Woran – u.a. – die "Impf"pflicht scheitern wird

Das ergibt sich aus einem Artikel vom 15.1. auf mdr​.de:

»Impfpflicht in der Gesundheitsbranche: So ist die Lage in Mitteldeutschland
In zwei Monaten gilt die Impfpflicht in der Gesundheitsbranche: Ab 16. März müs­sen die Beschäftigten voll­stän­dig gegen das Coronavirus geimpft oder höch­stens seit sechs Monaten von Covid-19 gene­sen sein. Aus medi­zi­ni­schen Gründen sind Ausnahmen mög­lich. Ansonsten gilt die Regel für alle – ob ehren­amt­lich oder haupt­amt­lich, ob Ärztin, Pfleger, Hausmeister oder Bürokraft. Selbst Mitarbeiter von haus­frem­den Firmen, wie zum Beispiel Putzfirmen oder Handwerker, müs­sen einen ent­spre­chen­den Nachweis erbringen.

Corona-Impfquote: Große Unterschiede zwischen Einrichtungen

… Silke Fließ, Sprecherin beim Thüringer Arbeitsministerium, geht in den Pflegeeinrichtungen "von einer Impfquote bei den Beschäftigten zwi­schen 60 und 70 Prozent" aus. "Mit den Kliniken ver­hält es sich ähn­lich", wobei hier die Impfquote wahr­schein­lich höher lie­ge. In Sachsen lie­ge die Impfquote bei den rund 300.000 Beschäftigten in die­sem Bereich bei etwa 65 Prozent, so eine Sprecherin des säch­si­schen Sozialministeriums…

Angekündigte Kündigungen treiben Arbeitgeber um

Die Sorge, dass vie­le Beschäftigte wegen der Impfpflicht kün­di­gen könn­ten, treibt denn auch vie­le Arbeitgeber im Gesundheitsbereich um, ist doch die Personallage in die­ser Branche ohne­hin ange­spannt. "Wir rech­nen tat­säch­lich mit Menschen, die kün­di­gen – die Frage ist, wie vie­le das sind. Wir haben noch kei­ne kon­kre­ten Zahlen", sagt Lück. "Wir befürch­ten, dass Menschen die Pflege ver­las­sen oder erst gar nicht als Ausbildungsberuf in Betracht zie­hen." Eine Lösung sei, so die Position des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, eine all­ge­mei­ne Impfpflicht, eine Impfpflicht für alle. Lück: "Das wür­de den Druck herausnehmen."
Das sieht auch Marcel Kabel, stell­ver­tre­ten­der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen-Anhalt, so. Das Thema "treibt uns gera­de sehr um", sag­te er dem MDR. "Wir haben durch­aus vie­le Rückmeldungen von Mitarbeitern, die auf­grund der Impfpflicht kün­di­gen wol­len oder bereits gekün­digt haben." Die Mehrheit sei zwar geimpft, aber, so Kabel: "Wir haben so eine ange­spann­te Personallage, dass wir schon einen kri­ti­schen Punkt errei­chen, wenn nur ein gerin­ger Prozentsatz der Pflegekräfte aus­fällt."
«


An die­ser Stelle ist ein Link auf einen Artikel "Corona-Impfpflicht welt­weit: Was in ande­ren Ländern gilt" vom 17.1. ein­ge­fügt. Dort ist zu erfah­ren, daß neben Österreich "welt­weit bis­lang nur sechs wei­te­re Staaten eine all­ge­mei­ne Impfpflicht beschlos­sen" haben. In Indonesien war das im Februar 2021 der Fall, mit dem Erfolg, daß die "Impfquote" aktu­ell bei 42 Prozent liegt. In Ecuador gilt seit dem Dezember eine Pflicht ab 5 Jahren. Zwei wei­te­re "lupen­rei­ne Demokratien" mit all­ge­mei­ner "Impf"-Pflicht sind "Tadschikistan und Turkmenistan. Kurios: Turkmenistan zählt zu den weni­gen Ländern welt­weit, die offi­zi­ell noch kei­nen ein­zi­gen Corona-Fall gemel­det haben". Die bei­den ande­ren Vorbilder sind der Vatikan und Mikronesien.


