Wo Diktatur in Ordnung ist

sued​deut​sche​.de (9.2.21)

Ich neh­me einen Tweet von H. Rosenbusch vom 1.12.22 über die­sen Artikel zum Anlaß, auf eine aus­führ­li­che Würdigung zu ver­wei­sen, die hier am 9.2.21 erschien:

Mehr Diktatur wagen

So lau­tet der erfreu­lich ehr­li­che Titel eines Gastbeitrags von Thomas Brussig auf sued​deut​sche​.de am 9.2. (Bezahlschranke). Natürlich soll er pro­vo­zie­ren, und ich tue dem Autor den Gefallen. Er beginnt mit einer Täuschung:

»Die Corona-Krise ist auch bei sin­ken­der Inzidenz eine Ohnmachtserfahrung geblie­ben. Trotz aller Beschränkungen des täg­li­chen Lebens, trotz Impfbeginn ist ein Ende der Zumutungen nicht abseh­bar – obwohl es eini­ge weni­ge Länder ver­moch­ten, das Virus aus­zu­schal­ten. Die coro­nabe­ding­te Ohnmachtserfahrung wur­zelt dar­in, dass wir die Corona-Krise mit den Mitteln der Demokratie bewäl­ti­gen müs­sen.«

Denn die Beschränkungen des täg­li­chen Lebens stel­len für die Menschen eine Ohnmachtserfahrung dar nicht etwa wegen eines Virus, son­dern wegen poli­ti­scher Entscheidungen, die wenig mit Mitteln der Demokratie zu tun haben, aber viel mit dem Wahn, das Virus auszuschalten.

Wenn das Volk falsch wählt

Es geht dem Autor nur vor­der­grün­dig um eine ver­meint­li­che Pandemie. An zwei Beispielen macht er deut­lich, wie sehr er das dum­me Volk ver­ach­tet, wenn es aus dem Ruder läuft. Zum einen geht es um Trump und "dass eine sol­che Figur über­haupt Wahlen gewin­nen konn­te", jemand, der "als pein­li­cher Präsident durchs Amt ran­da­lier­te". In die­sem Bild wird aus­ge­blen­det, daß so ziem­lich alle US-Präsidenten seit dem Kalten Krieg für Kriegsverbrechen, Interventionen in unfolg­sa­men Ländern und Rassismus zu Hause ste­hen – sie haben das in der Tat nicht ganz so pöbel­haft unter­nom­men wie Trump. Nur dafür schämt sich der Autor fremd. Solange das Volk Verbrecher mit Manieren wählt, ist Demokratie in Ordnung.

Zum zwei­ten führt er den Brexit an. "Der Brexit hin­ge­gen mach­te Demokratie zur Karikatur". Denn nicht nur in einer Volksabstimmung ent­schie­den sich die BritInnen nicht so wie erwar­tet: "Drei fol­gen­de Wahlen (zwei­mal Unterhaus, ein­mal Europaparlament) mach­ten den Brexit end­gül­tig zum demo­kra­tisch ein­ge­bet­te­ten Wahnsinn." Es empört ihn, daß die­ser Wahnsinn nicht so ein­fach rück­gän­gig gemacht wer­den konn­te wie die Volksentscheide in meh­re­ren Ländern der EU gegen die neo­li­be­ra­le euro­päi­sche Verfassung. Die konn­te auf ande­ren (unde­mo­kra­ti­schen) Wegen umbe­nannt und eta­bliert wer­den. Bekanntlich läßt man bei der­ar­ti­gen Anlässen schon mal so oft wäh­len, bis das gewünsch­te Ergebnis vorliegt.

Nur leicht mit einem "lei­der" kaschiert folgt die Bewunderung für China:

»Die Marktwirtschaft im Ein-Parteien-Staat glänzt mit Wachstumsraten, Wohlstand und tech­no­lo­gi­schen Spitzenleistungen, ob in Architektur, Raumfahrt, KI…

Und lei­der fin­det sich – wie­der mit China, aus­ge­rech­net – auch ein Beispiel, dass ein auto­ri­tär ver­fass­tes Land das Virus schnell los­wur­de und die zwei­te Welle rasch zum Erliegen brachte.«

Die hei­li­ge Kuh "Marktwirtschaft" ist der zen­tra­le Bezugspunkt, da kann eine kom­mu­ni­sti­sche Partei tole­riert wer­den. Mit auto­ri­tä­ren Verfasstheiten hat­te Markwirtschaft oder weni­ger beschö­ni­gend der Kapitalismus noch nie ein Problem.

"Impotenz der Demokratie"

Der Autor wird als altern­der Psychologe wis­sen, wie er zu die­sem Begriff kommt. Update: Das ist Unfug, par­don. Der Mann hat ein Soziologiestudium begon­nen und wur­de dann Filmemacher.

