ka­ti­ver Kontrollmechanismus, der stark emo­tio­nal besetzt ist und v.a. sozia­le Funktion hat: die Stärkung des gesell­schaft­li­chen Zusammenhalts, Demonstration von ‚Rechtgläubigkeit‘ sowie die Visualisierung der Bedrohung. Allein schon, um einer der­ar­ti­gen Wahrnehmung der Maskenpflicht ent­ge­gen­zu­wir­ken, ist drin­gend davon abzuraten.

„Generelle Zulässigkeit muss infrage gestellt werden“

Und schließ­lich: Ist eine Maskenpflicht vor dem Hintergrund der jüng­sten ‚Maskengates‘ über­haupt noch glaub­wür­dig? Wenn die Bevölkerung sich fragt, ob die Maßnahmen für Politiker nicht gel­ten, muss deren gene­rel­le Zulässigkeit spä­te­stens jetzt drin­gend infra­ge gestellt wer­den. Offenbar sind Verordnungen auf Basis eines Notstandes zu feh­ler- und missbrauchsanfällig.“

Autoren: Prof. Dr. Paul Cullen, Dr. Agnes Imhof, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Prof. Dr. Klaus Kroy, PD Dr. Monika Melters, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Prof. Dr. med. Henrik Ullrich.

Mitunterzeichnend: Prof. Dr. Rainer Baule, Prof. Dr. Kerstin Behnke, Assoc. Prof. Dr. Jan Dochhorn, Prof. Dr. Ole Döring, Prof. Dr. Michael Esfeld, Prof. Dr. Lothar Harzheim, Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt, Prof. Dr. Detlef Hiller, Prof. Dr. Georg Hörmann, Prof. Dr. Martin Kirschner, Dr. Sandra Kostner, Dr. Axel Kunze, Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Dr. Christian Lehmann, Prof. Dr. Jörg Matysik, Dr. Christian Mézes, Dr. med. Christian Schellenberger, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Prof. Dr. Henrieke Stahl, Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Prof. Dr. Lutz Stührenberg, Prof. Dr. Tobias Unruh, Dr. Christine Wehrstedt, Prof. Dr. Christin Werner, Prof. Dr. Martin Winkler, Prof. Dr. Christina Zenk.«

4 Antworten auf „Wissenschaftler: „Keine evidenzfreie Maskenpflicht““

  1. Das wischt der ober­ste Maskenkasper mit zwei Sätzen auf Twitter bei­sei­te. Zur Not schiebt er noch einen Preprint hin­ter­her. Dafür ist er schließ­lich Minister geworden.

  2. Schade, dass so vie­le Menschen in Sorge sind, dass sie beim Fliegen Maske unnö­ti­ger­wei­se tra­gen müss­ten – noch unsin­ni­ger ist ja nur die Maskenpflicht in Arztpraxen: In aller regel wer­den die ja von Leuten auf­ge­sucht, die krank sind, also wegen Schmerzen, Atemwegserkrankungen oder Regeluntersuchungen beim Arzt auf­schla­gen – Schmerzen und Atemwegserkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen, die dau­er­haft behand­lungs­be­dürf­tig sind, gehen mei­sten mit Atemschwierigkeiten ein­her – da ist es natür­lich beson­ders gesund­heits­för­dernd oder gar ein erster Schritt in die Heilung, wenn man mit Maske beim Arzt sitzt! – Werden sich natür­lich vie­le, denen es gera­de schei­ße geht, knei­fen, wenn sie beim Arzt mit mas­ke sit­zen müs­sen… Tja – es hat wohl (nicht) sol­len sein-

  3. Stimmt, es gibt zwar mas­sig Maskenstudien, die alle­samt deren Nutzen wider­le­gen, aber halt kei­ne ran­do­mi­sier­ten, dou­ble-blind und mit Placebogruppe -.-

    Naja, die Plandemisten, Pharmalobbyisten und kon­trol­lier­te Opposition sagen dann halt, dass es ja Laborexperimente gibt, in wel­chen die Masken so-und-so-vie­le "SARS-CoV-2-Isolate" abge­fan­gen haben.

    Nur hat halt nie­mand bewie­sen, dass die­se Isolate
    1. sich im Körper (oder in einer Gewebekultur) ver­meh­ren können
    2. krank machen
    Muss BEIDES erfüllt sein, um eine Maskenpflicht wäh­rend einer Killerpandemie zu rechtfertigen.

    Eine Killerpandemie, die laut Gesamtsterblichkeit nicht exi­stiert*, womit die Maßnahmen so oder so rechts­wid­rig sind.

    *Bzw nicht exi­stiert hat, bevor Menschen 2 1/2 Jahre lang mit Maßnahmen, Impfungen und jeder Menge Panikmache von allen Seiten gegän­gelt wurden.

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