Zurück zum ersten Artikel:

»Kündigungen in den Pflegeberufen gemeldet – Zahlen noch nicht belastbar

Wie vie­le Menschen kün­di­gen könn­ten, dar­über gibt es bei den Arbeitsagenturen noch kei­ne genau­en Daten. Doch erste Zahlen las­sen zumin­dest eine Tendenz ver­mu­ten. In der Oberlausitz in Sachsen etwa haben sich seit Mitte Dezember 30 Prozent mehr Menschen arbeits­su­chend gemel­det als im Vormonat. Die mei­sten kämen aus Gesundheits- und Pflegeberufen und sei­en dort zur­zeit noch beschäf­tigt, teil­te die Arbeitsagentur Bautzen mit. Agenturchefin Kathrin Groschwald führt den Anstieg auf die ange­kün­dig­te Impfpflicht in der Branche zurück. Menschen, die sich nicht imp­fen las­sen wol­len, mel­de­ten sich vor­sorg­lich arbeits­su­chend, da sie mög­li­cher­wei­se ihren Job ver­lie­ren könnten.

Der Sprecher der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kristian Veil, sag­te dem MDR, dass der­zeit noch kei­ne Tendenz erkenn­bar sei, auch wenn sich in Thüringen mehr Menschen aus der Pflegeberufen als sonst im Dezember arbeits­su­chend gemel­det hät­ten. In Sachsen-Anhalt sei der Wert in etwa gleich­ge­blie­ben. "Weitere Einschätzungen sind erst in den kom­men­den Monaten zu erwarten."…

Erste Einschätzungen der Arbeitsagenturen vor Ort zeig­ten, "dass es sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thüringen bei den Arbeitsagenturen Mitte Dezember ver­mehrt tele­fo­ni­sche Anfragen von Menschen aus Pflegeberufen zu der Thematik gab". Denn arbeits­su­chend müs­se man sich bereits drei Monate vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses bezie­hungs­wei­se drei Tage nach der Kündigung mel­den. "Die Arbeitslosmeldung muss spä­te­stens am ersten Tag ohne Job erfol­gen", so Veil…

Nach Angaben der Bundesarbeitsagentur ist nach einer Kündigung durch die Arbeitgeber wegen feh­len­den Impfschutzes kei­ne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geplant. Die Sanktion tre­te nur ein, wenn die arbeits­lo­se Person für ihr Verhalten kei­nen wich­ti­gen Grund habe. Die Ablehnung einer Impfung sei in der Regel als wich­ti­ger Grund anzu­er­ken­nen. Wenn Impf-Verweiger selbst kün­di­gen, ist aber durch­aus mög­lich, dass die Arbeitsagenturen das Arbeitslosengeld I erst ein­mal streichen.«

20 Antworten auf „Woran – u.a. – die "Impf"pflicht scheitern wird“

  1. Lauterbach hat über Jahre hin­weg an der Schließung von Arztpraxen und Kliniken mit­ge­wirkt. Der wird das nun ein­tre­ten­de Ergebnis der "Impfung" als sei­nen Erfolg verbuchen.

    Wir leben in einem Verbrecherstaat.

  2. (retho­ri­sche) Frage :

    "oder höch­stens seit sechs Monaten von Covid-19 gene­sen sein"

    müss­te das nicht unter­des­sen auf 2 Monate (bzw 90 Tage aber 28 Tage nach pos.Test ect.) kor­ri­giert wer­den – (iro­nie an) Aufgrund Wissenschaftlicher erkennt­nis­se die nur in Deutschland gel­ten, muss­te die Zeit ja auf 2 Monate erwei­ter­te zuge­stan­de­ne (ehe­mals Grundrechte) "Freiheiten" redu­ziert wer­den (iro­nie aus)

  3. Alle, wirk­lich alle, die von Impfpflicht bedroht sind, soll­ten sich sofort arbeits­su­chend mel­den. Dann kriegt die Arbeitsagentur ordent­lich Arbeit… und viel­leicht gera­ten die impf­wü­ti­gen Arbeitgeber und die Gesundheitsämter end­lich auch ein­mal in Panik ange­sichts des sich noch mehr ver­schär­fen­den Personalmangels in den betrof­fe­nen Bereichen.