»Ist die­se "Impotenz der Demokratie" ein ein­ge­schrie­be­ner Makel, oder kann der Pandemiebekämpfer sei­nen Werkzeugkoffer auch in einer Demokratie aus­packen? Nun, der effek­ti­ve Pandemiebekämpfer muss auf der Höhe der Forschung sein. Der demo­kra­ti­sche Pandemiebekämpfer hin­ge­gen muss eine Mehrheit gewin­nen, einen Konsens bil­den und einen Kompromiss fin­den. Derlei ist der Wissenschaft fremd.«

Was er hier als demo­kra­ti­sche Pandemiebekämpfung beschreibt, ist eine Schimäre. Zu kei­nem Zeitpunkt wur­de auch nur ein Konsens unter VirologInnen gesucht, geschwei­ge denn um einen Kompromiß mit ande­ren Disziplinen gerun­gen. Mehrheitsfindungen sind auf allen poli­ti­schen Ebenen seit lan­gem admi­ni­stra­ti­vem Durchregieren gewi­chen. Dennoch behaup­tet Brussig:

»Wie mit dem Coronavirus umzu­ge­hen ist, ist Behau der Wissenschaft, und nur der Wissenschaft. Dazu ein Gedankenexperiment: Angenommen, es gäbe ein Virus, so her­vor­ra­gend über­trag­bar wie das Coronavirus, aber so töd­lich wie der Tollwut-Erreger; eine Infektion wäre also das siche­re Todesurteil. Da wäre es glat­ter Selbstmord, für Ratschläge aus der Wissenschaft erst nach Mehrheiten, Kompromissen und Konsensen zu suchen. So weit das Gedankenexperiment. Nun zurück zur Realität, in der das Coronavirus nicht jeden Erkrankten tötet, son­dern nur einen von etwa 30. Dieser Umstand gau­kelt vor, es gäbe Spielräume. Nur: Ab wel­chem Schwellenwert hat die Wissenschaft das Sagen? Wenn jeder Zweite stirbt? Genügt bereits jeder Zehnte? Die Antwort: Ab dem Punkt, an dem die Lage ernst ist. Und wenn täg­lich Menschen ster­ben in der Größenordnung von Flugzeugabstürzen, ist sie schon lan­ge ernst.«

Wissenschaft als Religion

Sein Bild von Wissenschaft ist reli­gi­ös. Als gebe es nicht selbst in der Medizin Prinzipien von Gutachten und Gegengutachten, neu­deutsch peer reviews. Als exi­stie­re die von der Kanzel ver­kün­de­te wis­sen­schaft­li­che Wahrheit oder ein Wissenschafts-Papst (namens Drosten?). Als kön­ne die Gesellschaft aus der wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnis der Atomspaltung nicht die Schlußfolgerung zie­hen, damit Mordwaffen her­zu­stel­len, die Energieversorgung zu gestal­ten oder wegen ihres Gefährdungspotentials die Finger davon zu lassen.

Brussig betreibt ein per­fi­des Spiel mit dem Sterben. Denn auch bei die­sem Thema wird gesell­schaft­lich aus­ge­han­delt oder über öko­no­mi­sche und poli­ti­sche Macht bestimmt, wel­che Spielräume wem bei der Lebenserwartung zuste­hen. Es ist kei­ne Frage der Wissenschaft, wenn jähr­lich Millionen Menschen ver­hun­gern oder an behan­del­ba­ren Krankheiten ster­ben. Der Zeitpunkt des Sterbens wird auch fest­ge­legt über den Zugang zu sau­be­rem Wasser, über die Arbeits- und Lebensbedingungen all­ge­mein. Welche Krankheiten bekämpft wer­den und wel­che in wel­chen Weltgegenden tole­riert wer­den von den nicht Betroffenen, ist eine Frage von Politik und Wirtschaft und kei­ne der Wissenschaft.

Deshalb ist es eine Scheindiskussion, die der Autor vorführt:

»Die wei­che Stelle unse­res Systems zeigt sich in der Schwerfälligkeit und Unfähigkeit, not­wen­di­ge Maßnahmen auf den Weg zu brin­gen. Die Politik führt ihre Debatte von der Wissenschaft ent­kop­pelt, viel zu oft fra­gen Politiker, "was" bezie­hungs­wei­se "wie lan­ge man (es) den Menschen noch zumu­ten kann". Als käme es dar­auf an. Hier tobt ein Virus, mit dem sich weder ver­han­deln noch das sich über­zeu­gen oder ein­schüch­tern lässt. Wollen wir das Virus los­wer­den, sind wir gezwun­gen, bestimm­te Maßnahmen zu ergrei­fen. Dank der Wissenschaft wis­sen wir, wel­che Maßnahmen nötig sind, wir wis­sen sogar, wel­chen Preis wir zah­len müs­sen, wenn sie aus­blei­ben. Natürlich kann dage­gen pole­mi­siert oder pro­te­stiert wer­den, Prognosen kön­nen nach Belieben dra­ma­ti­siert oder ver­harm­lost wer­den. Aber das Geschehen wird durch einen Akteur domi­niert, dem das alles egal ist.«

Gebt den Leugnern ihre Diktatur!

