Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zerreißen Infektionsschutzgesetz

Wie zu vie­lem herrscht in den Medien auch weit­ge­hend Funkstille über die Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 4.11. Darin ist zu lesen:

      • »So genann­te Standardmaßnahmen, also kon­kre­te Ermächtigungen für bestimm­te Maßnahmen, wer­den nicht ein­ge­führt. Stattdessen benennt der GE nur Regelbeispiele für Maßnahmen. 
      • Einige Formulierungen des GE ent­spre­chen der Normenklarheit und ‑bestimmt­heit nur bedingt. Das gilt etwa für die Unterscheidung von „schwer­wie­gen­den“, „stark ein­schrän­ken­den“ und „ein­fa­chen Schutzmaßnahmen“. 
      • Regelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen. 
      • Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages am Erlass der Rechtsgrundlagen wur­den nicht verbessert…

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben am 3.11.2020 den GE vor­ge­legt. Er soll am 6.11.2020 in erster Lesung bera­ten wer­den. Der GE bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wenn die­se in der näch­sten regu­lä­ren Sitzung des Bundesrates am 27.11.2020 erteilt wird und die Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten zügig erfolgt, könn­te das Gesetz (gemäß Art. 8 GE mit einer Ausnahme) Anfang Dezember 2020 in Kraft tre­ten. Als Grundlage der bis dahin ange­ord­ne­ten Beschränkungsmaßnahmen kann es daher nicht dienen.«

Der Text kann hier ein­ge­se­hen wer­den. Und immer wie­der: Danke für sol­che Hinweise an die LeserInnen!

2 Antworten auf „Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zerreißen Infektionsschutzgesetz“

  1. Ich bit­te dar­um mit dem Gendern auf­zu­hö­ren 'LeserInnen.'

    Oder benennt alle Geschlechter dann ist die Anrede um 1069 Zeichen lang, fast ein Normaler Text . 🙂

    Der Text oben hat 1293 Zeichen. :p

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