    1. Die Arbeitgeber sind nicht impf­wü­tig. Die sol­len ver­pflich­tet wer­den, den Impfstatus im Rahmen der regel­mä­ßi­gen Meldungen ans Gesundheitsamt mit zu über­tra­gen. Das Gesundheitsamt wie­der­um soll ab Stichtag dann neben den ande­ren Anordnungen wegen wirk­lich wich­ti­ger Sachen (Durchfallkrankheiten, Infektionskrankheiten usw.) auch wegen des fal­schen Impfstatus tätig wer­den. Eine Pflicht zur Impfung gibt es nicht. Es gibt auch kei­ne Pflicht für Arbeitgeber, die Ungeimpften zu kün­di­gen. Lediglich die bereits seit immer bestehen­de Pflicht zur Meldung von Gesundheitsdaten im Gesundheitswesen wird um ein Datenfeld erwei­tert. Die Gesundheitsämter sind wei­sungs­ge­bun­de­ne Verwaltungsbehörden, die eben­so kei­ne Kündigungen aus­spre­chen kön­nen. Die Gesundheitsämter spre­chen Betretungsverbote bestimm­ter Bereiche aus und unter­sa­gen pfle­ge­ri­sche oder medi­zi­ni­sche Betreuung durch risi­ko­be­haf­te­tes Personal. Der Arbeitgeber darf die natür­lich woan­ders ein­set­zen oder sie in Krankenstand schicken.

      Das alles ist nur ein Verwaltungsakt, für den es kein Gesetz braucht. Das alles hät­te Klabauterbach auch allei­ne tun kön­nen. Da dies kein Gesetz ist, son­dern eine Verwaltungsvorschrift, sind die Verwaltungsgerichte auch die rich­ti­ge Adresse dafür, nicht die Verfassungsgerichte. Auch Verwaltungsvorschriften dür­fen nicht will­kür­lich sein oder dau­er­haft auf fal­schen Annahmen basieren.

      1. Nach mei­nen Informationen erhal­ten Angestellte von Caritas und ä. die­ser Tage ein Schreiben: Nachweis über voll­stän­di­ge Impfung bis 15.3. . Falls sie das nicht tun, wer­den sie unent­gelt­lich frei­ge­stellt. Diese Arbeitgeber machen sich zu Erfüllungsgehilfen von Erpressung und Nötigung (lei­der meist aus Überzeugung, sonst hät­ten sie sich gewehrt).

        1. In den Arbeitsvertrag gucken und kla­gen. Die unent­gelt­li­che Freistellung bewegt sich auf juri­stisch sehr dün­nem Eis. Die Arbeitgeber müs­sen den Status ab dem 15.3. dem Gesundheitsamt mel­den, und abwar­ten, was die­ses dazu sagt. Ausserdem müs­sen sie alle Möglichkeiten aus­schöp­fen, die Mitarbeiter ggfs. auf ande­ren Posten ein­zu­set­zen, bei denen sie kei­nen Kontakt zu den sog. Vulnerablen haben.

  4. Ecuador, Tadschikistan, Turkmenistan, Vatikan, Mikronesien und Österreich haben wel­che Gemeinsamkeiten?
    Nur eine Antwort ist rich­tig, wäh­len Sie weise:
    o Lohnfortzahlung
    o freie Wahlen
    o lücken­lo­se Datenerfassung
    o Versandkostenfrei
    o Testen
    o zwangs­ver­pfilch­te­te Gesundheitsmitarbeiter
    o 95%
    o Telefonjoker

    Übrigens, aus medi­zi­ni­schen Gründen sind kei­ne Ausnahmen mög­lich, da es kei­nen Arzt gibt, der eine sol­che Bescheinigung aus­stellt, da er sonst eine Flut von Patienten fürchtet.

  5. Jaja. "Das ist nur eine Drohung..", "das kön­nen die nicht machen.." usw. hat man viel gehört. In Österreich sieht man: Sie kön­nen. Und sie machen. Und für die, die sich zwang­haft alles schön­re­den müs­sen, weil sie sonst die Realität nicht ertra­gen: Wenn man nur will, kann man das auch umset­zen. Der Mensch ist bei destruk­ti­ven Dingen ungleich erfin­de­ri­scher, als bei posi­ti­ven. Man kann Ungeimpfte übri­gens auch in Lager sper­ren, dann geht`s auch mit dem Platz.
    Und wenn ich schon gera­de bei der Realität bin – wenn wir erst mal alle Nanoplastik in allen Zellen haben, kommt`s auf ein paar Lipide und ein bis­serl mRNA auch nicht mehr drauf an.
    Das heisst aber nicht, dass wir uns nicht wei­ter weh­ren sollten.