»Ist das Virus gebannt, keh­ren wir ger­ne zurück zur gelieb­ten Normalität

"Mehr Diktatur wagen!" wäre das Gebot der Stunde. Dass aus­ge­rech­net die Corona-Leugner eine "Corona-Diktatur" her­auf­zie­hen sehen, soll­te erst recht Grund sein, sie zu wol­len. Die Leugner sind außer­stan­de, die Gefahr durch das Virus ein­zu­schät­zen, aber sie ahnen, wie ihr bei­zu­kom­men ist. Ist das Virus gebannt (wie schnell das gehen kann, mach­ten Südkorea oder Singapur vor), keh­ren wir zurück zur gelieb­ten Normalität. Dass uns die Pandemie in einen Ausnahmezustand ver­setzt, ist wört­lich zu neh­men. Der Regelzustand bleibt die Demokratie, mit ihren Freiheiten und Grundrechten.«

Das ver­bin­det die oben genann­te Analyse "Die Lage ist ernst" mit dem von allen Diktatoren und Putschisten vor­ge­tra­ge­nen Versprechen, nach Überwindung der Notlage zur Demokratie zurückzukehren.

»Die Demokratie soll­te ihre Rituale und Umständlichkeiten nicht so wich­tig neh­men, ihrer Legitimität zulie­be. Nichts wäre ihr so abträg­lich wie der Verdacht, dass sie nur um ihrer selbst wil­len exi­stiert, jedoch nicht, weil sie die heu­ti­gen Probleme bes­ser lösen kann als ande­re Staats- und Regierungsformen.«

Und dies unter­schei­det DemokratInnen von Herrn Brussig. Für sie ist Demokratie nicht ein Mittel zur Behebung einer von Hohepriestern ver­kün­de­ten "ern­sten Lage", son­dern nicht ver­han­del­ba­re Grundlage gesell­schaft­li­chen Lebens. Frau Merkel hat das Ziel einer "markt­kon­for­men Demokratie benannt". Brussig über­führt die­sen Gedanken ins Extremistische. Seine Provokation folgt der von Sarrazin. Man wird ja noch mal sagen dür­fen, ein biss­chen Diktatur hat noch nie­man­dem geschadet.

13 Antworten auf „Wo Diktatur in Ordnung ist“

  1. Hätten sol­che Texte nicht die erfah­re­nen Auswirkungen, wären sie
    im Grunde völ­lig lächer­lich und belang­los. Denn der Verfasser die­ser Zeilen ent­larvt sich mit jedem Wort selbst.
    Ich kann mich dar­über mitt­ler­wei­le schon nicht mehr auf­re­gen, da es ein­fach nur bil­lig, durch­schau­bar, hohl und dumm ist.
    Und die hohl­sten Gestalten schrei­en ja bekannt­lich am lautesten.

  2. Er kommt aus der Komödie. (Übrigens er ist Buchautor: Helden wie wir, Am kur­zen Ende der Sonnenallee…) Da hät­te er blei­ben sol­len. Jetzt ist er nicht ein­mal mehr ein Narr, son­dern nur noch närrisch.

  3. Die C‑Krise haben mir voll­ends die Augen geöffnet: 

    Es geht nicht um links und rechts, es geht um oben und unten, um Kooperation vs Korruption, um die Frage wel­che Gang von wel­cher Straßenseite mich "regie­ren" (kon­trol­lie­ren, aus­plün­dern, unter­tä­nig machen) will. Staaten, Konzerne und die Hochfinanz sind sia­me­si­sche Drillinge, die kön­nen nur zusam­men reüs­sie­ren oder unter­ge­hen, auf­grund imma­nen­ter Hybris der Eliten und einem unfass­bar duck­mäu­se­ri­schen "Volk" sowie auf­grund zwi­schen­zeit­lich eben­falls unfass­ba­rer tech­ni­schen Möglichkeiten der Reg(ul)ierung ist der Zug schon aus dem Bahnhof raus, Orwell und Huxley waren die Genies des 20 Jahrhunderts, hört Euch auf you­tube Interviews mit Huxley an, es ist als ob er über heu­te spricht, abso­lut zeitlos.

  4. Vor allem ist er vom Kulturjournalismus gleich nach der Wende hoch­ge­fei­ert wor­den, weil er als Ossi einen so wahn­sin­nig wit­zi­gen "ersten" Wenderoman ver­fasst hat, soweit ich mich ent­sin­ne. Danach hat­ten es weni­ger wit­zi­ge deutsch-deut­sche Nachwenderomane von Ossis erheb­lich schwe­rer (ich weiß wovon ich übers Schreiben und Veröffentlichenwollen rede), in den Verlagen ernst­haft für eine Veröffentlichung auch nur bedacht zu wer­den, es sei sie waren kon­zen­triert nur auf die rei­ne pie­fi­ge Schlechtigkeit des end­lich über­kom­me­nen Ostens wie etwa "Der Turm". Das ging dann schon auch als ein­zig wah­rer tie­fer Nachwende-Wende-Roman…

  5. So steht es um die "Demokratie":

    https://​pleit​eticker​.de/​a​n​t​i​-​l​o​c​k​o​w​n​-​p​r​o​t​e​s​t​w​e​l​l​e​-​i​n​-​c​h​i​n​a​-​w​i​r​-​d​u​e​r​f​e​n​-​n​i​c​h​t​-​v​e​r​g​e​s​s​e​n​-​w​e​r​-​a​u​c​h​-​b​e​i​-​u​n​s​-​d​a​s​-​m​o​d​e​l​l​-​c​h​i​n​a​-​w​o​l​l​te/

    https://​www​.welt​.de/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​p​l​u​s​2​4​2​3​8​0​7​2​3​/​E​U​-​V​i​e​r​-​L​a​e​n​d​e​r​-​b​l​o​c​k​i​e​r​e​n​-​n​e​u​e​s​-​G​e​s​e​t​z​-​f​u​e​r​-​P​r​e​s​s​e​f​r​e​i​h​e​i​t​-​d​a​r​u​n​t​e​r​-​D​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​.​h​tml

    https://​www​.welt​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​p​l​u​s​2​4​2​3​8​0​0​2​3​/​W​e​n​n​-​j​e​d​e​r​-​d​r​i​t​t​e​-​D​e​u​t​s​c​h​e​-​d​i​e​-​r​e​p​r​a​e​s​e​n​t​a​t​i​v​e​-​D​e​m​o​k​r​a​t​i​e​-​v​e​r​a​c​h​t​e​t​.​h​tml

    "»Die Marktwirtschaft im Ein-Parteien-Staat glänzt mit Wachstumsraten…"

    Auf dem Weg:

    https://​deut​sche​-wirt​schafts​-nach​rich​ten​.de/​7​0​1​1​6​7​/​M​a​r​k​t​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​-​a​d​e​-​S​t​a​a​t​-​f​u​e​r​-​H​a​e​l​f​t​e​-​d​e​s​-​W​i​r​t​s​c​h​a​f​t​s​w​a​c​h​s​t​u​m​s​-​v​e​r​a​n​t​w​o​r​t​l​ich

    Und so lan­ge das Bundesverfassungsgericht wei­ter­hin Arbeitsverweigerung betreibt, 

    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​C​o​r​o​n​a​-​M​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​K​a​r​l​s​r​u​h​e​-​w​o​l​l​t​e​-​g​a​n​z​-​e​i​n​f​a​c​h​-​n​i​c​h​t​-​7​3​4​6​4​7​7​.​h​tml

    geht's "wei­ter so"

  6. Dr. Norbert Häring
    Die EU will unse­re Gesundheitsdaten zur Ware machen und uns die Möglichkeiten neh­men, dem zu widersprechen

    01. 12. 2022 | Mit einem der Öffentlichkeit viel zu wenig bekann­ten Verordnungsentwurf zum „euro­päi­schen Raum für Gesundheitsdaten“ will die EU-Kommission uns jede Möglichkeit neh­men, der Weitergabe unse­rer Gesundheits- und Krankheitsdaten für kom­mer­zi­el­le Zwecke zu wider­spre­chen. Wenn die­se Verordnung in Kraft tritt wer­den sämt­li­che (Schein-)Debatten um Opt-In und Opt-Out zur elek­tro­ni­schen Patientenakte in Deutschland Makulatur.

    Ich muss beken­nen, dass ich erst über eine Stellungnahme des Vereins Patientenrecht und Datenschutz zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission “über den euro­päi­schen Raum für Gesundheitsdaten”, dar­auf auf­merk­sam gewor­den bin, wel­che Ungeheuerlichkeiten die EU-Kommission für die Daten zu unse­rer kör­per­li­chen und gei­sti­gen Gesundheit und Krankheit plant.

    Nach dem eng­li­schen Namen für den Gesundheitsdatenraum European Health Data Space wird die Verordnung kurz EHDS-Verordnung genannt.