    1. @Zebraherz: Ich gehö­re zu denen, die sehr lan­ge gedacht haben, "Das kön­nen die nicht machen!", "Das trau­en die sich nicht!", "Das geht jetzt wirk­lich gar nicht mehr!", "Die müs­sen doch all­mäh­lich auch mer­ken, dass die Kollateralschäden nicht mehr zu ver­ant­wor­ten sind.", "So weit wer­den die nie­mals gehen!", "Es muss doch letzt­lich allen klar sein, dass das nichts mit Gesundheit zu tun hat, was gera­de pas­siert?" – Aber nichts davon stimmt – und alles, wirk­lich alles, ist am Ende mög­lich – viel­leicht sogar, dass das alles irgend­wann still und lei­se wie­der auf­hört (aber viel­leicht enden so auch nur Märchen).

  6. Solange die Rahmenbedingungen für eine Kündigung sei­tens des Arbeitnehmers oder- gebers von unse­rer Bundesregierung nicht geklärt sind (war­um nicht?!), wür­de ich sagen:
    > Nicht selbst kündigen.
    >Aushalten! (Auch das ist Druck. Was wahr­lich schwer aus­zu­hal­ten ist. Vielleicht kommt es doch noch anders. Ich bin da guter Hoffnung. )
    > Kündigen lassen.
    Damit man gericht­lich vor­ge­hen kann, falls sich raus­stel­len sollte…
    Wem es mög­lich ist: Beratung :Anwalt/
    Gewerkschaft usw.)

  7. Wieso Konjunktiv .… ich weiss das in Franken der Notstand schon da ist .… da haben die schon seit gerau­mer Zeit ein ECHTES Problem. Das betrifft BRK und alle ande­ren … das ist aktu­ell so und kommt nicht erst irgend wann vielleicht .…

  8. Nur ein wei­te­res Beispiel für die "Argumentationskette" des Regimes, aus­ge­hend von der poli­ti­schen Entscheidung (Mai 2020?), dass man nur über "Impfstoffe" aus der "Pandemie" komme. 

    Daraus ergab sich die Bedingung:
    – "Impfangebot für alle", danach schließlich
    – eine angeb­lich not­wen­di­ge "höhe­re Impfquote", für die man (u.a.) an "Solidarität" und "Nächstenliebe" appel­lier­te, als die­se (über 65% auf 70% nach jetzt 90%) nicht erreicht wur­de kam
    – "3G" (mit selbst bezahl­ba­ren Tests) schließlich
    – "2G", was dann in
    – der Umdefinition bei­der "G"s mündete 

    Alles flan­kiert von mas­si­ver Propagandaaktivität: Diffamierung von Kritikern, ent­we­der durch plat­te Besch-Impfungen ("Reichsbürger", Antisemiten, Dumme, "Verantwortungslose", "Menschenfeinde" …) oder neue Begriffe ("Impfverweigerer", "Coronaleugner" …).

    Parallel dazu die "ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht": und wenn die­se (höchst­wahr­schein­lich) zu Personalmangel führt, wird von den Betroffenen als "Lösung" die "all­ge­mei­ne Impfpflicht" befürwortet.

    Alles passt ins Panoptikum der Absurdidäten, die uns seit 2 Jahren heim­ge­sucht haben:
    – "Viruspanik" war zuerst "Rechts", dann (eher "links­grü­ne") "Bürgerpflicht"
    – "die Alten" wur­den, unge­fragt, dadurch "geschützt", dass man sie ein­sperr­te und mit Besuchsverbot beleg­te (spä­ter dann durch Maskierungen, Besuchertests, schließ­lich: "Durchimpfung")
    – Kinder waren zuerst nur "Schützer" der Alten (und des "Gesundheitssystems"). Seit die­se "geschützt" sind, müs­sen sie selbst (vor "Long-Covid" und, beson­ders zynisch: vor den "Maßnahmen", die man ihnen sonst zumu­ten müs­se) "geschützt" wer­den (am besten natür­lich durch "Impfung" oder, noch bes­ser: "all­ge­mei­ne Impfpflicht").