    Der Verein hat sei­ne auf Englisch abge­fass­te Stellungnahme an die EU zum Verordnungsentwurf in deut­scher Übersetzung auf sei­ne Netzseite gestellt. Hier der Text:
    Das Gesundheitsdaten-Ermächtigungsgesetz der EU-Kommission

    Der Verordnungsentwurf sieht vor, die Gesundheitsdaten aller Bürger der EU ver­füg­bar zu machen und zu mone­ta­ri­sie­ren. Entziehen könn­ten sich Patientinnen und Patienten dem nur, indem sie nicht mehr zum Arzt gehen. Der Verordnungsentwurf führt Projekte wei­ter, die in Deutschland und Frankreich bereits begon­nen haben, und dort von Datenschützern scharf kri­ti­siert werden:

    Den fran­zö­si­schen “Health Data Hub”, sie­he die Kritik von La Quadrature du Net.
    Das deut­sche “Forschungsdatenzentrum Gesundheit”, des­sen Einsammeln von Patientendaten bei den Krankenkassen bereits Gegenstand einer Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist.

    In einem Gutachten für die­sen Prozess hat der Kryptografie-Professor Dominique Schröder auf­ge­zeigt, dass bereits weni­ge Daten wie Wohnort, Alter und Diagnose aus­rei­chen, um die betrof­fe­nen Personen iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen, selbst wenn die Daten anony­mi­siert wurden.
    Ziele des Verordnungsentwurfs

    Der EU-Verordnungsentwurf ver­folgt unter­schied­li­che Ziele, die ganz unter­schied­lich legi­tim sind, und bes­ser von­ein­an­der getrennt wer­den sollten:

    Europaweite Normierung von Gesundheitsdaten und Vereinheitlichung von Systemen für elek­tro­ni­sche Patientenakten
    Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten, Datenübertragbarkeit von einem Mitgliedsstaat in den ande­ren, z.B. bei Grenzgängern, sowie Zugriff auf alle Verschreibungen aller Ärzte in der EU für Online-Apotheken wie DocMorris,
    Pflicht für Ärzte, Krankenhäuser und ande­re Gesundheitsberufe (“Dateninhaber”), alle Daten über ihre Behandlungen in online abruf­ba­ren, ver­ein­heit­lich­ten Patientenakten zu speichern,
    Schaffung einer Infrastruktur für die kom­mer­zi­el­le “Sekundärnutzung” von Gesundheitsdaten. Dafür wer­den die Mitgliedsstaaten ver­pflich­tet, Zugangsstellen ein­zu­rich­ten, die Verzeichnisse aller bei ihnen vefüg­ba­ren Gesundheitsdaten füh­ren. Die Zugangsstellen kön­nen die­se Gesundheitsdaten von den Dateninhabern anfor­dern, spei­chern und Datennutzern zur Verfügung stel­len. Der Zugriff auf die Gesundheitsdaten kann bei Ärzten, aber auch bei Versicherungen oder Rechenzentren erfol­gen. Zugriffsberechtigt soll jede Person oder Firma sein, die einen rela­tiv kom­pli­zier­ten, aus­rei­chend begrün­de­ten Antrag stel­len kann. Die “Dateninhaber” (Ärzte, Versicherungen usw.) sol­len für die Nutzung “ihrer” Daten Gebühren bekommen.
    Der Entwurf gibt vor, dem Einzelnen mehr Kontrolle über die eige­nen Daten zu geben, ent­zieht ihm aber tat­säch­lich das Recht, über deren Verwendung zu ent­schei­den. Am Gewinn aus der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten wer­den die Betroffenen nicht betei­ligt. Sie wer­den nicht dar­über infor­miert, wer ihre Daten erhält und haben kein Widerspruchsrecht.

    Wesentliches aus dem Verordnungsentwurf

    Bemerkenswert ist eine Vielzahl von Ermächtigungen für die EU-Kommission, “dele­gier­te Rechtsakte” zu erlas­sen. Es gibt im Verordnungsentwurf min­de­stens zehn davon. Damit kön­nen zum Beispiel wei­te­re Pflichten für “Dateninhaber” (Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen) und wei­te­re Befugnisse für “Zugangsstellen” ein­ge­führt wer­den, die die dor­ti­gen Gesundheitsdaten abho­len und ver­tei­len sol­len. Auflistungen von Rechten und Pflichten von Bürgern und Einrichtungen, die im Verordnungsentwurf ste­hen, soll die Kommission mit sol­chen dele­gier­ten Rechtsakten spä­ter allei­ne ändern kön­nen. Die Ermächtigungen sind so weit gefasst, dass die Kommission damit den Text der Verordnung weit­ge­hend neu defi­nie­ren könnte.

    Nach Art. 3 soll es ein “Recht natür­li­cher Personen” geben, “sofort, kosten­los und in einem leicht les­ba­ren gän­gi­gen und zugäng­li­chen Format” auf die eige­nen Gesundheitsdaten zuzu­grei­fen und die­se in einem stan­dar­di­sier­ten elek­tro­ni­schen Austauschformat zu erhal­ten. Die Veränderung gegen­über der bestehen­den, ent­spre­chen­den Regelung aus der DSGVO (Art. 15 (3)) besteht im “Recht” auf sofor­ti­gen, d.h. Online-Zugriff. Die Mitgliedsstaaten müs­sen folg­lich Zugangsdienste für elek­tro­ni­sche Gesundheitsdaten, und Proxy-Dienste ein­rich­ten, über die Patienten und ihre Vertreter die­sen sofor­ti­gen Zugriff bekommen.

    Nach Art. 4 müs­sen alle Ärzte der EU den Zugriff auf sämt­li­che Gesundheitsdaten der Personen bekom­men, die sie behan­deln, egal in wel­chen Mitgliedsstaat der EU die­se gespei­chert sind. Eine Möglichkeit der Patienten, den Zugriff z.B. eines Orthopäden auf die Aufzeichnungen der Psychotherapeutin zu ver­hin­dern, ist nicht vor­ge­se­hen. Vielmehr soll ledig­lich die Möglichkeit bestehen, ihre sämt­li­chen Gesundheitsdaten für bestimm­te ein­zel­ne Behandler kom­plett zu sper­ren. In Notfällen dür­fen die­se aber trotz­dem zugreifen.

    Art. 7 sieht vor, dass alle Patienten elek­tro­ni­sche Patientenakten (EPA) erhal­ten müs­sen und ihre Behandlungsdaten dar­in gespei­chert wer­den müs­sen. Die der­zei­ti­ge Rechtslage in Deutschland ist, dass die Betroffenen dem zustim­men müs­sen (opt-in). Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht statt­des­sen die grund­sätz­li­che Anlage von Patienakten für alle Einwohner mit der Möglichkeit zum Widerspruch vor (opt-out). Der Verordnungsentwurf zum Europäischen Gesundheitsdatenraum schafft hin­ge­gen eine EPA-Pflicht für alle.

    Die der­art eta­blier­ten Datensammlungen, auch alle bereits exi­stie­ren­den Gesundheitsdaten-Sammlungen bei Krankenkassen, Privatversicherungen oder son­sti­gen “Dateninhabern”, sol­len zur “Sekundärnutzung” frei­ge­ge­ben werden.

    Art. 33 ent­hält eine Aufzählung, wel­che Daten zur Sekundärnutzung frei­ge­ge­ben sind, dazu gehö­ren elek­tro­ni­sche Patientenakten und “gesund­heits­be­zo­ge­ne Verwaltungsdaten, ein­schließ­lich Daten zu Forderungen und Erstattungen”. Das bedeu­tet: Auch die deut­schen Privatpatienten wer­den nicht mehr ver­schont. Die Versicherungen müs­sen auch ihre Abrechnungsdaten herausgeben.

    Art. 34 listet auf, zu wel­chen Zwecken elek­tro­ni­sche Gesundheitsdaten zur Sekundärnutzung ver­ar­bei­tet wer­den dür­fen. Dazu gehö­ren “Überwachung der öffent­li­chen Gesundheit” und “Wissenschaftliche Forschung im Bereich des Gesundheits- und Pflegesektors”, “Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten für Produkte und Dienste, die zur öffent­li­chen Gesundheit oder sozia­len Sicherheit bei­tra­gen”, sowie “Training, Erprobung und Bewertung von Algorithmen auch in Medizinprodukten, KI-Systemen und digi­ta­len Gesundheitsanwendungen, die (…) hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gesundheitsversorgung, Arzneimittel und Medizinprodukte gewährleisten”.

    Der Fantasie sind also kaum Grenzen gesetzt. Einen Antrag auf Datenzugang kann nach Art. 45 “jede natür­li­che oder juri­sti­sche Person” stellen.

    Laut Art. 42 erhal­ten die “Dateninhaber” (Ärzte, Krankenhäuser, Versicherungen usw.) und auch die Zugangsstellen Gebühren für die Sekundärnutzung “ihrer” Daten.

    Eine Vermarktung der Gesundheitsdaten ist gewollt. Eine Beteiligung der betrof­fe­nen Patienten am Erlös aus die­ser Vermarktung ist nicht gewollt.

    Nach Art. 44 wer­den die­je­ni­gen Daten zugäng­lich gemacht, “die für den Zweck der Verarbeitung rele­vant sind, den der Datennutzer im Datenzugangsantrag ange­ge­ben hat”. Wenn der Zweck z.B. Training von KI-Anwendungen ist, oder neue Präventionsprogramme, dann kön­nen Millionen Menschen von so einer Weitergabe ihrer Daten betrof­fen sein.

    Grundsätzlich sol­len die Daten “in einem anony­mi­sier­ten Format” her­aus­ge­ge­ben wer­den (Art. 44 Abs. 2). Art. 44 Abs. 3 besagt jedoch wört­lich: “Kann der Zweck der Verarbeitung durch den Datennutzer unter Berücksichtigung der vom Datennutzer ange­ge­be­nen Informationen nicht mit anony­mi­sier­ten Daten erreicht wer­den, gewäh­ren die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten den Zugang zu elek­tro­ni­schen Gesundheitsdaten in einem pseud­ony­mi­sier­ten Format.” Definitionen, was ein “anony­mi­sier­tes Format” oder ein “pseud­ony­mi­sier­tes Format” sind, fehlen.
    Stellungnahme

    Die Pflicht, Patientendaten zum Online-Zugriff bereit­zu­hal­ten und die­se in elek­tro­ni­schen Patientenakten zu spei­chern, ist abzu­leh­nen, denn hier­durch wür­den hoch­sen­si­ble Daten mas­siv gefähr­det. Schon jetzt gehen wöchent­lich Meldungen durch die Medien, wonach gro­ße Menge von Gesundheitsdaten aus Krankenhäusern oder Privatversicherungen gestoh­len oder ver­se­hent­lich ver­öf­fent­licht wur­den. Jede Massensammlung von Gesundheitsdaten stellt ein hohes Risiko dar, weil ihr Netto-Wert alle Arten von kri­mi­nel­len Aktivitäten anzieht.

    Zudem ent­hält der Verordnungsentwurf kei­ne Aussagen dar­über, dass die Zugangsstellen oder die Dateninhaber ihre Daten inner­halb der EU spei­chern müs­sen. Es ist daher denk­bar, dass sie ihre Datenverarbeitung an US-Cloud-Anbieter auslagern.

    Grundsätzlich soll­ten Informationen aus dem Arzt-Patienten-Verhältnis nicht an drit­te Personen oder Stellen wei­ter­ge­ge­ben wer­den, ohne Zustimmung der Betroffenen in jedem Einzelfall. Die Weitergabe zu Abrechnungszwecken an Krankenkassen und Versicherungen soll­te so restrik­tiv wie mög­lich gestal­tet wer­den, sie darf nicht zum Einfallstor für den Datenhandel mit Patientenakten wer­den. Das ist erfor­der­lich, um das Vertrauensverhältnis zwi­schen Arzt und Patient und die grund­recht­lich garan­tier­te Privatsphäre der Betroffenen zu schüt­zen. Es ist nicht zu recht­fer­ti­gen, dass Daten bei Rechtsanwälten erheb­lich bes­ser geschützt sind, als sol­che bei Ärzten.

    Die Vorschriften zur tech­ni­schen Datensicherheit bei der Primären und Sekundären Datennutzung sind unzu­rei­chend. Vorschriften zur Entschädigung im Fall der Preisgabe von Gesundheitsdaten feh­len völ­lig. Bei der­art weit­rei­chen­den Nutzungsrechten wäre eine ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haftung zwin­gend, so dass die Betroffenen bei jeder Verletzung der Vertraulichkeit ihrer Daten eine vol­le Entschädigung erhal­ten. Umsetzen lie­ße sich dies durch einen Entschädigungsfonds, wie es ihn schon für Pauschalreisen oder Bank-Guthaben gibt. In die­sen müss­ten alle Datennutzer einzahlen.

    Laut Art. 168 Abs. 7 des “Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union” (AEUV) liegt “die Verwaltung des Gesundheitswesens und der medi­zi­ni­schen Versorgung” im allei­ni­gen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten. Die Vorschriften zur Primären und Sekundären Datennutzung im Entwurf der EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum grei­fen erheb­lich in die Verwaltung des Gesundheitswesens ein. Diese ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten, nicht der EU-Organe.

    Einzig die euro­pa­wei­te Normierung von Gesundheitsdaten und ihr grenz­über­schrei­ten­der Austausch könn­ten durch eine EU-Verordnung gere­gelt werden.

    Mit den Vorschriften zur Primären und Sekundären Datennutzung über­schrei­tet die EU-Kommission ihren Kompetenzbereich. Wir for­dern alle Beteiligten auf, die betref­fen­den Teile aus dem Verordnungsentwurf zu entfernen.

    Der Verordnungsentwurf zielt auch dar­auf ab, Gesundheitsdaten wirt­schaft­lich nutz­bar zu machen. Damit tritt die EU in Wettstreit mit Ländern wie China, das bei der Veröffentlichung von Gesundheits-Massendaten sei­ner Bürger seit 2017 welt­weit füh­rend ist.

    Einen sol­chen Konkurrenzkampf kann die EU auf­grund der unter­schied­li­chen poli­ti­schen Rahmenbedingungen nur ver­lie­ren, dabei aber eine Abwärtsspirale in Gang set­zen, wenn Länder ver­su­chen, sich bei Datenschutz für ihre Bürger gegen­sei­tig zu unter­bie­ten. Stattdessen soll­te sich die EU auf ihre Stärken besin­nen und garan­tier­te Grundrechte und ver­läss­li­che, hohe Datenschutzstandards im inter­na­tio­na­len Wettbewerb als Vorteil nutzen.
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    Mayo Clinic will mit Google welt­weit alle digi­ta­len Gesundheitsakten ein­sam­meln und auswerten
    30. 11. 2022 | Die US-Gesundheitsorganisation Mayo Clinic strebt an, die Gesundheitsakten aller Menschen ein­zu­sam­meln und aus­zu­wer­ten, in Kooperation mit dem Digitalkonzern Google, der sich sei­ner­seits bereits seit Jahren als Gesundheits-Datenkrake geriert. Ich beschrei­be in die­sem Beitrag, wie Mayo und Google an unse­re Gesundheitsakten kom­men kön­nen, war­um das brand­ge­fähr­lich für uns und unse­re Nachkommen ist, und war­um der Nutzen für die Gesundheitspolitik frag­wür­dig ist.

    Wie Covid-19 den USA in der Konkurrenz mit China um die glo­ba­le Vorherrschaft hilft
    25. 04. 2020 | Künstliche Intelligenz (AI) gilt dem Sicherheitsapparat der USA als ent­schei­dend für den Erhalt der glo­ba­len Vorherrschaft. Gleichzeitig sah er China auf die­sem Feld bald unein­hol­bar davon­zie­hen, weil alt­her­ge­brach­te Strukturen und Regeln daheim die Umsetzung des Neuen und Digitalen behin­dern. Dann kam das Virus und änder­te alles.

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​m​a​c​h​t​-​k​o​n​t​r​o​l​l​e​/​r​a​u​m​-​f​u​e​r​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​d​a​t​en/

  7. Wissenschaftlicher Evidenz fol­gend sind die mRNA-Injektionen mit der Entstehung von u.a. zahl­rei­chen ent­zünd­li­chen Erkrankungen in Verbindung zu brin­gen. Es lie­gen inzwi­schen ins­ge­samt über 1000 peer-review Studien vor, die sich mit Nebenwirkungen dies­be­züg­lich aus­ein­an­der­set­zen. Eine sol­che quan­ti­ta­ti­ve Anhäufung kann oder bes­ser muss als abso­lut ein­ma­lig in der Medizingeschichte bezeich­net werden!

    Hier nur aus­zugs­wei­se eini­ge der ent­zünd­li­chen Erkrankungen (Fallbeispiele, Studien), deren Entstehung nach­weis­lich mit den mRNA-Injektionen in Verbindung gebracht wer­den kann. Es lie­sen sich dazu jedoch noch zahl­rei­che ande­re nach­weis­lich impf­in­du­zier­te Krankheitsbilder anfüh­ren, die auf­grund ihrer vor­han­de­nen Symptomatiken eben­falls mas­si­ve Entzündungszustände her­vo­ru­fen können.

    https://archive.ph/uOs7P#selection-839.0–847.362

  8. Mehr SA in Berlin wagen - die Polizei im Land Berlin neonazistisch? Als Sturmtruppe der spd, schließlich ist die Innensenatorin eine Genossin der spd. sagt:

    Offene Diktatur in Berlin:
    "Klopf Klopf Klopf"
    ➡️@polizeiberlin_e
    ^tsm
    —Polizei Berlin (@polizeiberlin) November 30, 2022 …"

    "Klopf-Klopf …" hat­te zwi­schen 1933 bis 1945 die SA bei ihnen und dem "System" miss­lie­bi­gen und unbe­lieb­ten Menschen gemacht. Die Berliner Polizei auf den Pfaden der SA?
    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​k​l​o​p​f​-​k​l​o​p​f​-​k​l​o​p​f​-​w​i​e​-​b​e​r​l​i​n​s​-​p​o​l​i​z​e​i​-​a​n​g​s​t​-​s​c​h​u​e​rt/

  9. Jawoll, a bis­serl Diktatur, denn es war ja auch nicht alles schlecht damals!

    "…keh­ren wir zurück zur gelieb­ten Normalität."

    Absoluter Schwachsinn!!!
    Nach all der Panikmache, dem Testwahn etc. ein­fach wie­der "funk­tio­nie­ren" wie vorher?
    Kinder & Jugendliche sehen ihre Mitmenschen als Gefährder oder Infektionsüberbringer bzw. Seuchenschleuder.
    Viele schie­ben sich die gif­ti­gen Tests bei jedem Husten/Niesen in den Rüssel.
    Wenn sie im Winter ein­kau­fen oder sich sonst­wie unter Leute bege­ben, zie­hen sie "lie­ber mal" die Filtertüte ins Gesicht.

    Und die sol­len dann ein­fach zurück in den Normalmodus anno 2019?
    Ich bin über­zeugt, daß dies bei sehr vie­len zu Lebzeiten nicht klap­pen wird, selbst wenn solch ein Theater nie mehr abge­zo­gen würde.
    Das sitzt zu tief!

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