    Dahinter etwas ande­res als: Dummheit, Dreistigkeit, Infamie , Perfidie (Mehrfachnennungen fast unver­meid­lich) zu ver­mu­ten fällt mir wirk­lich schwer.
    Ein "Plan" besteht wohl ledig­lich inso­fern, dass man vor andert­halb Jahren einen (glo­ba­len!) Endpunkt ("Durchimpfung") defi­niert hat und die­sem (immer noch!) ALLES unter­ord­net. Koste es was es wolle.
    DAS ist krank und gemein­ge­fähr­lich – spä­te­stens seit im Sommer 2020 weit­ge­hend klar war, dass wir es NICHT mit einem "Killervirus" zu tun hat­te, son­dern mit einer sai­so­na­len Atemwegserkrankung, wie, mal mehr, mal weni­ger stark, jedes Jahr.
    Und die Notwendigkeit der Vertuschung die­ses Versagens ist wohl ein­ge­preist. Nennt sich Staatsräson.

    Das erin­nert an Kriege, die nie hät­ten geführt wer­den dür­fen, die in all­sei­ti­ger, völ­li­ger Erschöpfung, erster Weltkrieg, ende­ten und mit zu den Regimes führ­ten, die den zwei­ten verursachten.

  9. Es steht nicht im Gesetz, dass die Mitarbeiter im
    Gesundheitswesen , wel­che am 16.3. als
    " Ungeimpft " ledig­lich an das Gesundheitsamt
    gemel­det wer­den sol­len, nicht mehr arbeiten
    dürfen.
    D a s steht fest.
    Ob sich ein Gesundheitsamt traut, dann diesen
    Mitarbeitenden den Zutritt zu ihren Arbeitsplätzen
    zu ver­bie­ten, das wird sich zeigen.
    Wie soll­te ein Gesundheitsamt Interesse haben,
    dass die Bevölkerung nicht mehr in den
    Arztpraxen und Krankenhäusern ver­sorgt wird.
    Dann trägt der Staat die Verantwortung .

    Das kommt ganz sicher nicht !
    So, wie auch eine Allg. Impfpflicht nicht kommt.
    Das Propaganda Geschrei ist ledig­lich Druck
    Ausübung .

    1. @#suchdieLogik: Auch in Österreich haben sicher vie­le Menschen gedacht, dass die Ankündigung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht „nur“ ein Druckmittel ist.
      Inzwischen gibt es, völ­lig unab­hän­gig von Protesten und Widersprüchen, eine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren und immer noch einen Lockdown für Ungeimpfte!
      Logik spielt seit 2 Jahren offen­sicht­lich kei­ne Rolle mehr!

      1. Ja. Stimmt. Österreich – ab 18 . Krass .
        War ein­mal ein kul­ti­vier­tes Land.
        Ich sehe den­noch für uns nicht diesen
        Ausgang. Wir sind min­de­stens 18 Mio
        Ungeimpfte. Und wir wer­den Klagewellen
        erleben…die dann die Gerichte fordern.
        Das wäre so Verfassungs Feindlich diese
        Idee , dass spä­te­stens dann die Revolution
        ausbräche.….
        Entweder . Oder.

  10. " Eine Lösung sei, so die Position des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, eine all­ge­mei­ne Impfpflicht, eine Impfpflicht für alle. Lück: "Das wür­de den Druck herausnehmen."

    Wie vie­le Ungeimpfte wer­den sich durch Zwangsgelder wohl an die Nadel brin­gen las­sen? Wieviele zah­len oder gehen ins Gefängnis, um den Platz für die Herren Wieler, Lauterbach und Scholz vorzwärmen?

  11. @Kassandro

    Alles lei­der völ­lig rich­tig! Aber was der­zeit geschieht, ist nur teil­wei­se krank! Einem Teil ist ganz offen­kun­dig ins Hirn geschis­sen wor­den – der müht sich, durch kon­ti­nu­ier­li­che Selbstanzeige beim Gesundheitsamt mög­lichst lan­ge weg­ge­sperrt zu wer­den, oder brü­stet sich, mit den Kindern in der Schule nie eine „Maskenpause“ zu machen – der ande­re Teil aber pro­du­ziert flei­ßig und hämisch grin­send die Fäkalwaffe zu die­sem tät­li­chen Akt des Gehirnschisses, hat aber selbst ein fäka­lisch unver­ne­bel­tes Hirn (außer wenn man den Geld-Zaubernebel meint, doch da gilt „pecu­nia non olet“)! Im Mittelfeld ste­hen dann die sadi­sti­schen Reiter, die ande­ren gern macht­voll die Zügel anziehen.

Schreibe einen Kommentar zu Ulla Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert